Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5580
BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11 (https://dejure.org/2011,5580)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2011 - 3 B 56.11 (https://dejure.org/2011,5580)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2011 - 3 B 56.11 (https://dejure.org/2011,5580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,5580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124a Abs 3 S 4 VwGO
    Begründung der zugelassenen Berufung; Antragserfordernis

  • Wolters Kluwer

    Teleologische Reduzierbarkeit des § 124a Abs. 3 S. 1 VwGO auf die Entbehrlichkeit eines eigenen Berufungsantrags als klärungsbedürftige Frage

  • rewis.io

    Begründung der zugelassenen Berufung; Antragserfordernis

  • ra.de
  • rewis.io

    Begründung der zugelassenen Berufung; Antragserfordernis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124a Abs. 3 S. 1
    Teleologische Reduzierbarkeit des § 124a Abs. 3 S. 1 VwGO auf die Entbehrlichkeit eines eigenen Berufungsantrags als klärungsbedürftige Frage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.10.2009 - 2 B 51.09

    Rückforderung zu Unrecht geleisteter Versorgungsbezüge

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11
    Hierfür ist zeitlich nach Zulassung der Berufung eine eindeutige, gegebenenfalls auslegungsfähige schriftliche Erklärung des Berufungsführers erforderlich, dass und mit welchen Anträgen er das Berufungsverfahren fortführt (vgl. Beschluss vom 19. Oktober 2009 - BVerwG 2 B 51.09 - juris Rn. 4).

    Soweit der Berufungsführer bereits im Zulassungsantrag erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Begründungsfrist eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt (vgl. Urteil vom 7. Januar 2008 a.a.O. Rn. 12; Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - BVerwG 10 B 3.08 - juris Rn. 3 und vom 19. Oktober 2009 - BVerwG 2 B 51.09 - juris Rn. 4).

    Der angegriffene Beschluss weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 2005 - BVerwG 6 C 8.04 - und vom 19. Oktober 2009 - BVerwG 2 B 51.09 - ab.

    b) Der angegriffene Beschluss weicht auch nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2009 - BVerwG 2 B 51.09 - ab.

    Für eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Berufungsbegründung ist nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2009 - BVerwG 2 B 51.09 - (juris Rn. 4) "eine eindeutige, gegebenenfalls auslegungsfähige schriftliche Erklärung des Berufungsführers erforderlich, dass und mit welchen Anträgen er das Berufungsverfahren fortführt.

  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 8.04

    Einzelrichter; Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Bindung an

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11
    § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO (ggf. i.V.m. § 124a Abs. 6 Satz 3 VwGO) verlangt mit dem Erfordernis eines "bestimmten Antrags" nicht, dass ein ausdrücklicher Berufungsantrag gestellt wird; dem Antragserfordernis wird regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will; es genügt, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen im Wege der Auslegung erkennbar ist (vgl. Urteil vom 9. März 2005 - BVerwG 6 C 8.04 - juris Rn. 16 m.w.N. ).

    Der angegriffene Beschluss weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 2005 - BVerwG 6 C 8.04 - und vom 19. Oktober 2009 - BVerwG 2 B 51.09 - ab.

    Dort hat das Bundesverwaltungsgericht - wie dargelegt und vom Beklagten zutreffend zitiert - entschieden, dass dem Erfordernis eines Berufungsantrags regelmäßig entsprochen werde, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck komme, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten wolle; es genüge, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen erkennbar sei (Urteil vom 9. März 2005 - BVerwG 6 C 8.04 - juris Rn. 16 m.w.N. ).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11
    Gleiches gilt, wenn die Berufungsbegründung unter Bezugnahme oder Verweisung auf den Zulassungsantrag und den Zulassungsbeschluss erfolgt (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1999 - BVerwG 9 B 372.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 12 und vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60).

    Welche Mindestanforderungen in Anwendung der vorstehenden Grundsätze jeweils an die Berufungsbegründung zu stellen sind, hängt schließlich wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1999 - BVerwG 9 B 372.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 12 und vom 2. Juli 2008 - BVerwG 10 B 3.08 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 02.07.2008 - 10 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revision, Berufungsverfahren, Berufungsbegründung,

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11
    Soweit der Berufungsführer bereits im Zulassungsantrag erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Begründungsfrist eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt (vgl. Urteil vom 7. Januar 2008 a.a.O. Rn. 12; Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - BVerwG 10 B 3.08 - juris Rn. 3 und vom 19. Oktober 2009 - BVerwG 2 B 51.09 - juris Rn. 4).

    Welche Mindestanforderungen in Anwendung der vorstehenden Grundsätze jeweils an die Berufungsbegründung zu stellen sind, hängt schließlich wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1999 - BVerwG 9 B 372.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 12 und vom 2. Juli 2008 - BVerwG 10 B 3.08 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 07.01.2008 - 1 C 27.06

    Berufung; Begründung; Berufungsbegründung.

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesen Vorschriften ist geklärt, dass der Rechtsmittelführer nach Zulassung der Berufung in jedem Fall einen gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreichen muss; er soll damit eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor die Durchführung des Berufungsverfahrens erstrebt (vgl. Urteile vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 und vom 7. Januar 2008 - BVerwG 1 C 27.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 36 Rn. 11 f. m.w.N.).

    Soweit der Berufungsführer bereits im Zulassungsantrag erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Begründungsfrist eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt (vgl. Urteil vom 7. Januar 2008 a.a.O. Rn. 12; Beschlüsse vom 2. Juli 2008 - BVerwG 10 B 3.08 - juris Rn. 3 und vom 19. Oktober 2009 - BVerwG 2 B 51.09 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesen Vorschriften ist geklärt, dass der Rechtsmittelführer nach Zulassung der Berufung in jedem Fall einen gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung einreichen muss; er soll damit eindeutig zu erkennen geben, dass er nach wie vor die Durchführung des Berufungsverfahrens erstrebt (vgl. Urteile vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117 und vom 7. Januar 2008 - BVerwG 1 C 27.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 36 Rn. 11 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 01.12.2000 - 9 B 549.00

    Formerfordernis einer gesonderten Berufungsbegründung - Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11
    Gleiches gilt, wenn die Berufungsbegründung unter Bezugnahme oder Verweisung auf den Zulassungsantrag und den Zulassungsbeschluss erfolgt (vgl. Beschlüsse vom 23. September 1999 - BVerwG 9 B 372.99 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 12 und vom 1. Dezember 2000 - BVerwG 9 B 549.00 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 60).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11
    Es reicht vielmehr aus, wenn sich der Antrag im Sinne des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO im Auslegungswege, entweder aus dem gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung oder aber aus dem dort in Bezug genommenen Zulassungsantrag, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs des Verfahrens (vgl. Urteil vom 8. März 2004 - BVerwG 4 C 6.03 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 26), mit der gebotenen Bestimmtheit entnehmen lässt.
  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Die Berufungsbegründung enthält zwar keinen ausdrücklichen Antrag, dem Antragserfordernis ist jedoch genügt, wenn - wie hier - in der Berufungsbegründung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (BVerwG, Beschlüsse vom 10.3.2011 - 2 B 37/10 -, juris Rn. 11, vom 21.9.2011 - 3 B 56/11 -, juris Rn. 6 und vom 16.12.2004 - 1 B 59/04 -, juris Rn. 2).
  • BGH, 22.03.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - Kein Anspruch auf Verwendung

    Dem Antragserfordernis wird bereits entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer das Berufungsverfahren führt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2011 - 3 B 56/11, juris Rn. 6 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2021 - 6 A 4105/18

    Probezeit Beamter Hinausschieben Verlängerung Ausfallzeiten Bewährung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2011 - 3 B 56.11 -, juris Rn. 6, und vom 18. September 2013 - 4 B 41.13 -, juris Rn. 6; Urteil vom 8. März 2004 - 4 C 6.03 -, NVwZ-RR 2004, 541 = juris Rn. 20 f.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 5. Auflage 2018, § 124a Rn. 92 f, 354, jeweils m. w. N.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der

    Dem Antragserfordernis wird regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.09.2011 - 3 B 56.11 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.2015 - 10 S 96/13 - MedR 2016, 453).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2018 - 1 S 2712/17

    Anspruch auf Weiterleitung der Petition an alle Mitglieder der zuständigen Stelle

    Für einen § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO entsprechenden Berufungsantrag reicht es jedoch aus, wenn sich der beabsichtigte Berufungsantrag im Wege der Auslegung den Ausführungen zu den Berufungsgründen entnehmen lässt (BVerwG, Beschl. v. 21.09.2011 - 3 B 56/11 - juris Rn. 6, m.w.N.; W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 124a Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 3 S 250/16

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Campingplatzes im Gewerbegebiet

    Es reicht aus, wenn sich der Antrag im Sinne des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO im Auslegungswege, entweder aus dem gesonderten Schriftsatz zur Berufungsbegründung oder aber aus dem dort in Bezug genommenen Zulassungsantrag, gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs des Verfahrens, mit der gebotenen Bestimmtheit entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.2011 - 3 B 56/11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 4 S 1611/12

    Bestimmung des anrechnungsfreien Umfangs privatwirtschaftlicher Einkünfte aus

    Es reicht jedoch in diesem Zusammenhang aus, dass sich der beabsichtigte Berufungsantrag im Wege der Auslegung den Ausführungen zu den Berufungsgründen entnehmen lässt (BVerwG, Beschluss vom 21.09.2011 - 3 B 56.11 -, Juris; Senatsurteil vom 27.07.2007 - 4 S 2829/06 -, Juris, m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 07.07.2015 - 4 A 12/14

    Gemeinderat, Ratsmitglied, Fragerecht, Auskunftsanspruch, einzelne Angelegenheit,

    Dem Antragserfordernis ist genügt, wenn in der Berufungsbegründung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (BVerwG, Beschl. v. 10. März 2011 - 2 B 37.10 -, juris Rn. 11; BVerwG, Beschl. v. 21. September 2011 - 3 B 56.11 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 14.02.2018 - 1 B 1.18

    Klärungsbedürftigkeit von Formerfordernissen der Berufungsbegründung i.R.e.

    Soweit der Berufungsführer bereits im Zulassungsantrag erschöpfend vorgetragen hat, genügt es, wenn er darauf in einem innerhalb der Begründungsfrist eingehenden Schriftsatz Bezug nimmt (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2009 - 5 B 44.08 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 39 Rn. 2 und vom 21. September 2011 - 3 B 56.11 - juris Rn. 6, jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 27.02.2018 - 6 A 2148/16

    Scheinehe des Familienangehörigen eines Unionsbürgers

    Es reicht aus, wenn sich der Antrag i. S. des § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO im Auslegungswege mit der gebotenen Bestimmtheit entnehmen lässt (BVerwG, Beschluss vom 21. September 2011 - 3 B 56/11 -, juris Rn. 6).
  • OVG Saarland, 04.06.2012 - 3 A 33/12

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften zur Vergabe gemeindlicher Subventionen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 19 A 295/21

    Berufungsantra; Staatsprüfung; Anwesenheit; Dritter bei Beratung; Unabhängigkeit

  • BVerwG, 29.11.2021 - 2 B 14.21

    Hinreichende Berufungsbegründung unter Bezugnahme auf Gründe des erfolgreichen

  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 75/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2019 - 2 L 56/17

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle im Außenbereich -

  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 74/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

  • BVerwG, 30.06.2016 - 2 B 40.15

    Anforderungen an den Berufungsantrag; zum Begriff des Verfahrensmangels; zur Rüge

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2015 - 16 LB 1/12

    Entfernung eines Postbeamten aus dem Dienst wegen Briefberaubung

  • OVG Bremen, 03.08.2016 - 2 LB 140/15

    Zurücknahme der Bestellung zum öffentlich bestellten Vermessungsingenieur -

  • OVG Saarland, 16.08.2012 - 3 B 183/12

    Anspruch von Schülern einer saarländischen Förderschule auf Erteilung von

  • OVG Hamburg, 22.09.2022 - 4 Bf 106/22

    Ausbildungsförderung: Förderung nach Überschreiten der Altersgrenze

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2017 - 4 A 2333/15

    Unzulässigkeit einer nicht innerhalb der einmonatigen Begründungsfrist

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht