Rechtsprechung
BVerwG, 17.09.2009 - 3 B 67.09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Heranziehung eines Facharztes für Innere Medizin ohne Kassenzulassung zum ärztlichen Notfalldienst; Verpflichtung eines Arztes zur Einarbeitung in das kassenärztliche Abrechnungssystem im Rahmen des ärztlichen Notfalldienstes; Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 12 Abs. 1
Heranziehung eines Facharztes für Innere Medizin ohne Kassenzulassung zum ärztlichen Notfalldienst; Verpflichtung eines Arztes zur Einarbeitung in das kassenärztliche Abrechnungssystem im Rahmen des ärztlichen Notfalldienstes; Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 31.08.2006 - 7 K 1506/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2009 - 13 A 3775/06
- BVerwG, 17.09.2009 - 3 B 67.09
Wird zitiert von ... (6)
- BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 39/12 R
Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - keine Heranziehung angestellter Ärzte …
Nicht selten werden übereinstimmende Bereitschaftsdienstordnungen durch Ärztekammer und KÄV erlassen, die den Bereitschaftsdienst einheitlich organisieren (…vgl BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 3;… SozR 3-2500 § 75 Nr. 2;… SozR Nr. 28 zu § 12 SGG; BVerwG Beschluss vom 17.9.2009 - 3 B 67/09; BVerwGE 65, 362; Hess in Kasseler Komm, Stand September 2013, § 75 SGB V RdNr 23 f mwN). - BVerwG, 18.12.2013 - 3 B 35.13
Heranziehung zum Notfalldienst; nebenberufliche Privatpraxis; Heilkunde
In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, dass es im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu beanstanden ist, wenn sämtliche niedergelassene Ärzte am allgemeinen Notfalldienst teilzunehmen haben (Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 3 C 21.81 - BVerwGE 65, 362; Beschluss vom 1. Juni 1983 - BVerwG 3 B 89.82 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 58; zuletzt Beschluss vom 17. September 2009 - BVerwG 3 B 67.09 - juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2013 - 13 A 2861/12
Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit der Gemeinsamen Notfalldienstordnung der …
Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 22. Juni 2009 - 13 A 3775/06 -, juris, Rn. 21 ff., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 17. September 2009 - 3 B 67/09 -, juris, Rn. 2, bereits geklärt, dass auch ein Privatarzt zur Teilnahme an dem von der Beklagten und der Kassenärztlichen Vereinigung gemeinsam organisierten ärztlichen Notfalldienst verpflichtet ist.In der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2009, a.a.O., und Urteil vom 9. Juni 1982 - 3 C 21.81 -, juris, ist weiter geklärt, dass die Einrichtung und Durchführung eines gemeinsamen Notfalldienstes der Ärztekammern und der Kassenärztlichen Vereinigungen den Zweck verfolgt, eine unnötige Doppelgleisigkeit im Notfalldienst zu vermeiden, und der dahinstehende Gemeinwohlbelang eines effektiv organisierten ärztlichen Notfalldienstes geeignet ist, geringfügige Belastungen zu rechtfertigen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2013 - 13 A 602/10
Heranziehung eines Zahnarztes zum zahnärztlichen Notfalldienst mit dem …
Soweit gemeinsame Bescheide erlassen wurden, ist in der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2009 - 3 B 67.09 -, juris, Rn. 2, sowie Urteil vom 9. Juni 1982 - 3 C 21.81 -, NJW 1983, 1387; OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 13 A 3775/06 -, juris, Rn. 28, geklärt, dass die (Zahn-)Ärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen den Notfalldienst zwecks Vermeidung einer unnötigen Doppelgleisigkeit gemeinsam organisieren dürfen, soweit - wie hier - die verfassungsrechtlich geschützten Rechte der Kläger durch die gemeinsame Organisation nicht geschmälert werden. - VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 8 K 4124/13
Widerruf einer Befreiung von der Teilnahme am zahnärztlichen Notfalldienst
Zwar handelt es sich bei den Anforderungen eines effektiv organisierten ärztlichen Notfalldienstes um einen Gemeinwohlbelang (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.09.2009 - 3 B 67/09 -, juris, Tz. 2), dem in Anbetracht der dahinterstehenden, von Verfassungs wegen geschützten Rechtsgüter des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) hohe Bedeutung beizumessen ist (…vgl. BVerwG, a. a. O., Tz. 18), eine (hypothetische) Beeinträchtigung dieses öffentlichen Interesses, bliebe der Widerruf aus, ist jedoch nicht zu erkennen. - VG Minden, 24.09.2014 - 7 K 3604/12
Heranziehung eines Zahnarztes zum zahnärztlichen Notfalldienst im Jahr 2013 und …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 27.2.2013 - 13 A 602/10 - sowie Beschluss vom 22.6.2009 - 13 A 3775/06 - BVerwG, Beschluss vom 17.9.2009 - 3 B 67.09 - sowie Urteil vom 9.6.1982 - 3 C 21.81 -, jeweils bei juris.