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   BVerwG, 14.08.1987 - 3 B 5.87   

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BVerwG, 14.08.1987 - 3 B 5.87 (https://dejure.org/1987,5164)
BVerwG, Entscheidung vom 14.08.1987 - 3 B 5.87 (https://dejure.org/1987,5164)
BVerwG, Entscheidung vom 14. August 1987 - 3 B 5.87 (https://dejure.org/1987,5164)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Vorrätighaltens, Feilhaltens und Abgebens von Waren in Apotheken neben Arnzeimitteln - Hauptaufgabe von Apotheken - Rechtfertigung der Einschränkung des Verkaufs von Waren, die keine Arnzeitmittel sind, in Apotheken - Einordnung von Magnetpflastern in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2951
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.02.1986 - 3 C 21.85

    Kosmetische Artikel - Verkauf in Apotheken - Produkte - Hersteller - Vertreiber -

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1987 - 3 B 5.87
    Von der Rechtsgültigkeit dieser Regelung ist der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (vgl.Urteil vom 27. Februar 1986 - BVerwG 3 C 21.85 - <BVerwGE 74, 52 = Buchholz 418.21 Nr. 8> mit weiteren Hinweisen).

    Es ist gerade die den Apotheken damit eingeräumte Monopolstellung für den Arzneimittelverkauf, die es rechtfertigt, den Verkauf von Waren in Apotheken, die keine Arzneimittel sind, nach § 12 ApoBO auf das dort im einzelnen aufgeführte sogenannte apothekenübliche Randsortiment (Mittel und Gegenstände der Gesundheitsvorsorge und der Körperpflege sowie Waren, für die der Apotheker besonders sachkundig ist) einzuschränken (vgl. Urteil vom 27. Februar 1986 a.a.O.).

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerwG, 14.08.1987 - 3 B 5.87
    Es kann dahinstehen, ob § 12 ApoBO in bezug auf den Gewerbeberieb der Klägerin den Schutzbereich des Art. 14 GG berührt (vgl. Maunz-Dürig, Kommentar zum GG, Art. 14 RdNr. 100; siehe auch BVerfGE 51, 193, 221 [BVerfG 22.05.1979 - 1 BvL 9/75]/222).
  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 15.12

    Apotheke; apothekenrechtliche Untersagungsverfügung; apothekenübliche Waren;

    Die Beschränkung des Warensortiments entspricht vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls und wahrt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. bereits Beschluss vom 14. August 1987 - BVerwG 3 B 5.87 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 9 S. 2 m.w.N. ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.1996 - 2 L 18/94

    Auslegung

    Selbst wenn man dies annehmen wollte, so würde es sich bei dieser Regelung um eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung i.S.d. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG handeln (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschl. v. 14.08.1987 - 3 B 5/87 -, NJW 1987, 2951 f.).
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OVG Berlin, Entscheidung vom 08. September 1988 - 3 B 5.87 (https://dejure.org/1988,23102)
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