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   BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 29.16, 3 B 29.16 (3 B 39.15)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,48507
BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 29.16, 3 B 29.16 (3 B 39.15) (https://dejure.org/2016,48507)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2016 - 3 B 29.16, 3 B 29.16 (3 B 39.15) (https://dejure.org/2016,48507)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - 3 B 29.16, 3 B 29.16 (3 B 39.15) (https://dejure.org/2016,48507)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verfristete Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdebeschluss

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge; Fristbeginn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfristete Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdebeschluss

  • rechtsportal.de

    VwGO § 152a Abs. 4 S. 1
    Verfristete Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdebeschluss

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge; Fristbeginn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verspätet erhobene Anhörungsrüge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.05.2016 - 3 B 25.16

    Gegenvorstellung; Unstatthaftigkeit; ungeschriebener außerordentlicher

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 29.16
    Der Kläger wendet sich - nach erfolgloser Gegenvorstellung (Beschluss vom 27. Mai 2016 - BVerwG 3 B 25.16) - mit der Anhörungsrüge nach § 152a VwGO gegen den Beschluss vom 18. April 2016 - BVerwG 3 B 39.15 -, mit dem der Senat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 15. April 2015 zurückgewiesen hat.
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2016 - 3 B 29.16
    Die Gründe dieses Beschlusses, der sich die detaillierte Begründung des sich auf das Beschwerdeverfahren 3 B 39.15 beziehenden Prozesskostenhilfebeschlusses vom 3. März 2016 (BVerwG 3 PKH 3.15) zu eigen macht, lassen die Erwägungen des Senats erkennen, aus denen der Kläger nunmehr die Verletzung des rechtlichen Gehörs herleiten will.
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