Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 11.01.2017

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   BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17   

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BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17 (https://dejure.org/2018,3464)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2018 - 3 B 4.17 (https://dejure.org/2018,3464)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 3 B 4.17 (https://dejure.org/2018,3464)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • verkehrslexikon.de

    Aufklärungspflicht des Gerichts und Aufklärungsrüge

  • verkehrslexikon.de

    Aufklärungspflicht des Gerichts und Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer

    Kostenerhebung gegenüber einem Fahrzeughalter für die Umsetzung seines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs

  • rewis.io

    Sichtbarkeit eines nicht den Höhenvorgaben der VwV-StVO (juris: StVOVwV) entsprechend aufgestellten Haltverbotsschildes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kostenerhebung gegenüber einem Fahrzeughalter für die Umsetzung seines verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17
    Durch Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:060416U3C10.15.0] - (BVerwGE 154, 365) hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, weil dessen Entscheidung ein unzutreffender Maßstab für das Bestehen einer Nachschaupflicht zugrunde lag.

    Die in der Beschwerde aufgeführten Anmerkungen zur Durchführung der erneuten Berufungsverhandlung im Senatsurteil vom 6. April 2016 (BVerwGE 154, 365 Rn. 30) unterliegen daher nicht der Bindungswirkung aus § 144 Abs. 6 VwGO.

    Die mit der Beschwerde aufgeworfenen Fragen zur Bestimmung der hinreichenden Sichtbarkeit eines nicht den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) entsprechend angebrachten Verkehrszeichens sind, soweit dies einer grundsätzlichen revisionsgerichtlichen Klärung zugänglich ist, durch das Senatsurteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.15 - (BVerwGE 154, 365 Rn. 23) beantwortet.

  • BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 66.15

    Abgeltungsanordnung; Äquivalenzgrundsatz; Bereitschaftsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17
    Die angegriffene Entscheidung könnte auf einem etwaigen Verstoß also nicht beruhen (BVerwG, Beschluss vom 2. März 2016 - 2 B 66.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:020316B2B66.15.0] - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 62 Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 31.07.2014 - 2 B 20.14

    Polygraphietest; Kontrollfragenverfahren; Ungeeignetheit des Beweismittels;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17
    Da die Aufklärungsrüge kein zulässiges Mittel dafür darstellt, eigene Versäumnisse in der Tatsacheninstanz nachzuholen (BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2014 - 2 B 20.14 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 381 Rn. 14), liegt ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nur vor, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Berufungsgericht auch ohne förmlichen Antrag der Beteiligten hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht im Rahmen einer Verfahrensrüge nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Denkgesetze verstößt, logische oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 2014 - 2 B 14.14 - Buchholz 235.1 § 57 BDG Nr. 5 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17
    Derartige Mängel liegen vor, wenn das angegriffene Urteil von einem falschen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, also etwa entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder auf einer aktenwidrigen Tatsachengrundlage basiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 21 Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage bereits geklärt ist oder auf der Grundlage der bestehenden Rechtsprechung mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregelungen auch ohne Durchführung eines Revisionsverfahrens eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 20 Rn. 9).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 21.11

    Änderung der Sach- und Rechtslage; Berechtigtenstellung; besatzungshoheitliche

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17
    Bindungswirkung kommt dabei nur den für die Zurückverweisung tragenden Gründen zu (BVerwG, Urteil vom 28. November 2012 - 8 C 21.11 - BVerwGE 145, 122 Rn. 22).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17
    Jedoch verlangt der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 [ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110215.1bvr098010] - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17
    Die Aufklärungspflicht verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf das Ermittlungsergebnis für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 25).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2018 - 3 B 4.17
    Die Aufklärungspflicht verlangt nicht, dass ein Tatsachengericht Ermittlungen anstellt, die aus seiner Sicht unnötig sind, weil es nach seinem Rechtsstandpunkt auf das Ermittlungsergebnis für den Ausgang des Rechtsstreits nicht ankommt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 14. Januar 1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 und vom 28. Juli 2011 - 2 C 28.10 - BVerwGE 140, 199 Rn. 25).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 19.18

    Berücksichtigung möglicher Gesundheitsrisiken bei der Abgrenzung von

    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung selbst ist vom Revisionsgericht im Rahmen einer Verfahrensrüge nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen Denkgesetze verstößt, logische oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 3 B 4.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:300118B3B4.17.0] - juris Rn. 21 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 2.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung

    Das Ergebnis der gerichtlichen Würdigung selbst hingegen ist vom Revisionsgericht im Rahmen einer Verfahrensrüge nur darauf nachzuprüfen, ob es gegen Denkgesetze verstößt oder logische oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2019 - 3 C 19.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:071119U3C19.18.0] - NVwZ 2020, 545 Rn. 23; Beschluss vom 30. Januar 2018 - 3 B 4.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:300118B3B4.17.0] - juris Rn. 21 f. m.w.N.).
  • VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20

    Fahrzeug auf Radweg abgestellt - Abschleppen zulässig?

    Die Frage der hinreichenden Sichtbarkeit muss dann gegebenenfalls anhand der konkreten Umstände beurteilt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.1.2018 - 3 B 4/17 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 3.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung

    Die Sachverhalts- und Beweiswürdigung einer Tatsacheninstanz ist der Beurteilung des Revisionsgerichts nur insoweit unterstellt, als es um Verfahrensfehler im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geht (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2019 - 3 C 19.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:071119U3C19.18.0] - NVwZ 2020, 545 Rn. 23; Beschluss vom 30. Januar 2018 - 3 B 4.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:300118B3B4.17.0] - juris Rn. 21 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der

    Das Ergebnis der gerichtlichen Würdigung selbst ist vom Revisionsgericht im Rahmen einer Verfahrensrüge nur daraufhin nachzuprüfen, ob es gegen allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln oder Denkgesetze verstößt oder gedankliche Brüche und Widersprüche enthält (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2018 - 3 B 4.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:300118B3B4.17.0] - juris Rn. 21 und vom 10. April 2019 - 9 B 3.19 [ECLI:DE:BVerwG:2019:100419B9B3.19.0] - juris Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2018 - 3 B 39.18

    Bezeichnung des Ursprungslands auf Honig-Portionspackungen

    Da die Aufklärungsrüge kein zulässiges Mittel dafür darstellt, eigene Versäumnisse in der Tatsacheninstanz nachzuholen (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Juli 2014 - 2 B 20.14 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 381 Rn. 14 und vom 30. Januar 2018 - 3 B 4.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:300118B3B4.17.0] - juris Rn. 12), liegt ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich der Sachverhaltsaufklärung grundsätzlich nur vor, wenn sich die weitere Beweiserhebung dem Berufungsgericht auch ohne förmlichen Antrag der Beteiligten hätte aufdrängen müssen.
  • BVerwG, 11.06.2021 - 3 B 43.19

    Anforderungen an die Krankenhausplanung für die Versorgung von Patienten in der

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und dem Schutz vor einer Überraschungsentscheidung folgt, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen darf, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 2009 - 3 B 2.09 - juris Rn. 4 und vom 30. Januar 2018 - 3 B 4.17 - juris Rn. 18, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.06.2021 - 3 B 44.19

    Aufnahme einer Rehabilitationseinsrichtung in den Krankenhausplan des Landes

    Aus dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und dem Schutz vor einer Überraschungsentscheidung folgt, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen darf, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 2009 - 3 B 2.09 - juris Rn. 4 und vom 30. Januar 2018 - 3 B 4.17 - juris Rn. 18, jeweils m.w.N.).
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   VG Schleswig, 11.01.2017 - 3 B 4/17   

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