Rechtsprechung
BVerwG, 30.06.2010 - 3 B 92.09, (3 PKH 16.09) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen eine Ablehnung einer Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gegen eine Ablehnung einer Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG ) - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 09.09.2009 - 3 K 300/08
- BVerwG, 14.04.2010 - 3 B 92.09
- BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09
- BVerwG, 30.06.2010 - 3 B 92.09, (3 PKH 16.09)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09
Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die …
Auszug aus BVerwG, 30.06.2010 - 3 B 92.09
Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 14. April 2010 (BVerwG 3 PKH 16.09) im Rahmen der Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das vorliegende Beschwerdeverfahren ausgeführt, dass und warum die geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und der Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) nicht vorliegen.
Rechtsprechung
BVerwG, 14.04.2010 - 3 B 92.09 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - weitere Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - grundsätzliche Bedeutung
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 09.09.2009 - 3 K 300/08
- BVerwG, 14.04.2010 - 3 B 92.09
- BVerwG, 14.04.2010 - 3 PKH 16.09
- BVerwG, 30.06.2010 - 3 B 92.09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen …
Auszug aus BVerwG, 14.04.2010 - 3 B 92.09
In seinem auch vom Kläger herangezogenen Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - (Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1) hat der Senat entschieden, dass eine Spitzeltätigkeit für die Staatssicherheit im Regelfall die Voraussetzungen des § 4 BerRehaG erfüllt und dass dann etwas anderes gilt, wenn die Mitarbeit durch einen nahezu unerträglichen Druck erzwungen worden war.
Rechtsprechung
VG Hannover, 08.06.2009 - 3 B 92/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vorausleistungen nach § 36 BAföG: Gefährdung der Ausbildung trotz über den angerechneten Unterhaltsbetrag hinausgehender Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 23 BAföG; § 36 Abs. 1 BAföG
Getrennte Betrachtung der Leistungen beider Elternteile i.R.v. Vorausleistung von Ausbildungsförderung bei gesonderter Berechnung eines Unterhaltsbetrags; Anwendung der Freibetragsregelung bei der Frage nach dem Entfallen der Ausbildungsgefährdung durch die fehlende ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Getrennte Betrachtung der Leistungen beider Elternteile i.R.v. Vorausleistung von Ausbildungsförderung bei gesonderter Berechnung eines Unterhaltsbetrags; Anwendung der Freibetragsregelung bei der Frage nach dem Entfallen der Ausbildungsgefährdung durch die fehlende ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
BAföG-Vorausleistung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 22.93
Gewährung von Ausbildungsförderungsleistungen - Freibeträge vom Einkommen und …
Auszug aus VG Hannover, 08.06.2009 - 3 B 92/09
Für Auszubildende, die Einkommen im Sinne von § 21 BAföG erzielen, ist geklärt, dass Einkommen unterhalb der Freibeträge des § 23 BAföG der Annahme einer Gefährdung der Ausbildung gemäß § 36 BAföG nicht entgegensteht (vgl. Leitsatz 1 des Urt. d. BVerwG v. 14.12.1994, Az. 11 C 22/93, NVwZ 1996, 174 f.).
- VG Hannover, 12.05.2011 - 3 A 44/09
Die Leistung von Kindergeld an den Auszubildenden steht deshalb einer Gefährdung …
Das Gericht hält deshalb an der bereits im Beschluss der Kammer vom 08.06.2009 (Az. 3 B 92/09) geäußerten Auffassung fest, dass der Bezug von Kindergeld einer Ausbildungsgefährdung im Sinne des § 36 Abs. 1 BAföG nicht entgegensteht.Auch wenn das Kindergeld nach Auffassung des Gerichts schon dem Grunde nach einer Gefährdung der Ausbildung nicht entgegensteht, hält das Gericht indes - die Entscheidung selbständig tragend - auch im Übrigen an der im Beschluss der Kammer vom 08.06.2009 (Az. 3 B 92/09) geäußerten Rechtsprechung fest, dass jedenfalls die Freibetragsrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch auf das Kindergeld zu übertragen ist.