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   VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09   

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VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09 (https://dejure.org/2010,10998)
VG Göttingen, Entscheidung vom 03.02.2010 - 3 B 607/09 (https://dejure.org/2010,10998)
VG Göttingen, Entscheidung vom 03. Februar 2010 - 3 B 607/09 (https://dejure.org/2010,10998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abfallgebühr: Gebührenpflichtiger bei Wohnungseigentum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 119 Abs 1 AO 1977; § 155 Abs 3 AO 1977; § 44 Abs 1 AO 1977; § 12 Abs 1 AbfG ND; § 12 Abs 2 S 2 AbfG ND; § 11 Abs 1 AbfG ND; § 2 Abs 1 KAG ND; § 5 Abs 4 S 2 KAG ND; § 5 Abs 5 S 3 KAG ND
    Abfallgebühr; Adressierung; Auslegung; Bestimmtheit; Gebührenbescheid; Gebührenpflicht; Gebührenpflichtiger; Gesamtschuld; Grundstückseigentümer; maßgeblicher Zeitpunkt; Miteigentum; Rechtsfähigkeit; Verwalter; WEG; Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abfallgebühr: Gebührenpflichtiger bei Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abfallgebührenpflicht bei der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bekanntgabe eines Abfallgebührenbescheids an Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Persönliche Haftung der Wohnungseigentümer für satzungsgemäße Abfallgebühren! (IMR 2010, 157)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 04.08.1997 - 9 M 1392/97

    Verbesserungsmaßnahme; Kommunalabgabe; Abwasserbeseitigung

    Auszug aus VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09
    Bei Abgabensachen ist in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach ständiger Rechtsprechung von einem Viertel des angeforderten Betrages (1.089,45 Euro) auszugehen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.08.1997 - 9 M 1392/97 - BA S. 7).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.1994 - 9 O 891/94

    Miteigentümer; Grundstück; Gesamtschuldner; Erschließungsbeitrag; Streitwert;

    Auszug aus VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09
    Eine Vervielfältigung des Wertes in Anwendung des § 39 Abs. 1 GKG findet bei zusammengefassten Bescheiden nicht statt, da die hier strittige Abfallgebührennachzahlung in Höhe von 1.089,45 Euro, die die Antragsteller als Gesamtschuldner schulden, wirtschaftlich denselben Streitgegenstand hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.1994 - 9 O 891/94 - BA S. 5).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92

    Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für

    Auszug aus VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09
    Die in einem Bescheid erfolgte Adressierung an eine bestimmte, durch eine Verwalterfirma vertretene Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach herrschender Meinung nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont, der durch den Kenntnis- und Wissensstand der die WEG nach außen vertretenden Verwalterfirma gebildet wird, regelmäßig dahin auslegungsfähig und der Bescheid insofern bestimmbar, dass er sich an die bei Bekanntgabe aktuellen Wohnungseigentümer richtet; deren namentliche Aufführung ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 2.92 -, DVBl. 1994, 810/811; OVG Münster, Beschluss vom 06.06.2005 - 9 A 1150/03 -, GemHH 2006, 282, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65.05 -, NJW 2006, 791 = KStZ 2006, 75).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 78/06

    Grundstückvermietung an Filialbetrieb gewerbesteuerpflichtig

    Auszug aus VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09
    Dies hätte zwar zu einer ausdrücklichen Bestimmung des Adressatenkreises geführt, ändert aber nichts daran, dass eine den Anforderungen des § 11 Abs. 1 Nr. 3b NKAG i.V.m § 119 Abs. 1 AO genügende Bestimmbarkeit, bei der nicht nur die dem Bescheid beigefügten Erklärungen, sondern auch die dem/den Betroffenen bekannten Umstände heranzuziehen sind (vgl. BFH, Urteil vom 19.03.2009 - IV R 78/06 -, juris Rn. 17 m.w.N.), schon mit der Kurzbezeichnung der Eigentümergemeinschaft bewirkt worden ist.
  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2009 - 13 K 710/08

    Quotale Haftung greift nicht bei Benutzungsgebührenschulden

    Auszug aus VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09
    Auch diese schulden die Gebühren als Gesamtschuldner im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2b NKAG i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 AO nebeneinander (vgl. Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2009, § 6 Rn. 718c m.w.N.; ebenso zum KAG NRW: VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16.09.2009 - 13 K 710/08 -, juris Rn. 20 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2007 - 9 ME 84/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vergnügungssteuer in Höhe von 12% des

    Auszug aus VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09
    Sie müssten so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Bewertung nicht zu erwarten ist (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 26.05.2009 - 3 B 118/09 - BA S. 2 m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung der Kammer; Nds. OVG, Beschluss vom 22.03.2007 - 9 ME 84/07 -, NVwZ-RR 2007, 551/552; Sächs. OVG, Beschluss vom 24.02.2009 - 5 B 266/08 -, juris Rdn. 8).
  • BVerwG, 11.11.2005 - 10 B 65.05

    Grundbesitzabgaben; Bestimmtheit von Gebührenbescheiden; Auslegung von

    Auszug aus VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09
    Die in einem Bescheid erfolgte Adressierung an eine bestimmte, durch eine Verwalterfirma vertretene Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach herrschender Meinung nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont, der durch den Kenntnis- und Wissensstand der die WEG nach außen vertretenden Verwalterfirma gebildet wird, regelmäßig dahin auslegungsfähig und der Bescheid insofern bestimmbar, dass er sich an die bei Bekanntgabe aktuellen Wohnungseigentümer richtet; deren namentliche Aufführung ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 2.92 -, DVBl. 1994, 810/811; OVG Münster, Beschluss vom 06.06.2005 - 9 A 1150/03 -, GemHH 2006, 282, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65.05 -, NJW 2006, 791 = KStZ 2006, 75).
  • OVG Sachsen, 24.02.2009 - 5 B 266/08

    Wiedereinsetzung; Erdrosselungswirkung; Mindeststeuersatz; Veranlagungsverfahren;

    Auszug aus VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09
    Sie müssten so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Bewertung nicht zu erwarten ist (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 26.05.2009 - 3 B 118/09 - BA S. 2 m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung der Kammer; Nds. OVG, Beschluss vom 22.03.2007 - 9 ME 84/07 -, NVwZ-RR 2007, 551/552; Sächs. OVG, Beschluss vom 24.02.2009 - 5 B 266/08 -, juris Rdn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2005 - 9 A 1150/03

    Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot durch eine unzureichende Adressierung eines

    Auszug aus VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09
    Die in einem Bescheid erfolgte Adressierung an eine bestimmte, durch eine Verwalterfirma vertretene Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach herrschender Meinung nach dem maßgeblichen Empfängerhorizont, der durch den Kenntnis- und Wissensstand der die WEG nach außen vertretenden Verwalterfirma gebildet wird, regelmäßig dahin auslegungsfähig und der Bescheid insofern bestimmbar, dass er sich an die bei Bekanntgabe aktuellen Wohnungseigentümer richtet; deren namentliche Aufführung ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1994 - 8 C 2.92 -, DVBl. 1994, 810/811; OVG Münster, Beschluss vom 06.06.2005 - 9 A 1150/03 -, GemHH 2006, 282, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 11.11.2005 - 10 B 65.05 -, NJW 2006, 791 = KStZ 2006, 75).
  • OVG Sachsen, 17.11.2009 - 3 B 312/07

    Zum Verhältnis der Widerrufsgründe der fehlenden Zuverlässigkeit und des

    Auszug aus VG Göttingen, 03.02.2010 - 3 B 607/09
    Letzteres wäre nur dann der Fall, wenn die Zahlung den Antragstellern einen nicht wieder gut zu machenden Schaden zufügen würde, der auch durch eine etwaige spätere Rückzahlung nicht ausgeglichen werden könnte (vgl. VG Göttingen, Beschlüsse vom 09.11.2007 - 3 B 312/07 - und vom 15.05.2006 - 3 B 219/06 -).
  • OVG Sachsen, 01.06.2011 - 3 B 39/10

    Sportwetten, staatliches Veranstaltungsmonopol, Erlaubnisfähigkeit

    3 Der Senat hat in seinem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 4. Januar 2011 (3 B 607/09 -, juris) ausgeführt, dass bei unterstellter Gemeinschaftswidrigkeit der Bestimmungen des staatlichen Sportwettenmonopols (§ 10 Abs. 2 und 5 GlüStV, § 3 Abs. 1 SächsGlüStVAG) nur diejenigen Vorschriften unanwendbar sind, die die Erteilung einer Erlaubnis lediglich an den Freistaat Sachsen zulassen und ihrenSinngehalt aus dem Staatsmonopol gewinnen.

    5 Warum das Bundesverwaltungsgericht in der von der Antragstellerin herangezogenen Rechtssache davon abgesehen hat, die Berufungsentscheidung aus anderen Gründen, nämlich deshalb zu bestätigen, weil die dortige Sportwettenvermittlung an einen Veranstalter mit Sitz im europäischen Ausland erfolgte, der unstreitig ein eigenes Internetwettangebot samt Live-Wetten vorhielt und damit gegen das vom Senat (Beschl. v. 4. Januar 2011 a. a. O. Rn. 7) in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 14. Oktober 2008 a. a. O. Rn. 40 und 58 f.) für gültig gehaltene Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV verstieß, ergibt sich aus den Gründen der Entscheidung nicht.

    Nur dann, wenn feststeht, dass ihr die Erlaubnis sogleich erteilt werden müsste, wäre es nicht zu rechtfertigen, die Untersagungsverfügung wegen des Fehlens der erforderlichen Erlaubnis aufrechtzuerhalten (vgl. Senatbeschl. v. 4. Januar 2011 a. a. O. Rn. 8).

    Im Streitfall entfaltet die der yoobet GmbH von einer österreichischen Behörde erteilte Konzession mangels Harmonisierung der Glücksspielregulierung auf Gemeinschaftsebene keine die Veranstaltung im Freistaat Sachsen legalisierende Wirkung (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Januar 2011 a. a. O. Rn. 4).

  • VG Schwerin, 25.11.2011 - 8 A 401/10

    Benutzungsgebührenrecht, Frage der Adressierung an Wohnungseigentümergemeinschaft

    Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht Göttingen in seinem Beschluss v. 3. Februar 2011 - 3 B 607/09 - zu einem an eine Eigentümergemeinschaft gesandten Abgabenbescheid zutreffend ausgeführt:.

    VG Göttingen, Beschluss v. 3. Februar 2011 - 3 B 607/09 - juris Rn. 17; ferner VG Köln, Beschl. v. 20. Juli 2011 - 1 L 872/11 - juris LS 2 u. Rn. 13 ff. mwN.

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