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   BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15, 3 B 70.15 (3 B 46.14)   

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https://dejure.org/2015,36645
BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15, 3 B 70.15 (3 B 46.14) (https://dejure.org/2015,36645)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2015 - 3 B 70.15, 3 B 70.15 (3 B 46.14) (https://dejure.org/2015,36645)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 3 B 70.15, 3 B 70.15 (3 B 46.14) (https://dejure.org/2015,36645)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO §§ 60, 132 Abs. 2 Nr. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzungsantrag; Wiedereinsetzung von Amts wegen; Rechtskraft; Durchbrechung der Rechtskraft; Anhörungsrüge; Nichtzulassungsbeschwerde; Beschwerdebegründungsfrist; Zulassungsgrund; Rechtsbehelfsgrund; einzelner ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO §§ 60, 132 Abs. 2 Nr. 2
    Anhörungsrüge; Beschwerdebegründungsfrist; Divergenz; Divergenz nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; Durchbrechung der Rechtskraft; Grundsatzrüge; Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsbehelfsgrund; Rechtskraft; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Wiedereinsetzung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 2 S 1 Halbs 2 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 133 Abs 3 VwGO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nichtzulassung; Divergenz nach Ablauf der Begründungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Säumnis der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist entstandenen Divergenz; Zulassung der Revision wegen einer nach ...

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nichtzulassung; Divergenz nach Ablauf der Begründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1; VwGO § 133 Abs. 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Säumnis der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist entstandenen Divergenz; Zulassung der Revision wegen einer nach ...

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Nichtzulassung; Divergenz nach Ablauf der Begründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist entstandene Divergenz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 153, 169
  • NVwZ 2016, 468
  • DVBl 2016, 194
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 01.10.2014 - 3 C 31.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämie; Rücknahme; Widerruf; Rückforderung;

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15
    Die Divergenz beruhe auf dem Urteil des Senats vom 1. Oktober 2014 (3 C 31.13 - Buchholz 451.500 Landw BetrPrämien Nr. 7), also einer Entscheidung, die erst nach Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde am 9. Juli 2014 ergangen sei.

    Der Kläger, vertreten durch seine Bevollmächtigte, war nach dem Vortrag in seinem Wiedereinsetzungsantrag mit der Übermittlung des zur Begründung einer Divergenz herangezogenen Urteils des Senats vom 1. Oktober 2014 (3 C 31.13 - Buchholz 451.500 Landw BetrPrämien Nr. 7) am 12. Januar 2015 in der Lage, die Rüge zu erheben.

  • BVerwG, 04.02.2002 - 4 B 51.01
    Auszug aus BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15
    Das kommt etwa in Betracht, wenn der Rechtsbehelf zwar innerhalb der Frist eingelegt wurde, sich seine Einlegung aber als nicht ordnungsgemäß erwiesen hatte, weil der Vertretungszwang nicht beachtet oder eine Begründung des Rechtsbehelfs versäumt und er deshalb verworfen worden war (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Januar 1961 - 3 ER 414.60 - BVerwGE 11, 322 m.w.N., vom 14. März 1957 - 3 ER 409.56 - NJW 1957, 804 und vom 4. Februar 2002 - 4 B 51.01 - juris Rn. 3 f.).

    Die damit verbundene Frage, inwieweit für einzelne Zulassungs- oder Rechtsbehelfsgründe eine Wiedereinsetzung überhaupt in Betracht kommen kann, ist nicht abschließend geklärt; sie bedarf aber auch hier keiner Vertiefung (allgemein im Zusammenhang mit einem Verfahrensfehler verneinend: BVerwG, Urteil vom 28. September 1967 - 8 C 44.65 - BVerwGE 28, 18 ; offenlassend: BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2002 - 4 B 51.01 - juris Rn. 4 und vom 15. Juli 2010 - 4 BN 13.10 - juris Rn. 5 f.; näher und differenzierend: BGH, Beschluss vom 18. November 1999 - III ZR 87/99 - NJW 2000, 364 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15
    Wurde die Beschwerde mit der Grundsatzrüge frist- und formgerecht begründet, so wäre es auch verfassungsrechtlich bedenklich, die Zulassung der Revision wegen einer nachträglichen Divergenzentscheidung abzulehnen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15
    Die damit verbundene Frage, inwieweit für einzelne Zulassungs- oder Rechtsbehelfsgründe eine Wiedereinsetzung überhaupt in Betracht kommen kann, ist nicht abschließend geklärt; sie bedarf aber auch hier keiner Vertiefung (allgemein im Zusammenhang mit einem Verfahrensfehler verneinend: BVerwG, Urteil vom 28. September 1967 - 8 C 44.65 - BVerwGE 28, 18 ; offenlassend: BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2002 - 4 B 51.01 - juris Rn. 4 und vom 15. Juli 2010 - 4 BN 13.10 - juris Rn. 5 f.; näher und differenzierend: BGH, Beschluss vom 18. November 1999 - III ZR 87/99 - NJW 2000, 364 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 08.06.2007 - 8 B 101.06

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15
    Es entspricht der seit dem Beschluss vom 24. Mai 1965 gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass sich die Zulassung der Revision wegen einer nachträglichen Divergenz nur unter den genannten Voraussetzungen in Betracht kommt (BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 1985 - 3 B 83.84 - Buchholz 310 132 VwGO Nr. 230, vom 7. Januar 1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 47 VwGO Nr. 74, vom 9. April 1999 - 9 B 21.99 - juris Rn. 3, vom 8. Juni 2007 - 8 B 101.06 - Buchholz 310 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 15 und vom 21. April 2015 - 4 B 8.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15
    Das kommt etwa in Betracht, wenn der Rechtsbehelf zwar innerhalb der Frist eingelegt wurde, sich seine Einlegung aber als nicht ordnungsgemäß erwiesen hatte, weil der Vertretungszwang nicht beachtet oder eine Begründung des Rechtsbehelfs versäumt und er deshalb verworfen worden war (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Januar 1961 - 3 ER 414.60 - BVerwGE 11, 322 m.w.N., vom 14. März 1957 - 3 ER 409.56 - NJW 1957, 804 und vom 4. Februar 2002 - 4 B 51.01 - juris Rn. 3 f.).
  • BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92

    Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Divergenzrüge - Änderung eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15
    Es entspricht der seit dem Beschluss vom 24. Mai 1965 gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass sich die Zulassung der Revision wegen einer nachträglichen Divergenz nur unter den genannten Voraussetzungen in Betracht kommt (BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 1985 - 3 B 83.84 - Buchholz 310 132 VwGO Nr. 230, vom 7. Januar 1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 47 VwGO Nr. 74, vom 9. April 1999 - 9 B 21.99 - juris Rn. 3, vom 8. Juni 2007 - 8 B 101.06 - Buchholz 310 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 15 und vom 21. April 2015 - 4 B 8.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 44.65

    Nachschieben von Verfahrensrügen - Wehrdienstbeschädigung durch Unfall während

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15
    Die damit verbundene Frage, inwieweit für einzelne Zulassungs- oder Rechtsbehelfsgründe eine Wiedereinsetzung überhaupt in Betracht kommen kann, ist nicht abschließend geklärt; sie bedarf aber auch hier keiner Vertiefung (allgemein im Zusammenhang mit einem Verfahrensfehler verneinend: BVerwG, Urteil vom 28. September 1967 - 8 C 44.65 - BVerwGE 28, 18 ; offenlassend: BVerwG, Beschlüsse vom 4. Februar 2002 - 4 B 51.01 - juris Rn. 4 und vom 15. Juli 2010 - 4 BN 13.10 - juris Rn. 5 f.; näher und differenzierend: BGH, Beschluss vom 18. November 1999 - III ZR 87/99 - NJW 2000, 364 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.2009 - 10 B 62.08

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Gewährung subsidiären Schutzes nach § 60

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15
    Allerdings spricht dagegen, dass die Divergenzrüge ein Unterfall der Grundsatzrüge, jedenfalls eng verwandt mit ihr ist (vgl. Kraft, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, 132 Rn. 30 m.w.N.), und diese unabhängig von einem Divergenzurteil geltend gemacht werden kann (vgl. zu einer solchen Fallkonstellation: Beschlüsse vom 19. Februar 2010 - 3 BN 2.09 - juris Rn. 8 f. und vom 6. April 2009 - 10 B 62.08 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.03.1985 - 3 B 83.84
    Auszug aus BVerwG, 29.10.2015 - 3 B 70.15
    Es entspricht der seit dem Beschluss vom 24. Mai 1965 gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass sich die Zulassung der Revision wegen einer nachträglichen Divergenz nur unter den genannten Voraussetzungen in Betracht kommt (BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 1985 - 3 B 83.84 - Buchholz 310 132 VwGO Nr. 230, vom 7. Januar 1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 47 VwGO Nr. 74, vom 9. April 1999 - 9 B 21.99 - juris Rn. 3, vom 8. Juni 2007 - 8 B 101.06 - Buchholz 310 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 15 und vom 21. April 2015 - 4 B 8.15 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.02.2010 - 3 BN 2.09

    Altenpflege; Finanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütung;

  • BVerwG, 15.07.2010 - 4 BN 13.10

    Anforderungen der Besetzungsrüge; Senatswechsel anhängiger Sache durch

  • BVerwG, 09.04.1999 - 9 B 21.99
  • BVerwG, 21.04.2015 - 4 B 8.15

    Aufklärung der Lärmbetroffenheit einer Gemeinde durch die für die Flugsicherheit

  • BVerwG, 22.01.1960 - VIII B 37.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der

  • BVerwG, 14.03.1957 - III ER 409.56

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Verfahren vor dem

  • BVerwG, 24.07.1954 - V C 172.54

    Ablehnung einer Revision wegen verspäteter Einlegung und rechtmäßigem Ausschluss

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2017 - 3 W 1.17

    Restitutionsklage; rückwirkende Aufhebung eines präjudiziellen Verwaltungsaktes

    Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens OVG 3 B 7.13, in dem das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 29. Juni 2015 - BVerwG 3 B 46.14 - die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 2013 zurückgewiesen und mit weiterem Beschluss vom 29. Oktober 2015 - BVerwG 3 B 70.15 - den Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgelehnt hat, hat keinen Erfolg.

    Rechtskraft des Urteils in dem Verfahren, dessen Wiederaufnahme der Kläger begehrt, ist bereits mit Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2015 - BVerwG 3 B 46.14 - eingetreten; da das Bundesverwaltungsgericht den Wiedereinsetzungsantrag des Klägers mit Beschluss vom 29. Oktober 2015 - BVerwG 3 B 70.15 - abgelehnt hat, ist die Rechtskraft auch nicht nachträglich entfallen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 29. Oktober 2015 (- 3 B 70.15 - juris Rn. 7) darauf hingewiesen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO wegen einer Divergenz, die durch ein nach Ablauf der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde ergangenes Urteil - hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 2014 (- 3 C 31.13 - juris) - entstanden sein soll, nicht möglich sei, weil die Wiedereinsetzung nur Raum dafür schaffe, eine schuldlos versäumte Rechtshandlung nachzuholen, was voraussetzt, dass diese in dem gerichtlichen Verfahren bis zum Ablauf der zu beachtenden Frist objektiv hätte vorgenommen werden können.

    Unabhängig davon scheide eine Wiedereinsetzung auch deshalb aus, weil sie nicht innerhalb eines Monats nach Wegfall des geltend gemachten Hindernisses beantragt worden sei (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 B 70.15 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 04.03.2024 - 24 ZB 24.30079

    Fehlende Klärungsbedürftigkeit bei nur pauschal vorgetragenen unionsrechtlichen

    Auch im Fall einer vorgetragenen Abweichung der angegriffenen Entscheidung von einer Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts sind diese Anforderungen zu erfüllen, da andernfalls die Voraussetzungen einer Divergenzberufung nach § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG - als Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung mit herabgesenkten Darlegungsanforderungen (vgl. BVerwG, B.v. 29.10.2015 - 3 B 70.15 - juris Rn. 8) - umgangen würden und eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung durch das Bundesverwaltungsgericht bei Tatsachen nur unter den restriktiven Voraussetzungen des § 78 Abs. 8 Satz 1 AsylG in Frage kommt (vgl. ausführlich OVG RhPf, B.v. 19.1.2023 - 13 A 10716/22.OVG - juris Rn. 39 ff.).
  • BVerwG, 22.11.2019 - 10 B 13.19

    Informationszugang zu energiewirtschaftsrechtlichen Regulierungsentscheidungen

    Die nach Erlass des angegriffenen Urteils erfolgte Klärung durch Beschlüsse, deren Gründe soweit ersichtlich erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist der Öffentlichkeit zugänglich waren, führt hier nicht auf eine Zulassung der Revision wegen nachträglicher Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2015 - 3 B 70.15 - BVerwGE 153, 169 Rn. 9 und vom 7. August 2017 - 10 B 14.16 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
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