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   VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14   

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VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14 (https://dejure.org/2015,3027)
VG Greifswald, Entscheidung vom 27.01.2015 - 3 B 879/14 (https://dejure.org/2015,3027)
VG Greifswald, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 3 B 879/14 (https://dejure.org/2015,3027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anschlussbeiträge - und die Wirksamkeit einer Ablösungsvereinbarung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Von den Schwierigkeiten beim Erlass wirksamer Kommunalabgabensatzungen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2010 - 4 K 12/07

    Gültigkeit einer Trinkwasserbeitragssatzung - Tiefenbegrenzung

    Auszug aus VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14
    Anders als die Festlegung der Tiefenbegrenzung in der dem Urteil vom 29. November 2012 zu Grunde liegenden Abwasserbeitragssatzung der Stadt Barth vom 26. August 2010 beruht die Festlegung der nunmehr normierten Tiefenbegrenzung auf einer Ermittlung der ortsüblichen Bebauungstiefe anhand mehrerer repräsentativer Straßen in der Ortslage (vgl. hierzu OVG Greifswald, Urt. v. 14.09.2010 - 4 K 12/07 -, juris).

    Dieser Fehler, der erst "bekannt" ist, seitdem das OVG Mecklenburg-Vorpommern in dem Urteil vom 14.12.2010 (- 4 K 12/07 -) die Anforderungen an die Ermittlung der Tiefenbegrenzung definiert hat, haftet sämtlichen Vorgängersatzungen an, so dass von einer Einzeldarstellung abgesehen werden kann.

  • VG Greifswald, 03.08.2005 - 3 A 211/04
    Auszug aus VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14
    Daraus folgt, dass andere Vereinbarungen über die (endgültige) Finanzierung beitragspflichtiger Anlagen als ein Ablösevertrag nach § 8 Abs. 9 KAG 1993 bzw. § 7 Abs. 5 KAG M-V ausgeschlossen sind (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 03.08.2005 - 3 A 211/04 -, juris Rn. 19).

    Daraus folgt nicht nur, dass ein Ablösungsvertrag nur in Bezug auf eine beitragsfähige Maßnahme geschlossen werden darf, sondern auch, dass die Höhe des Ablösungsbetrages nach beitragsrechtlichen Kriterien zu ermitteln ist (vgl. VG Greifswald, Urt. v. 03.08.2005 - 3 A 211/04 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14
    Dies wäre dann der Fall, wenn die betroffenen Eigentümer durch die Beitragserhebung in dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit verletzt würden, so etwa, wenn dem Abgabengläubiger eine Verletzung eigener Pflichten zur Last fällt und die Ausübung des Rechts aufgrund dieser eigenen Pflichtenverletzung treuwidrig erscheint (BVerwG, Urt. v. 20.03.2014 - 4 C 11/13 -, juris Rn. 31).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05

    Kanalbaubeitrag; Anschlussbeitrag; Festsetzungsverjährung; sachliche

    Auszug aus VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 -, juris Rn. 81).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2002 - 2 S 2327/01

    Vorhandensein einer Erschließungsanlage; einheitliche Erschließungsanlage;

    Auszug aus VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14
    Geht man davon aus, dass nur ein bereits entstandener Beitragsanspruch der Verwirkung unterliegen kann (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 28.02.2002 - 2 S 2327/01 -, juris Rn. 39), scheidet ihre Annahme bereits deshalb aus, weil der Anspruch erst mit dem Inkrafttreten der Abwasserbeitragssatzung vom 24. Oktober 2013 entstanden ist (s.o. S. 8), so dass von einer verspäteten Geltendmachung keine Rede sein kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2006 - 3 B 1909/06

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung eines Weges;

    Auszug aus VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14
    Daher fehlen Angaben zum Vertrauenstatbestand und zur Vertrauensbetätigung, so dass die Annahme einer Verwirkung auch aus diesem Grund ausscheidet (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 29.11.2006 - 3 B 1909/06 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14
    Dies folgt aus § 3 Abs. 1 ABS i.V.m. § 9 Abs. 3 KAG M-V. Nach der zuletzt genannten Bestimmung, an deren Verfassungsgemäßheit auch mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) keine Zweifel bestehen (eingehend: OVG Greifswald, Urt. v. 01.04.2014 - 1 L 142/13 -, S. 22 ff. des Entscheidungsumdrucks), entsteht die sachliche Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Satzung.
  • BVerwG, 09.11.1990 - 8 C 36.89

    Verbindlichkeit von Verträgen über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen bei im

    Auszug aus VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14
    Damit wird die vom Bundesverwaltungsgericht definierte absolute Missbilligungsgrenze von 50 v.H. (Urt. v. 09.11.1990 - 8 C 36/89 -, juris Rn. 15) deutlich unterschritten, was den Antragsgegner zur Nacherhebung berechtigt und verpflichtet.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.04.2009 - 1 L 205/07

    Vorteilsbegriff im Sinne des KAG MV §§ 9, 7; Beitragspflicht bei Möglichkeit des

    Auszug aus VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14
    Denn bei diesen Grundstücken ist die Vorteilslage - anders als bei Grundstücken im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich - erst gegeben, wenn das Grundstück an die zentrale Abwasseranlage tatsächlich angeschlossen ist (OVG Greifswald, Urt. v. 15.04.2009 - 1 L 205/07 -, juris Rn. 43).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2014 - 1 L 142/13

    Ausbaubeiträge

    Auszug aus VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14
    Dies folgt aus § 3 Abs. 1 ABS i.V.m. § 9 Abs. 3 KAG M-V. Nach der zuletzt genannten Bestimmung, an deren Verfassungsgemäßheit auch mit Blick auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -) keine Zweifel bestehen (eingehend: OVG Greifswald, Urt. v. 01.04.2014 - 1 L 142/13 -, S. 22 ff. des Entscheidungsumdrucks), entsteht die sachliche Beitragspflicht, sobald das Grundstück an die Einrichtung angeschlossen werden kann, frühestens jedoch mit dem Inkrafttreten der ersten wirksamen Satzung.
  • VG Greifswald, 28.11.2016 - 3 A 787/15

    Erhebung eines Anschlussbeitrags trotz Vorliegens einer Ablösevereinbarung

    Nur dann darf er von der Ermächtigung in § 7 Abs. 5 KAG M-V (bzw. § 8 Abs. 9 KAG M-V a.F.) Gebrauch machen (VG Greifswald, Beschl. v. 27.01.2015 - 3 B 879/14 -, juris Rn. 35; Aussprung, in: Aussprung/Siemers/Holz/Seppelt, KAG M-V, Stand April 2013, § 7 Anm. 16.1 m.w.N.).

    Die Höhe des Ablösebetrags ist nach beitragsrechtlichen Kriterien zu ermitteln (VG Greifswald, Urt. v. 03.08.2005 - 3 A 211/04 -, juris Rn. 21; Beschl. v. 27.01.2015 - 3 B 879/14 -, juris Rn. 37).

    Die vorliegend im Streit stehende Beitragserhebung dient demgemäß auch nicht der Refinanzierung des Aufwandes für die innere Erschließung (dieser ist überhaupt nicht beitragsfähig, da die Anlagenbestandteile dem Beklagten unentgeltlich übertragen wurden), sondern betrifft die äußere Erschließung, also den Aufwand für die Herstellung der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage des Beklagten insgesamt (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 27.01.2015 - 3 B 879/14 -, juris Rn. 32).

  • VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16

    Ablösung des Anschlussbeitrags

    Nur dann darf er von der Ermächtigung in § 7 Abs. 5 KAG M-V Gebrauch machen (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 27.01.2015 - 3 B 879/14 -, juris Rn. 35; Aussprung in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand November 2015, § 7 Anm. 16.1 m.w.N.).

    Nur so kann sichergestellt werden, dass die Höhe des Ablösebetrags nach beitragsrechtlichen Kriterien ermittelt wird (VG Greifswald, Urt. v. 03.08.2005 - 3 A 211/04 -, juris Rn. 21; Beschl. v. 27.01.2015 - 3 B 879/14 -, juris Rn. 37).

  • VG Cottbus, 27.04.2020 - 6 K 76/16
    Dieser Grundsatz ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, der die Nichtigkeit der Ablösungsvereinbarung zur Folge hat (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22. Januar 2018 - 1 M 780/17 -, juris Rn. 14; OVG Thüringen, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 ZEO 931/97 -, NVwZ-RR 2001 S. 623 ; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 27. Mai 2002 - 1 L 169/02 -, LKV 2003 S. 189 ; VG Cottbus, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 6 L 137/12 -, juris Rn. 26; VG Greifswald, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 3 B 879/14 -, juris Rn. 35; Becker, a.a.O., § 8 Rn. 379; Kluge, a.a.O., § 10 Rn. 142; Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 157).
  • VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 2324/16

    Anschlussbeitrag; Unwirksamkeit einer Beitragskalkulation aufgrund von

    Nur dann darf er von der Ermächtigung in § 7 Abs. 5 KAG M-V (bzw. § 8 Abs. 9 KAG M-V a.F.) Gebrauch machen (VG Greifswald, Beschl. v. 27.01.2015 - 3 B 879/14 -, juris Rn. 35; Aussprung, in: Aussprung/Siemers/Holz, KAG M-V, Stand April 2013, § 7 Anm. 16.1 m.w.N.).
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