Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 31.03.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.2010 - 3 B 3.10, 3 B 3.10 (3 C 11.10)   

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https://dejure.org/2010,23333
BVerwG, 01.03.2010 - 3 B 3.10, 3 B 3.10 (3 C 11.10) (https://dejure.org/2010,23333)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2010 - 3 B 3.10, 3 B 3.10 (3 C 11.10) (https://dejure.org/2010,23333)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2010 - 3 B 3.10, 3 B 3.10 (3 C 11.10) (https://dejure.org/2010,23333)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 105 Abs 4c AMG 1976, § 105 Abs 5 AMG 1976, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Versagung der Nachzulassung eines Arzneimittels bei nicht fristgerechter Abhilfe von Mängeln; Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union; Revisionszulassung

  • rewis.io

    Versagung der Nachzulassung eines Arzneimittels bei nicht fristgerechter Abhilfe von Mängeln; Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union; Revisionszulassung

  • ra.de
  • rewis.io

    Versagung der Nachzulassung eines Arzneimittels bei nicht fristgerechter Abhilfe von Mängeln; Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union; Revisionszulassung

  • datenbank.nwb.de

    Versagung der Nachzulassung eines Arzneimittels bei nicht fristgerechter Abhilfe von Mängeln; Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union; Revisionszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 01.06.2010 - 3 B 9.10

    Grundsatzrevision bei auslaufendem Recht; Anforderungen an den Traditionsnachweis

    Die von der Klägerin gezogene Parallele zu den Beschlüssen des Senats vom 1. März 2010 (BVerwG 3 B 1.10 und 3 B 3.10) trägt nicht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 13 A 2103/08

    Eröffnung eines neuen oder zusätzlichen Verfahrens mit eigenständigem

    OVG NRW, zuletzt Urteile vom 7. Oktober 2009 13 A 2408/08 - PharmR 2010, 24 und - 13 A 306/08 -, A & R 2009, 278 = PharmR 2010, 75; jeweils Revision zugelassen durch das BVerwG mit Beschlüssen vom 1. März 2010 zu - 3 B 1.10 - (3 C 10.10) und - 3 B 3.10 - (3 C 11.10).
  • VG Magdeburg, 17.11.2015 - 4 A 158/15

    Aufenthaltserlaubnis: Mindestanforderungen an eine eheliche Lebensgemeinschaft

    Diese Zuweisung der Last des non liquet hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG nicht beanstandet (BVerfG, Beschl. v. 05.05.2003, a. a. O.; vgl. dazu insgesamt OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.05.2011 - 3 B 3.10 -, juris).
  • VG Berlin, 14.01.2014 - 30 K 28.13

    Visum zum Zwecke des Nachzugs zum demenzkranken Ehegatten

    Diese Zuweisung der Last des non liquet hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG nicht beanstandet (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Mai 2003, a.a.O.; vgl. dazu insgesamt Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Mai 2011 - 3 B 3.10 -).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10   

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https://dejure.org/2010,4861
OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10 (https://dejure.org/2010,4861)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.03.2010 - 3 B 3/10 (https://dejure.org/2010,4861)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. März 2010 - 3 B 3/10 (https://dejure.org/2010,4861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Fahrtenbuch, Anordnung, Zulässigkeit

  • Justiz Sachsen

    GG Art 1, Art 2 Abs. 1; StVZO § 31a; StPO § 100h; OWiG § 46; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 17
    Fahrtenbuchauflage, Recht auf individuelle Selbstbestimmung, Geschwindigkeitsüberwachung

  • verkehrslexikon.de

    Verfassungsmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage und der verdachtsabhängigen Videoaufzeichnung von Verkehrsverstößen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs als Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung; Erhaltung von Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr bei Gewährleistung der Bewegungsfreiheit und körperlichen Unversehrtheit aller Bürger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs als Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung; Erhaltung von Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr bei Gewährleistung der Bewegungsfreiheit und körperlichen Unversehrtheit aller Bürger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10
    § 31a StVZO liegt daher innerhalb des Zwecks der gesetzlichen Ermächtigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981, NJW 1982, 568 m. w. N.).

    Es ist insbesondere nicht ersichtlich, dass der mit der Auflage verfolgte Zweck der Erhaltung von Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr grundsätzlich durch weniger einschneidende Maßnahmen erreicht werden könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981, a. a. O.).

    Aussageverweigerungs- und Zeugnisverweigerungsrechte in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren sowie auch mögliche entsprechende Rechte in verwaltungsbehördlichen Verfahren werden allein durch die hier in Rede stehende - in erster Linie polizeilich begründete - Mitwirkungspflicht noch nicht berührt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.12.1981, a. a. O.).

    § 31a StVZO wird diesen Anforderungen auch im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung gerecht (vgl. nochmals BVerfG. Beschl. v. 7.12.1981, a. a. O.).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10
    An dieser Rechtslage hat sich entgegen der Beschwerde auch nichts durch die spätere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung geändert (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, BVerfGE 65, 1 [42 f.], sog. Volkszählungsentscheidung).

    Dieses Recht umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden, und daher grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung persönlicher Daten zu bestimmen (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, a. a. O.) Durch die gesetzliche Verpflichtung des Betroffenen, diese Daten der Behörde zur Verfügung zu stellen, wird in sein Persönlichkeitsrecht eingegriffen.

    Ein solcher Eingriff ist jedoch zulässig, wenn Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt worden sind (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, a. a. O.; Urt. v. 14.7.1999, BVerfGE 100, 313 [359 f.]).

  • OLG Jena, 06.01.2010 - 1 Ss 291/09

    Verdachtsabhängige Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10
    Der Einsatz derartiger Systeme auf der Grundlage von § 100h Abs. 1 Nr. 1 StPO i. V. m. § 46 OWiG ist damit zulässig (vgl. auch ThürOLG, Beschl. v. 6.1.2010 - 1 Ss 291/09 - OLG Dresden, Beschl. v. 2.2.2010 - Ss OWi 788/09 - u. OLG Bamberg, Beschl. v. 25.2.2010 - 3 Ss OWi 206/10 -, jeweils zitiert nach juris).
  • FG Sachsen, 14.12.2007 - 2 K 1785/07

    Voraussetzungen der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10
    Vor der unzulässigen Weitergabe der Daten wird der Betroffene im Übrigen hinreichend durch die die Behörde treffenden allgemeinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen geschützt (vgl. zur entsprechenden Problematik im Steuerrecht SächsFG, Urt. v. 14.12.2007 - 2 K 1785/07 -, zitiert nach juris).
  • OLG Bamberg, 25.02.2010 - 3 Ss OWi 206/10

    Bußgeldverfahren: Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn in Bayern;

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10
    Der Einsatz derartiger Systeme auf der Grundlage von § 100h Abs. 1 Nr. 1 StPO i. V. m. § 46 OWiG ist damit zulässig (vgl. auch ThürOLG, Beschl. v. 6.1.2010 - 1 Ss 291/09 - OLG Dresden, Beschl. v. 2.2.2010 - Ss OWi 788/09 - u. OLG Bamberg, Beschl. v. 25.2.2010 - 3 Ss OWi 206/10 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10
    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht auch ausgeführt, dass in Fällen, in denen Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, dann aber ohne weiteren Erkenntnisgewinn, anonym und spurenlos wieder gelöscht werden, kein Eingriff erkennbar sei (vgl. auch BVerfG, Urt. v. 11.3.2008, BVerfGE 120, 378, [399] zur automatisierten Kennzeichenerfassung).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10
    Ein solcher Eingriff ist jedoch zulässig, wenn Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt worden sind (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1983, a. a. O.; Urt. v. 14.7.1999, BVerfGE 100, 313 [359 f.]).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10
    Zu einer anderen Bewertung der Rechtslage auf der Grundlage der seit dem sog. Volkszählungsurteil ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht kein Anlass, zumal es sich hierbei um eine Fortentwicklung der bereits im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.12.1981 ergangenen Rechtsprechung zur aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgenden Befugnis des Einzelnen handelt, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. z. B.BVerfG, Beschl. v. 13.1.1981, BVerfGE 56, 37 [41ff.] - Auskunftspflicht des Gemeinschuldners/Selbstbezichtigung).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10
    Das Verfahren, mit dem hier die Geschwindigkeitsüberschreitung des Betroffenen ermittelt und dokumentiert wurde, ist auch im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.8.2009 (NJW 2009, 3293) nicht zu beanstanden.
  • OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Fahrtenbuchauflage - standardisiertes

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.4.2011 - 8 B 306/11 -, juris Rdnrn. 17 ff., m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 31.3.2010 - 3 B 3/10 -, juris Ls. 1 und Rdnr. 5; BayVGH, Beschluss vom 23.2.2009 - 11 CS 08.2948 -, juris Rdnr. 15] Dies überzeugt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 8 B 306/11

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.S.d. § 31a Abs. 1

    vgl. Sächs.OVG, Beschluss vom 31. März 2010 3 B 3/10 -, juris Rn. 5; BayVGH, Beschluss vom 23. Februar 2009 - 11 CS 08.2948 -, juris Rn. 15.
  • VG Leipzig, 09.03.2012 - 1 K 231/10

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage von 8 Monaten bei Unmöglichkeit der

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.8.2009 ist somit für den vorliegenden Fall bereits nicht einschlägig (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2010 - 3 B 3/10 Rn. 7, juris).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Einsatz bildgebender Messverfahren zur Feststellung von Geschwindigkeits-oder Abstandsverstößen in § 100 h Abs. 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 OWiG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage findet und auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten keine Bedenken bestehen (vgl. z. B. SächsOVG, Beschl. v. 31.3.2010 - 3 B 3/10 Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 24.8.2010 - 11 CS 10.1245 Rn. 20 - m.w.Rspr.N., juris).

  • VG Braunschweig, 31.05.2011 - 6 A 162/10

    Autovermietung; Fahrtenbuchauflage; Mitwirkungsverweigerung

    Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte stehen der Fahrtenbuchauflage nicht entgegen; auch ein unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann im Hinblick auf die bereichsspezifische, präzise und normklare Festlegung von Anlass, Zweck und Grenzen einer Fahrtenbuchauflage in der Ermächtigungsgrundlage nicht angenommen werden (Sächs. OVG, B. v. 31.03.2010 - 3 B 3/10 -, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - 8 A 3326/20

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs für ein Fahrzeug bei Unmöglichkeit der

    cc) Nach alldem ergibt sich ein grundsätzlicher Klärungsbedarf auch nicht daraus, dass vereinzelt in der Rechtsprechung, vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 31. März 2010 - 3 B 3/10 -, juris Rn. 2, und im Schrifttum, vgl. insbesondere Engelmann, Die Verordnungsermächtigung der Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO, SVR 2019, 206; ferner Siegmund, in:jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2016, § 31a StVZO Rn. 16; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 13, ohne nähere Auseinandersetzung mit der hier in Rede stehenden Rechtsfrage und der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zum Zweck der Fahrtenbuchanordnung als Ergänzung der Kennzeichnungspflicht auf die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 17 StVG verwiesen wird, die zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften über die zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen über den Straßenverkehr ermächtigt, in der Neufassung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Jahr 2012 aber nicht zitiert worden ist.
  • VG Chemnitz, 04.01.2019 - 2 K 716/16

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage

    Eine Fahrtenbuchanordnung soll sicherstellen, dass bei künftigen Verkehrsverstößen mit dem Fahrzeug, anders als im Anlassfall, die Feststellung des Fahrers ohne Schwierigkeiten möglich ist (SächsOVG, Beschl. v. 31. März 2010, 3 B 3/10, Rn. 3, juris).
  • VG Saarlouis, 06.07.2010 - 10 K 454/10

    Straßenverkehrsrecht: Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung

    zu alledem Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.03.2010, 3 B 3/10; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18.01.2010, 14 L 2.10, jeweils zitiert nach Juris.
  • VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1245

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Erst bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird die fotografische Erfassung ausgelöst, die eine Zuordnung zu Fahrer und Fahrzeug ermöglicht (SächsOVG vom 31.3.2010 Az. 3 B 3/10 , RdNr. 7).
  • VG Saarlouis, 09.06.2010 - 10 L 455/10

    Fahrtenbuchauflage wegen eines Abstandsverstoßes - Grundrecht der

    zu alledem Sächsisches OVG, Beschluss vom 31.03.2010, 3 B 3/10; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18.01.2010, 14 L 2.10, jeweils zitiert nach Juris.
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