Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2006

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   BVerwG, 17.11.2006 - 3 B 61.06   

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BVerwG, 17.11.2006 - 3 B 61.06 (https://dejure.org/2006,16067)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.2006 - 3 B 61.06 (https://dejure.org/2006,16067)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 2006 - 3 B 61.06 (https://dejure.org/2006,16067)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2006 - 3 B 61.06
    Damit kann eine Klärung einer Zweifelsfrage zum alten Recht nicht zur Fortentwicklung der Rechtsprechung beitragen, wie dies für die Grundsatzrevision vorauszusetzen ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 35.95 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 17.11.2006 - 3 B 61.06
    5 Dies steht in Übereinstimmung mit dem von der Beklagten angeführten Urteil des Senats vom 10. Dezember 2003 BVerwG 3 C 22.02 (Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 44).
  • BVerwG, 28.07.2004 - 1 B 22.04
    Auszug aus BVerwG, 17.11.2006 - 3 B 61.06
    3 1. Zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), den die Beklagte in erster Linie in Anspruch nimmt, muss der Beschwerdeführer einen rechtlichen Obersatz bezeichnen, den das Berufungsgericht aufgestellt hat und auf dem seine Entscheidung beruht, und ihm einen abweichenden Obersatz aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines der anderen in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte gegenüberstellen (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 28. Juli 2004 BVerwG 1 B 22.04 Buchholz 402.240 § 51 AuslG Nr. 65).
  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 19 CE 10.364

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/06 , InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282; Nds. OVG, Beschluss vom 7.11.2006 7 ME 176/06 juris; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, dass der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.5.2006 3 B 61/06 , AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 4.4.2007 3 BS 28/07 , InfAuslR 2007, 282 [283]; BayVGH, Beschluss vom 27.2.2008 19 CS 08.216 juris).

  • VGH Bayern, 27.02.2008 - 19 CS 08.216

    Vorwirkungen der Ehe; Anforderungen an unmittelbares Bevorstehen der

    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; BayVGH, B.v. 19.9.2005 - 24 CE 05.2526, JURIS).

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; NdsOVG, B.v. 7.11.2006 - 7 ME 176/06 -, JURIS).

    Für das Vorliegen einer solchen Situation kann sprechen, wenn der Standesbeamte die Antragsunterlagen an den für die Entscheidung über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichtes weitergeleitet hat, da dem Standesbeamten gemäß § 5 a Satz 1 PStG die Vorbereitung dieser Entscheidung obliegt und er die hierfür notwendigen Nachweise von den Verlobten anzufordern hat (vgl. Sächs. OVG, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282 [283]).

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (vgl. OVG Bautzen, B.v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f; Hamburgisches OVG, B.v. 4.4.2007 - 3 Bs 28/07 - InfAuslR 2007, 282 [283]).

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 8 ME 139/10

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung;

    Von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kann hingegen dann nicht ausgegangen werden, wenn aus in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung nicht festsetzen kann (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.11.2001 - 11 S 1848/01 , InfAuslR 2002, 228, 230 f.; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.) oder der Präsident des Oberlandesgerichts über den Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nicht abschließend entscheiden kann, weil es noch an Unterlagen fehlt oder sonst Zweifel oder Unklarheiten bestehen (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.3.2010, a.a.O., Rn. 5; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 4.4.2007, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.5.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242 f.).
  • BVerwG, 13.07.2007 - 3 B 16.07

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; auslaufendes Recht;

    Es ändert nichts daran, dass eine Klärung der bezeichneten Fragen zukunftsorientiert der Fortentwicklung des Rechts dienen muss und dass dies im Grundsatz ausscheidet, wenn sie allein auslaufendes oder ausgelaufenes Recht betreffen; insofern gilt für ausgelaufenes Gemeinschaftsrecht nichts anderes als für ausgelaufenes Bundesrecht (stRspr des Senats; vgl. etwa Beschlüsse vom 12. April 2005 - BVerwG 3 B 41.05 - und vom 17. November 2006 - BVerwG 3 B 61.06 - juris).
  • VG München, 29.07.2008 - M 25 E 08.3328

    Duldung für Eheschließung

    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und eine daraus resultierende Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfGE 31, 58 [67 ff.]; 62, 323 [329]; 76, 1 [42]) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.02.2008 - 19 CS 08.216 -, Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.05.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242, Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04.04.2007 - 3 BS 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; BayVGH, Beschluss vom 19.09.2005 - 24 CE 05.2526, JURIS).

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist (vgl Sächsisches OVG, Beschluss vom 16.05.2006 - 3 B 61/06 -, AuAS 2006, 242; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 04.04.2007 - 3 Bs 28/07 -, InfAuslR 2007, 282; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 07.11.2006 - 7 ME 176/06 -, JURIS).

  • BVerwG, 17.05.2013 - 3 B 87.12

    Berücksichtigung von Investitionen als individuellen Beitrag bei der Berechnung

    Eine Revisionszulassung wegen solcher Fragen kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fragen sich für Nachfolgevorschriften offensichtlich in gleicher Weise stellen oder wenn ihre Beantwortung für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist und dies substantiiert dargelegt wird (stRspr, Beschlüsse vom 24. Oktober 1994 - BVerwG 9 B 83.94 - DVBl 1995, 568, vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9, vom 8. März 2000 - BVerwG 2 B 64.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 21, vom 17. Mai 2004 - BVerwG 1 B 176.03 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 29 und vom 15. Dezember 2005 - BVerwG 6 B 70.05 - juris Rn. 6); insofern gilt für Unionsrecht nichts anderes als für Bundesrecht (Beschlüsse vom 13. Juli 2007 - BVerwG 3 B 16.07 - Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 9 und vom 17. November 2006 - BVerwG 3 B 61.06 - juris).
  • VG Göttingen, 26.11.2009 - 2 A 156/08

    Doppelförderung; Ermessen; NAU (C); Rücknahme; Vertrauensschutz

    Diese Vorschriften gehen bei der Rückforderung von Beihilfen, die ihre Rechtfertigung im EU-Recht haben, dem nationalen Recht vor (BVerwG, Beschluss vom 29.03.2005 - 3 B 117/04 -, AUR 2005, 301; Beschluss vom 17.11.2006 - 3 B 61/06 - OVG Lüneburg, Urteil vom 21.02.2006, a.a.O.).
  • VG Braunschweig, 09.01.2008 - 2 A 179/07
    Einen Antrag auf Zulassung der Revision lehnte das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 17.11.2006 (Az. 3 B 61.06) als unbegründet ab.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2006 - L 3 B 61/06 KA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,108572
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2006 - L 3 B 61/06 KA (https://dejure.org/2006,108572)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.09.2006 - L 3 B 61/06 KA (https://dejure.org/2006,108572)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. September 2006 - L 3 B 61/06 KA (https://dejure.org/2006,108572)
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