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   BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13   

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BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13 (https://dejure.org/2014,21358)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2014 - 3 B 74.13 (https://dejure.org/2014,21358)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 3 B 74.13 (https://dejure.org/2014,21358)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    IfSG § 37 Abs. 2, § 38 Abs. 2 Satz 3, § 39 Abs. 2; VwGO § 88
    Naturbad; Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung; Bioteich; Bio-Badebecken; Öko-Bad; Schwimm- und Badebecken; Schwimm- und Badebeckenwasser; sonstiges Wasser zum Schwimmen und Baden; künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen; Kleinbadeteiche; Hygieneanforderungen; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    IfSG § 37 Abs. 2, § 38 Abs. 2 Satz 3, § 39 Abs. 2
    Auslegung des Klagebegehrens; Bio-Badebecken; Bioteich; Empfehlungen des Umweltbundesamtes; Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung; Gesundheitsgefahren; Hygieneanforderungen; Kleinbadeteiche; Mehrfachbegründungen; Naturbad; Schwimm- und Badebecken; Schwimm- und ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 IfSG, § 38 Abs 2 S 1 IfSG, § 38 Abs 2 S 3 IfSG, § 39 Abs 2 IfSG, § 88 VwGO
    Betrieb eines Naturbades

  • Wolters Kluwer

    Wasserrechtliche Einordnung des in einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung und ohne Desinfektionsverfahren ("Naturbad") zum Schwimmen und Baden bereitgestellten Wassers

  • rewis.io

    Betrieb eines Naturbades

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Naturbad; Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung; Bioteich; Bio-Badebecken; Öko-Bad; Schwimm- und Badebecken; Schwimm- und Badebeckenwasser; sonstiges Wasser zum Schwimmen und Baden; künstliche Schwimm- und Badeteichanlagen; Kleinbadeteiche; Hygieneanforderungen; ...

  • rechtsportal.de

    Wasserrechtliche Einordnung des in einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung und ohne Desinfektionsverfahren ("Naturbad") zum Schwimmen und Baden bereitgestellten Wassers

  • rechtsportal.de

    Wasserrechtliche Einordnung des in einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung und ohne Desinfektionsverfahren ("Naturbad") zum Schwimmen und Baden bereitgestellten Wassers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Infektionsschutz im Naturbad

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wasser in Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung ist kein Schwimm- und Badebeckenwasser

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wasser in Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung ist kein Schwimm- und Badebeckenwasser

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 878
  • DÖV 2014, 1024
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13
    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (Beschlüsse vom 25. Juni 2009 - BVerwG 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 Rn. 2 und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 30.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 38 Rn. 3).
  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 B 7.12

    Verfahrensfehler; unzureichende Auslegung des Klagezieles

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13
    Ist der Kläger bei der Fassung des Klageantrages wie hier anwaltlich vertreten worden, kommt der Antragsformulierung eine gesteigerte Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlich Gewollten zu (Beschluss vom 12. März 2012 - BVerwG 9 B 7.12 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 17.12.2009 - 6 B 30.09

    Auslegung eines Klageantrages i.R.d. Informationserhebung durch das Bundesamt für

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13
    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (Beschlüsse vom 25. Juni 2009 - BVerwG 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 Rn. 2 und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 30.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 38 Rn. 3).
  • BVerwG, 19.12.2012 - 3 B 45.12

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit den Nachweispflichten

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13
    Einer Rechtssache kommt jedoch nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil zu ihr noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt; auch in einem solchen Fall fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Rechtsfrage durch Auslegung der maßgeblichen Rechtsvorschriften anhand der anerkannten Auslegungskriterien ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige Rechtsprechung als geklärt angesehen werden kann (vgl. etwa Beschlüsse vom 26. Oktober 2004 - BVerwG 3 B 63.04 - juris Rn. 12 und vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 3 B 45.12 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 26.10.2004 - 3 B 63.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13
    Einer Rechtssache kommt jedoch nicht schon deshalb grundsätzliche Bedeutung zu, weil zu ihr noch keine ausdrückliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt; auch in einem solchen Fall fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn sich die Rechtsfrage durch Auslegung der maßgeblichen Rechtsvorschriften anhand der anerkannten Auslegungskriterien ohne weiteres beantworten lässt oder durch die bisherige Rechtsprechung als geklärt angesehen werden kann (vgl. etwa Beschlüsse vom 26. Oktober 2004 - BVerwG 3 B 63.04 - juris Rn. 12 und vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 3 B 45.12 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 01.08.2011 - 7 BN 2.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13
    Bei solchen Mehrfachbegründungen kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder der Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2014 - BVerwG 3 B 24.13 - juris Rn. 3 und vom 1. August 2011 - BVerwG 7 BN 2.11 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1806

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Nach § 88 VwGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 18.7.2014 - 3 B 74.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Der Antragsformulierung kommt eine gesteigerte Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlich Gewollten zu, wenn der Kläger bei der Fassung des Klageantrages anwaltlich vertreten wird (BVerwG, B.v. 12.3.2012 - 9 B 7.12 - juris Rn. 6; B.v. 18.7.2014 - 3 B 74.13 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (stRspr; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 S. 4 f.; Beschluss vom 18. Juli 2014 - 3 B 74.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1819

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Nach § 88 VwGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 18.7.2014 - 3 B 74.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Der Antragsformulierung kommt eine gesteigerte Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlich Gewollten zu, wenn der Kläger bei der Fassung des Klageantrages anwaltlich vertreten wird (BVerwG, B.v. 12.3.2012 - 9 B 7.12 - juris Rn. 6; B.v. 18.7.2014 - 3 B 74.13 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 15.12.2017 - 8 ZB 16.1814

    Keine öffentlich-rechtliche Erlaubnis für die Verlegung von Stolpersteinen in der

    Nach § 88 VwGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 18.7.2014 - 3 B 74.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Der Antragsformulierung kommt eine gesteigerte Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlich Gewollten zu, wenn der Kläger bei der Fassung des Klageantrages anwaltlich vertreten wird (BVerwG, B.v. 12.3.2012 - 9 B 7.12 - juris Rn. 6; B.v. 18.7.2014 - 3 B 74.13 - juris Rn. 6).

  • VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14

    Bau eines Seniorenpflegeheims in Altenglan vorerst gestoppt

    Auch wenn bei einem von einem Rechtsanwalt gestellten Antrag in der Regel ein strengerer Maßstab anzuwenden ist (Kopp/Schenke, VwGO, 20. Auflage 2014, § 88 Rn. 3), hat das Gericht dennoch das im Antrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln und seiner Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 3 B 74/13 -, juris).
  • VG Ansbach, 12.08.2015 - AN 9 S 15.01274

    Einstweiliger Rechtsschutz; Nachbarklage gegen Baugenehmigung im

    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, zu entnehmende wirkliche Rechtschutzziel (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.7.2014 - 3 B 74/13; vom 25.6.2009 - 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 RdNr. 2 und vom 17. Dezember 2009 - 6 B 30.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO, Nr. 38, RdNr. 3).
  • VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17

    Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung für ein Gebäude innerhalb

    Auch wenn bei einem von einem Rechtsanwalt gestellten Antrag in der Regel ein strengerer Maßstab anzuwenden ist (Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 88 Rn. 3), hat das Gericht dennoch das im Antrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln und seiner Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 3 B 74/13 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 1249/15
    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - 8 C 72.90 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 18. Juli 2014 - 3 B 74.13 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
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