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   BVerwG, 02.04.1998 - 3 B 70.97   

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BVerwG, 02.04.1998 - 3 B 70.97 (https://dejure.org/1998,26150)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1998 - 3 B 70.97 (https://dejure.org/1998,26150)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1998 - 3 B 70.97 (https://dejure.org/1998,26150)
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Wird zitiert von ... (33)

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 8 LB 104/23

    Begründetheit; Berufungsverfahren; Feuerstättenschau; Nichturteil;

    Klage und Rechtsmittel eines prozessunfähigen Beteiligten sind nicht schlechthin unbeachtlich, sondern begründen ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem das Gericht eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.4.1998 - 3 B 70.97 -, juris Rn. 2).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.4.1998 - 3 B 70.97 -, juris Rn. 2).

  • BVerwG, 26.10.2016 - 1 A 10.16

    Kostenfolge bei fehlender Prozessfähigkeit hinsichtlich eines Nichtigkeitsantrags

    Obwohl die Antragstellerin hinsichtlich des Nichtigkeitsantrags nicht prozessfähig ist, begründet die Antragstellung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 46.15

    Umfang der Verfahrensfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen

    Obwohl die Antragstellerin hinsichtlich der Einlegung einer Anhörungsrüge und einer etwaigen Nichtzulassungsbeschwerde nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27).

  • BVerwG, 26.10.2016 - 1 A 11.16

    Nichtigkeitsantrag gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG);

    Obwohl die Antragstellerin hinsichtlich des Nichtigkeitsantrags nicht prozessfähig ist, begründet die Antragstellung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 38.15

    Vornahme von Verfahrenshandlungen durch einen geschäftsfähigen Betreuten bei

    Obwohl die Antragstellerin hinsichtlich der Einlegung einer Anhörungsrüge und einer etwaigen Nichtzulassungsbeschwerde nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27).

  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 39.15

    Umfang der Verfahrensfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen

    Obwohl die Antragstellerin hinsichtlich der Einlegung einer Anhörungsrüge und einer etwaigen Nichtzulassungsbeschwerde nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27).

  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 47.15

    Umfang der Berechtigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von

    Obwohl die Klägerin hinsichtlich der Einlegung einer Anhörungsrüge und einer etwaigen Nichtzulassungsbeschwerde nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27).

  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 41.15

    Umfang der Verfahrensfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen

    Obwohl die Klägerin hinsichtlich der Einlegung einer Anhörungsrüge und einer etwaigen Nichtzulassungsbeschwerde nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27).

  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 44.15

    Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten i.R.e. Einwilligungsvorbehalts;

    Obwohl die Klägerin hinsichtlich der Einlegung einer Anhörungsrüge und einer etwaigen Nichtzulassungsbeschwerde nicht prozessfähig ist, begründet deren Einlegung ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem der Senat eine Entscheidung über die Zulässigkeit mit der sich aus § 154 VwGO ergebenden Kostenfolge zu treffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 m.w.N.).

    Von der Erhebung von Gerichtskosten wird nach § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG abgesehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27).

  • BVerwG, 25.10.2017 - 5 B 22.17

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung abgelehnter Richter als

    Klagen und Rechtsmittel eines Prozessunfähigen sind nicht schlechthin unbeachtlich, sondern begründen ein begrenztes Prozessrechtsverhältnis, in dem das Gericht eine Entscheidung über die Zulässigkeit zu treffen hat (BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27).

    Die etwaige mangelnde Prozessfähigkeit der Klägerin hindert nicht daran, die Kostenfolge der vorgenannten Regelung auszusprechen (BVerwG, Beschluss vom 2. April 1998 - 3 B 70.97 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 27 und BGH, Beschluss vom 4. März 1993 - V ZB 5.93 - BGHZ 121, 397 , jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 48.15

    Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines

  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 49.15

    Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 41.16

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 40.16

    Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 36.16

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 34.16

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 37.16

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 39.16

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 38.16

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 33.16

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 35.16

    Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen des

  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 37.15

    Vornahme von Verfahrenshandlungen durch einen geschäftsfähigen Betreuten bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 10 SF 29/16
  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 32.16

    Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines

  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 45.15

    Umfang der Verfahrensfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen

  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 43.15

    Mangel der Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines

  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 42.15

    Umfang der Verfahrensfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen

  • BVerwG, 01.09.2015 - 5 C 40.15

    Umfang der Verfahrensfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2022 - 4 E 639/22

    Geltung des Vertretungserfordernisses bereits für die Einlegung der Beschwerde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2022 - 4 E 541/22

    Geltung des Vertretungserfordernis für die Einlegung der Beschwerde

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 42.16

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 44.16

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes

  • BVerwG, 10.10.2016 - 5 A 43.16

    Umfang eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrensvorbehaltes

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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.1997 - 3 B 70.97   

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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Vertretung durch einen postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten bei Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

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