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OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 78/21 |
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Keine Öffnung von Einkaufszentren, Einzelhandelsgeschäften in Sachsen - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (12)
- VG Hamburg, 09.04.2021 - 17 E 1245/21
Erfolgloser Eilantrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen das aus der …
Dies belegt bereits nicht, dass es bisher nicht zu Ansteckungen (zwischen Beschäftigten) im Einzelhandel gekommen ist und sagt zudem nichts über die Infektionsgefährdung der Kunden untereinander - insbesondere bei einer Gesamtbetrachtung ihrer durch das Einkaufen bzw. durch "Shoppen" ausgelösten Mobilität - aus (so zutreffend bereits SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 46).Im Übrigen muss nach Auffassung der Kammer in die Bewertung der mit einer Öffnung des Einzelhandels verbundenen Infektionsgefahren ferner einbezogen werden, dass mit dem Aufsuchen von Ladengeschäften im Regelfall nicht nur Sozialkontakte in den jeweiligen Geschäften verbunden sind, sondern auch auf dem Weg dorthin und zurück, z.B. auf öffentlichen Wegen und im öffentlichen Personennahverkehr (…so auch OVG Thüringen, Beschl. v. 26.3.2021, 3 EN 180/21, juris, Rn. 114; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 43 ff.).
Denn die bisherigen Erfahrungen mit den Lockdown-Maßnahmen haben gezeigt, dass gerade die umfangreiche Reduzierung der Anlässe für Sozialkontakte zu einer spürbaren Reduzierung des Infektionsgeschehens beitragen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 45;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.2.2021, 1 S 398/21, juris, Rn. 74).
Insoweit ist auch zu beachten, dass die zunächst verfolgte Strategie, sich auf Maßnahmen in Bezug auf nachweisbare Pandemietreiber (z.B. Konzerte) - bei gleichzeitiger Einhaltung von Hygienekonzepten in anderen Bereichen - zu konzentrieren, jedenfalls unter den Rahmenbedingungen der kälteren Jahreszeit, evident als nicht ausreichend effektiv erwiesen hat, die Ausbreitung des SARS-CoV Virus einzudämmen und einen exponentiellen Anstieg der Infektionen zu verhindern (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 46).
Umgekehrt haben die bisherigen Erfahrungen mit den Lockdown-Maßnahmen gezeigt, dass die umfangreiche Reduzierung der Anlässe für Sozialkontakte zu einer spürbaren Reduzierung des Infektionsgeschehens beitragen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 45;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.2.2021, 1 S 398/21, juris, Rn. 74).
Die Möglichkeit, Buchhandlungen zum Erwerb von Produkten des Buchhandels aufzusuchen, trägt zudem den pandemiebedingt stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitaktivitäten Rechnung (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Hamburg, ebenda;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.3.2021, 11 S 42/21, juris, Rn. 56; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 57; VG Hamburg, Beschl. v. 23.3.2021, 5 E 828/21, n.v.).
Hintergrund der pandemiebedingt stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitgestaltung und dem seit Monaten geltenden Gebot, körperliche Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren (so im Ergebnis auch VG Hamburg, Beschl. v. 23.3.2021, 5 E 828/21, n.v.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.3.2021, OVG 11 S 42/21, juris, Rn. 57; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 57;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.3.2021, 1 S 677/21, juris, Rn. 72).
Allein der Umstand, dass Kleidung zum für die Gewährleistung des Existenzminimums notwendigen Lebensunterhalt zählt (vgl. etwa § 27a Abs. 1 S. 1 SGB XII) ändert daran nichts (…so bereits VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.2.2021, 1 S 398/21, juris, Rn. 107; siehe auch SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 43).
Bevölkerung überschreitet den dem Verordnungsgeber insofern eingeräumten Einschätzungsspielraum deshalb nicht (…VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.3.2021, 1 S 677/21, juris, Rn. 68; SächsOVG; Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 55;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.3.2021, 13 MN 103/21, juris, Rn. 63;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.3.2021, 11 S 22/2, juris, Rn. 47; VG Hamburg, Beschl. v. 23.3.2021, 5 E 828/21, n.v.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2021 - 11 S 42.21
Beschränkung des Verkaufsbetriebs gem. § 8 Abs. 1, 2 7. SARS-CoV-2-EindV
Der von der Antragstellerin unter Verweis auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ( Beschluss v. 9. März 2021 - 2 B 58/21 -, juris Rn 20) vertretenen Auffassung, dass bei der Ermittlung der Gleichheits- oder Ungleichheitskriterien i.R. des Art. 3 Abs. 1 GG ausschließlich auf seuchenrechtlich relevante Tatbestände, Umstände und Gesichtspunkte abgestellt werden darf, vermag der Senat nicht zu folgen (str. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 3. März 2021 - 11 S 23/21 -, juris Rn 45 ; ebenso auch OVG Niedersachsen, Beschluss v. 22. März 2021, - 13 MN 121/21 -, juris Rn 59; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19. März 2021 - 13 B 252/21 -, Rn 91 ff.; OVG Sachsen, Beschluss v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn 38).Davon ausgehend ist voraussichtlich aber auch nicht zu beanstanden, dass die bisher von der Schießungsanordnung nicht betroffenen, in § 8 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV aufgelisteten Groß- und Einzelhandelseinrichtungen nicht denselben strengen Bedingungen unterworfen wurden (i.d.S. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris Rn 100; OVG Sachsen, Beschluss v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn 51).
Diese Einschätzung erscheint auch nicht offensichtlich sachwidrig, denn zum einen kommt Buchhandlungen im Hinblick auf die Bildung (Schule, Studium) und die Berufsausübung eine besondere Bedeutung zu (vgl. OVG Sachsen, Beschluss v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn 57) und zum anderen trägt die Versorgung mit Produkten des Buchhandels unter den Bedingungen eines infektionsbedingten Lockdowns auch wegen der stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitaktivitäten einem Grundbedarf der Bevölkerung Rechnung (…vgl. OVG Bremen, a.a.O. S. 13 m.w.N.).
Entsprechendes gilt auch für die in Brandenburg nicht erst mit der 7. SARS-CoV-2-EindV, sondern bereits mit der Verordnung zur Änderung der Sechsten SARS-CoV-2-EindV vom 26. Februar 2021 (GVBl. II Nr. 20) in den Katalog aufgenommenen Baumschulen, Gartenfachmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte (vgl. auch OVG Bremen, Beschluss v. 23. März 2021, EA S. 13, file:///tmp/1_B_103_21_Beschluss_Entscheidungsmodul.pdf; OVG Sachsen, Beschluss v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn 57).
- OVG Sachsen, 30.03.2021 - 3 B 65/21
Corona; Elektrofachmarkt; Terminbuchung; Mischbetrieb
32 d. Der Senat hat in seinem Beschluss vom 23. März 2021 (- 3 B 78/21 -, veröffentl. in der Entscheidungsdatenbank des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts; z. Veröffntl. bei Juris vorgesehen) festgestellt:.37 Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Entscheidung des Verordnungsgebers, bestimmte Lebensbereiche und damit zusammenhängende Betriebe stark einzuschränken, auf dem Zusammenspiel einer Vielzahl je für sich kontingenter Maßnahmen beruht, durch das namentlich im Bereich der Kontaktbeschränkungen eine hinreichende Reduktion potentieller Übertragungssituationen erreicht werden soll und auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit indes ein vollständiger, "perfekter" Kontaktausschluss nicht bewirkt werden soll und kann, so dass gewisse Unschärfen und Inkonsistenzen unvermeidliche Folge der verfassungsrechtlich vorgegebenen Verhältnismäßigkeitsabwägung sind (…SächsVerfGH, Beschl. v. 11. Februar 2021 - Vf. 14- II-21 [e.A.] -, juris Rn. 31; zum Vorstehenden SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 a. a. O. Rn. 34 ff.).
41 Der Senat hat in dem vorbezeichneten Beschluss v. 23. März 2021 (a. a. O. Rn. 43 ff.) auf Folgendes abgestellt:.
- VG Hamburg, 22.04.2021 - 21 E 1813/21
Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte vorübergehende Schließung eines …
Wegen und im öffentlichen Personennahverkehr (…so auch OVG Thüringen, Beschl. v. 26.3.2021, 3 EN 180/21, juris, Rn. 114; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 43 ff.).Insoweit ist auch zu beachten, dass sich die zunächst verfolgte Strategie, sich auf Maßnahmen in Bezug auf nachweisbare Pandemietreiber (z.B. Konzerte) - bei gleichzeitiger Einhaltung von Hygienekonzepten in anderen Bereichen - zu konzentrieren, jedenfalls unter den Rahmenbedingungen der kälteren Jahreszeit, evident als nicht ausreichend effektiv erwiesen hat, die Ausbreitung des SARS-CoV Virus einzudämmen und einen exponentiellen Anstieg der Infektionen zu verhindern (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 46).
Umgekehrt haben die bisherigen Erfahrungen mit den Lockdown-Maßnahmen gezeigt, dass die umfangreiche Reduzierung der Anlässe für Sozialkontakte zu einer spürbaren Reduzierung des Infektionsgeschehens beitragen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 45;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.2.2021, 1 S 398/21, juris, Rn. 74).
vor dem Hintergrund der pandemiebedingt stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitgestaltung und dem seit Monaten geltenden Gebot, körperliche Kontakte zu anderen Personen als den Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren (…hierzu und zum Folgenden: VG Hamburg, 9.4.2021, 17 E 1245/21, a.a.O.; so im Ergebnis auch VG Hamburg, Beschl. v. 23.3.2021, 5 E 828/21, n.v.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29.3.2021, OVG 11 S 42/21, juris, Rn. 57; SächsOVG, Beschl. v. 23.3.2021, 3 B 78/21, juris, Rn. 57;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.3.2021, 1 S 677/21, juris, Rn. 72).
- OVG Sachsen, 22.04.2021 - 3 B 172/21
Grundversorgung; Inzidenzwert; Schuhgeschäft; Gleichbehandlung
6 Hierzu trägt er mit Antragserwiderung vom 12. April 2021 vor: Das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 23. März 2021 (- 3 B 78/21 -, juris)die Rechtmäßigkeit der Vorgängerregelungen der hier angegriffenen Bestimmungen geprüft und bejaht.34 Der Senat hat bisher bezüglich der angeordneten Schließungen von Einrichtungen und Angeboten, die den nicht als gesellschaftlich prioritär eingeordneten Bereichen zugerechnet wurden, darauf abgestellt, dass die angeordneten Schließungen nicht willkürlich, sondern insgesamt von sachlichen Gründen getragen sind (…vgl. zu Betriebsschließungen für körpernahe Dienstleistungen SächsOVG, Beschl. v. 11. November 2020 - 3 B 357/20 -, juris Rn. 47;… zu Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Freibädern und Hallenbädern, Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbetriebs, Freizeit- und Vergnügungsparks, Messen, Tagungen und Kongresse, und Gastronomiebetrieben SächsOVG, Beschl. v. 17. November 2020 - 3 B 350/20 -, juris Rn. 35 ff.;… zu Fitnessstudios SächsOVG, Beschl. v. 9. Dezember 2020 - 3 B 381/20 -, juris Rn. 30; zum Bekleidungshandel SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris).35 Der Senat ist hierbei davon ausgegangen, dass die Maßnahmen das legitime Ziel einer Vermeidung der Weiterverbreitung des Virus SARS-CoV-2 mittels einer Reduktion der physisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen als den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolutes Minimum und der Wahrung des nötigen Mindestabstands zu anderen Personen ( 1 Abs. 1 SächsCoronaSchVO) verfolgen und geeignet, erforderlich und aus epidemiologischen Gründen auch verhältnismäßig im engeren Sinne sind.
- VG Schleswig, 13.04.2021 - 1 B 55/21
Infektionsschutzgesetz: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Diese Einschätzung erscheint nicht sachwidrig, denn zum einen kommt Buchhandlungen im Hinblick auf die Bildung (Schule, Studium) und die Berufsausübung eine besondere Bedeutung zu (vgl. OVG Sachsen, Beschluss v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn 57) und zum anderen trägt die Versorgung mit Produkten des Buchhandels unter den Bedingungen eines infektionsbedingten Lockdowns auch wegen der stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitaktivitäten einem Grundbedarf der Bevölkerung Rechnung (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 30. April 2020 - 5 Bs 64/20 -, juris; Nds. OVG…, Beschluss vom 29. April 2020 - 13 MN 117/20 -, juris Rn. 53; VGH Hessen…, Beschluss vom 28. April 2020 - 8 B 1039/20.N -, juris Rn. 59).Soweit die Bedeutung von Buchhandlungen für die Deckung des Grundbedarfs der Bevölkerung in der Rechtsprechung teilweise (z.B. BayVGH…, Beschluss vom 27. April 2020 - 20 NE 20.793 -, juris Rn. 38; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 S 1101/20 -, juris Rn. 59 u. Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 -, juris) abweichend beurteilt wird, müsste - soweit es hier überhaupt entscheidungserheblich darauf ankommen sollte - eine abschließende Klärung der Hauptsache vorbehalten bleiben, in der der Instanzenzug zum Bundesverwaltungsgericht eröffnet ist, ein Verfassungsverstoß ist insoweit jedenfalls nicht offensichtlich (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, Rn. 57, juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 29. März 2021 - OVG 11 S 42/21 -, Rn. 56, juris).
- OVG Sachsen, 07.04.2021 - 3 B 68/21
Corona-Pandemie; Unzulässigkeit der stundenweisen Vermietung einer SPA-Anlage; …
Der Senat versteht dies in ständiger Rechtsprechung umfassend in dem Sinn, dass damit nicht nur die in der Einrichtung entstehenden Kontakte vermieden werden sollen, sondern - im Zuge einer allgemeinen Mobilitätsverminderung der Bevölkerung - auch die auf dem Weg zur Einrichtung oder auf dem Heimweg entstehenden Kontakte (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn. 43).Hieraus folgt, dass die sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergebenden Grenzen für die Infektionsschutzbehörde bei Regelungen eines dynamischen Infektionsgeschehens weniger streng sind (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. April 2020 - 11 S 22/20 -, juris Rn. 25; SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn. 37).
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 11 S 41.21
SARS-Cov-2-Pandemie; Hotelbetrieb; verbundenes Unternehmen; Untersagungs- und …
Zudem verkennt sie, dass bei der Ermittlung der Gleichheits- oder Ungleichheitskriterien i.R. des Art. 3 Abs. 1 GG nicht ausschließlich auf seuchenrechtlich relevante Tatbestände, Umstände und Gesichtspunkte abgestellt werden muss (st. Rspr. des Senats, z.B. Beschluss v. 3. März 2021 - 11 S 23/21 -, juris Rn 45 ; ebenso auch OVG Niedersachsen, Beschluss v. 22. März 2021, - 13 MN 121/21 -, juris Rn 59; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19. März 2021 - 13 B 252/21 -, Rn 91 ff.; OVG Sachsen, Beschluss v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn 38). - VerfGH Sachsen, 14.07.2022 - 43-IV-22 Damit könnte, wie andere beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht entschiedene Eilverfahren gegen die Sächsische Corona-SchutzVerordnung belegen (vgl. etwa SächsOVG, Beschluss vom 17. März 2022 - 3 B 55/22 - juris; Beschluss vom 6. Januar 2022 - 3 B 454/21 - juris; Beschluss vom 30. Dezember 2021 - 3 B 451/21 - juris; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 78/21 - juris; Beschlüsse vom 29. April 2020 - 3 B 138/20, 3 B 144/20, 3 B 145/20, 3 B 146/20, 3 B 147/20 - juris), zeitnah und effektiv (Eil-)Rechtsschutz gewährt werden.
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2021 - 11 S 47.21
Verbot von Vereinssport in Zeiten der Corona-Pandemie
Rspr. des Senats, z.B. Beschlüsse v. 29. März 2021 - OVG 11 S 42/21 -, juris Rn 53, und v. 3. März 2021 - OVG 11 S 23/21 -, juris Rn 45 ; ebenso auch OVG Niedersachsen, Beschluss v. 22. März 2021, - 13 MN 121/21 -, juris Rn 59; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 19. März 2021 - 13 B 252/21 -, Rn 91 ff.; OVG Sachsen, Beschluss v. 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris Rn 38). - VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 42-IV-22
- VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
Einschränkungen im Pirmasenser Einzelhandel bleiben vorerst bestehen