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   BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01   

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https://dejure.org/2001,11345
BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01 (https://dejure.org/2001,11345)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2001 - 3 B 33.01 (https://dejure.org/2001,11345)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 3 B 33.01 (https://dejure.org/2001,11345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensmangels wegen Ablehnung der Zulässigkeit der Klage vor dem Verwaltungssgericht aufgrund des Fehlens einer handschriftlich unterschriebenen Klageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01
    Es ist auch zutreffend, dass die in § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO geforderte schriftliche Klageerhebung in der Regel die eigenhändige Unterschrift der klagenden Partei unter dem das Verfahren eröffnenden Schriftstück erfordert, weil im Allgemeinen nur damit hinreichend Gewähr besteht, dass es vom Kläger stammt und mit seinem Wissen und Willen an das Gericht gelangt ist (vgl. GSOGB - Beschluss vom 30. April 1979 - GmS-OGB 1/78 - BVerwGE 58, 359, 365).
  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01
    Entscheidend ist insoweit, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 40.87 - NJW 1989, 1175, 1176; Urteil vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - NJW 1993, 1874).
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01
    Entscheidend ist insoweit, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 9 C 40.87 - NJW 1989, 1175, 1176; Urteil vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 16.92 - NJW 1993, 1874).
  • VG Augsburg, 17.01.2001 - Au 4 K 98.681
    Auszug aus BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01
    Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 17. Januar 2001 wird aufgehoben, soweit es das eigene Verfahren der Klägerin - Au 4 K 98.681 - betrifft.
  • BVerwG, 30.03.2006 - 8 B 8.06

    Klageschrift; Schriftform; Computerfax; Funkfax; elektronisches Dokument;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. August 1983 (a.a.O.) kennt der Grundsatz des Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift Ausnahmen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher, d.h. ohne die Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung, ergeben (daran anknüpfend Beschluss vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 3 B 33.01 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.2010 - 7 B 15.10

    Einwendungsausschluss; Präklusion; Ausschlussfrist; öffentliche Bekanntmachung;

    Entgegen der Beschwerde ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9; Beschluss vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 3 B 33.01 - juris Rn. 2 m.w.N.), wonach in Ausnahmefällen vom Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift Abstand genommen werden kann, wenn sich auch ohne eigenhändige Namenszeichnung aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Rechtsverkehrswillen ergibt, auf die Übermittlung von Dokumenten durch einfache E-Mail nicht übertragbar.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18

    Versagung der Genehmigung nach

    Entscheidend ist, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne dass darüber Beweis erhoben werden müsste (BVerwG, Urt. v. 29.06.1984 - 6 C 12/83 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 11; Urt. v. 06.12.1988 - 9 C 40/87 - BVerwGE 81, 32, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 19.12.2001 - 3 B 33/01 - juris Rn. 2 ff.; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 81 Rn. 6).
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