Weitere Entscheidung unten: VG Greifswald, 28.05.2015

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 28.08.2015 - 3 B 276/15   

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https://dejure.org/2015,22884
OVG Sachsen, 28.08.2015 - 3 B 276/15 (https://dejure.org/2015,22884)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.08.2015 - 3 B 276/15 (https://dejure.org/2015,22884)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. August 2015 - 3 B 276/15 (https://dejure.org/2015,22884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Telemedicus

    Antragsbefugnis bei vorläufigem Rechtsschutz gegen Versammlungsverbot - Heidenau

  • Telemedicus

    Antragsbefugnis bei vorläufigem Rechtsschutz gegen Versammlungsverbot - Heidenau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • faz.net (Pressebericht, 30.08.2015)

    Sächsische Polizei: "Wir basteln uns ein Einsatzkonzept"

  • lto.de (Pressebericht)

    OVG Bautzen hält an Teil-Versammlungsverbot fest

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschwerde gegen die Suspendierung des Verbots aller öffentlichen Versammlungen in Heidenau teilweise erfolgreich

  • spiegel.de (Pressebericht, 28.08.2015)

    Heidenau: Feiern ja, demonstrieren nein

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 29.08.2015)

    Debatte über "polizeilichen Notstand" in Heidenau: Fußball oder Flüchtlinge?

  • addn.me PDF (Pressemitteilung)

Besprechungen u.ä. (3)

  • internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Sachsen rechtsstaatsfrei?

  • faz.net (Pressekommentar, 28.08.2015)

    Versammlungsverbot in Heidenau: Eine Blamage für Sachsen

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 30.08.2015)

    Heidenau: Störung und Empörung sind Teil der Demokratie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Dresden, 28.08.2015 - 6 L 815/15

    Allgemeines Versammlungsverbot nicht durch polizeilichen Notstand gerechtfertigt

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2015 - 3 B 276/15
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. August 2015 6 L 815/15 geändert.
  • BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15

    Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung für die Stadt Heidenau außer Kraft

    Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2015 - 3 B 276/15 - wird aufgehoben.
  • VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18

    Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch

    Denn die mit der Allgemeinverfügung getroffene Regelung war teilbar, da sie nicht nur einheitlich befolgt werden konnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.10.2004, 1 ME 205/04, juris Rn. 14 f.; so auch zu versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügungen OVG Bautzen, Beschl. v. 28.8.2015, 3 B 276/15, juris; OVG Greifswald, Beschl. v. 31.5.2007, 3 M 53/07, juris Rn. 33, 49).
  • OVG Sachsen, 06.12.2018 - 3 A 196/18

    Mögliche Rechtsverletzung; Allgemeinverfügung; Versammlungsrecht;

    Dieser Behauptung steht schon entgegen, dass er auf die Entscheidung des Senats vom 28. August 2015 - 3 B 276/15 - um Rechtschutz beim Bundesverfassungsgericht nachgesucht und dort unter Abänderung der Entscheidung des Senats die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung des Beklagten durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. August 2015 (a. a. O.) erwirkt hatte.
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Rechtsprechung
   VG Greifswald, 28.05.2015 - 3 B 276/15 HGW   

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https://dejure.org/2015,13787
VG Greifswald, 28.05.2015 - 3 B 276/15 HGW (https://dejure.org/2015,13787)
VG Greifswald, Entscheidung vom 28.05.2015 - 3 B 276/15 HGW (https://dejure.org/2015,13787)
VG Greifswald, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 3 B 276/15 HGW (https://dejure.org/2015,13787)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802

    Der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung nach § 93 Satz 1 WHG 2010,

    Auszug aus VG Greifswald, 28.05.2015 - 3 B 276/15
    Dies betrifft auch die Verlegung von Abwasserleitungen im Straßenkörper und die Durchleitung von Abwasser bei gewidmeten, aber (noch) nicht im Eigentum des Straßenbaulastträgers stehenden Straßengrundstücken (VGH München, Beschl. v. 05.11.2012 - 8 CS 12.802 -, juris Rn. 9 ff.).
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