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   OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13   

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OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13 (https://dejure.org/2014,24068)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.08.2014 - 3 B 498/13 (https://dejure.org/2014,24068)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. August 2014 - 3 B 498/13 (https://dejure.org/2014,24068)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 123 Abs. 1 VwVfG § 43 Abs. 1 Satz 1, § 41 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Abgabe einer Vermögenserklärung zur Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Abgabe einer Vermögenserklärung zur Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden

  • rechtsportal.de

    VwGO § 123 Abs. 1 ; VwVfG § 41 Abs. 2 S. 1
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Abgabe einer Vermögenserklärung zur Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 988
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.08.2001 - 1 M 24/00

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Ausgleichsbeträgen; Antrag auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13
    Die aus der gewählten Bekanntgabeform ggf. resultierenden Risiken einschließlich der Gefahr des Verlustes des Schriftstücks hat bis zum tatsächlichen Zugang beim Empfänger die Behörde zu tragen (VGH Schl.-H., Beschl. v. 2. August 2001 - 1 M 24/00 -, juris Rn. 4).

    Wenngleich sich die Meldepflicht auf die Angabe der Anschrift (§ 5 Nr. 11, § 10 Abs. 3, § 12 SächsMG) erstreckt, die (anschließend) von der Meldebehörde auch an andere zuständige Behörden weitergegeben werden darf (§ 29 Abs. 1 Nr. 6 SächsMG), begründet die gemeldete Anschrift für sich genommen keine Vermutung dafür, dass an diesem Ort der "Machtbereich" eines Bescheidempfängers dergestalt erreicht wird, dass mit der Möglichkeit zur Kenntnisnahme tatsächlich zu rechnen ist (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 2. August 2001 - 1 M 24/00 -, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 27.10.1995 - 2 BvR 384/95

    Verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Aufklärungspflicht der Fachgerichte

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13
    Der Anspruch des Betroffenen auf vorläufigen Rechtsschutz ist jedoch umso stärker, je schwerer die ihm durch Zeitablauf drohenden Nachteile sind und je weniger diese Nachteile nach einem Obsiegen in der Hauptsache wieder rückgängig gemacht werden können (BVerfG, Beschl. v. 27. Oktober 1995 - 2 BvR 384/95 -, juris Rn. 52).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 6 B 8.04

    Einschränkung des Grundrechts nach Art. 103 GG durch den Grundsatz von Treu und

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13
    Die Ermittlung der richtigen Anschrift des Bescheidadressaten fällt grundsätzlich in die Risikosphäre der Behörde (Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 41 Rn. 70).13 Im Übrigen sind derzeit auch keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Zugang der Gebührenbescheide aufgrund der Verletzung einer Obliegenheit des Antragstellers vereitelt worden ist und sich der Antragsteller wegen des auch im öffentlichen Recht geltenden Rechtsgedankens der unzulässigen Rechtsausübung (§§ 162, 242 BGB) nicht auf Bekanntgabemängel berufen kann (BVerwG, Beschl. v. 22. April 2004 - 6 B 8.04 -, juris m. w. N.; OLG Köln a. a. O. Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 16.07.2012 - 3 A 663/10

    Zur Frage der Geltung des Verwaltungsverfahrensgesetzes für die Tätigkeit des

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13
    Diese Grundsätze sind auch für die Erhebung von Rundfunkgebühren anerkannt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. Juli 2012 - 3 A 663/10 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 83 Ss 40/09

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Zustellung der Entziehung der Fahrerlaubnis durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.08.2014 - 3 B 498/13
    Dies ist nicht der Fall, wenn die Behörde ihren Bescheid falsch adressiert hat (OVG Schl.-H. a. a. O.; OLG Köln, Beschl. v. 9. Juni 2009 - 83 Ss 40/09 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 12.01.2016 - 3 B 273/15

    Rundfunkbeitrag; Mahnung; Zugangsfiktion

    9 Ist der Postausgang in geeigneter Weise dokumentiert und kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 a. a. O. Rn. 8.; Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.; Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff; Beschl. v. 26. März 2003 - 5 B 638/02 -, juris Rn. 57).
  • OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17

    Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte;

    Eine solche Interessenabwägung kommt dann in Betracht, wenn sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht abschätzen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -,juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2017, § 123 Rn. 25 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 17.07.2015 - 3 B 146/15

    Übermittlung eines schriftlichen Verwaltungsakts per Post an die Adresse des

    Ein schriftlicher Verwaltungsakt ist zugegangen, wenn er derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, dass dieser bei gewöhnlichem Verlauf und unter normalen Umständen die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat (SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2014, LKV 2015, 83; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl. 2014, § 41 Rn. 7).

    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (SächsOVG, Beschl. v. 5. September 2014, SächsVBl. 2015, 44; Beschl. v. 12. August 2014, LKV 2015, 83; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987 - 5 B 132.86 -, juris).

  • VGH Bayern, 23.01.2017 - 10 CE 16.1398

    Einstweilige Anordnung bei noch zu klärenden Sachfragen

    Wenn aber die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes zu schweren und unzumutbaren Nachteilen führen würde, die nicht oder nicht effektiv rückgängig gemacht werden könnten, erfordert dies eine eingehende Prüfung auch der Sachlage; ist eine solche Tatsachenermittlung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich oder untunlich, erfordert es das Gebot des effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, über den Antrag auf einstweilige Anordnung im Rahmen einer Folgenabwägung zu entscheiden (BVerfG, B. v. 6.2.2013 - 1 BvR 2366/12 - juris Rn. 3; BVerfG, B. v. 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 - juris Rn. 21; BVerfG, B. v. 25.7.1996 - 1 BvR 638/96 - juris Rn. 16; BayVGH, B. v. 26.1.2016 - 10 CE 15.2640 - juris Rn. 23; SächsOVG, B. v. 12.8.2014 - 3 B 498/13 - juris Rn. 5; OVG NW, B. v. 11.6.2013 - 6 B 566/13 - juris Rn. 3 ff.; OVG Saarl, B. v. 16.10.2008 - 3 B 370/08 - juris Rn. 22; Kuhla in Posser/Wolff, Beck'scher Online-Kommentar VwGO, Stand: April 2016, § 123 Rn. 84).
  • OVG Sachsen, 05.09.2014 - 3 A 722/12

    Substantiiertes Bestreiten des Zugangs der Anordnung einer erkennungsdienstlichen

    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987 - 5 B 132.86 -, juris).
  • OVG Sachsen, 01.02.2016 - 3 B 355/15

    Zugang; Mahnschreiben; Vollstreckung; Rundfunkbeitrag; Erledigung; Billigkeit;

    11 Ist der Postausgang in geeigneter Weise dokumentiert und kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 9. Juni 2015 a. a. O. Rn. 8.; Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, juris Rn. 7 ff. m. w. N.; Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff; Beschl. v. 26. März 2003 - 5 B 638/02 -, juris Rn. 57).
  • OVG Sachsen, 14.12.2017 - 5 B 298/17

    Einstweilige Anordnung; Rundfunkbeitragsbescheid; Bekanntgabe; Zugangsfiktion;

    In diesem Fall sind - soll die Zugangsfiktion ihren Sinn behalten - Zweifel am Zugang und vor allem am Zugangszeitpunkt nur dann berechtigt, wenn der Adressat Umstände schlüssig vorträgt und glaubhaft macht, die bei objektiver Betrachtung geeignet sind, solche Zweifel zu begründen (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, juris Rn. 7 ff., v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff., v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 8, und Urt. v. 26. März 2003 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 09.06.2015 - 3 B 136/15

    Rundfunkbeitrag; Bekanntgabe; Beitragsservice; allgemeinen und besonderen

    Kommt das Schreiben nicht als unzustellbar zurück, sind Zweifel am Zugang und am Zugangszeitpunkt - soll die Zugangsfiktion nicht ihren Sinn verlieren - nur gerechtfertigt, wenn der Adressat einen atypischen Geschehensablauf schlüssig vorträgt (st. Rspr., jüngst SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2015 - 3 B 109/15 -, Rn. 7 ff. m. w. N., zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 9 ff.; Beschl. v. 5. September 2014 - 3 A 722/12 -, juris Rn. 9, jeweils m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 24. April 1987- 5 B 132.86 -, juris).
  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18

    Spielhalle; Härtefall; Transparenzgebot; Monopol; Verbundverbot;

    Eine solche Interessenabwägung kommt dann in Betracht, wenn sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht abschätzen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 123 Rn. 25 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.11.2017 - 3 B 240/17

    Spielhalle; Mehrfachkonzession; Härtefall; Folgerichtigkeit;

    Eine solche Interessenabwägung kommt dann in Betracht, wenn sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache nicht abschätzen lassen (SächsOVG, Beschl. v. 12. August 2014 - 3 B 498/13 -, juris Rn. 5; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2017, § 123 Rn. 25 f. m. w. N.).
  • VG Magdeburg, 17.03.2022 - 7 A 526/20

    Gebührenbedarfsberechnung für Abfallentsorgung; Bemessung nach

  • OVG Sachsen, 22.01.2016 - 3 B 304/15

    Rundfunkbeitrag; Mahnung; Zugang

  • VG Düsseldorf, 22.06.2015 - 26 L 1884/15

    Anspruch auf Entsendung zur Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen

  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 9 A 76/14

    Kommunalaufsichtsrecht; Beanstandung; Vorlage von Unterlagen

  • OVG Sachsen, 06.11.2015 - 3 D 42/15

    Rundfunkgebühren; Fälligkeit; Festsetzungsbescheid; Bekanntgabe; Zugangsfiktion

  • VG Regensburg, 07.02.2018 - RN 5 K 15.1999

    Bewilligung von Aufbauhilfen zur Behebung von Hochwasserschäden

  • VG Magdeburg, 07.10.2015 - 9 B 671/15

    Grundstückanschlusskosten - Pfändungs- und Einziehungsverfügung

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