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   BVerwG, 21.10.2015 - 3 B 31.15   

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https://dejure.org/2015,32623
BVerwG, 21.10.2015 - 3 B 31.15 (https://dejure.org/2015,32623)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.2015 - 3 B 31.15 (https://dejure.org/2015,32623)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 3 B 31.15 (https://dejure.org/2015,32623)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 8 FeV 2010, § 13 S 1 Buchst a Alt 2 FeV 2010, Anl 4 Nr 8.3 FeV 2010
    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • Wolters Kluwer

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • blutalkohol PDF, S. 270
  • rewis.io

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.06.2004 - 6 C 28.03

    Regulierung im Postbereich; gesetzliche Exklusivlizenz; Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2015 - 3 B 31.15
    Die Sache wies keine außergewöhnlich großen Schwierigkeiten in rechtlicher und/oder tatsächlicher Hinsicht auf und der Verzicht auf mündliche Verhandlung beruht auch sonst nicht auf sachfremden Erwägungen oder grober Fehleinschätzung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 B 63.11 - IÖD 2012, 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2015 - 3 B 31.15
    Ist eine gerichtliche Entscheidung nebeneinander auf mehrere jeweils selbständige tragende Begründungen gestützt, so kann eine Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 9. April 1981 - 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197).
  • BVerwG, 20.10.2011 - 2 B 63.11

    Unzulässigkeit einer Entscheidung im vereinfachten Berufungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 21.10.2015 - 3 B 31.15
    Die Sache wies keine außergewöhnlich großen Schwierigkeiten in rechtlicher und/oder tatsächlicher Hinsicht auf und der Verzicht auf mündliche Verhandlung beruht auch sonst nicht auf sachfremden Erwägungen oder grober Fehleinschätzung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004 - 6 C 28.03 - BVerwGE 121, 211 und Beschluss vom 20. Oktober 2011 - 2 B 63.11 - IÖD 2012, 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.11.2016 - 11 CS 16.1957

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholerkrankung

    Hierfür kommt es nicht darauf an, ob der Betreffende bereits mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden ist (BVerwG, B. v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - DAR 2016, 216).
  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 12 B 15.2304

    Aufhebung der Bewilligung eines Maßnahmebeitrags im Rahmen der beruflichen

    Dass der Beklagte im vorliegenden Fall der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung widersprochen hat, hindert das Ergehen eines Beschlusses nach § 130a VwGO nicht (vgl. BVerwG, B. v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - BeckRS 2015, 54701).
  • VGH Bayern, 23.12.2015 - 12 B 12.1761

    Kostenerstattung für Jugendhilfemaßnahme

    Dass die Klägerin im vorliegenden Fall die Durchführung einer mündlichen Verhandlung angeregt hat, hindert eine Entscheidung nach § 130a VwGO nicht (vgl. BVerwG, B. v. 21.10.2015 - 3 B 31.15 - BeckRS 2015, 54701).
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