Rechtsprechung
   OVG Saarland, 26.11.2009 - 3 B 433/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6385
OVG Saarland, 26.11.2009 - 3 B 433/09 (https://dejure.org/2009,6385)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 (https://dejure.org/2009,6385)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. November 2009 - 3 B 433/09 (https://dejure.org/2009,6385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,6385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Geltendmachung der Annex-Leistung des notwendigen Unterhalts im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens; Abgrenzung der Leistungen zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts einer körperlich und geistig schwer behinderten Jugendlichen nach ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 27; ; SGB VIII § 33; ; SGB VIII § 39; ; VwGO § 123 Abs. 1 S. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Isolierte Geltendmachung der Annex-Leistung des notwendigen Unterhalts im Rahmen eines einstweiligen Anordnungsverfahrens; Abgrenzung der Leistungen zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts einer körperlich und geistig schwer behinderten Jugendlichen nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 239
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2009 - 3 B 433/09
    Die Antragstellerin hat bereits im Januar 2008 durch Stellung ihres Antrags auf Jugendhilfeleistungen nach den §§ 27, 33, 39 SGB VIII bei dem Sozial- und Jugendamt der Stadt A-Stadt und durch ihren erneuten - gleichfalls an das Sozial- und Jugendamt der Stadt A-Stadt gerichteten - Antrag auf Gewährung von Vollzeitpflege und Pflegegeld nach SGB VIII zusätzlich zu Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII vom 4.2.2009 hinreichend deutlich gemacht, dass sie als - nicht unterhaltsverpflichtete - Tante ihres Mündels trotz Vormundschaft und Personensorgerechts nicht weiter zur freiwilligen und unentgeltlichen Erbringung derartiger Leistungen bereit ist, so zu vergleichbarer Antragstellung bereits BVerwG, Urteil vom 15.12.1995 - 5 C 2/94 -zitiert nach Juris; OVG Bremen, Urteil vom 16.11.2005 - 2 A 111/05 - siehe in diesem Zusammenhang auch die Vorschrift des § 27 Abs. 2 a SGB VIII.

    Zwar trifft es zu, dass Leistungen nach § 39 Abs. 1 SGB VIII zur Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhalts und zu den Kosten der Erziehung - materiell-rechtlich - lediglich unselbständige Annex-Leistungen zu den jeweiligen sozialpädagogischen Leistungen nach §§ 27, 33 SGB VIII darstellen und auch nur in diesem Kontext beantragt und gewährt werden können vgl. hierzu etwa BVerwG, Entscheidungen vom 15.12.1995, a.a.O., sowie vom 2.3.2006 - 5 C 15/05 - und vom 24.9.2007 - 5 B 154/07 -, jeweils zitiert nach Juris; Wiesner, SGB VIII, 3. Auflage, § 39 Rz. 6, 7; Kunkel, LPK-SGB VIII, 3. Auflage, § 39 Rz. 3; Münder, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 5. Auflage, § 39 Rz. 4; Schellhorn, SGB VIII, 3. Auflage, § 39 Rz. 6.

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten;

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2009 - 3 B 433/09
    Dem hier geltend gemachten Anspruch nach § 39 SGB VIII steht auch nicht - wie von den Beteiligten eingehend diskutiert - die Vor- und Nachrangbestimmung des § 10 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII entgegen; denn diese Vorschrift, die die Konkurrenz von auf gleiche, gleichartige, kongruente, sich überschneidende oder deckungsgleiche Leistungen gerichteten Ansprüchen sowohl auf Jugendhilfe als auch auf Sozialhilfe regelt, ist nicht unmittelbar auf das Verhältnis zwischen Hilfebegehrendem und Sozialleistungsträger anwendbar, sondern hat - lediglich - Bedeutung für die Frage der Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger, hierzu BVerwG, Urteil vom 23.9.1999 - 5 C 22.99 -, FEVS 51, 341.
  • OVG Sachsen, 28.05.2009 - 1 A 54/08

    Verwandtenpflege; Großeltern; Herkunftsfamilie; erzieherisches Defizit; Hilfe zur

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2009 - 3 B 433/09
    Anders als das Verwaltungsgericht geht der Senat allerdings davon aus, dass der - als Personensorgeberechtigter für die hier in Rede stehenden Leistungen anspruchsberechtigten - Antragstellerin hierzu etwa Sächs. OVG, Beschluss vom 28.5.2009 - 1 A 54/08 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.10.2008 - 4 L A 193/06 -, jeweils zitiert nach Juris nicht entgegen gehalten werden kann, durch ihre Betreuungsleistungen den zwischen den Beteiligten umstrittenen konkreten erzieherischen Bedarf ihres Mündels i.S.d. § 27 SGB VIII sowie dessen Unterhaltsbedarf nach § 39 SGB VIII mangels anderslautender Erklärung freiwillig und unentgeltlich zu decken, was einem Anspruch nach den §§ 27, 33, 39 SGB VIII bereits entgegenstünde.
  • VG Saarlouis, 31.07.2009 - 11 L 519/09

    Erziehungshilfe; Leistungen bei Vollzeitpflege; ergänzende Leistungen der

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2009 - 3 B 433/09
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 31. Juli 2009 - 11 L 519/09 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Bremen, 16.11.2005 - 2 A 111/05

    Hilfe zur Erziehung; erzieherischer Bedarf; Vormund; Vollzeitpflege

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2009 - 3 B 433/09
    Die Antragstellerin hat bereits im Januar 2008 durch Stellung ihres Antrags auf Jugendhilfeleistungen nach den §§ 27, 33, 39 SGB VIII bei dem Sozial- und Jugendamt der Stadt A-Stadt und durch ihren erneuten - gleichfalls an das Sozial- und Jugendamt der Stadt A-Stadt gerichteten - Antrag auf Gewährung von Vollzeitpflege und Pflegegeld nach SGB VIII zusätzlich zu Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII vom 4.2.2009 hinreichend deutlich gemacht, dass sie als - nicht unterhaltsverpflichtete - Tante ihres Mündels trotz Vormundschaft und Personensorgerechts nicht weiter zur freiwilligen und unentgeltlichen Erbringung derartiger Leistungen bereit ist, so zu vergleichbarer Antragstellung bereits BVerwG, Urteil vom 15.12.1995 - 5 C 2/94 -zitiert nach Juris; OVG Bremen, Urteil vom 16.11.2005 - 2 A 111/05 - siehe in diesem Zusammenhang auch die Vorschrift des § 27 Abs. 2 a SGB VIII.
  • OVG Saarland, 22.10.2008 - 3 B 279/08

    Altpapiersammlung; Konkurrenz zwischen gewerblichen Anbietern und

    Auszug aus OVG Saarland, 26.11.2009 - 3 B 433/09
    zum Maßstab einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Erfolgsaussichten in der Hauptsache etwa Kopp, VwGO, 15. Aufl., § 123 Rdnr. 25, Bader, VwGO, 4. Aufl. § 123 Rdnr. 22, Beschluss des Senats vom 22.10.2008 - 3 B 279/08 -.
  • OVG Sachsen, 25.11.2014 - 1 A 742/12

    Jugendhilfeträger, Nachrang, Hilfe zur Erziehung, geistige Behinderung

    Ein möglicher Nachrang hat damit keine Auswirkung auf das Leistungsverhältnis zwischen der Hilfe begehrenden Klägerin und dem Beklagten, sondern erst für die Frage der Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger (BVerwG, Urt. v. 23. September 1999 - 5 C 26.98 -, juris Rn. 14; OVG Saarland, Beschl. v. 26. November 2009 - 3 B 433/09 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschl. v. 18. August 2009 - 12 E 627/09 -, juris Rn. 18; NdsOVG, Urt. v. 25. Juli 2007 - 4 LB 90/07 -, juris Rn. 43).
  • SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 98/12

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    a) Die Sicherstellung des Lebensunterhalts eines Kindes oder eines Jugendlichen kann - wie hier im Rahmen der Unterbringung in einer Pflegefamilie und bei entsprechendem erzieherischen Bedarf - wiederum auch eine Leistung nach dem SGB VIII sein; denn nach § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist, wenn Hilfe nach § 33 SGB VIII gewährt wird (vgl. hierzu Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand: Mai 2015, § 39 Rz. 9 ff.), auch der notwendige Unterhalt des Leistungsberechtigten außerhalb des Elternhauses sicherzustellen (OVG Saarland, Beschluss vom 26. November 2009 -3 B 433/09, Rz. 24 ff.).
  • OVG Saarland, 02.08.2012 - 3 B 214/12

    Auswahlverfahren zur Aufnahme einer Schülerin in die 5. Klasse eines Gymnasiums

    hierzu etwa Bader u.a., VwGO, 5. Auflage § 123, Rdnr. 22; Kopp, VwGO, 17. Aufl. § 123 Rdnr. 25; Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 123 Rdnr. 74; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, 6. Aufl., Rdnrn. 190 ff. und 1441; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 - und vom 22.10.2008 - 3 B 279/08 -.
  • SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 99/12

    Jugendhilfe oder Sozialhilfe bei Unterbringung in Pflegefamilie

    a) Die Sicherstellung des Lebensunterhalts eines Kindes oder eines Jugendlichen kann - wie hier im Rahmen der Unterbringung in einer Pflegefamilie und bei entsprechendem erzieherischen Bedarf - wiederum auch eine Leistung nach dem SGB VIII sein; denn nach § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist, wenn Hilfe nach § 33 SGB VIII gewährt wird (vgl. hierzu Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Stand: Mai 2015, § 39 Rz. 9 ff.), auch der notwendige Unterhalt des Leistungsberechtigten außerhalb des Elternhauses sicherzustellen (OVG Saarland, Beschluss vom 26. November 2009 -3 B 433/09, Rz. 24 ff.).
  • OVG Saarland, 30.01.2012 - 3 B 430/11

    Ausbildungsförderung gemäß § 6 BAföG für das Studium eines deutschen

    hierzu etwa Bader u.a., VwGO, 5. Auflage § 123, Rdnr. 22; Kopp, VwGO, 17. Aufl. § 123 Rdnr. 25; Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 123 Rdnr. 74; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, 6. Aufl., Rdnrn. 190 ff. und 1441; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 - und vom 22.10.2008 - 3 B 279/08 -.
  • OVG Saarland, 16.08.2012 - 3 B 183/12

    Anspruch von Schülern einer saarländischen Förderschule auf Erteilung von

    hierzu etwa Bader u.a., VwGO, 5. Auflage § 123, Rdnr. 22; Kopp, VwGO, 17. Aufl. § 123 Rdnr. 25; Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 123 Rdnr. 74; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, 6. Aufl., Rdnrn. 190 ff. und 1441; Beschlüsse des OVG des Saarlandes vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 - und vom 22.10.2008 - 3 B 279/08 -.
  • OVG Saarland, 14.09.2012 - 3 B 286/12

    Erteilung der besonderen Melderegisterauskunft nach § 35 Abs 1 MeldeG SL;

    hierzu etwa Bader u.a., VwGO, 5. Auflage § 123, Rdnr. 22; Kopp, VwGO, 17. Aufl. § 123 Rdnr. 25; Schoch/Schmidt/Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2011, § 123 Rdnr. 74; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, 6. Aufl., Rdnrn. 190 ff. und 1441; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.8.2012 - 3 B 214/12 -, vom 30.1.2012 - 3 B 430/11 - und vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 -.
  • VG Magdeburg, 16.04.2018 - 6 A 144/17

    Vereinbarkeit der Höhe der Pauschalbeträge für Pflegegeld und einmalige Beihilfen

    Der Annex bedeutet aber nicht, dass Unterhaltssicherung und Hilfegewährung untrennbar miteinander verbunden sind (BVerwG, Urteil vom 02.03.2006 - 5 C 15/05 -, Rn. 11 zu § 10 Abs. 2 SGB VIII und OVG Saarland, Beschluss vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 -, juris, Rn. 20 ff. zur einstweiligen isolierten Geltendmachung).
  • VG Greifswald, 17.01.2014 - 2 B 1179/13

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Hilfeleistung durch Vollzeitpflege für

    Denn die Zuständigkeitsregelung des § 10 Abs. 4 SGB VIII ist nicht unmittelbar auf das Verhältnis zwischen Hilfebegehrendem und Sozialleistungsträger mit der Folge anwendbar, dass auf der Ebene der Verpflichtungen zum Hilfebegehrenden der nachrangig verpflichtete Träger - hier ggf. der Antragsgegner als Jugendhilfeträger - von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Hilfebegehrenden freigestellt wäre, sondern hat - lediglich - Bedeutung für die Frage der Kostenerstattung zwischen dem Jugendhilfeträger und dem Sozialhilfeträger (BVerwG, Urt. v. 23.09.1999 - 5 C 26/98 - Juris Rn. 13; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 26.11.2009 - 3 B 433/09 - Juris Rn. 18; Oberverwaltungsgerichts NRW, Beschl. v. 18.08.2009 - 12 E 627/09 - Juris Rn. 18; OVG Niedersachsen, Urt. v. 25.07.2007 - 4 LB 90/07 -Juris Rn. 43).
  • VG Magdeburg, 17.01.2012 - 4 A 453/09

    Umfang der Kostenerstattung gemäß § 89 a SGB 8

    Das genügt, um einen Hilfebedarf anzunehmen (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 26.11.2009, Az. 3 B 433/09; juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht