Rechtsprechung
BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 35.12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 11 RettDG ST 2006, §§ 97 ff GWB, § 97 GWB, Art 1 Abs 2 Buchst a EGRL 18/2004, § 137 Abs 1 VwGO
Revisionszulassung; Auslegung von irrevisiblem Landesrecht
- Wolters Kluwer
Möglichkeit eines Revisionsgerichts zur Auslegung des § 11 RettDG LSA als irreversibles Landesrecht
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rewis.io
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit eines Revisionsgerichts zur Auslegung des § 11 RettDG LSA als irreversibles Landesrecht
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Keine grundsätzliche Bedeutung vergaberechtlicher Probleme?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZBau 2013, 182
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12
Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
Die Revision ist dann zuzulassen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender bzw. dirigierender Maßstab angeführten - unionsrechtlichen Bestimmungen ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (Beschlüsse vom 1. November 2007 - BVerwG 7 B 37.07 - Buchholz 451.90 Sonstiges Europ. Recht Nr. 210 und vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 3 B 35.12 - NZBau 2013, 182 Rn. 5 m.w.N.). - BVerwG, 16.02.2016 - 3 B 68.14
Widerruf einer Approbation eines Zahnarztes wegen Unwürdigkeit
Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Würdigung aktenwidrig ist, gegen Denkgesetze, gesetzliche Beweisregeln oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst objektiv willkürlich ist (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - 3 B 35.12 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 15 Rn. 11 …und vom 10. Juni 2014- 3 B 26.13 - juris Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.). - BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 45.16
Abstraktionsprinzip; Begründungsanforderungen; Bemessungsfaktoren; …
Fragen zur Anwendung und Auslegung ausgelaufenen Rechts kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil dieser Zulassungsgrund dazu dient, eine für die Zukunft geltende Klärung herbeizuführen (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - 3 B 9.10 - juris Rn. 4 m.w.N. und vom 20. Dezember 2012 - 3 B 35.12 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 15 Rn. 8).
- BVerwG, 04.04.2018 - 3 B 46.16
Gebührenerhebung für die Durchführung von amtlichen Schlachttieruntersuchungen …
Fragen zur Anwendung und Auslegung ausgelaufenen Rechts kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil dieser Zulassungsgrund dazu dient, eine für die Zukunft geltende Klärung herbeizuführen (…BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - 3 B 9.10 - juris Rn. 4 m.w.N. und vom 20. Dezember 2012 - 3 B 35.12 - Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 15 Rn. 8). - VGH Hessen, 19.02.2020 - 4 A 1677/18
Baurechts, Wiederaufbau eines Wochenendhauses im Außenbereich
Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Würdigung des Sachverhalts aktenwidrig ist, gegen gesetzliche Beweisregeln oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst objektiv willkürlich ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 B 35.12 juris Rdnr. 11 …und vom 10. Juni 2014 - 3 B 26.13 -, juris Rdnr. 12 ff.). - VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 6/14
Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur …
Aufgrund der fehlenden Angaben der Beschwerdeführerin zu der eingelegten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Verfassungsgerichtshof nicht selbst nachzuprüfen, ob insoweit die Erschöpfung des Rechtswegs zumutbar war (vgl. zur Nichtzulassung der Revision in einem ähnlichen Fall aus Sachsen-Anhalt BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 3 B 35.12 -, juris Rn. 5). - OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2020 - 2 L 52/19
Baugenehmigung für die Nutzung von Räumen als Wettannahmestelle
Eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes als Verfahrensfehler kommt nur in Betracht, wenn die Würdigung gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 B 35.12 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 10. Juni 2014 - 3 B 26.13 - juris Rn. 12, m.w.N.). - VGH Bayern, 01.03.2018 - 21 ZB 16.754
Widerrufs waffenrechtlicher Erlaubnis
Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass die Würdigung aktenwidrig ist, gegen Denkgesetze, gesetzliche Beweisregeln oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt oder sonst objektiv willkürlich ist (st. Rspr; vgl. BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 3 B 35.12 - juris Rn. 11 und v. 10.6.2014 - 3 B 26.13 - juris Rn. 12 ff., jeweils m.w.N.). - VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 7/14
Unzulässige Verfassungsbeschwerde: Mangelnde Darlegung der - ohnehin nur …
Aufgrund der fehlenden Angaben der Beschwerdeführerin zu der eingelegten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat der Verfassungsgerichtshof nicht selbst nachzuprüfen, ob insoweit die Erschöpfung des Rechtswegs zumutbar war (vgl. zur Nichtzulassung der Revision in einem ähnlichen Fall aus Sachsen-Anhalt BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 3 B 35.12 -, juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2018 - 5 N 41.16
Rechtsfolgen eines Täuschungsversuchs bei einer schriftlichen Modulprüfung
Eine Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes als Verfahrensfehler kommt nur in Betracht, wenn die Würdigung gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 3 B 35.12 -, juris Rn. 11 m.w.N.).