Rechtsprechung
OVG Berlin, 20.12.1999 - 3 B 52.95 |
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 20.12.1999 - 3 B 52.95
- BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 108.00
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2012 - 10 S 35.12
Beschwerde; Nutzungsuntersagung; formelle Illegalität; Nutzungsänderung; …
Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen (legalen), durch die Baugenehmigung dokumentierten Nutzung dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Anforderungen unterworfen ist oder unterworfen sein kann, also die der bisherigen Nutzung eigene, gewisse Variationsbreite verlassen wird und durch die Veränderung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21. März 2006 - OVG 10 S 3.06 - OVG Bbg, Beschluss vom 4. September 1995 - 3 B 52/95 - OVG NRW…, Urteil vom 24. Juni 2004 - 7 A 4529/02 - NVwZ-RR 2005, 695, juris Rn. 33;… Reimus/Semtner/Langer, BbgBO, 3. Aufl. 2009, § 3 Rn. 8 und § 73 Rn. 13).
Rechtsprechung
BVerwG, 09.01.1996 - 3 B 52.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Klärung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Bescheinigung eines Anspruchs auf amtliche Anerkennung nach der Mineralwasserverordnung und Tafelwasserverordnung (MTVO)