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   OVG Sachsen, 11.06.2002 - 3 B 751/00   

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https://dejure.org/2002,15184
OVG Sachsen, 11.06.2002 - 3 B 751/00 (https://dejure.org/2002,15184)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.06.2002 - 3 B 751/00 (https://dejure.org/2002,15184)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 3 B 751/00 (https://dejure.org/2002,15184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    IHKG § 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Kammerzugehörigkeit nach dem Gesetz über die Industrie- und Handelskammer (IHK); Anforderungen an den örtlichen Bezug zum Kammerbezirk; Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit einer Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 19.97

    Industrie- und Handelskammer; Mitgliedschaft; Beitrag; Kammerbeitrag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2002 - 3 B 751/00
    Entgegen der Auffassung der Klägerin hat das Bundesverwaltungsgericht in seinemUrteil vom 27.10.1988 (NVwZ-RR 1999, 243) nicht den Rechtssatz aufgestellt, dass Voraussetzung für eine Kammerzugehörigkeit nach § 2 Abs. 1 IHKG eine "zumindest anteilmäßige Beteiligung an der im Kammerbezirk erhobenen Gewerbesteuer" sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2001 - 4 A 4040/99
    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2002 - 3 B 751/00
    Ob darüber hinaus eine für die Bestimmung der Steuerhöhe zuständige Kommune eine Gewerbesteuer festsetzt, ist unerheblich (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 25.10.1977, BVerwGE 55, 1; OVG Münster, Beschl. v. 8.3.2001, 4 A 4040/99 zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 35.73

    IHK - Festsetzung des Grundbeitrages - Genehmigung der Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.06.2002 - 3 B 751/00
    Ob darüber hinaus eine für die Bestimmung der Steuerhöhe zuständige Kommune eine Gewerbesteuer festsetzt, ist unerheblich (sh. dazu: BVerwG, Urt. v. 25.10.1977, BVerwGE 55, 1; OVG Münster, Beschl. v. 8.3.2001, 4 A 4040/99 zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10

    Eine nur für zwei Monate im Jahr unterhaltene Kunsteisbahn als eine

    Mit den in § 2 Abs. 1 IHKG für eine Kammerzugehörigkeit bestimmten Voraussetzungen zum einen der Gewerbesteuerveranlagung und zum anderen der im Bezirk der Kammer bestehenden Betriebsstätte wird ein örtlicher Bezug zum jeweiligen Kammerbezirk in unterschiedlicher Weise angesprochen: Erforderlich ist dieser örtliche Bezug nur im Hinblick auf die Betriebsstätte, nicht aber in Bezug auf die Gewerbesteuerveranlagung (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.6.2002 - 3 B 751/00 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 31.05.2012 - 4 A 854/11

    IHK-Beitrag, Betriebsstätte, Limited & Co. KG

    Ob ihr gegenüber eine Gewerbesteuer festgesetzt worden ist, ist unerheblich (SächsOVG, Beschl. v. 11. Juni 2002 - 3 B 751/00 -).
  • VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 2 K 10.1502

    Mitgliedschaft einer GmbH in einer (zweiten) Industrie- und Handelskammer, in

    Mit den in § 2 Abs. 1 IHKG für eine Kammerzugehörigkeit bestimmten Voraussetzungen zum einen der Gewerbesteuerveranlagung und zum anderen der im Bezirk der Kammer bestehenden Betriebsstätte wird ein örtlicher Bezug zum jeweiligen Kammerbezirk in unterschiedlicher Weise angesprochen: Erforderlich ist dieser örtliche Bezug nur im Hinblick auf die Betriebsstätte, nicht aber in Bezug auf die Gewerbesteuerveranlagung (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.6.2002, 3 B 751/00 Rdnr. 3).
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