Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.2021 - 3 B 37.19 (3 C 1.21)   

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https://dejure.org/2021,4362
BVerwG, 15.02.2021 - 3 B 37.19 (3 C 1.21) (https://dejure.org/2021,4362)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2021 - 3 B 37.19 (3 C 1.21) (https://dejure.org/2021,4362)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 3 B 37.19 (3 C 1.21) (https://dejure.org/2021,4362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Voraussetzungen für das Verlangen der Vorlage von Durchschlägen der für bestimmte Patienten ausgestellten Betäubungsmittelrezepte durch die mit der Überwachung beauftragten Personen gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 , § 24 BtMG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19   

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https://dejure.org/2020,6323
OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19 (https://dejure.org/2020,6323)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2020 - 3 B 37.19 (https://dejure.org/2020,6323)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 3 B 37.19 (https://dejure.org/2020,6323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 29 Abs 1 Nr 1 Buchst a AsylVfG 1992, Art 13 Abs 1 EUV 604/2013, § 46 AufenthG, Art 29 Abs 2 EUV 604/2013, Art 29 Abs 1 EUV 604/2013
    Guinea; Illegale Einreise nach Spanien; Weiterwanderung; Asylantrag im Bundesgebiet; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Überstellungsfrist; Verlängerung; flüchtig; gezieltes Entziehen; Mitwirkungspflichten; Selbstgestellung; Abwesenheit tagsüber

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 29 Abs 1 Nr 1 Buchst a AsylVfG 1992, Art 13 Abs 1 EUV 604/2013, § 46 AufenthG, Art 29 Abs 2 EUV 604/2013, Art 29 Abs 1 EUV 604/2013, § 82 Abs 4 AufenthG
    Guinea; Illegale Einreise nach Spanien; Weiterwanderung; Asylantrag im Bundesgebiet; Unzulässigkeit; Zuständigkeit;Überstellungsfrist; Verlängerung; flüchtig; gezieltes Entziehen; Mitwirkungspflichten; Selbstgestellung; Abwesenheit tagesüber

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
    Ein Asylbewerber kann sich auf den Fristablauf berufen, weil der Einhaltung der Überstellungsfrist drittschützender Charakter zukommt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 66; Urteil vom 25. Oktober 2017 - C-201/16 - juris Rn. 40 ff.).

    Zwar bedarf es insoweit keiner Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 75; BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - 1 B 75.19 - juris Rn. 9), sondern lediglich einer Information des ersuchenden Mitgliedstaates darüber, dass der betreffende Ausländer flüchtig ist, sowie zugleich einer Mitteilung der neuen Überstellungsfrist.

    Flüchtigkeit im Sinne dieser Regelung ist zu bejahen, wenn sich ein Asylbewerber den für die Durchführung seiner Überstellung zuständigen Behörden gezielt entzieht, um die Überstellung zu vereiteln (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 70).

    Die Flucht muss kausal dafür sein, dass es den zuständigen Behörden tatsächlich unmöglich ist, die Überstellung durchzuführen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 60; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 12 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 123; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - juris Rn. 14; Brauer, in: ZAR 2019, 256, 260 f.).

    Die Verlängerung der Überstellungsfrist auf höchstens 18 Monate stellt einen Ausnahmefall dar (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 52 und 60).

    Die reguläre Fristdauer von sechs Monaten nach Art. 29 Abs. 1 UAbs. 1 Dublin III-VO soll gewährleisten, dass die betreffende Person so schnell wie möglich in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt und den beteiligten Mitgliedstaaten dennoch ausreichend Zeit eingeräumt wird, um die Überstellung abzustimmen und durchzuführen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 59).

    Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein gezieltes Entziehen und somit ein Flüchtigsein grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Überstellung eines Asylbewerbers deswegen scheitert, weil sein Aufenthaltsort den zuständigen Behörden unbekannt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 70; VGH Kassel, Beschluss vom 12. September 2019 - 6 A 1495/19.Z.A - juris Rn. 9; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 4 Bf 53/19.AZ - juris Rn. 23).

    Der betreffende Ausländer kann aber seine fehlende Absicht, sich den Behörden zu entziehen, nachweisen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 62 und 65).

    Die hier maßgeblichen Fragen bedürfen nach dem Urteil des EuGH vom 19. März 2019 (C-163/17) jedenfalls keiner weiteren unionsrechtlichen Klärung.

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
    Die Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG kann auch nicht auf der Grundlage eines anderen, auf gleicher Stufe stehenden Unzulässigkeitstatbestandes aufrechterhalten werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 - juris Rn. 21).

    Besteht für die Unzulässigkeitsentscheidung keine rechtliche Grundlage, sind auch die Abschiebungsanordnung, die Feststellung, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht vorliegen, sowie die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots aufzuheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 51.18 - juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 - juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2019 - 10 LA 155/19

    Begeben eines Asylbewerbers in das Kirchenasyl zur Entziehung der Überstellung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
    Die Flucht muss kausal dafür sein, dass es den zuständigen Behörden tatsächlich unmöglich ist, die Überstellung durchzuführen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 60; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 12 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 123; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - juris Rn. 14; Brauer, in: ZAR 2019, 256, 260 f.).

    Demgegenüber ist Flüchtigkeit zu verneinen, wenn sich ein Asylbewerber zwar subjektiv der Überstellung entziehen will, der behördliche Zugriff aber objektiv fortbesteht (so auch OVG Bremen, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 13 A 2890/19

    Bewertung eines sich im Kirchenasyl befindlichen Asylbewerbers als flüchtig;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
    Die Flucht muss kausal dafür sein, dass es den zuständigen Behörden tatsächlich unmöglich ist, die Überstellung durchzuführen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 60; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 12 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 123; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - juris Rn. 14; Brauer, in: ZAR 2019, 256, 260 f.).

    Demgegenüber ist Flüchtigkeit zu verneinen, wenn sich ein Asylbewerber zwar subjektiv der Überstellung entziehen will, der behördliche Zugriff aber objektiv fortbesteht (so auch OVG Bremen, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - juris Rn. 15).

  • OVG Bremen, 18.09.2019 - 1 LA 246/19

    Begeben eines Asylbewerbers in das Kirchenasyl zur Entziehung der Überstellung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
    Die Flucht muss kausal dafür sein, dass es den zuständigen Behörden tatsächlich unmöglich ist, die Überstellung durchzuführen (EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 60; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 12 ff.; VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 123; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - juris Rn. 14; Brauer, in: ZAR 2019, 256, 260 f.).

    Demgegenüber ist Flüchtigkeit zu verneinen, wenn sich ein Asylbewerber zwar subjektiv der Überstellung entziehen will, der behördliche Zugriff aber objektiv fortbesteht (so auch OVG Bremen, Beschluss vom 18. September 2019 - 1 LA 246/19 - juris Rn. 7; OVG Münster, Beschluss vom 5. September 2019 - 13 A 2890/19.A - juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 10 LA 155/19 - juris Rn. 15).

  • OVG Hamburg, 05.06.2019 - 4 Bf 53/19

    Flüchtigkeit eines Asylbewerbers; Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
    Die Definition des Begriffs "flüchtig" hängt nicht primär von einer etwaigen Überstellungsmodalität ab, sondern davon, ob sich der Betroffene dem behördlichen Zugriff gezielt entzieht (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 2. September 2019 - 11 A 2285/19.A - juris Rn. 21; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 4 Bf 53/19.AZ - juris Rn. 30).

    Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein gezieltes Entziehen und somit ein Flüchtigsein grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Überstellung eines Asylbewerbers deswegen scheitert, weil sein Aufenthaltsort den zuständigen Behörden unbekannt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 70; VGH Kassel, Beschluss vom 12. September 2019 - 6 A 1495/19.Z.A - juris Rn. 9; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 4 Bf 53/19.AZ - juris Rn. 23).

  • EuGH, 25.10.2017 - C-201/16

    Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
    Nach Ablauf der Überstellungsfrist ist die Überstellung in den anderen Mitgliedstaat nicht mehr zulässig (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - C-201/16 - juris Rn. 43).

    Ein Asylbewerber kann sich auf den Fristablauf berufen, weil der Einhaltung der Überstellungsfrist drittschützender Charakter zukommt (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 66; Urteil vom 25. Oktober 2017 - C-201/16 - juris Rn. 40 ff.).

  • BVerwG, 25.04.2019 - 1 C 51.18

    Ausreisefrist; Fortführung; Lebensbedingungen; Rechtsverletzung; Sprungrevision;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
    Besteht für die Unzulässigkeitsentscheidung keine rechtliche Grundlage, sind auch die Abschiebungsanordnung, die Feststellung, dass Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG nicht vorliegen, sowie die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots aufzuheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 2019 - 1 C 51.18 - juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4.16 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
    Die Grenze einer statthaften eigenständigen Nachprüfung ist nur dann erreicht, wenn sich der Verwaltungsakt durch einen Austausch der Begründung in seinem Wesen ändert (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 31. März 2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 16).
  • VGH Hessen, 12.09.2019 - 6 A 1495/19

    Asylbewerber im Kirchenasyl

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
    Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein gezieltes Entziehen und somit ein Flüchtigsein grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn die Überstellung eines Asylbewerbers deswegen scheitert, weil sein Aufenthaltsort den zuständigen Behörden unbekannt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 - juris Rn. 70; VGH Kassel, Beschluss vom 12. September 2019 - 6 A 1495/19.Z.A - juris Rn. 9; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 4 Bf 53/19.AZ - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

  • OLG München, 03.05.2018 - 4 OLG 13 Ss 54/18

    Unerlaubter Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel - Revision der

  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 C 32.14

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Anfechtungsklage; Asylantrag; Aufnahme;

  • BVerwG, 27.04.2016 - 1 C 22.15

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Antrag auf internationalen Schutz;

  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2019 - 11 A 2285/19
  • BVerwG, 02.12.2019 - 1 B 75.19

    Vorliegen eines Verwaltungsaktes bei Verlängerung der Überstellungsfrist nach

  • BVerwG, 08.01.2019 - 1 C 16.18

    Ablauf Überstellungsfrist; Asylantrag; Aufnahmegesuch; Aussetzung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 3 S 108.19

    Überprüfung einer Abschiebungsanordnung, die das Bundesamt für Migration und

  • EuGH, 02.04.2019 - C-582/17

    H.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2019 - A 4 S 749/19

    Rückführung nach Italien nach den Maßstäben des EuGH - Verkürzung und

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 3 M 129.20

    PKH-Beschwerde; maßgeblicher Zeitpunkt für Erfolgsaussichten; Änderung der

    Aus ähnlichen Erwägungen dürfte insoweit auch nicht relevant sein, dass der Kläger der Aufforderung aus dem Schreiben des Beklagten vom 9. Februar 2017 nicht nachkam, sich am 8. März 2017 zu seiner "Rückführung" nach Italien in der Ausländerbehörde einzufinden (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2020 - OVG 3 B 37.19 - juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 3 B 16.19
    Dieser Bescheid ist nach der gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG im Zeitpunkt der schriftlichen Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage rechtswidrig und verletzt den Kläger daher in seinen Rech­ ten, § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. insoweit die Grundsatzurteile des Senats vom 20. Februar 2020 - OVG 3 B 37.19-juris, - OVG 3 B 22.19 - juris).
  • VG Berlin, 16.08.2021 - 31 K 575.17

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig

    Zuständig für die Prüfung des Asylantrags des Klägers ist gemäß Art. 13 Abs. 1 Dublin III-VO Italien, weil der Kläger dort nach illegalem Grenzübertritt aus einem Drittstaat kommend im Mai 2017 registriert worden war, die Zwölf-Monats-Frist aus Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Dublin III-VO im Zeitpunkt der Stellung des Asylantrags in Deutschland am 6. Oktober 2017 noch nicht abgelaufen war und sich die italienischen Behörden auf das nach Art. 21 Abs. 1 UAbs. 1 Dublin III-VO fristgerecht gestellte Übernahmeersuchen (Aufnahmegesuch) der Beklagten vom 10. Oktober 2017 nicht innerhalb der Zwei-Monats-Frist aus Art. 22 Abs. 7 Dublin III-VO gemeldet haben (vgl. bereits den Beschluss der Kammer vom 22. Januar 2021 - VG 31 L 574.17 A -, S. 3 f. d. amtl. Abdr.; s. zum Ganzen z.B. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Februar 2020 - OVG 3 B 37.19 -, juris Rn. 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 5.19

    Syrien; Spanien; Unzulässigkeit des Asylantrages; Zuständigkeit; Wiederaufnahme;

    Die von der Beklagten bis zum 30. November 2019 verlängerte Überstellungsfrist ist - bei unterstellter Rechtmäßigkeit der Verlängerung - abgelaufen, so dass es hier nicht darauf ankommt, ob die Kläger als flüchtig anzusehen sind (vgl. dazu die Urteile des Senats vom 20. Februar 2020 - OVG 3 B 22.19 - und - OVG 3 B 37.19 -).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 07.02.2019 - 3 B 37/19   

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https://dejure.org/2019,6659
OVG Sachsen, 07.02.2019 - 3 B 37/19 (https://dejure.org/2019,6659)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.02.2019 - 3 B 37/19 (https://dejure.org/2019,6659)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. Februar 2019 - 3 B 37/19 (https://dejure.org/2019,6659)
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