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   BVerwG, 06.07.2005 - 3 B 77.05   

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https://dejure.org/2005,2431
BVerwG, 06.07.2005 - 3 B 77.05 (https://dejure.org/2005,2431)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.2005 - 3 B 77.05 (https://dejure.org/2005,2431)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 3 B 77.05 (https://dejure.org/2005,2431)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GVG § 17a Abs. 1 und 4
    Rechtsweg; Vorabentscheidung; Zwischenverfahren; Beschwerde; weitere Beschwerde; außerordentliche Beschwerde; Eilverfahren; Eilrechtsschutz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GVG § 17a Abs. 1 und 4
    Beschwerde; Eilrechtsschutz; Eilverfahren; Rechtsweg; Vorabentscheidung; Zwischenverfahren; außerordentliche Beschwerde; weitere Beschwerde

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer weiteren Beschwerde im Rechtswegzwischenstreit in einem gerichtlichen Eilverfahren; Möglichkeit der Durchführung eines Zwischenverfahrens im Eilverfahren

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    GVG § 17a Abs. 1; ; GVG § 17a Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a Abs. 1, 4
    Außerordentliche Beschwerde gegen Nichtzulassung der weiteren Beschwerde im Rechtswegzwischenstreit eines gerichtlichen Eilverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtswegzwischenstreit im Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 1201
  • DVBl 2006, 49
  • DÖV 2006, 174
  • ZfBR 2005, 592
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2005 - 3 B 77.05
    Voraussetzung hierfür wäre jedenfalls eine willkürliche, objektiv unter keinem Gesichtspunkt vertretbare Verletzung der Zulassungspflicht (vgl. BVerfGE 42, 237 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 B 223.93

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Rechtsmitteln - Anspruch auf eine

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2005 - 3 B 77.05
    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht (Beschluss vom 16. März 1994 - BVerwG 4 B 223.93 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 9 = NVwZ 1994, 782).
  • BFH, 13.02.1990 - VIII R 188/85

    Teilnahme eines Gemeindemitarbeiters an Außenprüfung der Finanzverwaltung:

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2005 - 3 B 77.05
    Im Klageverfahren wäre daher über die Frage des zulässigen Rechtswegs erneut zu entscheiden (vgl. BFH, Urteil vom 13. Februar 1990 - VIII R 188/85 - BFHE 160, 115), gegebenenfalls wiederum im Rahmen eines Zwischenverfahrens, in dem dann die (weitere) Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht statthaft wäre und bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtswegfrage vom Oberverwaltungsgericht nach § 17a Abs. 4 Satz 5 GVG zugelassen werden müsste.
  • BGH, 30.09.1999 - V ZB 24/99

    Vorabentscheidung über den Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 06.07.2005 - 3 B 77.05
    Dies wird bezweifelt, zum einen weil der Rechtszug im Zwischenverfahren zum Rechtsweg nicht weiter reichen dürfe als im Eilverfahren selbst (hierzu skeptisch BGH, Beschluss vom 30. September 1999 - V ZB 24/99 - NJW 1999, 3785 = MDR 1999, 1521), zum anderen weil jedenfalls eine weitere Beschwerde mit dem Charakter des gerichtlichen Eilverfahrens nicht vereinbar sei (Eyermann/Rennert, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2020 - 2 S 623/20

    Der Verwaltungsrechtsweg ist nicht eröffnet, wenn die Unterlassung der

    Es kann nicht angenommen werden, dass den Beteiligten eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens für den in einem solchen Verfahren angefallenen Zwischenstreit über den Rechtsweg ein weitergehender Instanzenzug eröffnet ist als in dem zugrunde liegenden Verfahren selbst (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2006 - 6 B 65.06 - juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.12.2019, aaO juris Rn. 60 bis 62; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 16.16 - juris Rn. 4 und Beschluss vom 06.07.2005 - 3 B 77.05 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 08.08.2006 - 6 B 65.06

    Beschwerde, Bindungswirkung, einstweiliger Rechtsschutz, Rechtsweg, weitere

    Es ist schon fraglich, ob es mit dem Charakter des gerichtlichen Eilverfahrens überhaupt vereinbar ist, ein auf die Rechtswegfrage beschränktes Beschwerdeverfahren nach § 17a Abs. 4 GVG durchzuführen (vgl. Beschlüsse vom 15. November 2000 - BVerwG 3 B 10.00 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 286 und vom 6. Juli 2005 - BVerwG 3 B 77.05 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2019 - 2 S 3145/19

    Entfernung eines Beschlusses aus dem Internetauftritt des Bundesgerichtshofs;

    Soweit insbesondere an der Zulässigkeit des Zwischenverfahrens nach § 17a Abs. 3 GVG und eines auf die Rechtswegfrage beschränkten Beschwerdeverfahrens nach § 17a Abs. 4 GVG im Hinblick auf den Charakter des gerichtlichen Eilverfahrens Zweifel geäußert worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.07.2005 - 3 B 77.05 - juris Rn. 3 und Beschluss vom 08.08.2006 - 6 B 65.06 - juris Rn. 5; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 41 Rn. 3), erscheint eine differenzierende Betrachtung angemessen.

    In Anbetracht dieser besonderen Vorkehrungen des Gesetzgebers für einen zügigen Abschluss des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes kann nicht angenommen werden, dass den Beteiligten für den in einem solchen Verfahren angefallenen Zwischenstreit über den Rechtsweg ein weitergehender Instanzenzug eröffnet ist als in dem zugrunde liegenden Verfahren selbst (BVerwG, Beschluss vom 08.08.2006 - 6 B 65.06 - juris Rn. 5; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 16.16 - juris Rn. 4 und Beschluss vom 06.07.2005 - 3 B 77/05 - juris Rn. 3).

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