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   OVG Sachsen, 03.03.2015 - 3 B 275/14   

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https://dejure.org/2015,3405
OVG Sachsen, 03.03.2015 - 3 B 275/14 (https://dejure.org/2015,3405)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.03.2015 - 3 B 275/14 (https://dejure.org/2015,3405)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. März 2015 - 3 B 275/14 (https://dejure.org/2015,3405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123 StVO § 45 Abs. 1 StVO § 45 Abs. 9 StVO § 39 Abs. 5
    Verkehrsrechtliche Anordnung, Fahrradfahrerschutzstreifen, Tempo 30, körperliche Unversehrtheit

  • verkehrslexikon.de

    Zum Ermessen bei der Anordnung von Schutzmaßnahmen für Radfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Einrichtung eines Radfahrerschutzstreifens?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Fahrradfahrerschutzstreifen im Baustellenbereich

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Fahrradfahrerschutzstreifen im Baustellenbereich

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2015 - 3 B 275/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegen stehen.
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2015 - 3 B 275/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegen stehen.
  • OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10

    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2015 - 3 B 275/14
    Tatbestandsvoraussetzung für die hiermit einhergehende Radwegbenutzungspflicht gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 i. V. m. Abs. 9 Satz 2 StVO ist, dass in dem fraglichen Straßenbereich eine das allgemeine Risiko übersteigende Gefährdung vorliegt und die sonstigen Voraussetzungen für eine Radwegebenutzungspflicht vorliegen (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2018 - 12 LC 150/16

    Klagebefugnis eines Radfahrers gegen die Markierung eines Schutzstreifens für

    a) Den anderen Verkehrsteilnehmern kann kein rechtswidriges Verhalten unterstellt werden kann (vgl. nur Sächs. OVG, Beschl. v. 3.3.2015 - 3 B 275/14 -, juris, Rn. 11 f., sowie B., NZV 2017, 89, wonach der sich rechtswidrig verhaltende Verkehrsteilnehmer als Störer in Anspruch genommen werden müsse).
  • OVG Sachsen, 17.03.2016 - 5 A 544/14

    Kostenersatz; Feuerwehr; Ausrückordnung; Ölspur; Erforderlichkeit;

    Eine solche Reduzierung auf Null kommt vor allem bei Gefahren für die Gesundheit und unzumutbaren Beeinträchtigungen der Anwohner in Betracht (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 4. Juni 1986, BVerwGE 74, 234, 235 f.; SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2015 - 3 B 275/14 -, juris Rn. 7 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.2023 - 13 S 1831/22

    Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes; vorhandener

    Mit der Reduzierung der im innerstädtischen Bereich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 40 Prozent auf 30 km/h geht regelmäßig eine geringere Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer im innerstädtischen Bereich einher (SächsOVG, Beschluss vom 03.03.2015 - 3 B 275/14 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 07.07.2017 - 3 A 798/16

    Radweg, Benutzbarkeit, Zumutbarkeit, Straßenbahn

    Auch hat die Beklagte im Rahmen des ihr dabei zukommenden Ermessens (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2015 - 3 B 275/14 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8. März 2017 - 5 S 1044/15, - juris Rn. 19 m. w. N.) zu prüfen, ob zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen sind, die eine Gefährdung von Radfahrern in dem fraglichen Straßenbereich weiter herabsetzen können.
  • OVG Sachsen, 13.11.2017 - 3 B 295/17

    Verkehrsbeschränkung

    Ein Ermessen steht der Behörde insbesondere zu, soweit es um die Auswahl der Mittel geht, mit denen die konkrete Gefahr bekämpft oder gemildert werden soll (BVerwG, Urt. v. 5. April 2001 - 3 C 23/00 -, juris Rn.21 f.; SächsOVG, Beschl. v. 3. März 2015 - 3 B 275/14 -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.).
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