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   BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11   

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BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11 (https://dejure.org/2012,20872)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2012 - 3 B 79.11 (https://dejure.org/2012,20872)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - 3 B 79.11 (https://dejure.org/2012,20872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der ausschließlichen Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Prognose bei der Rechtmäßigkeitsprüfung des den Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 (Umweltzone) zugrunde liegenden Luftreinhalteplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; BImSchG § 47 Abs. 1 S. 1
    Klärungsbedürftigkeit der ausschließlichen Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Prognose bei der Rechtmäßigkeitsprüfung des den Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 (Umweltzone) zugrunde liegenden Luftreinhalteplans

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.03.2007 - 7 C 9.06

    Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11
    aa) Es ergibt sich unmittelbar aus § 47 und § 40 BImSchG, die ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Luftqualität vorsehen (vgl. zur Zweistufigkeit: BVerwG, Beschluss vom 29. März 2007 - BVerwG 7 C 9.06 - BVerwGE 128, 278 Rn. 21), dass für die Beurteilung der Frage, ob die einem Luftreinhalteplan zugrunde liegenden Prognosen rechtlich zu beanstanden sind, auf den Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan abzustellen ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb in den Luftreinhalteplänen ebenso wie in den Aktionsplänen gemäß § 47 Abs. 2 BImSchG Handlungspläne gesehen, die in ihrer Rechtsnatur Verwaltungsvorschriften ähneln (Beschluss vom 29. März 2007 a.a.O. Rn. 27).

    Grund dafür sind zum einen die prognostischen Elemente, die der Planung im Hinblick auf die Schadstoffentwicklung und der Wirkung der von ihr festgelegten Maßnahmen zugrunde liegen, und zum anderen das Ermessen, das der Behörde bei der Auswahl und der Ausgestaltung der im Luftreinhalteplan festgelegten Maßnahmen zusteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. März 2007 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11
    Inhaltlich beschränkt sich - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu sonstigen planerischen Entscheidungen hinreichend geklärt ist - die gerichtliche Überprüfung derartiger Prognosen darauf, ob die Prognose von zutreffenden Werten, Daten und Zahlen ausgeht, auf realistischen Annahmen beruht, methodisch einwandfrei erarbeitet worden ist und ob das Prognoseergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. etwa Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 ).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11
    Im Übrigen ist die tatsachengerichtliche Beweiswürdigung aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO der Überprüfung durch das Revisionsgericht weitgehend entzogen; die Beweiswürdigung ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzurechnen und vom Revisionsgericht nur auf die Beachtung der allgemein gültigen Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (stRspr; vgl. Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - Buchholz 237.5 § 14 LBG Hessen Nr. 2 S. 2 und 6).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11
    Danach ist das Tatsachengericht u.a. verpflichtet, bei Bildung der Überzeugung von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt auszugehen (stRspr; vgl. Urteile vom 18. Juli 1986 - BVerwG 4 C 40 bis 45.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 181 und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 7 C 3.90 - BVerwGE 85, 155 = Buchholz 445.4 § 31 Nr. 14 S. 5).
  • BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88

    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer höheren

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11
    Hat der die Rüge vorbringende Verfahrensbeteiligte keinen Beweisantrag gestellt, so ist ferner darzulegen, weshalb sich dem Tatsachengericht eine weitere Sachaufklärung in der jetzt aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (stRspr; vgl. u.a. Urteil vom 29. Juli 1992 - BVerwG 3 C 37.88 - juris).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11
    Das Gericht darf nicht so verfahren, dass es einzelne erhebliche Tatsachen oder Beweisergebnisse bei der Bewertung der für die Feststellung des Sachverhalts maßgeblichen Umstände nicht zur Kenntnis nimmt oder nicht in Erwägung zieht (vgl. Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 ).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11
    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung für die Beurteilung einer Klage, die sich - wie hier - gegen ein in einem Verkehrszeichen verkörpertes Verkehrsverbot und damit gegen einen Dauerverwaltungsakt richtet, regelmäßig die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten tatsachengerichtlichen Verhandlung maßgeblich (vgl. etwa zu Lkw-Überholverboten: Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 1 B 4.10

    Oberverwaltungsgericht bestätigt die Einrichtung der Umweltzone in Berlin

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11
    Davon ist die obergerichtliche Rechtsprechung bislang auch übereinstimmend ausgegangen (so außer dem Berufungsurteil: OVG Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199 Rn. 28 ff.; ebenso der Sache nach OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2011 - OVG 1 B 4.10 - DAR 2012, 157 Rn. 27; zustimmend Jarass in: BImSchG, Kommentar 9. Aufl. 2012, § 47 Rn. 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 8 A 2751/09

    Kölner Umweltzone ist rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 79.11
    Davon ist die obergerichtliche Rechtsprechung bislang auch übereinstimmend ausgegangen (so außer dem Berufungsurteil: OVG Münster, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 8 A 2751/09 - ZUR 2011, 199 Rn. 28 ff.; ebenso der Sache nach OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2011 - OVG 1 B 4.10 - DAR 2012, 157 Rn. 27; zustimmend Jarass in: BImSchG, Kommentar 9. Aufl. 2012, § 47 Rn. 49).
  • VG München, 09.10.2012 - M 1 K 12.1046

    Ein anerkannter Umweltverband hat einen Anspruch gegen die zuständige Behörde auf

    Er ist ein Handlungsplan mit nur verwaltungsinterner Bindungswirkung, der weder für einzelne Bürger noch für Anlagenbetreiber Rechte oder Pflichten begründet (BVerwG vom 11.7.2012 3 B 79.11 juris RdNr. 10; vom 29.3.2007 7 C 9.06 juris RdNr. 27).
  • VGH Hessen, 26.05.2020 - 9 C 2796/16

    Wasserrechts

    Nur insoweit ist der Hochwasserrisikomanagementplan im Übrigen auch mit den Luftreinhalteplänen vergleichbar, die nach der dazu von der Klägerin in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch nicht der Normenkontrolle unterliegen, sondern entweder inzident in einem gegen den Umsetzungsakt gerichteten Verfahren (BVerwG, Beschluss vom 11.07.2012 - BVerwG 3 B 79/11 -, juris Rn. 10) oder im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu überprüfen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - BVerwG 7 C 21/12 -, juris Rn. 18).
  • VG Berlin, 12.09.2012 - 14 K 48.11

    Hähnchen-Kebab muss Biss haben

    Auf die von der Klägerin behauptete Unvermeidbarkeit dieser Prozedur kommt es nicht an, solange die Verbraucher hinsichtlich der industriellen Fertigung von entsprechenden Tiefkühlgerichten nicht hinreichend aufgeklärt sind (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 5. April 2011 - 3 B 79/11, juris, Rdnr. 6,7).
  • VG Weimar, 07.04.2016 - 7 K 439/14

    Klage eines Unternehmens gegen eine Umweltzone; vorbeugender Rechtsschutz;

    Ohne dass es entscheidungserheblich wäre, weist das Gericht lediglich darauf hin, dass viel dafür spricht, dass es in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht Hannover (VG Hannover, Urteil vom 21.04.2009 - 4 A 5211/08 - juris [dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 12.05.2011 - 12 LC 143/09 - juris; dazu BVerwG, Beschluss vom 11.07.2012 - 3 B 79/11 - juris]) ausreichend ist, die Feststellung sowie die Prognose von Grenzwertverletzungen auf eine Grenzwertüberschreitung hinsichtlich der zulässigen NO2- Werte zu stützen.
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