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   OVG Sachsen, 06.01.2015 - 3 B 320/14   

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https://dejure.org/2015,937
OVG Sachsen, 06.01.2015 - 3 B 320/14 (https://dejure.org/2015,937)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.01.2015 - 3 B 320/14 (https://dejure.org/2015,937)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Januar 2015 - 3 B 320/14 (https://dejure.org/2015,937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    StPO § 81a
    Fahrerlaubnis, Blutprobe, Verwertungsverbot

  • verkehrslexikon.de

    Kein Verwertungsverbot für eine straßprozessual verfahrensfehlerhaft erlangte Blutprobe in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • blutalkohol PDF, S. 171
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen § 81a StPO

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Blutprobe ohne richterliche Anordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutprobe, Verwertungsverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2015 - 3 B 320/14
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein etwaiges strafprozessuales Verwertungsverbot grundsätzlich nicht zu einer fehlenden Verwertbarkeit der Blutuntersuchungsergebnisse im Verwaltungsverfahren führt (Beschl. v. 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris Rn. 7; jüngst Beschl. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2015 - 3 B 320/14
    Diese Rechtsprechung des Senats wird von der Rechtsprechung anderer Obergerichte geteilt (vgl. VGH BW, Beschl. v. 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.06.2014 - 3 B 67/14

    Einnahme von Drogen gemäß Anl 4 zu FeV ohne Teilnahme am Straßenverkehr,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.01.2015 - 3 B 320/14
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein etwaiges strafprozessuales Verwertungsverbot grundsätzlich nicht zu einer fehlenden Verwertbarkeit der Blutuntersuchungsergebnisse im Verwaltungsverfahren führt (Beschl. v. 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris Rn. 7; jüngst Beschl. v. 3. Juni 2014 - 3 B 67/14 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 12.12.2017 - 3 B 282/17

    Verwertungsverbot; Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Konsum von

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein etwaiges strafprozessuales Verwertungsverbot grundsätzlich nicht zu einer fehlenden Verwertbarkeit der Blutuntersuchungsergebnisse im Verwaltungsverfahren führt (Beschl. v. 6. Januar 2015 - 3 B 320/14 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • VG Weimar, 24.09.2015 - 1 K 42/15

    Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe im

    Zum einen fehlt es im Bereich der Gefahrenabwehr an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, zum anderen ist die Zielrichtung der Unschuldsvermutung im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens eine andere als der Schutz Dritter im Rahmen des Gefahrenabwehrrechts (vgl. hierzu Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.01.2015 - 3 B 320/14 und OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 04.05.2015 - 16 B 426/15 - zitiert nach juris).
  • VG München, 26.04.2016 - M 26 K 16.559

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund gelegentlicher Einnahme von Cannabis

    Ob deshalb den Anforderungen des § 81a Abs. 1 und 2 StPO vorliegend entsprochen ist, kann dahinstehen, denn im Hinblick auf das hohe Gut von Leben und körperlicher Unversehrtheit unbeteiligter Dritter und das deshalb bestehende Interesse an einer möglichst effektiven Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit ist jedenfalls in Fällen, in denen wie hier die Blutprobenentnahme nicht unmittelbar auf Betreiben der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt ist und keine Anhaltspunkte für eine gezielte oder systematische Umgehung des Richtervorbehalts zur Fahrerlaubnisentziehung bestehen, die Verwertung der Untersuchungsergebnisse solcher Blutproben als zulässig zu erachten (s. SächsOVG, B. v. 6.1.2015 3 B 320/14 juris Ls. 2 und Rn. 4 m. w. N.; s. auch VG Gelsenkirchen, B. v. 17.12.2015 7 L 2439/15 juris Rn. 5 ff. m. w. N. zur oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • VG München, 05.10.2015 - M 1 S 15.3171

    Fahrerlaubnisentziehung, Amphetaminkonsum, Führen, Kraftfahrzeugs, Blutentnahme,

    In Hinblick auf das hohe Gut von Leben und körperlicher Unversehrtheit unbeteiligter Dritter und das deshalb bestehende Interesse an einer möglichst effektiven Gewährleistung der Straßenverkehrssicherheit ist aber jedenfalls in Fällen, in denen - wie hier - die Blutprobenentnahme nicht unmittelbar auf Betreiben der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt ist und auch sonst keine Anhaltspunkte für eine gezielte oder systematische Umgehung des Richtervorbehalts zur Fahrerlaubnisentziehung bestehen, die Verwertung der Untersuchungsergebnisse auch solcher Blutproben als zulässig zu erachten (so auch SächsOVG, B.v. 6.1.2015 - 3 B 320/14 - juris Ls. 2 und Rn. 4).
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