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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.05.2013 - 3 B 82.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12619
BVerwG, 16.05.2013 - 3 B 82.12 (https://dejure.org/2013,12619)
BVerwG, Entscheidung vom 16.05.2013 - 3 B 82.12 (https://dejure.org/2013,12619)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 3 B 82.12 (https://dejure.org/2013,12619)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124a Abs 3 S 1 VwGO, § 58 Abs 2 S 1 VwGO
    Berufungsbegründungsfrist; unrichtig erteilte Rechtsmittelbelehrung; Folgen

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Berufungsbegründungsfrist ohne ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

  • rewis.io

    Berufungsbegründungsfrist; unrichtig erteilte Rechtsmittelbelehrung; Folgen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Berufungsbegründungsfrist ohne ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 3 B 82.12
    Das setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz formuliert, mit dem das Berufungsgericht einem ebensolchen benannten Rechtssatz des Bundesverfassungsgerichts widerspricht (Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 14 und vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 3 B 82.12
    Das setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 19.11.1993 - 1 B 179.93
    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 3 B 82.12
    Abgesehen davon, dass mit einer pauschalen Verweisung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, wie eingangs der Beschwerdebegründung erfolgt, den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO nicht genügt wird (Beschluss vom 19. November 1993 - BVerwG 1 B 179.93 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 13), macht sie sich mit ihren weiteren Ausführungen die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts zu eigen und greift auf dieser Grundlage das Berufungsurteil als rechtsfehlerhaft an.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 3 B 82.12
    Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz formuliert, mit dem das Berufungsgericht einem ebensolchen benannten Rechtssatz des Bundesverfassungsgerichts widerspricht (Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 14 und vom 19. August 1997 a.a.O.).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 127.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassungsgrund der

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 3 B 82.12
    Das setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90, vom 7. Juni 1996 - BVerwG 1 B 127.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 32 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 16.05.2013 - 3 B 82.12
    Ebenso wenig beschränkt sich die Anwendung des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO auf den rechtsschutzsuchenden Bürger; sie gilt gleichermaßen gegenüber allen Verfahrensbeteiligten, unabhängig von deren abstrakten oder konkreten Schutzwürdigkeit (vgl. zum Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten Urteil vom 30. Juni 1998 - BVerwG 9 C 6.98 - BVerwGE 107, 117).
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 53/12 MD, 3 B 82/12 MD, 3 A 57/12 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10672
VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 53/12 MD, 3 B 82/12 MD, 3 A 57/12 MD (https://dejure.org/2012,10672)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.05.2012 - 3 A 53/12 MD, 3 B 82/12 MD, 3 A 57/12 MD (https://dejure.org/2012,10672)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 MD, 3 B 82/12 MD, 3 A 57/12 MD (https://dejure.org/2012,10672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Lizenz einer insolventen Spielbank

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Zulassung einer Spielbank

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Widerruf der Zulassung von Spielbanken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Widerruf der Zulassung einer Spielbank

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01

    Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 53/12
    Die in diesem Zusammenhang vertretenen Ansichten zur Frage der Zugehörigkeit einer Genehmigung zur Insolvenzmasse sind zwar im Einzelnen vielfältig, können aber nach Auffassung des Gerichtes nicht in dem Sinne beantwortet werden, dass die vorliegende Spielbankerlaubnis zur Insolvenzmasse gehört (vgl. zur Problematik der Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bzgl. einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, Az. 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, Az. 2 K 993/08 bzgl. einer Taxikonzession, jeweils zitiert nach juris; siehe ferner OVG NRW, Beschl. v. 2.10.2003, 13 A 3696/02 bzgl. der Behandlung von Genehmigungen für Krankentransportfahrten nach dem Rettungsrecht NRW im Insolvenzverfahren; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 21.11.2002, 8 UE 3195/01 bzgl. einer Gewerbeuntersagung; aus der Literatur etwa Hess, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1999, §§ 35, 36 InsO, Rn. 57; Kreft, InsO, 6. Auflage, § 36 InsO, Rn. 27 ff.; Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO Rn. 75; für die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, 2 K 993/08; Nerlich/Römermann, InsO, Kommentar 2012, § 35 InsO Rn. 79; Eickmann/Flessner/Irschlinger/Kirchhof/Kreft/Landfermann/Marotzke/Stephan, InsO, 4. Aufl., § 35 InsO Rn. 25, Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 35 InsO Rn. 46, wobei die vorgenannten Urteile jeweils nach juris zitiert sind).

    Ebenso wenig vermögen die Aussagen in Gerichtsurteilen relevant sein, soweit sie die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bei vorliegenden Genehmigungen etwa für Krankentransportfahrten oder Gewerbeuntersagungen verneinen (vgl. insoweit OVG Nordrhein-Westfalen, Bsl. v. 2.10.2003, Az. 13 A 3696/02; Hess. VGH, Urt. v. 21.11.2002, Az. 8 UE 3195/01, jeweils zitiert nach juris), weil gesagt wird, dass es sich um Genehmigungen nach dem öffentlichen Recht handelt oder aber hier personengebundene Elemente der Zuverlässigkeit eine Rolle spielen (vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rn. 4, zitiert nach juris; RWS Kommentar, Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO, Rn. 75).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2003 - 13 A 3696/02

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 53/12
    Die in diesem Zusammenhang vertretenen Ansichten zur Frage der Zugehörigkeit einer Genehmigung zur Insolvenzmasse sind zwar im Einzelnen vielfältig, können aber nach Auffassung des Gerichtes nicht in dem Sinne beantwortet werden, dass die vorliegende Spielbankerlaubnis zur Insolvenzmasse gehört (vgl. zur Problematik der Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bzgl. einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, Az. 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, Az. 2 K 993/08 bzgl. einer Taxikonzession, jeweils zitiert nach juris; siehe ferner OVG NRW, Beschl. v. 2.10.2003, 13 A 3696/02 bzgl. der Behandlung von Genehmigungen für Krankentransportfahrten nach dem Rettungsrecht NRW im Insolvenzverfahren; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 21.11.2002, 8 UE 3195/01 bzgl. einer Gewerbeuntersagung; aus der Literatur etwa Hess, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1999, §§ 35, 36 InsO, Rn. 57; Kreft, InsO, 6. Auflage, § 36 InsO, Rn. 27 ff.; Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO Rn. 75; für die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, 2 K 993/08; Nerlich/Römermann, InsO, Kommentar 2012, § 35 InsO Rn. 79; Eickmann/Flessner/Irschlinger/Kirchhof/Kreft/Landfermann/Marotzke/Stephan, InsO, 4. Aufl., § 35 InsO Rn. 25, Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 35 InsO Rn. 46, wobei die vorgenannten Urteile jeweils nach juris zitiert sind).

    Ebenso wenig vermögen die Aussagen in Gerichtsurteilen relevant sein, soweit sie die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bei vorliegenden Genehmigungen etwa für Krankentransportfahrten oder Gewerbeuntersagungen verneinen (vgl. insoweit OVG Nordrhein-Westfalen, Bsl. v. 2.10.2003, Az. 13 A 3696/02; Hess. VGH, Urt. v. 21.11.2002, Az. 8 UE 3195/01, jeweils zitiert nach juris), weil gesagt wird, dass es sich um Genehmigungen nach dem öffentlichen Recht handelt oder aber hier personengebundene Elemente der Zuverlässigkeit eine Rolle spielen (vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rn. 4, zitiert nach juris; RWS Kommentar, Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO, Rn. 75).

  • VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 57/12

    Spielbankzulassung und Insolvenz

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 53/12
    Am 23.02.2012 wiederum hat die D. ebenfalls Klage erhoben (3 A 57/12 MD).

    Insoweit greift auch nicht die Vorschrift des § 12 GewO ein, die den Antragsgegner an einem Handeln hindern würde (vgl. insoweit zu Einzelheiten Urt. 3 A 57/12).

  • VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 B 82/12

    Spielbankerlaubnis; Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 53/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die Gerichtsakte sowie die Akten 3 A 57/121 MD und 3 B 82/12 MD Bezug genommen.

    Das Gericht hat bereits in dem Verfahren 3 B 82/12 Folgendes ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1992 - 14 S 2912/90

    Zur Übertragbarkeit einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung; keine

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 53/12
    Die in diesem Zusammenhang vertretenen Ansichten zur Frage der Zugehörigkeit einer Genehmigung zur Insolvenzmasse sind zwar im Einzelnen vielfältig, können aber nach Auffassung des Gerichtes nicht in dem Sinne beantwortet werden, dass die vorliegende Spielbankerlaubnis zur Insolvenzmasse gehört (vgl. zur Problematik der Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bzgl. einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, Az. 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, Az. 2 K 993/08 bzgl. einer Taxikonzession, jeweils zitiert nach juris; siehe ferner OVG NRW, Beschl. v. 2.10.2003, 13 A 3696/02 bzgl. der Behandlung von Genehmigungen für Krankentransportfahrten nach dem Rettungsrecht NRW im Insolvenzverfahren; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 21.11.2002, 8 UE 3195/01 bzgl. einer Gewerbeuntersagung; aus der Literatur etwa Hess, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1999, §§ 35, 36 InsO, Rn. 57; Kreft, InsO, 6. Auflage, § 36 InsO, Rn. 27 ff.; Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO Rn. 75; für die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, 2 K 993/08; Nerlich/Römermann, InsO, Kommentar 2012, § 35 InsO Rn. 79; Eickmann/Flessner/Irschlinger/Kirchhof/Kreft/Landfermann/Marotzke/Stephan, InsO, 4. Aufl., § 35 InsO Rn. 25, Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 35 InsO Rn. 46, wobei die vorgenannten Urteile jeweils nach juris zitiert sind).
  • VG Aachen, 08.09.2009 - 2 K 993/08

    Unterfallen von Taxikonzessionen bzw. personenbezogenen, öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 53/12
    Die in diesem Zusammenhang vertretenen Ansichten zur Frage der Zugehörigkeit einer Genehmigung zur Insolvenzmasse sind zwar im Einzelnen vielfältig, können aber nach Auffassung des Gerichtes nicht in dem Sinne beantwortet werden, dass die vorliegende Spielbankerlaubnis zur Insolvenzmasse gehört (vgl. zur Problematik der Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bzgl. einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, Az. 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, Az. 2 K 993/08 bzgl. einer Taxikonzession, jeweils zitiert nach juris; siehe ferner OVG NRW, Beschl. v. 2.10.2003, 13 A 3696/02 bzgl. der Behandlung von Genehmigungen für Krankentransportfahrten nach dem Rettungsrecht NRW im Insolvenzverfahren; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 21.11.2002, 8 UE 3195/01 bzgl. einer Gewerbeuntersagung; aus der Literatur etwa Hess, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1999, §§ 35, 36 InsO, Rn. 57; Kreft, InsO, 6. Auflage, § 36 InsO, Rn. 27 ff.; Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO Rn. 75; für die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, 2 K 993/08; Nerlich/Römermann, InsO, Kommentar 2012, § 35 InsO Rn. 79; Eickmann/Flessner/Irschlinger/Kirchhof/Kreft/Landfermann/Marotzke/Stephan, InsO, 4. Aufl., § 35 InsO Rn. 25, Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 35 InsO Rn. 46, wobei die vorgenannten Urteile jeweils nach juris zitiert sind).
  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 186/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Die hiergegen im Februar 2012 vom Beklagten und von der Insolvenzschuldnerin beim Verwaltungsgericht erhobenen Klagen wurden rechtskräftig abgewiesen (VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - und - 3 A 57/12 -) .

    Zwar verweist die Revision zutreffend darauf, dass die Weiterführung oder Wiederaufnahme des Spielbankbetriebs von den im Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt näher geregelten Zulassungsvoraussetzungen abhing und dem Beklagten gegen den erfolgten Widerruf der Spielbankerlaubnis mangels deren Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse keine Prozessführungsbefugnis zustand (dazu VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - Rn. 27 ff.) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.01.2016 - 7 Sa 87/13

    Nachteilsausgleichsanspruch - Betriebsstilllegung - Interessenausgleich

    Mit weiterem Urteil vom 10.05.2012 (VG Magdeburg, 10.05.2012, 3 A 53/12, Juris) wies das Verwaltungsgericht die Klage des Beklagten als unzulässig ab, da der Beklagte nicht aktiv legitimiert sei, die gehöre nicht zur Insolvenzmasse.

    Selbst nach Insolvenzeröffnung, der Beklagte hat gegen den Widerruf der Spielbankkonzession am 20.02.2012 Klage zum Verwaltungsgericht Magdeburg erhoben (Verwaltungsgericht M., 3 A 53/12, Rn. 9, Juris), hat der Beklagte immer noch vorgetragen, dass auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit immer noch der Wiederaufnahmebetrieb der S... erfolgen könne (Verwaltungsgericht M., 3 A 53/12, Rn. 10, Juris).

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 710/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Die hiergegen im Februar 2012 vom Beklagten und von der Insolvenzschuldnerin beim Verwaltungsgericht erhobenen Klagen wurden rechtskräftig abgewiesen (VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - und - 3 A 57/12 -) .

    Zwar verweist die Revision zutreffend darauf, dass die Weiterführung oder Wiederaufnahme des Spielbankbetriebs von den im Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt näher geregelten Zulassungsvoraussetzungen abhing und dem Beklagten gegen den erfolgten Widerruf der Spielbankerlaubnis mangels deren Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse keine Prozessführungsbefugnis zustand (dazu VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - Rn. 27 ff.) .

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 187/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Die hiergegen im Februar 2012 vom Beklagten und von der Insolvenzschuldnerin beim Verwaltungsgericht erhobenen Klagen wurden rechtskräftig abgewiesen (VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - und - 3 A 57/12 -) .

    Zwar verweist die Revision zutreffend darauf, dass die Weiterführung oder Wiederaufnahme des Spielbankbetriebs von den im Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt näher geregelten Zulassungsvoraussetzungen abhing und dem Beklagten gegen den erfolgten Widerruf der Spielbankerlaubnis mangels deren Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse keine Prozessführungsbefugnis zustand (dazu VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - Rn. 27 ff.) .

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.01.2016 - 7 Sa 457/13

    Nachteilsausgleichsanspruch

    Mit weiterem Urteil vom 10.05.2012 (VG Magdeburg, 10.05.2012, 3 A 53/12, Juris) wies das Verwaltungsgericht Magdeburg die Klage des Beklagten als unzulässig ab, da der Beklagte nicht aktiv legitimiert sei, die Spielbankerlaubnis gehöre nicht zur Insolvenzmasse.

    Selbst nach Insolvenzeröffnung, der Beklagte hat gegen den Widerruf der Spielbankkonzession am 20.02.2012 Klage zum Verwaltungsgericht Magdeburg erhoben (Verwaltungsgericht Magdeburg, 3 A 53/12, Rn. 9, Juris), hat der Beklagte immer noch vorgetragen, dass auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit immer noch der Wiederaufnahmebetrieb der Spielbank erfolgen könne (Verwaltungsgericht Magdeburg, 3 A 53/12, Rn. 10, Juris).

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 719/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Die hiergegen im Februar 2012 vom Beklagten und von der Insolvenzschuldnerin beim Verwaltungsgericht erhobenen Klagen wurden rechtskräftig abgewiesen (VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - und - 3 A 57/12 -) .

    Zwar verweist die Revision zutreffend darauf, dass die Weiterführung oder Wiederaufnahme des Spielbankbetriebs von den im Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt näher geregelten Zulassungsvoraussetzungen abhing und dem Beklagten gegen den erfolgten Widerruf der Spielbankerlaubnis mangels deren Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse keine Prozessführungsbefugnis zustand (dazu VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - Rn. 27 ff.) .

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 718/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Die hiergegen im Februar 2012 vom Beklagten und von der Insolvenzschuldnerin beim Verwaltungsgericht erhobenen Klagen wurden rechtskräftig abgewiesen (VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - und - 3 A 57/12 -) .

    Zwar verweist die Revision zutreffend darauf, dass die Weiterführung oder Wiederaufnahme des Spielbankbetriebs von den im Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt näher geregelten Zulassungsvoraussetzungen abhing und dem Beklagten gegen den erfolgten Widerruf der Spielbankerlaubnis mangels deren Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse keine Prozessführungsbefugnis zustand (dazu VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - Rn. 27 ff.) .

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 715/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Die hiergegen im Februar 2012 vom Beklagten und von der Insolvenzschuldnerin beim Verwaltungsgericht erhobenen Klagen wurden rechtskräftig abgewiesen (VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - und - 3 A 57/12 -) .

    Zwar verweist die Revision zutreffend darauf, dass die Weiterführung oder Wiederaufnahme des Spielbankbetriebs von den im Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt näher geregelten Zulassungsvoraussetzungen abhing und dem Beklagten gegen den erfolgten Widerruf der Spielbankerlaubnis mangels deren Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse keine Prozessführungsbefugnis zustand (dazu VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - Rn. 27 ff.) .

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 713/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Die hiergegen im Februar 2012 vom Beklagten und von der Insolvenzschuldnerin beim Verwaltungsgericht erhobenen Klagen wurden rechtskräftig abgewiesen (VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - und - 3 A 57/12 -) .

    Zwar verweist die Revision zutreffend darauf, dass die Weiterführung oder Wiederaufnahme des Spielbankbetriebs von den im Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt näher geregelten Zulassungsvoraussetzungen abhing und dem Beklagten gegen den erfolgten Widerruf der Spielbankerlaubnis mangels deren Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse keine Prozessführungsbefugnis zustand (dazu VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - Rn. 27 ff.) .

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 712/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

    Die hiergegen im Februar 2012 vom Beklagten und von der Insolvenzschuldnerin beim Verwaltungsgericht erhobenen Klagen wurden rechtskräftig abgewiesen (VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - und - 3 A 57/12 -) .

    Zwar verweist die Revision zutreffend darauf, dass die Weiterführung oder Wiederaufnahme des Spielbankbetriebs von den im Spielbankgesetz des Landes Sachsen-Anhalt näher geregelten Zulassungsvoraussetzungen abhing und dem Beklagten gegen den erfolgten Widerruf der Spielbankerlaubnis mangels deren Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse keine Prozessführungsbefugnis zustand (dazu VG Magdeburg 10. Mai 2012 - 3 A 53/12 - Rn. 27 ff.) .

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 714/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 711/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 709/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 708/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 717/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • BAG, 07.11.2017 - 1 AZR 716/16

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich bei unterlassenem

  • VG Köln, 11.11.2019 - 9 K 5543/18
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 B 82/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23311
VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 B 82/12 (https://dejure.org/2012,23311)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.05.2012 - 3 B 82/12 (https://dejure.org/2012,23311)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 3 B 82/12 (https://dejure.org/2012,23311)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2003 - 13 A 3696/02

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 B 82/12
    Die in diesem Zusammenhang vertretenen Ansichten zur Frage der Zugehörigkeit einer Genehmigung zur Insolvenzmasse sind zwar im Einzelnen vielfältig, können aber nach Auffassung des Gerichtes nicht in dem Sinne beantwortet werden, dass die vorliegende Spielbankerlaubnis zur Insolvenzmasse gehört (vgl. zur Problematik der Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bzgl. einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, Az. 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, Az. 2 K 993/08 bzgl. einer Taxikonzession, jeweils zitiert nach juris; siehe ferner OVG NRW, Beschl. v. 2.10.2003, 13 A 3696/02 bzgl. der Behandlung von Genehmigungen für Krankentransportfahrten nach dem Rettungsrecht NRW im Insolvenzverfahren; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 21.11.2002, 8 UE 3195/01 bzgl. einer Gewerbeuntersagung; aus der Literatur etwa Hess, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1999, §§ 35, 36 InsO, Rn. 57; Kreft, InsO, 6. Auflage, § 36 InsO, Rn. 27 ff.; Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO Rn. 75; für die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, 2 K 993/08; Nerlich/Römermann, InsO, Kommentar 2012, § 35 InsO Rn. 79; Eickmann/Flessner/Irschlinger/Kirchhof/Kreft/Landfermann/Marotzke /Stephan, InsO, 4. Aufl., § 35 InsO Rn. 25, Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 35 InsO Rn. 46, wobei die vorgenannten Urteile jeweils nach juris zitiert sind).

    Ebenso wenig vermögen die Aussagen in Gerichtsurteilen relevant sein, soweit sie die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bei vorliegenden Genehmigungen etwa für Krankentransportfahrten oder Gewerbeuntersagungen verneinen (vgl. insoweit OVG Nordrhein-Westfalen, Bsl. v. 2.10.2003, Az. 13 A 3696/02; Hess. VGH, Urt. v. 21.11.2002, Az. 8 UE 3195/01, jeweils zitiert nach juris), weil gesagt wird, dass es sich um Genehmigungen nach dem öffentlichen Recht handelt oder aber hier personengebundene Elemente der Zuverlässigkeit eine Rolle spielen (vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rn. 4, zitiert nach juris; RWS Kommentar, Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO, Rn. 75).

  • VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01

    Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 B 82/12
    Die in diesem Zusammenhang vertretenen Ansichten zur Frage der Zugehörigkeit einer Genehmigung zur Insolvenzmasse sind zwar im Einzelnen vielfältig, können aber nach Auffassung des Gerichtes nicht in dem Sinne beantwortet werden, dass die vorliegende Spielbankerlaubnis zur Insolvenzmasse gehört (vgl. zur Problematik der Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bzgl. einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, Az. 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, Az. 2 K 993/08 bzgl. einer Taxikonzession, jeweils zitiert nach juris; siehe ferner OVG NRW, Beschl. v. 2.10.2003, 13 A 3696/02 bzgl. der Behandlung von Genehmigungen für Krankentransportfahrten nach dem Rettungsrecht NRW im Insolvenzverfahren; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 21.11.2002, 8 UE 3195/01 bzgl. einer Gewerbeuntersagung; aus der Literatur etwa Hess, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1999, §§ 35, 36 InsO, Rn. 57; Kreft, InsO, 6. Auflage, § 36 InsO, Rn. 27 ff.; Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO Rn. 75; für die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, 2 K 993/08; Nerlich/Römermann, InsO, Kommentar 2012, § 35 InsO Rn. 79; Eickmann/Flessner/Irschlinger/Kirchhof/Kreft/Landfermann/Marotzke /Stephan, InsO, 4. Aufl., § 35 InsO Rn. 25, Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 35 InsO Rn. 46, wobei die vorgenannten Urteile jeweils nach juris zitiert sind).

    Ebenso wenig vermögen die Aussagen in Gerichtsurteilen relevant sein, soweit sie die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bei vorliegenden Genehmigungen etwa für Krankentransportfahrten oder Gewerbeuntersagungen verneinen (vgl. insoweit OVG Nordrhein-Westfalen, Bsl. v. 2.10.2003, Az. 13 A 3696/02; Hess. VGH, Urt. v. 21.11.2002, Az. 8 UE 3195/01, jeweils zitiert nach juris), weil gesagt wird, dass es sich um Genehmigungen nach dem öffentlichen Recht handelt oder aber hier personengebundene Elemente der Zuverlässigkeit eine Rolle spielen (vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rn. 4, zitiert nach juris; RWS Kommentar, Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO, Rn. 75).

  • VG Aachen, 08.09.2009 - 2 K 993/08

    Unterfallen von Taxikonzessionen bzw. personenbezogenen, öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 B 82/12
    Die in diesem Zusammenhang vertretenen Ansichten zur Frage der Zugehörigkeit einer Genehmigung zur Insolvenzmasse sind zwar im Einzelnen vielfältig, können aber nach Auffassung des Gerichtes nicht in dem Sinne beantwortet werden, dass die vorliegende Spielbankerlaubnis zur Insolvenzmasse gehört (vgl. zur Problematik der Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bzgl. einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, Az. 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, Az. 2 K 993/08 bzgl. einer Taxikonzession, jeweils zitiert nach juris; siehe ferner OVG NRW, Beschl. v. 2.10.2003, 13 A 3696/02 bzgl. der Behandlung von Genehmigungen für Krankentransportfahrten nach dem Rettungsrecht NRW im Insolvenzverfahren; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 21.11.2002, 8 UE 3195/01 bzgl. einer Gewerbeuntersagung; aus der Literatur etwa Hess, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1999, §§ 35, 36 InsO, Rn. 57; Kreft, InsO, 6. Auflage, § 36 InsO, Rn. 27 ff.; Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO Rn. 75; für die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, 2 K 993/08; Nerlich/Römermann, InsO, Kommentar 2012, § 35 InsO Rn. 79; Eickmann/Flessner/Irschlinger/Kirchhof/Kreft/Landfermann/Marotzke /Stephan, InsO, 4. Aufl., § 35 InsO Rn. 25, Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 35 InsO Rn. 46, wobei die vorgenannten Urteile jeweils nach juris zitiert sind).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1992 - 14 S 2912/90

    Zur Übertragbarkeit einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung; keine

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 B 82/12
    Die in diesem Zusammenhang vertretenen Ansichten zur Frage der Zugehörigkeit einer Genehmigung zur Insolvenzmasse sind zwar im Einzelnen vielfältig, können aber nach Auffassung des Gerichtes nicht in dem Sinne beantwortet werden, dass die vorliegende Spielbankerlaubnis zur Insolvenzmasse gehört (vgl. zur Problematik der Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse bzgl. einer personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, Az. 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, Az. 2 K 993/08 bzgl. einer Taxikonzession, jeweils zitiert nach juris; siehe ferner OVG NRW, Beschl. v. 2.10.2003, 13 A 3696/02 bzgl. der Behandlung von Genehmigungen für Krankentransportfahrten nach dem Rettungsrecht NRW im Insolvenzverfahren; Hess. Verwaltungsgerichtshof, Urt. v. 21.11.2002, 8 UE 3195/01 bzgl. einer Gewerbeuntersagung; aus der Literatur etwa Hess, Kommentar zur Insolvenzordnung, 1999, §§ 35, 36 InsO, Rn. 57; Kreft, InsO, 6. Auflage, § 36 InsO, Rn. 27 ff.; Kübler/Prötting/Bork, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 35 InsO Rn. 75; für die Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.6.1992, 14 S 2912/90; VG Aachen, Urt. v. 8.9.2009, 2 K 993/08; Nerlich/Römermann, InsO, Kommentar 2012, § 35 InsO Rn. 79; Eickmann/Flessner/Irschlinger/Kirchhof/Kreft/Landfermann/Marotzke /Stephan, InsO, 4. Aufl., § 35 InsO Rn. 25, Uhlenbruck, InsO, 13. Aufl., § 35 InsO Rn. 46, wobei die vorgenannten Urteile jeweils nach juris zitiert sind).
  • VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 57/12

    Spielbankzulassung und Insolvenz

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens wird auf das Gerichtsprotokoll sowie die Schriftsätze in dem Verfahren 3 B 82/12 verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens des Beigeladenen wird auf den Schriftsatz vom 08.05.2012 sowie die Schriftsätze in dem Verfahren 3 A 53/12 MD, 3 B 82/12 MD und das Gerichtsprotokoll verwiesen.

    Zu dem Problem, ob die Spielbankenzulassung zur Insolvenzmasse gehört oder nicht, hat das Gericht in dem Verfahren 3 B 82/12 MD Folgendes ausgeführt:.

  • VG Magdeburg, 10.05.2012 - 3 A 53/12

    Widerruf der Zulassung von Spielbanken

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die Verwaltungsvorgänge des Beklagten und die Gerichtsakte sowie die Akten 3 A 57/121 MD und 3 B 82/12 MD Bezug genommen.

    Das Gericht hat bereits in dem Verfahren 3 B 82/12 Folgendes ausgeführt:.

  • VG Köln, 21.03.2014 - 18 K 6009/12

    Anspruch einer sich im Insolvenzverfahren befindenden Unternehmensgesellschaft

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 4.7.1969 - VII C 57.68 -, juris Rdnr. 24 (zur früheren Güternahverkehrserlaubnis); vgl. auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 2.10.2003 - 13 A 3696/02 -, juris Rdnr. 4 (zu einer Genehmigung für Krankentransporte); Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg, Beschluss vom 10.5.2012 - 3 B 82/12 -, juris Rdnr. 5 (zu einer Spielbankerlaubnis).
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