Weitere Entscheidungen unten: VG Schleswig, 27.03.2017 | VG Lüneburg, 19.02.2018

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.2018 - 3 B 41.17, 3 B 41.17 (3 C 21.18)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,45648
BVerwG, 18.12.2018 - 3 B 41.17, 3 B 41.17 (3 C 21.18) (https://dejure.org/2018,45648)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.2018 - 3 B 41.17, 3 B 41.17 (3 C 21.18) (https://dejure.org/2018,45648)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 3 B 41.17, 3 B 41.17 (3 C 21.18) (https://dejure.org/2018,45648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,45648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der für inländische Apotheken geltenden Preisbindung für Arzneimittel

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der für inländische Apotheken geltenden Preisbindung für Arzneimittel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus BVerwG, 18.12.2018 - 3 B 41.17
    Das Revisionsverfahren wird dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob die für inländische Apotheken geltende Preisbindung für Arzneimittel (§ 78 Abs. 1 und 2 AMG, § 3 AMPreisV) in Folge des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Oktober 2016 - C-148/15 [ECLI:EU:C:2016:776], Deutsche Parkinson Vereinigung - (NVwZ 2016, 1793) wegen "Inländerdiskriminierung" mit Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 27.03.2017 - 3 B 41/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7887
VG Schleswig, 27.03.2017 - 3 B 41/17 (https://dejure.org/2017,7887)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27.03.2017 - 3 B 41/17 (https://dejure.org/2017,7887)
VG Schleswig, Entscheidung vom 27. März 2017 - 3 B 41/17 (https://dejure.org/2017,7887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,7887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Verkaufsstopp für Diesel-Neufahrzeuge abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag des BUND auf Verkaufsstopp für Diesel-Neufahrzeuge abgelehnt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Verkaufsstopp von Diesel-Neufahrzeugen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Antrag des BUND auf Verkaufsstopp für Diesel-Neufahrzeuge abgelehnt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Verkaufsstopp von Diesel-Neufahrzeugen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Antrag des BUND auf Verkaufsstopp für Diesel-Neufahrzeuge abgelehnt - EG-Verordnung lässt Verkaufsverbot nicht zu

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurop.org (Entscheidungsbesprechung)

    (Bislang kein) Verkaufsverbot für Diesel-Neufahrzeuge: Umweltverband BUND verklagt Kraftfahrtbundesamt

  • jurop.org (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verkaufsverbot für Diesel-Neufahrzeuge - Geht es nun ganz schnell?

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17

    Erfolg für die Volkswagen AG: Deutsche Umwelthilfe eV darf ihre Pressemitteilung

    (VG Schleswig Beschl. v. 27.3.2017 - 3 B 41/17, BeckRS 2017, 106478,).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3535
VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17 (https://dejure.org/2018,3535)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 19.02.2018 - 3 B 41/17 (https://dejure.org/2018,3535)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 3 B 41/17 (https://dejure.org/2018,3535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,3535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Lüneburg, 18.03.2014 - 3 A 220/12

    Abschnittsbildung; Straßenausbaubeitrag; Teilstreckenausbau

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17
    29 Bei der Abschnittsbildung handelt es sich - als Vorfinanzierungsinstrument (vgl. hierzu etwa Nds. OVG, Beschl. v. 19.03.2015 - 9 ME 1/15 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 22.08.2011 - 9 LC 101/10 -, n.v.; Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6; Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 55; Urt. v. 20.06.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 21; VG Lüneburg, Urt. v. 18.03.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 07.03.2017 - 9 C 20/15 -, juris Rn. 35 zum Erschließungsbeitragsrecht) - um eine Möglichkeit der gesonderten Abrechnung von Ausbauabschnitten, die eine öffentliche Einrichtung betreffen und deren Ausbau über einen längeren Zeitraum erfolgt (Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Bereits im Zeitpunkt der Abschnittsbildung muss die planerische und bauliche Konzeption zeitlich fest umrissen sein (VG Lüneburg, Urt. v. 18.03.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 27; so auch BayVGH, Beschl. v. 15.04.2015 - 6 ZB 14.2843 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG, Urt. v. 31.03.2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 42 (Vorstellung über den Zeitrahmen)).

    Ein Bauprogramm muss über die bloße Bekundung der Absicht, eine bestimmte Anlage in der Zukunft auf ganzer Länge irgendwann (weiter) auszubauen hinausgehen (VG Lüneburg, Urt. v. 18.03.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 30).

    Die Abschnittsbildung stellt ein Vorfinanzierungsinstitut dar und die Beitragspflichtigen an der Straße in gesamter Länge bilden eine Schicksalsgemeinschaft, die durch die Abschnittsbildung nicht auf unabsehbare Zeit auseinandergerissen werden darf (VG Lüneburg, Urt. v. 18.03.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 9 ME 108/09

    Aufspaltung einer öffentlichen Einrichtung i.S.v. § 6 Abs. 1 niedersächsisches

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17
    Grundsätzlich dürfen Straßenausbaubeiträge nur erhoben werden, wenn der Beitragstatbestand auf der gesamten Länge der ausgebauten Straße (Nds. OVG, Beschl. v. 22.08.2011 - 9 LC 101/10 -, n.v. m.w.N.; Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6; vgl. auch Urt. v 09.10.1990 - 9 L 193/89 -, juris Rn. 7, 9) bzw. Teileinrichtung oder des etwa gebildeten Abschnitts verwirklicht worden ist (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 41 m.w.N.).

    29 Bei der Abschnittsbildung handelt es sich - als Vorfinanzierungsinstrument (vgl. hierzu etwa Nds. OVG, Beschl. v. 19.03.2015 - 9 ME 1/15 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 22.08.2011 - 9 LC 101/10 -, n.v.; Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6; Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 55; Urt. v. 20.06.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 21; VG Lüneburg, Urt. v. 18.03.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 07.03.2017 - 9 C 20/15 -, juris Rn. 35 zum Erschließungsbeitragsrecht) - um eine Möglichkeit der gesonderten Abrechnung von Ausbauabschnitten, die eine öffentliche Einrichtung betreffen und deren Ausbau über einen längeren Zeitraum erfolgt (Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Die Möglichkeit der Abschnittsbildung soll die Gemeinde in die Lage versetzen, bei auf den Ausbau der öffentlichen Einrichtung in ganzer Länge abzielenden Maßnahmen, die sich über mehrere Straßenabschnitte erstrecken und einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, Ausbauabschnitte gesondert endgültig abzurechnen (Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979 -, juris Rn. 15).

    Dementsprechend muss das Bauprogramm (vgl. hierzu auch VG Lüneburg, Urt. v. 21.04.2015 - 3 A 181/13, n.v.; VG Lüneburg, Urt. v. 21.05.2010 - 3 a 175/07 -, juris Rn. 20 ff., 30) der Gemeinde bei einer Abschnittsbildung einen Ausbau über den (zunächst) ausgebauten Abschnitt hinaus vorsehen (Nds. OVG, Beschl. v. 22.08.2011 - 9 LC 101/10 -, n.v. m.w.N.; Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; VG Lüneburg, Urt. v. 21.04.2015 - 3 A 181/13, n.v.).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 9 LC 262/04

    Vergrößerung des Stauvolumens für anfallendes Niederschlagswasser ; Erhebung von

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17
    Grundsätzlich dürfen Straßenausbaubeiträge nur erhoben werden, wenn der Beitragstatbestand auf der gesamten Länge der ausgebauten Straße (Nds. OVG, Beschl. v. 22.08.2011 - 9 LC 101/10 -, n.v. m.w.N.; Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6; vgl. auch Urt. v 09.10.1990 - 9 L 193/89 -, juris Rn. 7, 9) bzw. Teileinrichtung oder des etwa gebildeten Abschnitts verwirklicht worden ist (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 41 m.w.N.).

    27 Straßenausbaubeiträge können - aus Gründen der Rechtssicherheit und Vorteilsgerechtigkeit - grundsätzlich nur erhoben werden, wenn der Beitragstatbestand auf der gesamten Länge der ausgebauten Straße bzw. Teileinrichtung oder des etwa gebildeten Abschnitts verwirklicht worden ist (Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 41; Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 38, 39).

    Würde man insoweit für eine Verbesserungsmaßnahme eine vollständige räumliche Erfassung der öffentlichen Einrichtung fordern, würden die Gemeinden zu unnötigen, dem Grundsatz von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung widersprechenden Ausbauentscheidungen verleitet, weil sie dann aus Gründen der Herbeiführung der Beitragsfähigkeit einer Verbesserungsmaßnahme zu räumlich weitergehenderen Bauprogrammen als der Sache nach erforderlich geneigt sein könnten (vgl. Nds. OVG Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 43 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99

    Beitragsfähige Verbesserung durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung;

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17
    27 Straßenausbaubeiträge können - aus Gründen der Rechtssicherheit und Vorteilsgerechtigkeit - grundsätzlich nur erhoben werden, wenn der Beitragstatbestand auf der gesamten Länge der ausgebauten Straße bzw. Teileinrichtung oder des etwa gebildeten Abschnitts verwirklicht worden ist (Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 41; Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 38, 39).

    Ausnahmen können insoweit gelten, wenn eine nur in Abständen oder ggf. auch nur an einer Stelle vorhandene Teileinrichtung ihre Funktion für die Gesamteinrichtung noch erfüllt, wie es etwa bei Parkbuchten der Fall sein kann, wenn die durchgehende Anlegung einer Teileinrichtung aus tatsächlichen Gründen (z.B. wegen einer vorhandenen Altbebauung oder einer Felswand) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen erscheint oder wenn für die durchgehende Anlegung einer Teileinrichtung aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Bedürfnis besteht oder wenn die Verwirklichung eines Beitragstatbestandes (z.B. eine Erneuerung) nur in einem Teilbereich notwendig ist, eine Abschnittsbildung aber nicht in Betracht kommt (Nds. OVG, Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 39; vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 09.10.1990 - 9 L 193/89 -, juris Rn. 8).

    Im letzteren Fall spricht die Erneuerungsbedürftigkeit einerseits und das Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung andererseits dafür, die Beitragsfähigkeit der auf einer Teilstrecke durchgeführten Erneuerungsmaßnahme anzuerkennen, sofern die Ausbaustrecke innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfasst und die Gemeinde sowohl die Notwendigkeit eines nur teilweisen Ausbaus als auch Umfang sowie Beendigung der Baumaßnahmen deutlich macht (Nds. OVG, Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 39).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.10.1990 - 9 L 193/89
    Auszug aus VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17
    Grundsätzlich dürfen Straßenausbaubeiträge nur erhoben werden, wenn der Beitragstatbestand auf der gesamten Länge der ausgebauten Straße (Nds. OVG, Beschl. v. 22.08.2011 - 9 LC 101/10 -, n.v. m.w.N.; Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6; vgl. auch Urt. v 09.10.1990 - 9 L 193/89 -, juris Rn. 7, 9) bzw. Teileinrichtung oder des etwa gebildeten Abschnitts verwirklicht worden ist (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 LC 262/04 -, juris Rn. 41 m.w.N.).

    Ausnahmen können insoweit gelten, wenn eine nur in Abständen oder ggf. auch nur an einer Stelle vorhandene Teileinrichtung ihre Funktion für die Gesamteinrichtung noch erfüllt, wie es etwa bei Parkbuchten der Fall sein kann, wenn die durchgehende Anlegung einer Teileinrichtung aus tatsächlichen Gründen (z.B. wegen einer vorhandenen Altbebauung oder einer Felswand) unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen erscheint oder wenn für die durchgehende Anlegung einer Teileinrichtung aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Bedürfnis besteht oder wenn die Verwirklichung eines Beitragstatbestandes (z.B. eine Erneuerung) nur in einem Teilbereich notwendig ist, eine Abschnittsbildung aber nicht in Betracht kommt (Nds. OVG, Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, juris Rn. 39; vgl. auch Nds. OVG, Urt. v. 09.10.1990 - 9 L 193/89 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17
    29 Bei der Abschnittsbildung handelt es sich - als Vorfinanzierungsinstrument (vgl. hierzu etwa Nds. OVG, Beschl. v. 19.03.2015 - 9 ME 1/15 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 22.08.2011 - 9 LC 101/10 -, n.v.; Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6; Urt. v. 17.06.2008 - 9 LC 252/07 -, juris Rn. 55; Urt. v. 20.06.2007 - 9 LC 59/06 -, juris Rn. 21; VG Lüneburg, Urt. v. 18.03.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 25; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 07.03.2017 - 9 C 20/15 -, juris Rn. 35 zum Erschließungsbeitragsrecht) - um eine Möglichkeit der gesonderten Abrechnung von Ausbauabschnitten, die eine öffentliche Einrichtung betreffen und deren Ausbau über einen längeren Zeitraum erfolgt (Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979

    Zur Abgrenzung von Erschließungsbeitrags- und Straßenausbaubeitragsrecht

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17
    Die Möglichkeit der Abschnittsbildung soll die Gemeinde in die Lage versetzen, bei auf den Ausbau der öffentlichen Einrichtung in ganzer Länge abzielenden Maßnahmen, die sich über mehrere Straßenabschnitte erstrecken und einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, Ausbauabschnitte gesondert endgültig abzurechnen (Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 27.09.2016 - 6 ZB 15.1979 -, juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 6 ZB 14.2843

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; natürliche Betrachtungsweise;

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17
    Bereits im Zeitpunkt der Abschnittsbildung muss die planerische und bauliche Konzeption zeitlich fest umrissen sein (VG Lüneburg, Urt. v. 18.03.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 27; so auch BayVGH, Beschl. v. 15.04.2015 - 6 ZB 14.2843 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG, Urt. v. 31.03.2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 42 (Vorstellung über den Zeitrahmen)).
  • OVG Sachsen, 31.03.2016 - 5 A 99/14

    Verkehrsanlage; Teilstrecke ; Fertigstellung der Verkehrsanlage; sachliche

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17
    Bereits im Zeitpunkt der Abschnittsbildung muss die planerische und bauliche Konzeption zeitlich fest umrissen sein (VG Lüneburg, Urt. v. 18.03.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 27; so auch BayVGH, Beschl. v. 15.04.2015 - 6 ZB 14.2843 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG, Urt. v. 31.03.2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 42 (Vorstellung über den Zeitrahmen)).
  • VG Magdeburg, 07.09.2015 - 3 A 181/13

    Weiterbildung zum Fachtierarzt für Tierschutz; Festlegung der Weiterbildungszeit

    Auszug aus VG Lüneburg, 19.02.2018 - 3 B 41/17
    Dementsprechend muss das Bauprogramm (vgl. hierzu auch VG Lüneburg, Urt. v. 21.04.2015 - 3 A 181/13, n.v.; VG Lüneburg, Urt. v. 21.05.2010 - 3 a 175/07 -, juris Rn. 20 ff., 30) der Gemeinde bei einer Abschnittsbildung einen Ausbau über den (zunächst) ausgebauten Abschnitt hinaus vorsehen (Nds. OVG, Beschl. v. 22.08.2011 - 9 LC 101/10 -, n.v. m.w.N.; Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; VG Lüneburg, Urt. v. 21.04.2015 - 3 A 181/13, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2015 - 9 ME 1/15

    Abschnittsbildung; öffentliche Einrichtung; Teilstreckenausbau

  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1466

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße;

  • VG Würzburg, 15.05.2014 - W 3 K 12.1063

    Straßenausbaubeitrag; Erschließungsanlage W...straße in S...; Stichstraße I...;

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2007 - 9 LC 59/06

    Beitragspflichtigkeit von ausschließlich an einem befahrbaren Privatweg

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2004 - 13 ME 447/04

    Erhebungsmethode; Gerätesteuer; Manipulationssicherheit; Pauschalierung;

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2004 - 2 ME 364/03

    Studiengebühr für Langzeitstudierende

  • OVG Niedersachsen, 17.06.2008 - 9 LC 252/07

    Heranziehung zur Vorausleistung auf den Straßenausbaubeitrag für den Ausbau in

  • VG Lüneburg, 06.05.2020 - 3 A 226/16

    Abschnittsbildung; Ausbau, gesamte Länge; Gemeindestraße; Ortsdurchfahrt;

    Die Kammer hat durch Beschluss vom 19. Februar 2018 (3 B 41/17) die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet.

    Die Kammer hat insoweit in ihrem Beschluss vom 19. Februar 2018 - 3 B 41/17 - im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Folgendes ausgeführt:.

  • VG Gera, 18.11.2021 - 3 K 794/17

    Ausbaubeitrag

    Dies ist im Hinblick auf die Länge der jeweiligen Anlage zu ermitteln (NiedersächsOVG Lüneburg, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 LC 262/04 - juris Rn. 43; VG Lüneburg, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 3 B 41/17 - juris Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht