Weitere Entscheidung unten: VG Dessau, 15.05.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 77.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18948
BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 77.07 (https://dejure.org/2008,18948)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 (https://dejure.org/2008,18948)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 (https://dejure.org/2008,18948)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,18948) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von objektiven Zulassungsschranken für den Beruf des Taxenunternehmers zum Schutze der Existenz und des Funktionieren des Taxenverkehrs; Verstoß gegen das Aufklärungsgebot aus § 86 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei fehlender Hinzuziehung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 44.88

    Zur Prognosebildung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des örtlichen

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 77.07
    Gefordert ist demnach eine prognostische Einschätzung der Genehmigungsbehörde über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxen, also eine Prognose dazu, welche Zahl neuer Taxen das örtliche Taxengewerbe "verträgt", ohne in seiner vom öffentlichen Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein (Urteil vom 7. September 1989 BVerwG 7 C 44 und 45.88 BVerwGE 82, 295 ).

    Die Annahme einer solchen, die Versagung weiterer Genehmigungen rechtfertigenden Bedrohung setzt voraus, dass die Behörde die von ihr prognostizierte Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes anhand der dafür maßgeblichen Gesichtspunkte, von denen in § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 4 PBefG einige beispielhaft aufgeführt sind, konkret belegt (BVerwG, Urteil vom 7. September 1989 a.a.O. S. 302).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein Bewerber, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG erfüllt, einen Anspruch auf Erteilung einer Taxengenehmigung hat, wenn es an einer rechtmäßigen behördlichen Prognose über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxen fehlt und die Behörde nicht substantiiert Umstände darlegt, die es in hohem Maße zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Kläger bei Beachtung der Vormerkliste zum Zug kommen kann (Urteil vom 7. September 1989 a.a.O. Leitsatz 4 und S. 300).

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 77.07
    7 Das Bundesverwaltungsgericht hat im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 8. Juni 1960 BVerfGE 11, 168) in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass objektive Zulassungsschranken für den Beruf des Taxenunternehmers verfassungsrechtlich nur zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes zulässig und die Existenz und das Funktionieren des Taxenverkehrs als ein solches Gemeinschaftsgut anzusehen sind (BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 BVerwG 7 C 94.86 BVerwGE 79, 208 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 77.07
    7 Das Bundesverwaltungsgericht hat im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 8. Juni 1960 BVerfGE 11, 168) in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass objektive Zulassungsschranken für den Beruf des Taxenunternehmers verfassungsrechtlich nur zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes zulässig und die Existenz und das Funktionieren des Taxenverkehrs als ein solches Gemeinschaftsgut anzusehen sind (BVerwG, Urteil vom 15. April 1988 BVerwG 7 C 94.86 BVerwGE 79, 208 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer

    Auch der erkennende Senat hat - wenn auch in anderem Zusammenhang - angenommen, dass die Existenz und das Funktionieren des Taxenverkehrs als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut anzusehen sind (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2008 - BVerwG 3 B 77.07 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Koblenz, 20.10.2008 - 4 K 1786/07

    Taxikonzession für Flughafen Hahn erstritten

    Eine Beschränkung der Verpflichtung des Beklagten auf erneute Bescheidung war insoweit nicht geboten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007 - 13 A 3388/03 -, bestätigt durch Beschluss des BVerwG vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 -, zitiert jeweils nach juris).

    Gefordert ist demnach eine prognostische Einschätzung der Genehmigungsbehörde über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxen, also eine Prognose dazu, welche Zahl neuer Taxen das örtliche Taxengewerbe "verträgt", ohne in seiner vom öffentlichen Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 -, juris, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 44/88 u.a. - BVerwGE 82, 295 ff.).

    Die gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der auf eine Prognose gestützten Versagung der Taxengenehmigung hat auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der letzten Tatsacheninstanz abzustellen; denn es geht um die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Genehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn keine Versagungsgründe vorliegen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2007, a.a.O., und BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008, a.a.O.).

    Ein Bewerber, der die subjektiven Zulassungsvoraussetzungen des § 13 Abs. 1 PBefG erfüllt, hat einen Anspruch auf Erteilung einer Taxengenehmigung, wenn es an einer rechtmäßigen behördlichen Prognose über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxen fehlt und die Behörde nicht substantiiert Umstände darlegt, die es in hohem Maße zweifelhaft erscheinen lassen, dass die Klägerin bei Beachtung der Vormerkliste zum Zug kommen kann (BVerwG, Urteil vom 07.09.1989, a.a.O., Leitsatz 4 und S. 300, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008, a.a.O.).

    Das Gericht darf die Sache nicht in der Weise "entscheidungsreif" machen, dass es die der Behörde obliegende prognostische Einschätzung selbst trifft, oder die Grundlagen für eine rechtmäßige Prognose ermittelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008, a.a.O., Rn. 8 ff.).

    Eine Prognose dazu, welche Zahl neuer Taxen das örtliche Taxengewerbe in Lautzenhausen am Flughafen Hahn "verträgt", ohne in seiner vom öffentlichen Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 - juris, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 07.09.1989, Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 44/88 u.a. - BVerwGE 82, 295 ff.), ist in dem Gutachten nicht zu finden.

    Die Festlegung hierauf ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschluss vom 31.01.2008, a.a.O.) der Kern einer (rechtmäßigen) Prognose der Genehmigungsbehörde.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt: Beschluss vom 31.01.2008 - 3 B 77.07 - juris m.w.N.) setzt dies voraus, dass der Beklagte nicht substantiiert Umstände darlegt, die es in hohem Maße zweifelhaft erscheinen lassen, dass die Klägerin bei Beachtung der Vormerkliste zum Zug kommen kann.

  • OVG Hamburg, 01.07.2019 - 3 Bs 113/19

    Beschwerden des App-basierten On-Demand-Ride-Sharing-Dienstes MOIA und der Stadt

    Im Hinblick auf die Drittbetroffenheit eines einzelnen Taxenunternehmers ist in der Rechtsprechung geklärt, dass in der Erteilung neuer Taxigenehmigungen oder der Erteilung von Genehmigungen zum Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen keine Verletzung der eigenen subjektiv-öffentlichen Rechte des Taxiunternehmers liegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2008, 3 B 77/07, juris Rn. 7; Urt. v. 28.6.1963, VII C 139/61, BVerwGE 16, 187, juris Rn. 18; OVG Münster, Urt. v. 1.2.1980, 13 A 1509/79, NJW 1980, 2323, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 10.4.1984, 11 CE/CS 84 A.628, NJW 1985, 758).

    Soweit der Antragsteller meint, die oben zitierte Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.1.2008, 3 B 77/07, juris Rn. 7; Urt. v. 28.6.1963, VII C 139/61, BVerwGE 16, 187, juris Rn. 18; OVG Münster, Urt. v. 1.2.1980, 13 A 1509/79, NJW 1980, 2323, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 10.4.1984, 11 CE/CS 84 A.628, NJW 1985, 758) finde auf den vorliegenden Fall keine Anwendung, weil sie nur Fälle betreffe, die sich "innerhalb des geschlossenen Kreises zugelassener Personenbeförderungen" abgespielt hätten, überzeugt dies nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - 13 A 196/18

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Antrag auf Erteilung

    a) Die Ausführungen des Klägers stellen die mit der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in Einklang stehende Annahme des Verwaltungsgerichts, bei der Vorschrift des § 13 Abs. 4 Satz 1 PBefG handele es sich um eine verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässige Beschränkung der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Berufsfreiheit, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7 m.w.N., vorgehend OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 13 A 3388/03 -, juris, Rn. 24, nicht mit hinreichend schlüssigen Gegenargumenten, die die Durchführung eines Berufungsverfahrens erfordern würden, in Frage.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310/98 -, NJW 2000, 1326 = juris, Rn. 3, und vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85 -, BVerfGE 81, 70 = juris, Rn. 54; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7, und Urteil vom 30. Juni 2005 - 3 C 24.04 -, BVerwGE 124, 26 = juris, Rn. 18.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7 m.w.N., vorgehend OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 13 A 3388/03 -, juris, Rn. 24.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1960 - 1 BvL 53/55 -, BVerfGE 11, 168 = juris, Rn. 73, und BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7.

  • VG Aachen, 28.03.2023 - 10 K 404/19

    Erforderlichkeit und Entbehrlichkeit eines Widerspruchsverfahrens, Erteilung

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 15. April 1988 - 7 C 94-86 - , juris, Rn. 8 ff. (m. w. N. zur Rspr. des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG -), vom 7. September 1989 - 7 C 44 und 45.88 u. a. -, juris, Rn. 9, 16, und Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7, sind objektive Zulassungsschranken für den Beruf des Taxiunternehmers verfassungsrechtlich (hier betroffen: Art. 12 des Grundgesetzes - GG -) nur zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes zulässig, wobei die Existenz und das Funktionieren des Taxenverkehrs als ein solches Gemeinschaftsgut anzusehen ist.

    vgl. dazu etwa BVerwG, Urteile vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, juris, Rn. 8 ff., vom 7. September 1989 - 7 C 44 und 45.88 -, juris, Rn. 9 ff., und vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Beschlüsse vom 2. April 2020 - 13 B 1616/19 -, juris, Rn. 15, und vom 27. August 2019 - 13 A 196/18 -, juris, Rn. 14 ff., 24 ff.

    vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, juris, Rn. 13, und vom 7. September 1989 - 7 C 44 und 45.88 u. a. -, juris, Rn. 13, sowie Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 10, und Urteile vom 7. September 1989 - 7 C 44 und 45.88 u. a. -, juris, Rn. 13, sowie vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 -, juris, Rn. 14 f.; VG Aachen, Urteil vom 5. November 2013 - 2 K 2042/11 -, juris, Rn. 51 f.

  • VG Köln, 03.06.2013 - 18 K 6314/11

    Stadt Köln zur Erteilung einer Taxikonzession verpflichtet

    Diese Prognose setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Beschluss vom 31.1.2008 - 3 B 77.07 -, juris, voraus, dass die Behörde die von ihr prognostizierte Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes anhand der dafür maßgeblichen Gesichtspunkte, von denen in § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 bis 4 PBefG einige beispielhaft aufgeführt sind, konkret belegt.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.1.2008, a.a.O, Rdnr. 10.

    Die Kammer war in diesem Zusammenhang auch nicht gehalten, ein Gutachten zu der Frage der Bedrohung der Funktionsfähigkeit des Taximarktes einzuholen, denn es ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Beschluss vom 31.1.2008, a.a.O.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Beschluss vom 31.1.2008 - 3 B 77.07 - eine Erhöhung um 20% als unproblematisch erachtet.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 13 B 1616/19

    Versagung einer Taxigenehmigung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7 m.w.N.; OVG NRW, Beschlüsse vom 27. August 2019 - 13 A 196/18 -, juris, Rn. 5 ff., und vom 8. Mai 2007 - 13 A 3388/03 -, juris, Rn. 24.

    vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1960 - 1 BvL 53/55 -, BVerfGE 11, 168 = juris, Rn. 68 f., sowie im Nachgang BVerfG, Beschlüsse vom 4. November 1999 - 1 BvR 2310/98 -, NJW 2000, 1326 = juris, Rn. 3, und vom 14. November 1989 - 1 BvL 14/85 -, BVerfGE 81, 70 = juris, Rn. 54; BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7, und Urteil vom 30. Juni 2005 - 3 C 24.04 -, BVerwGE 124, 26 = juris, Rn. 18.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, Rn. 7 m.w.N., OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2019 - 13 A 196/18 -, juris, Rn. 24.

  • VG Neustadt, 24.06.2015 - 3 K 662/14

    Beurteilung der Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes durch die

    Die gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der auf eine Prognose gestützten Versagung der Taxigenehmigung hat dabei auf die Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen; denn es geht um die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Genehmigung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn keine Versagungsgründe vorliegen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Mai 2007 - 13 A 3388/03 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, beide in juris).

    Gefordert ist demnach eine prognostische Einschätzung der Genehmigungsbehörde über die Zahl der ohne Gefahr für die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes höchstens zuzulassenden Taxis, also eine Prognose dazu, welche Zahl neuer Taxis das örtliche Taxengewerbe "verträgt", ohne in seiner vom öffentlichen Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 3 B 77.07 -, juris, unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 44/88 u.a. - BVerwGE 82, 295 ff.).

    Das Gericht darf dabei die Sache nicht in der Weise "entscheidungsreif" machen, dass es die der Behörde obliegende prognostische Einschätzung selbst trifft, oder die Grundlagen für eine rechtmäßige Prognose ermittelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008, a.a.O., Rn. 8 ff.).

  • VG Stade, 16.04.2013 - 1 A 1608/12

    Voraussetzungen für die Versagung der Genehmigung für den Taxiverkehr wegen

    Das Gesetz hat in § 13 Abs. 4 Satz 2 Nrn. 1 bis 4 PBefG beispielhaft und nicht abschließend einige Merkmale aufgeführt, die indizielle Bedeutung für die Bewertung der Frage haben können, ob bei weiteren Genehmigungen über den vorhandenen Bestand hinaus die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxengewerbes bedroht wird oder nicht (zum Vorstehenden: BVerwG, Urt. v. 15.4.1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208; Urt. v. 7.9.1989 - 7 C 44.88 u.a., - BVerwGE 82, 295; Beschl. v. 31.1.2008 - 3 B 77.07-; juris).

    Die Genehmigungsbehörde hat eine prognostische Einschätzung zu treffen, die durch das Gericht nur dahin überprüfbar ist, ob die Behörde den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (zum Vorstehenden: BVerwG, Urt. v. 15.4.1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208; Urt. v. 7.9.1989 - 7 C 44.88 u.a., - BVerwGE 82, 295; Beschl. v. 31.1.2008 - 3 B 77.07- juris).

    Insoweit besteht für die Verwaltungsbehörde wegen der strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Zulässigkeit von Berufszugangsschranken eine besondere Darlegungslast (BVerwG, Urt. v. 15.4.1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208; Beschl. v. 31.1.2008 - 3 B 77.07-; juris).

  • VG Freiburg, 21.11.2019 - 6 K 1753/17

    Erteilung von Taxikonzessionen

    Die Behörde hat vielmehr eine Prognose dazu zu treffen, welche Zahl neuer Taxen das örtliche Taxengewerbe "verträgt", ohne in seiner vom öffentlichen Verkehrsinteresse her zu bestimmenden Funktionsfähigkeit bedroht zu sein (BVerwG, Beschl. v. 31.01.2008 - 3 B 77.07 -, Rn. 7, juris; BVerwG, Urt. v. 07.09.1989 - 7 C 44 und 45.88, Rn. 9).

    Denn im Grundsatz obliegt es der Verwaltungsbehörde, die Grenze zahlenmäßig festzulegen, jenseits derer die Zulassung weiterer Taxen die Funktionsfähigkeit bedrohen würde (BVerwG, Beschl. v. 31.01.2008 - 3 B 77.07 -, Rn. 10, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - 1 S 76.15

    Taxentarif; Neuregelung; Beförderungsentgelt, Verpflichtung zur Annahme

  • VG Düsseldorf, 10.07.2015 - 6 L 1880/15

    Personenbeförderung; Genehmigung; Taxi; Taxen; Gelegenheitsverkehr;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 1 A 5.12

    Normenkontrollklage; Beförderungsentgelte im Taxenverkehr; Änderung (Absenkung);

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2016 - 13 B 1450/15

    Anfechtbarkeit der Genehmigung einer Sondervereinbarung für Krankenfahrten durch

  • VG Düsseldorf, 06.11.2015 - 6 K 1610/15

    Wiedererteilung der Genehmigung zur Ausübung eines Gelegenheitsverkehrs mit

  • VG Düsseldorf, 03.06.2015 - 6 L 1169/15

    Taxikonzession; Verlängerung; Wiedererteilung; Privilegierung; Altunternehmer;

  • VG Bremen, 15.01.2018 - 5 V 35/18

    Taxikonzession - abgabenrechtliche Pflichten; Einnahmeursprungsaufzeichnungen;

  • VG Bremen, 25.04.2016 - 5 V 832/16

    Erteilung eines Personenbeförderungsscheins - Personenbeförderung;

  • VG Gelsenkirchen, 16.09.2014 - 7 L 1187/14

    Verkehr mit Taxen; Genehmigung; Geltungsdauer; Verlängerung; Wiedererteilung;

  • VGH Hessen, 03.09.2021 - 2 A 2801/20
  • VGH Bayern, 03.04.2023 - 11 N 22.940

    Normenkontrolle gegen Taxitarifordnung

  • VG Braunschweig, 17.10.2022 - 6 B 196/22

    Bargeld; Eigenkapitalbescheinigung; Fahrzeugwert; Forderungen;

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2012 - 7 ME 16/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Dessau, 15.05.2007 - 3 B 77/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,57745
VG Dessau, 15.05.2007 - 3 B 77/07 (https://dejure.org/2007,57745)
VG Dessau, Entscheidung vom 15.05.2007 - 3 B 77/07 (https://dejure.org/2007,57745)
VG Dessau, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 3 B 77/07 (https://dejure.org/2007,57745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,57745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht