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   OVG Sachsen, 10.08.2010 - 3 B 521/09   

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https://dejure.org/2010,19016
OVG Sachsen, 10.08.2010 - 3 B 521/09 (https://dejure.org/2010,19016)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.08.2010 - 3 B 521/09 (https://dejure.org/2010,19016)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. August 2010 - 3 B 521/09 (https://dejure.org/2010,19016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GemO § 35
    Gewerberecht, Unzuverlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer nach Erlass des Widerspruchsbescheids eingetretenen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und gewerblichen Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden im einstweiligen Rechtsschutz; Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1 S. 1, 2; GewO § 35 Abs. 6
    Berücksichtigung einer nach Erlass des Widerspruchsbescheids eingetretenen Verbesserung der wirtschaftlichen Lage und gewerblichen Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden im einstweiligen Rechtsschutz; Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2010 - 3 B 521/09
    Der Antragsteller geht mit seiner Auffassung fehl, dass für die Prognoseentscheidung, ob das in der Vergangenheit festgestellte Fehlverhalten auch auf ein künftig zu erwartendes Fehlverhalten schließen lassen kann, eine nach Erlass des Widerspruchsbescheids eingetretene Änderung der Tatsachenlage zu seinen Gunsten berücksichtigt werden müsse; eine solche Verschiebung des Prognosezeitpunkts widerspräche dem aus dem in § 35 Abs. 6 GewO festgelegten Antragserfordernis abgeleiteten Grundsatz, dass die für die Wiedergestattung erheblichen Umstände nicht noch im laufenden Anfechtungsprozess Berücksichtigung finden können (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urt. v. 2.2.1982,GewArch 1982, 294; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10

    Steuerschulden, Gewerbeuntersagung, Höhe der Steuerrückstände

    Es liegt nämlich im Wesen einer Gewerbeuntersagung und ist vom Gesetzgeber in aller Regel in Kauf genommen, dass danach keine Möglichkeit mehr besteht, aus einer Gewerbetätigkeit Einkünfte zu erzielen; hierbei handelt es sich um die regelmäßige Folge einer Gewerbeuntersagung, nicht aber um einen Fall, in dem die Untersagung nicht erforderlich ist (BVerwG, Beschl. v. 25. März 1991, GewArch 1991, 226; SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2010 - 3 B 521/09 -).
  • VG Schwerin, 01.04.2011 - 7 B 79/11

    Erweiterte Gewerbeuntersagung bei Steuerschulden

    Zutreffend schloss sie daraus, dass die Versäumnisse des Antragstellers bei der Abgabe von Steuererklärungen und bei der Bezahlung von Forderungen eine Gefahrenlage erkennen ließen, für die das bisher ausgeübte Gewerbe keine spezifische Voraussetzung ist, dass zur Verhinderung weiteren Schadenseintritts auch die Erweiterung der Gewerbeuntersagung erforderlich war, zumal weder erkennbar noch vorgetragen ist, dass der Antragsteller von sich aus zukünftig von einer weiteren gewerblichen Tätigkeit absähe, sondern vielmehr durch die Fortsetzung des bisherigen Gewerbes trotz der lang andauernden Krise das Gegenteil indiziert ist (vgl. das Urteil des BVerwG vom 2. Februar 1982 - 1 C 17.79 -, BVerwGE 61, S. 9 [11 f.] und den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. August 2010 - 3 B 521/09 -, juris Rdnr. 8).

    Nr. 48 zu § 35 GewO [451.20], des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 10. August 2010 - 3 B 521/09 -, juris Rdnr. 7, und des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 4. August 2006 - 2 EO 1159/05 -, GewArch 2006, S. 472 [473]).

  • OVG Sachsen, 27.02.2013 - 3 B 354/12

    Untersagung gegenüber Geschäftsführer einer GmbH wegen Unzuverlässigkeit, Vorrang

    Schließlich kann hierzu auch eine gewerberechtlich relevante Verhaltensweise, die zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt hat, berücksichtigt werden (SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2010 - 3 B 521/09 -, juris; Heß a. a. O. Rn. 178 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10

    Gewerbeuntersagung, künstlerische Tätigkeit

    Für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2010 - 3 B 521/09 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1).
  • OVG Sachsen, 12.11.2010 - 3 B 32/10

    Fahrschulinhaber, Zuverlässigkeit, Vermittlung gefälschter ausländischer

    Der Widerruf der Fahrschulerlaubnis nach § 21 Abs. 2 FahrlG ist nach dem Gesetzeswortlaut eine gebundene Entscheidung, die nicht aufgrund von Ermessenserwägungen zu treffen ist (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 25.10.1996, GewArch1997, 72; SächsOVG, Beschl. v. 10.8.2010 - 3 B 521/09 - BayVGH, Beschl. v. 5.10.2006 - 11 CS 05.2748 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 05.09.2019 - 6 B 4/19

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage; Begründung des Sofortvollzugs; Geständnis im

    Für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2010 - 3 B 521/09 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1).
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