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   BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12   

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BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12 (https://dejure.org/2013,15512)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2013 - 3 B 71.12 (https://dejure.org/2013,15512)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2013 - 3 B 71.12 (https://dejure.org/2013,15512)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    FeV § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d
    Fahrerlaubnisentziehung; Entziehung der Fahrerlaubnis; strafgerichtliche Entziehung; Fahrerlaubnisentziehung durch das Strafgericht; Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Eignungszweifel; Alkoholproblematik; Alkoholmissbrauch; Beibringensanordnung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    FeV § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d
    Alkoholmissbrauch; Alkoholproblematik; Beibringensanordnung; Eignungszweifel; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnisentziehung durch das Strafgericht; Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; medizinisch-psychologisches Gutachten; strafgerichtliche ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 S 1 Nr 2 Buchst d FeV 2010, § 14 Abs 2 Nr 1 FeV 2010, § 69 StGB
    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungszweifel bei Alkoholproblematik, strafgerichtliche Entziehung

  • verkehrslexikon.de

    Definition der Entziehung der Fahrerlaubnis im Sinne des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anordnung der Beibringung eines medizinischpsychologischen Gutachtens im Zusammenhang mit einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entzug der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

  • blutalkohol PDF, S. 349
  • rewis.io

    Fahrerlaubnisentziehung; Eignungszweifel bei Alkoholproblematik, strafgerichtliche Entziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 11 Abs. 8; VwGO § 132
    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anordnung der Beibringung eines medizinischpsychologischen Gutachtens im Zusammenhang mit einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entzug der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Eignungszweifel bei der Neuerteilung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Behördliche und gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik auch nach strafrechtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch bei entzogener Fahrerlaubnis durch Strafgericht zulässig - Entziehung der Fahrerlaubnis durch Verwaltungsbehörde nicht Voraussetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3670
  • NZV 2014, 54
  • DÖV 2013, 782
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12
    Dementsprechend hat der Senat § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV bereits in mehreren Fällen auch dann für anwendbar erachtet, wenn die Fahrerlaubnisentziehung durch das Strafgericht erfolgt war (vgl. u.a. Urteile vom 28. Juni 2012 - BVerwG 3 C 30.11 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 10 = NJW 2012, 3669 juris Rn. 22 und vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 18; zustimmend - unter Bezugnahme auf das Berufungsurteil - auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 13 FeV Rn. 26).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12
    Dementsprechend hat der Senat § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV bereits in mehreren Fällen auch dann für anwendbar erachtet, wenn die Fahrerlaubnisentziehung durch das Strafgericht erfolgt war (vgl. u.a. Urteile vom 28. Juni 2012 - BVerwG 3 C 30.11 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 10 = NJW 2012, 3669 juris Rn. 22 und vom 28. April 2010 - BVerwG 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 18; zustimmend - unter Bezugnahme auf das Berufungsurteil - auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 13 FeV Rn. 26).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12
    Ist ein Urteil - wie hier - nebeneinander auf mehrere jeweils selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann eine Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 10 S 2796/03

    Medizinisch-psychologisches Gutachten ohne Hinweis auf Wiederholung lange

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12
    Zudem hatte der Verordnungsgeber das Urteil des Berufungsgerichts vom 18. Mai 2004 - 10 S 2796/03 - (VBlBW 2004, 428), in dem der Verwaltungsgerichtshof bereits in Bezug auf die damals noch gleichlautende Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV zum Ergebnis gekommen war, dass sowohl Fahrerlaubnisentziehungen durch die Verwaltungsbehörden als auch durch die Gerichte erfasst seien, zum Anlass genommen, mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Juli 2008 (BGBl I S. 1338) nun auch den Wortlaut von § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV um eine entsprechende Klarstellung zu ergänzen.
  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 24.15

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, dass Entziehung der Fahrerlaubnis im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV auch die strafgerichtliche Entziehung auf der Grundlage von § 69 StGB ist (BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 3 B 71.12 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 13 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach

    3.1 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass unter Entziehung im Sinne des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV nicht nur die Entziehung durch die Verwaltungsbehörde, sondern auch die strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69 StGB zu verstehen ist (BVerwG, B.v. 24.6.2013 - 3 B 71.12 - NJW 2013, 3670).

    Daraus, dass der Verordnungsgeber eine entsprechende Ergänzung des Normtextes nicht auch in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV vorgenommen hat, kann nicht geschlossen werden, dass dort etwas Anderes gelten soll (so ausdrücklich BVerwG, B.v. 24.6.2013 a. a. O.).

    Der "durch § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c FeV gezogene Rahmen" (vgl. BVerwG, B.v. 24.6.2013 a. a. O. Rn. 6) bedeutet nach Auffassung des Senats, dass die Fahrerlaubnisentziehung auf (fahrerlaubnisrechtlichem) Alkoholmissbrauch und nicht auf anderen in § 69 Abs. 2 StGB genannten Gründen (z. B. § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 315c Abs. 1 Nr. 2 oder § 142 StGB) beruht.

  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 13.16

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, dass Entziehung der Fahrerlaubnis im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV auch die strafgerichtliche Entziehung auf der Grundlage von § 69 StGB ist (BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 3 B 71.12 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 13 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 11 BV 15.1589

    Erfolgloser Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener

    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2013 (3 B 71.12) ergebe sich nichts anderes.

    1.1 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass unter Entziehung im Sinne des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV nicht nur die Entziehung durch die Verwaltungsbehörde, sondern auch die strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69 StGB zu verstehen ist (BVerwG, B.v. 24.6.2013 - 3 B 71.12 - NJW 2013, 3670).

    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2013 (a. a. O.) kann dem nicht entgegengehalten werden, der Verordnungsgeber habe in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV anders als in der strukturgleichen Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 1 FeV nicht zum Ausdruck gebracht, dass sowohl Fahrerlaubnisentziehungen durch die Verwaltungsbehörde als auch durch die Strafgerichte erfasst sein sollen.

    Daraus, dass der Verordnungsgeber eine entsprechende Ergänzung des Normtextes nicht auch in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV vorgenommen hat, kann nicht geschlossen werden, dass dort etwas Anderes gelten soll (so ausdrücklich BVerwG, B.v. 24.6.2013 a. a. O.).

    Der "durch § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis c FeV gezogene Rahmen" (vgl. BVerwG, B.v. 24.6.2013 a. a. O. Rn. 6) bedeutet nach Auffassung des Senats, dass die Fahrerlaubnisentziehung auf (fahrerlaubnisrechtlichem) Alkoholmissbrauch und nicht auf anderen in § 69 Abs. 2 StGB genannten Gründen (z. B. § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 315c Abs. 1 Nr. 2 oder § 142 StGB) beruht.

    Dieses Verständnis der Systematik des § 13 FeV ist im Hinblick darauf, dass § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2013 (a. a. O.) auch die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis erfasst, nicht mehr zu halten.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 10 S 116/15

    Erhebung der Untätigkeitsklage hindert keine behördliche Aufklärungsmaßnahme;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats ist geklärt, dass entgegen der Auffassung des Klägers unter Entziehung im Sinne des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV nicht nur die Entziehung durch die Verwaltungsbehörde, sondern auch die strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69 StGB zu verstehen ist (vgl. näher Senatsurteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - a.a.O.; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 24.06.2013 - 3 B 71.12 - NJW 2013, 3670).

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann daraus, dass der Verordnungsgeber eine entsprechende Ergänzung des Normtextes nicht auch in § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV vorgenommen hat, nicht geschlossen werden, dass dort etwas Anderes gelten soll (so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 24.06.2013 - 3 B 71.12 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung;

    9 Dass die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV ebenso erfasst wird wie eine behördliche Entziehung der Fahrerlaubnis, ist in der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverwaltungsgerichts, auf die der Antragsteller hingewiesen worden ist, geklärt (vgl. Senatsurteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 -, VBlBW 2013, 19; bestätigt durch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.06.2013 - 3 B 71.12 -, NJW 2013, 3670).
  • BVerwG, 14.12.2023 - 3 C 10.22

    Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei Zuwiderhandlungen im

    Fahrerlaubnisentziehung im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV ist auch eine durch ein Strafgericht gemäß §§ 69, 69a StGB angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2013 - 3 B 71.12 - NJW 2013, 3670 Rn. 5 f.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 13 FeV Rn. 26 m. w. N.).
  • VG Regensburg, 04.11.2014 - RO 8 K 14.1468

    Keine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ohne Vorlage eines

    Mit Schreiben vom 30.9.2014 forderte die Fahrerlaubnisbehörde die Klägerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 24.6.2013 Az. 3 B 71/12) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW vom 15.1.2014 Az. 10 S 1748/13) auf, gemäß § 13 Satz 1 Nr. 2 a und d FeV zur Klärung ihrer Fahreignung ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen.

    Die strafgerichtliche Erkenntnis ersetzt bzw. erübrigt insoweit eine bei isolierter Anwendung der Vorschrift erforderliche originäre Prüfung (vgl. VGH BW 15.1.2014 Az. 10 S 1748/13 unter Hinweis auf VGH BW vom 18.06.2012 Az. 10 S 452/10 und hierzu BVerwG vom 24.6.2013 Az. 3 B 71.12).

    Soweit sie sich ohne weitere Begründung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 24.6.2013 Az. 3 B 71/12) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW vom 15.1.2014 Az. 10 S 1748/13) beziehen will, hat das Gericht erhebliche Zweifel hinsichtlich der Auffassung des VGH Baden-Württemberg in seiner Entscheidung vom 15.1.2014, wonach die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Fahrt unter Alkoholeinfluss für ein Wiedererteilungsverfahren ohne weiteres zur Notwendigkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung führt.

    Zwar ist dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 24.6.2013 - 3 B 71/12 - NJW 2013, 3670 m. Anm. Liebler jurisPR-BVerwG 17/2013, Anm. 2) zuzugestehen, dass die Fahrerlaubnisentziehung nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d) FeV auch die strafgerichtliche Fahrerlaubnisentziehung erfasst.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 24. Juni 2013 (3 B 71/12 - NJW 2013, 3670) ausgeführt, dass aus der Anwendbarkeit des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d) FeV folgt, dass eine Gutachtensanordnung in dem durch § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) bis c) FeV "gezogenen Rahmen" zu fortbestehenden Eignungszweifeln führt.

  • VG Karlsruhe, 12.11.2015 - 3 K 380/15

    Alkoholverstoß (einmalig, unter 1,6 Promille) - Nichtbeibringung des Gutachtens -

    Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.06.2013, mit der dieses die Revision gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2012 nicht zugelassen habe (Beschl. v. 24.07.2013 - 3 B 71/12 -), rechtfertige keine hiervon abweichende Einschätzung.

    Denn in der Rechtsprechung ist geklärt, dass unter "Entziehung" im Sinne des § 13 S. 1 Nr. 2 lit. d) FeV nicht nur die Entziehung durch die Verwaltungsbehörde, sondern auch die strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69 StGB zu verstehen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.06.2013 - 3 B 71.12 -, NJW 2013, 3670 = juris, Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.07.2015 - 10 S 116/15 -, juris, Rn. 33 m.w.N.).

    Zu den Fällen, in denen ein Strafgericht im Rahmen der nach § 69 Abs. 1 StGB erforderlichen Einzelfallprüfung bzw. der bei den in § 69 Abs. 2 StGB genannten Straftaten erforderlichen Prüfung eines atypischen Falles bereits festgestellt hatte, dass der Bewerber im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden musste, enthält diese - in ihren Randnummern 51 - 65 alleine auf die isolierte Anwendung des § 13 S. 1 Nr. 2 lit. a) FeV gestützte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.2012 - 10 S 452/10 -, juris, Rn. 51) - Entscheidung hingegen ebensowenig Ausführungen wie die nachfolgende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.06.2013 - 3 B 71/12 -, juris, Rn. 6).

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755

    Führen eines Fahrrads

    Daher kommt es nicht mehr darauf an, ob die Fahrerlaubnisbehörde vor Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Kläger ein Fahreignungsgutachten nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d FeV vom Kläger verlangen kann, weil dem Kläger wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr bei einer BAK von 1, 52 Promille am 26. April 2012 strafgerichtlich die Fahrerlaubnis entzogen wurde (vgl. VGH BW, B.v. 15.1.2014 - 10 S 1748/13 - Blutalkohol 51, 31; BVerwG, B.v. 26.6.2013 - 3 B 71.12 - NJW 2013, 3670).
  • VG Regensburg, 12.11.2014 - RO 8 K 14.1624

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Alkoholmissbrauch

  • OVG Saarland, 04.07.2018 - 1 A 405/17

    Erfordernis eines medizinisch-psychologischen Gutachtens für die Wiedererteilung

  • VG München, 09.12.2014 - M 1 K 14.2841

    Einmalige Trunkeinheitsfahrt; Fahrerlaubnisentzug durch Strafgericht; Anordnung

  • VGH Bayern, 26.06.2015 - 11 BV 15.487

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

  • VGH Bayern, 08.10.2014 - 11 CE 14.1776

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung einer MPU;

  • VG Saarlouis, 09.11.2016 - 5 K 872/16

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU nach strafrechtlicher Entziehung der

  • VG München, 19.08.2014 - M 6b E 14.2930

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; keine Hauptsacheklage;

  • VG Würzburg, 21.07.2014 - W 6 E 14.606

    Einstweilige Anordnung; Unzulässigkeit des Eilantrags; fehlendes

  • VG München, 08.03.2016 - M 1 K 15.2809

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt

  • VG München, 21.11.2016 - M 26 K 16.1079

    Medizinisch-psychologisches Gutachten im Wiedererteilungsverfahren nach

  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 11 CE 23.1306

    Gutachtenanordnung im Wiedererteilungsverfahren nach Entzug der Fahrerlaubnis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2015 - 16 B 1374/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz aufgrund

  • VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15

    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Anordnung einer MPU nach einmaliger

  • VG München, 26.06.2015 - M 6a K 15.1122

    Zeitablauf der Sperrfrist nicht ausschlaggebend für Fahreignung

  • VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt

  • VG Leipzig, 31.03.2021 - 1 K 352/20

    Neuerteilung Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 1 S 91.14

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; strafgerichtliche Entziehung der

  • VG Berlin, 22.12.2014 - 4 L 298.14

    Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis erfordert ein medizinisch-psychologisches

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2015 - 16 E 1307/14

    Zumutbarkeit eines Zuwartens auf den Abschluss eines Hauptsacheverfahrens i.R.

  • VG Schleswig, 14.10.2014 - 3 A 254/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis: Angabe einer falschen Rechtsgrundlage für eine

  • VG Berlin, 01.07.2014 - 18 K 536.13

    Erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B

  • VG Regensburg, 21.12.2021 - RO 8 E 21.2160

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung wegen

  • VG Schleswig, 23.02.2017 - 3 A 302/16

    Anordnung einer MPU bei vorheriger Entziehung der Fahrerlaubnis durch Strafbefehl

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