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   BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00   

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BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00 (https://dejure.org/2000,5842)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.2000 - 3 B 75.00 (https://dejure.org/2000,5842)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 2000 - 3 B 75.00 (https://dejure.org/2000,5842)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Eingang einer Klageschrift am letzten Tag der Frist per Telefax - Fehlen einer Unterschrift des Rechtsanwaltes auf der per Fax eingereichten Klageschrift - Begründung eines Wiedereinsetzungsantrages mit Einreichung eines "OK-Vermerkes" über eine Faxversendung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.09.1997 - 3 B 140.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00
    Soweit das Verwaltungsgericht maßgeblich auf eine vom Kläger-bevollmächtigten nicht erfüllte Überwachungspflicht abgehoben hat, verkennt es, dass die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die es sich beruft, nicht im Zusammenhang mit der Absendung von Telefax-Sendungen ergangen ist, sondern Fälle einer Fristberechnung betraf (vgl. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 100.66 - BVerwGE 27, 36; Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 47.84 - NJW 1987, 458; Beschluss vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176; vgl. ferner Beschluss vom 12. September 1997 - BVerwG 3 B 140.97 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 215).
  • BVerwG, 14.02.1992 - 8 B 121.91

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessvertreters

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00
    Soweit das Verwaltungsgericht maßgeblich auf eine vom Kläger-bevollmächtigten nicht erfüllte Überwachungspflicht abgehoben hat, verkennt es, dass die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die es sich beruft, nicht im Zusammenhang mit der Absendung von Telefax-Sendungen ergangen ist, sondern Fälle einer Fristberechnung betraf (vgl. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 100.66 - BVerwGE 27, 36; Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 47.84 - NJW 1987, 458; Beschluss vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176; vgl. ferner Beschluss vom 12. September 1997 - BVerwG 3 B 140.97 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 215).
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00
    Während Fristenberechnungen und Fristenkontrollen teils schwierige und mit erhöhten Überwachungspflichten des Rechtsanwalts verbundene Tätigkeiten sind, handelt es sich bei dem Absenden eines Telefax um eine "einfache technische Verrichtung", welche ein Prozessbevollmächtigter nicht selbst ausführen muss, bei der er sich vielmehr damit begnügen darf, ausreichende organisatorische Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße Absendung von Telefaxsendungen zu treffen und das jeweilige Absenden einer hinreichend geschulten und ansonsten zuverlässigen Mitarbeiterin zu übertragen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 7).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 47.84

    Revisionsbegründungsfrist - Sorgfaltspflicht - Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00
    Soweit das Verwaltungsgericht maßgeblich auf eine vom Kläger-bevollmächtigten nicht erfüllte Überwachungspflicht abgehoben hat, verkennt es, dass die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die es sich beruft, nicht im Zusammenhang mit der Absendung von Telefax-Sendungen ergangen ist, sondern Fälle einer Fristberechnung betraf (vgl. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 100.66 - BVerwGE 27, 36; Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 47.84 - NJW 1987, 458; Beschluss vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176; vgl. ferner Beschluss vom 12. September 1997 - BVerwG 3 B 140.97 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 215).
  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00
    Die Beschwerde rügt, das Verwaltungsgericht sei mit seinen Urteilsgründen von einschlägiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 67, 208, 212 f. m.w.N.) abgewichen, wonach es den Gerichten verboten ist, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren, wogegen auch dadurch verstoßen werden kann, dass die Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung überspannt werden.
  • BGH, 10.06.1998 - XII ZB 47/98

    Verschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Übermittlung eines fristwahrenden

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00
    Allerdings trifft es zu, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rechtsanwalt seine Verpflichtung, für eine genaue Ausgangskontrolle zu sorgen, bei Einsatz eines Telefaxgerätes nur dann erfüllt, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich bei der Übermittlung eines Schriftsatzes einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Notfrist erst nach der Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 1998 - XII ZB 47/98 - BGHR ZPO § 233 Telefax 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 100.66

    Rechtsmittelfrist als eine für die gerichtliche Überprüfung besonders wichtige

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00
    Soweit das Verwaltungsgericht maßgeblich auf eine vom Kläger-bevollmächtigten nicht erfüllte Überwachungspflicht abgehoben hat, verkennt es, dass die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die es sich beruft, nicht im Zusammenhang mit der Absendung von Telefax-Sendungen ergangen ist, sondern Fälle einer Fristberechnung betraf (vgl. Urteil vom 28. April 1967 - BVerwG IV C 100.66 - BVerwGE 27, 36; Beschluss vom 26. Juni 1986 - BVerwG 3 C 47.84 - NJW 1987, 458; Beschluss vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176; vgl. ferner Beschluss vom 12. September 1997 - BVerwG 3 B 140.97 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 215).
  • BGH, 01.04.1993 - III ZB 33/92

    Fristgerechter Eingang eines Schriftstücks bei Gericht - Eingangsstempel des

    Auszug aus BVerwG, 04.08.2000 - 3 B 75.00
    Hat ein Rechtsanwalt dieser Verpflichtung genügt, wovon im Streitfall nach den Urteilsgründen auszugehen ist, so darf er sich bei Angestellten, die sich über längere Zeit hinweg als zuverlässig erwiesen haben, darauf verlassen, dass seine allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 1993 - III ZB 33/92 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 6 S. 2); anderes gilt dann, wenn er die Absendung Hilfskräften überlässt, die, ohne über eine einschlägige Vorbildung zu verfügen, erst seit kurzem eingearbeitet und mit der Erledigung von Fristsachen befasst sind (a.a.O.).
  • VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10

    Interkommunaler Kostenausgleich für Kita-Platz nach § 28 HKJGB

    31 Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax an das Gericht handelt es sich um einfache technische Verrichtungen, die ein Rechtsanwalt einer hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft überlassen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 2000 - 3 B 75.00 -, juris, Rdnr. 5, Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 271.86 -, juris, Rdnr. 10, zum Telebriefversand).

    Hat ein Rechtsanwalt eine solche Weisung zur Ausgangskontrolle verfügt, darf er sich bei Angestellten, die sich über längere Zeit hinweg als zuverlässig erwiesen haben, darauf verlassen, dass diese allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. April 2008 - 4 B 48/07 -, juris, Rdnr. 2, unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 4. August 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 4.12

    Revisionsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    In diesem Fall darf er sich bei Angestellten, die sich über längere Zeit hinweg als zuverlässig erwiesen haben, darauf verlassen, dass seine allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (Beschlüsse vom 4. August 2000 - BVerwG 3 B 75.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 235 S. 23 m.w.N. und vom 18. März 2004 - BVerwG 6 PB 16.03 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 76; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - VI ZB 70/06 - NJW 2007, 1690 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 28.09.2007 - 1 A 119/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwendung veralteter Telefaxnummer

    Zurechenbar ist aber das Verschulden des Prozessbevollmächtigten, das darin bestehen kann, dass dieser nicht durch eine zweckmäßige Büroorganisation, insbesondere auch hinsichtlich der Fristen, der Terminüberwachung und der Ausgangskontrolle, das Erforderliche zur Vermeidung von Fristversäumnissen getan oder die Hilfsperson nicht mit der erforderlichen Sorgfalt ausgewählt, angeleitet und überwacht hat vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 04.08.2000 - 3 B 75.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 235 und vom 23.05.2006 - 7 B 36.06 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 258.

    Dabei ist zu beachten, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Rechtsanwalt seine Verpflichtung, für eine genaue Ausgangskontrolle zu sorgen, bei Einsatz eines Telefaxgerätes nur dann erfüllt, wenn er seinen dafür zuständigen Mitarbeitern die Weisung erteilt, sich bei der Übermittlung eines Schriftsatzes einen Einzelnachweis ausdrucken zu lassen, auf dieser Grundlage die Vollständigkeit der Übermittlung zu überprüfen und die Notfrist erst nach der Kontrolle des Sendeberichtes zu löschen vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.1998 - XII ZB 47/98 - NJW-RR 1998, 1361; BVerwG, Beschluss vom 04.08.2000, a.a.O..

    Er muss aber ausreichende organisatorische Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße Absendung von Telefaxsendungen treffen und das jeweilige Absenden einem hinreichend geschulten und ansonsten zuverlässigen Mitarbeiter übertragen vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1993 - VII ZB 22/93 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 7; BVerwG, Beschluss vom 04.08.2000, a.a.O..

    Dies gilt insbesondere, wenn er die Frist zur Begründung bis zum letzten Tag ausgenutzt hat vgl. BGH, Beschluss vom 01.04.1993 - III ZB 33/92 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 6; BVerwG, Beschluss vom 04.08.2000, a.a.O..

  • BVerwG, 07.12.2023 - 2 B 23.23
    Auch die von der Beschwerde erhobene Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) hinsichtlich der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. April 2008 (4 B 48.07 - juris) und vom 4. August 2000 (3 B 75.00 - juris) bezieht sich auf die Anforderungen an die Überwachungspflicht bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze durch Hilfspersonal.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 11 S 1198/10

    Einkünftenachweis bei Ausländern erfasst auch Rentenanwartschaften

    Ein Rechtsanwalt darf zudem bei Angestellten, die über längere Zeit hinweg zuverlässig gearbeitet haben, darauf vertrauen, dass seine allgemein erteilten Anweisungen auch im Einzelfall befolgt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.08.2000 - 3 B 75.00 - juris).
  • BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 48.07

    Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Übermittlung

    2 Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax an das Gericht handelt es sich um einfache technische Verrichtungen, die ein Rechtsanwalt einer hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft überlassen darf (vgl. nur Beschluss vom 4. August 2000 BVerwG 3 B 75.00 Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 235; Urteil vom 26. April 1988 BVerwG 9 C 271.86 NJW 1988, 2814).

    Hat ein Rechtsanwalt eine solche Weisung zur Ausgangskontrolle verfügt, darf er sich bei Angestellten, die sich über längere Zeit hinweg als zuverlässig erwiesen haben, darauf verlassen, dass seine allgemein erteilten Anweisungen im Einzelfall befolgt werden (Beschluss vom 4. August 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.2004 - 6 PB 16.03

    Rechtsmittelbegründung per Telefax; Verwechslung der Faxnummern; Verschulden des

    In Übereinstimmung damit verlangt nunmehr auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Rechtsanwalt für eine Büroorganisation sorgen muss, die eine Überprüfung der per Telefax übermittelten Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (Beschluss vom 13. Februar 1998 - BVerwG 7 B 439.97 - Beschluss vom 4. August 2000 - BVerwG 3 B 75.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 235; Beschluss vom 26. April 2002 - BVerwG 3 B 31.02 -).
  • BVerwG, 11.01.2012 - 9 B 55.11

    Beschwerdefrist; Versäumung; Verschulden; Wiedereinsetzung; Organisationsmangel;

    Zwar gehört die Frist für die Beschwerdeeinlegung nach § 133 Abs. 2 Satz 1 VwGO - anders als die Beschwerdebegründungsfrist nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO - zu den Fristen, deren Überwachung einer zuverlässigen Büroangestellten übertragen werden darf (vgl. Beschlüsse vom 4. August 2000 - BVerwG 3 B 75.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 235 S. 23 und vom 18. Juni 2009 - BVerwG 5 B 32.09 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 265 Rn. 2).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2013 - 5 K 705/11

    Immissionsschutzrecht

    Vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ist - wie dargelegt - im Streitverfahren mangels gegenteiliger Feststellungen auszugehen (genauso in einer vergleichbaren Fallkonstellation BVerwG, Beschluss vom 04. August 2000 - 3 B 75/00 -, juris, BVerwG, Beschluss vom 28. April 2008 - 4 B 48/07 -, juris).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 65.14

    Wiedereinsetzung; Telefax; mündliche Einzelanweisung; Organisationsverschulden;

    Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Fax an das Gericht handelt es sich um eine einfache technische Verrichtung, die ein Rechtsanwalt einer hinreichend geschulten und überwachten Kanzleikraft überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 - 9 C 271.86 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 155 S. 8 und Beschluss vom 4. August 2000 - 3 B 75.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 235 S. 23).
  • VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485

    Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - 13 A 3596/01

    Frist für einen Antrag auf Verlängerung von Arzneimittelzulassungen;

  • BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 19.21

    Fristversäumnis durch Faxversand an ein unzuständiges Gericht wegen Eingabe einer

  • BVerwG, 23.05.2006 - 7 B 36.06

    Verwehrung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als Verfahrensmangel -

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 67.14

    Glaubhafte Versicherung eines Einzelanwalts hinsichtlich seines Nichtverschuldens

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 B 66.14

    Glaubhafte Versicherung eines Einzelanwalts hinsichtlich seines Nichtverschuldens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 4 L 151/10

    Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts - Kontrollpflicht bei Einsatz eines

  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 11 B 12.1522

    Verwerfung der Berufung als unzulässig; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist;

  • BVerwG, 18.06.2009 - 5 B 32.09

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60

  • BVerwG, 01.03.2002 - 1 B 352.01

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung einer

  • VG Düsseldorf, 31.01.2022 - 29 K 1789/20

    Somalia: Klagefristversäumnis bei elektronisch übermittelter Klage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2009 - 8 B 785/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist in

  • OVG Thüringen, 30.07.2013 - 4 ZKO 296/13

    Zu den Anforderungen an die Überwachung einer Rechtsmittelgründungsfrist durch

  • VG Trier, 03.12.2007 - 5 K 840/07

    Fristenkontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze -

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