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   OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14   

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OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14 (https://dejure.org/2014,37502)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.10.2014 - 3 B 77/14 (https://dejure.org/2014,37502)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 (https://dejure.org/2014,37502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GewO § 35 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GewO § 35 Abs. 8 GewO § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VwVfG § 48 VwVfg § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
    Detektei kein Bewachungsgewerbe i.S.v. § 34a GewO; Verletzung steuerlicher Zahlungs- und Erklärungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14
    Dabei kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (BVerwG, Urt. v. 2 Februar 1982, BVerwGE 65, 1).
  • BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96

    Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler -

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14
    Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z.B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO 1977 geschätzt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1996 - 1 B 214.96 -, juris; Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 -, juris; Beschl. v. 12. März 1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4; Marcks, a. a. O.).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14
    Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z.B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO 1977 geschätzt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1996 - 1 B 214.96 -, juris; Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 -, juris; Beschl. v. 12. März 1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4; Marcks, a. a. O.).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97

    Begründung der Unzuverlässigkeit durch die Ansammlung von Steuerschulden -

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14
    Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z.B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO 1977 geschätzt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1996 - 1 B 214.96 -, juris; Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 -, juris; Beschl. v. 12. März 1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4; Marcks, a. a. O.).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 100.98

    Gewerberecht - Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Nichtzahlung von Steuern

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14
    Dann darf die Nichtzahlung der festgesetzten Steuer im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nicht berücksichtigt werden (BVerwG, Beschl. v. 30. September 1998 - 1 B 100.98 -, juris).
  • OVG Hamburg, 05.04.2005 - 1 Bs 64/05

    Anwendbarkeit der Gewerbeordnung auf die Untersagung der gewerbsmäßigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14
    Setzt die jeweilige Gewerbeerlaubnis spezialgesetzlich die gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus, haben die Vorschriften über die Rücknahme (§ 48 Abs. 1 VwVfG) und den Widerruf (§ 49 Abs. 2 Satz 1Nr. 3 VwVfG) nach § 35 Abs. 8 GewO somit regelmäßig Vorrang vor der Untersagung nach § 35 GewO (Marcks, a. a. O. Rn. 195; OVG Hamburg, Beschl. v. 5. April 2005 - 1 Bs 64/05 -, juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10

    Steuerschulden, Gewerbeuntersagung, Höhe der Steuerrückstände

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14
    6 Was die Verletzung von steuerrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten anbelangt, so entspricht es der allgemeinen Rechtsprechung, dass Steuerschulden regelmäßig auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden schließen lassen, da sie ohnehin Ausfluss mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 8 März 2011 - 3 B 354/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand: 46. EL 2006, § 35 GewO Rn. 49).
  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14
    Die Ermessensentscheidung setzt voraus, dass sich die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden nicht auf das von ihm ausgeübte Gewerbe beschränkt, sondern auf alle Gewerbe erstreckt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. Januar 1994, GewArch 1995, 115 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 4 B 601/16

    Widerruf der erteilten Erlaubnis für die selbständige Ausübung des Gewerbes wegen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.8.1986 - 1 B 98.86 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 43 = juris, Rn. 4; Sächs. OVG, Beschluss vom 21.10.2014 - 3 B 77/14 -, juris, Rn. 17; Hamb. OVG, Beschluss vom 5.4.2005- 1 Bs 64/05 -, GewArch 2005, 257 = juris, Rn. 3 f.
  • OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13

    Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche

    Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z. B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO 1977 geschätzt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1996 - 1 B 214.96 -, juris; Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 -, juris; Beschl. v. 12. März 1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 9).

    Dann darf die Nichtzahlung der festgesetzten Steuer im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nicht berücksichtigt werden (BVerwG, Beschl. v. 30. September 1998 - 1 B 100.98 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 a. a. O.).

  • VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.620

    Erweiterte Gewerbeuntersagung neben Widerruf einer Gaststättenerlaubnis

    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 -, juris scheint sich dieser Auffassung anzuschließen, hat in dieser Entscheidung die erweiterte Gewerbeuntersagung mit Blick auf ein erlaubnisfreies Detekteigewerbe geduldet, obwohl die Steuerschulden aus der Gesamtheit von erlaubnispflichtigem Bewachungs- und erlaubnisfreiem Detekteigewerbe herrühren.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2023 - 4 MB 27/23

    Gewerbeuntersagung wegen Nichterfüllung verschiedener öffentlich-rechtliche

    Setzt die jeweilige Gewerbeerlaubnis spezialgesetzlich die gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus, haben die Vorschriften über die Rücknahme (§ 116 LVwG) und den Widerruf (§ 117 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 LVwG) nach § 35 Abs. 8 GewO somit regelmäßig Vorrang vor der Untersagung nach § 35 GewO (vgl. zum jeweiligen Landesrecht OVG Münster, Beschl. v. 30.09.2016 - 4 B 601/16 -, juris Rn. 6; OVG Bautzen, Beschl. v. 21.10.2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 17, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 05.04.2005 - 1 Bs 64/05 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 23.04.2018 - 3 B 210/17

    Gewerbeuntersagung; Wiedergestattung; wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit;

    Da zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Gewerbes unter anderem die Erfüllung der steuerlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten gehört, kann auch eine nachhaltige Verletzung dieser Pflichten je nach den Umständen des Einzelfalls den Schluss auf gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 5 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.05.2018 - 3 A 17/18

    Gewerbeuntersagung; Unzulässigkeit; Steuerrückstände; Leistungsunfähigkeit;

    10 Hiervon ausgehend stehen die beim Kläger über Jahre aufgelaufenen Steuerschulden nach der zutreffenden Auffassung des Verwaltungsgerichts in Anbetracht der Betriebsgröße der Annahme einer gewerberechtlichen Zuverlässigkeit entgegen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 8 bei Steuerschulden i. H. v. 13.730,66 EUR).
  • OVG Sachsen, 04.02.2019 - 3 D 87/18

    Reformatio in peius; Widerspruchsbescheid; Anhörung

    Da zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Gewerbes unter anderem die Erfüllung der steuerlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten gehört, kann auch eine nachhaltige Verletzung dieser Pflichten je nach den Umständen des Einzelfalls den Schluss auf gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 - zuletzt Beschl. v. 23. Mai 2018 - 3 B 334/17 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 B 207/16

    Unzuverlässigkeit; Gewerbe; Steuerrückstände; strafrechtliche Verurteilung

    Da zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Gewerbes unter anderem die Erfüllung der steuerlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten gehört, kann auch eine nachhaltige Verletzung dieser Pflichten je nach den Umständen des Einzelfalls den Schluss auf gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 5 f.; Beschl. v. 7. März 2016 - 3 B 16/16 -, juris Rn. 4 ff., jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.03.2016 - 3 B 16/16

    Gewerbeuntersagung; wirtschaftliche Leistungsfähigkeit; Prognose;

    Da zum ordnungsgemäßen Betrieb eines Gewerbes unter anderem die Erfüllung der steuerlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten gehört, kann auch eine nachhaltige Verletzung dieser Pflichten je nach den Umständen des Einzelfalls den Schluss auf gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 5 f. m. w. N.).5 Soweit die Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vorbringt, sie habe ihre Schulden gegenüber dem Finanzamt inzwischen in einer Weise reduziert, die eine andere Beurteilung rechtfertige, überzeugt dies aus mehreren Gründen nicht.
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