Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.02.2021

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 03.04.2020 - 3 B 30/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6652
VG Schleswig, 03.04.2020 - 3 B 30/20 (https://dejure.org/2020,6652)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03.04.2020 - 3 B 30/20 (https://dejure.org/2020,6652)
VG Schleswig, Entscheidung vom 03. April 2020 - 3 B 30/20 (https://dejure.org/2020,6652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung: Eilantrag zur Durchführung einer Versammlung erfolglos

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung: Eilantrag zur Durchführung einer Versammlung erfolglos ... - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: VG Schleswig bestätigt Verbot von Versammlung mit ca. 50 Personen - SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung: Eilantrag zur Durchführung einer Versammlung erfolglos

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20

    Corona-Pandemie; Verbot einer Versammlung auf dem Gelände der Gedenkstätte

    gerufen über beck-online.de), da die Versammlung weiterhin verboten bliebe, kann jedoch dahinstehen (vgl. Rechtsschutzbedürfnis verneint bei ähnlicher Regelung des Landes Schleswig Holstein durch VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.04.2020, Az.: 3 B 30/20, Rn. 3 ff. - Fundstelle: juris; Rechtsschutzbedürfnis bei anderslautender Regelung des Landes Rheinland- Pfalz bejaht durch VG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 02.04.2020, Az.: 5 L 333/20.NW, Rn. 16 - Fundstelle: beck-online).

    Schlussendlich muss im Rahmen der Interessenabwägung die (temporäre) Aussetzung des Versammlungsrechts hinter die höherrangigen Schutzgüter Leben und Gesundheit zurücktreten (ebenso vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.04.2020, Az.: 3 B 30/20, Rn. 12; VG Hannover, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 15 B 1968/20, Rn. 19 - Fundstellen: juris).

  • VG Karlsruhe, 14.04.2020 - 19 K 1816/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Versammlungsverbot

    Angesichts der rasanten Ausbreitung der nicht selten schwer und teilweise sogar tödlich verlaufenden Erkrankung covid19 (siehe hierzu die Risikobewertung des Robert Koch-Instituts vom 26. März 2020; https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/ Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html) im Rahmen einer Pandemie, in einer Situation, in der es keinen wirksamen Impfstoff gibt, ist den staatlichen Bemühungen zu einer Eindämmung der Ausbreitung dieser Krankheit im Interesse von Leib und Leben vieler Menschen ein hohes Gewicht beizumessen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03.04.2020 - 3 B 30/20 - juris Rn. 11).
  • VG Köln, 09.04.2020 - 7 L 687/20

    Kein Anspruch auf Ausnahme vom Versammlungsverbot nach der

    Dass die vom Veranstalter angebotenen Ordnungskräfte den Überblick über diese beweglichen Personenströme behalten und die Einhaltung des Mindestabstandes sicherstellen können, erscheint unter den örtlichen Bedingungen zweifelhaft, vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03.04.2020 - 3 B 30/20 - juris, Rn. 10.
  • VG Köln, 09.04.2020 - 7 L 701/20

    Keine Ausnahmegenehmigung für Versammlung mit dem Thema "Osterspaziergang"

    vgl. auch Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 03.04.2020 - 3 B 30/20 - juris, Rn. 10.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.2021 - 3 B 30.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6305
BVerwG, 09.02.2021 - 3 B 30.20 (https://dejure.org/2021,6305)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.2021 - 3 B 30.20 (https://dejure.org/2021,6305)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 3 B 30.20 (https://dejure.org/2021,6305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EU) 2019/934 Art. 5, Anh. II Teil A Nr. 5; VO (EU) 1308/2013 Art. 78 Abs. 2, Anh. VII Teil II Nr. 8 und 9
    Zusatz von Kohlendioxid bei Herstellung von Perlwein

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 EUV 2019/934, Anh II Teil A Nr 5 EUV 2019/934, Art 78 Abs 2 EUV 1308/2013, Anh VII Teil II Nr 8 EUV 1308/2013, Anh VII Teil II Nr 9 EUV 1308/2013

  • rewis.io

    Zusatz von Kohlendioxid bei Herstellung von Perlwein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wird bei der Herstellung von Perlwein der Wein mit Kohlensäure versetzt, die aus der Gärung eines anderen Weines oder Traubenmostes stammt, so darf das Erzeugnis nicht als "Perlwein", sondern nur als "Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure" vermarktet werden.

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Perlwein - und der Zusatz von Kohlendioxid

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Vermarktung eines Produkts als "Perlwein"

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 11.09.2020 - 6 W 95/20

    Zulässige Herkunftsangaben nach Art. 45 (1) VO (EU) 2019/33 für Schaumwein, der

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2021 - 3 B 30.20
    Der Druck im abgefüllten Behältnis kann hier nicht nur durch die alkoholische Gärung des Ausgangserzeugnisses bewirkt werden, sondern auch durch eine zweite, durch den Zusatz von Zucker und Hefe bewirkte alkoholische Gärung (vgl. zu den insoweit geltenden Sonderregelungen Art. 5 i.V.m. Anhang II Teil A Nr. 5 der Delegierten Verordnung 2019/934 der Kommission vom 12. März 2019, ABl. L 149 S. 1; zur zweiten Gärung von Schaumwein auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. September 2020 - 6 W 95/20 [ECLI:DE:OLGHE:2020:0911.6W95.20.00] - ZLR 2020, 801 Rn. 13).
  • BVerwG, 13.03.2020 - 3 B 39.19

    Schwefelung von Traubenmost zur Herstellung eines alkoholfreien Getränks aus

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2021 - 3 B 30.20
    Unmittelbare Rückschlüsse auf die Bedeutung des für Perlwein verwendeten Begriffs "endogen" anstelle der bisherigen Formulierung "natürlich" lassen sich hieraus nicht entnehmen (vgl. zu den Schwierigkeiten der Bestimmung von in der Verordnung Nr. 1308/2013 enthaltenen Begriffe bereits BVerwG, Beschluss vom 13. März 2020 - 3 B 39.19 [ECLI:DE:BVerwG:2020:130320B3B39.19.0] - RdL 2020, 391 Rn. 9).
  • BGH, 30.11.1979 - I ZR 148/77

    Perlwein, der aus dem Verschnitt von Erzeugnissen mit Ursprung in mehreren

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2021 - 3 B 30.20
    Denn nur so kann eine Irreführung über die Herkunft der Kohlensäure vermieden werden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2008 - C-285/06 - Rn. 28 und 35 sowie BGH, Urteil vom 30. November 1979 - I ZR 148/77 - Rn. 12).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2021 - 3 B 30.20
    Sie kann aber mit Hilfe der anerkannten Auslegungsmethoden hinreichend sicher beantwortet werden (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • EuGH, 13.03.2008 - C-285/06

    Schneider - Landwirtschaft - Verordnungen (EG) Nrn. 1493/1999 und 753/2002 -

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2021 - 3 B 30.20
    Denn nur so kann eine Irreführung über die Herkunft der Kohlensäure vermieden werden (vgl. EuGH, Urteil vom 13. März 2008 - C-285/06 - Rn. 28 und 35 sowie BGH, Urteil vom 30. November 1979 - I ZR 148/77 - Rn. 12).
  • EuGH, 14.06.2017 - C-422/16

    Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie

    Auszug aus BVerwG, 09.02.2021 - 3 B 30.20
    Für dieses Erzeugnis gelten eigene Besonderheiten (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 14. Juni 2017 - C-422/16, TofuTown [ECLI:EU:C:2017:458] - Rn. 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht