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   BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97   

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BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97 (https://dejure.org/1998,690)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1998 - 3 B 95.97 (https://dejure.org/1998,690)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1998 - 3 B 95.97 (https://dejure.org/1998,690)
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Arzt mit offener Hose

Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit, §§ 3, 5, 10 BÄO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht der Ärzte - Begriff der Unwürdigkeit eines Arztes, Aussetzung des Verfahrens zur Entziehung der Approbation, Widerruf der Approbation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3425
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95

    Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97
    Im Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - hat der beschließende Senat festgestellt, daß § 5 Abs. 2 Satz 1 BÄO für einen auf ihn gestütztten Widerruf der ärztlichen Approbation die Anwendbarkeit der in § 49 Abs. 2 Satz 2, § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG bestimmten Ausschlußfrist von einem Jahr ausschließt.

    In seinem Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - hat der Senat in Übereinstimmung mit mehreren früheren Beschlüssen entschieden, daß für die Beurteilung der Zuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs im Rahmen des Widerrufs einer ärztlichen Approbation auf die Umstände im Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens abzustellen ist.

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 98.62 - BVerwGE 15, S. 282 ff., und im Beschluß vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 B 26.68 - BVerwGE 31, S. 307 ff., zum Verhältnis von strafgerichtlicher Verurteilung und Entziehung der Approbation durch die Verwaltungsbehörde Stellung genommen hat (vgl. dazu auch Urteil vom 6. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - UA S. 6).

  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 98.62

    Bindung der Verwaltungsbehörde durch eine von einem Strafgericht gegen einen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 98.62 - BVerwGE 15, S. 282 ff., und im Beschluß vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 B 26.68 - BVerwGE 31, S. 307 ff., zum Verhältnis von strafgerichtlicher Verurteilung und Entziehung der Approbation durch die Verwaltungsbehörde Stellung genommen hat (vgl. dazu auch Urteil vom 6. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - UA S. 6).

    Das Berufungsurteil weicht weiterhin nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1963 - BVerwG I C 98.62 - BVerwGE 15, S. 282, ab.

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 258.94 - NVwZ 95, S. 175 f., rügt, fehlt es an der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Darlegung der Abweichung.
  • BVerwG, 25.02.1969 - I B 26.68

    Erforderlichkeit eines zeitlich beschränkten Verbots der Berufsausübung nach § 42

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 98.62 - BVerwGE 15, S. 282 ff., und im Beschluß vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 B 26.68 - BVerwGE 31, S. 307 ff., zum Verhältnis von strafgerichtlicher Verurteilung und Entziehung der Approbation durch die Verwaltungsbehörde Stellung genommen hat (vgl. dazu auch Urteil vom 6. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - UA S. 6).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92

    Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97
    Nach allgemeiner Auffassung ist ein Arzt zur Ausübung des ärztlichen Berufs unwürdig, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist (vgl. Beschluß vom 2. November 1992 - BVerwG 3 B 87.92 - NJW 1993, S. 806).
  • BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90

    Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97
    Entgegen der Auffassung der Beschwerde hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - NJW 1991, S. 1557, keineswegs den Rechtssatz aufgestellt, daß eine einzige Straftat keine ausreichende Grundlage sein könne, die Berufsunwürdigkeit des betroffenen Arztes festzustellen.
  • BVerwG, 27.10.1966 - I C 99.64

    Erteilung eines Berufsverbotes durch die Verwaltungsbehörde - Ehrlosigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97
    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1966 - BVerwG I C 99.64 - BVerwGE 25, S. 201, ab.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97
    Diese Frist beginnt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. Beschluß vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr.Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, S. 356).
  • BVerfG, 29.10.1969 - 2 BvR 545/68

    Verbot der Doppelbestrafung bei straf- und berufsgerichtlicher Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1998 - 3 B 95.97
    Soweit der Kläger auf Art. 103 Abs. 3 GG abhebt, steht dem entgegen, daß die genannte Vorschrift nur eine wiederholte Bestrafung "aufgrund der allgemeinen Strafgesetze" verbietet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 1969 - 2 BvR 545/68 - BVerfGE 27, S. 180, 184 f.).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird außerdem dadurch Rechnung getragen, dass das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, einen Antrag auf Wiedererteilung der Erlaubnis zu stellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - BVerwG 3 C 12.95 - a.a.O. S. 222 bzw. S. 38; Beschluss vom 14. April 1998 - BVerwG 3 B 95.97 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 100; s. auch BVerfG, Beschluss vom 4. April 1984 - 1 BvR 1287/83 - BVerfGE 66, 337 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 9 S 1783/09

    Widerruf der Approbation eines Arztes wegen Berufsunwürdigkeit - zur

    Auf eine - zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425; Senatsbeschluss vom 24.09.1993 - 9 S 1386/91 -, VBlBW 1994, 111, allg. M.) - feststellbare Zuverlässigkeit kommt es - entgegen der Annahme der Beschwerde - nicht an (Senatsbeschluss vom 28.07.2003 - 9 S 1138/03 -, NJW 2003, 3647 [3649] mit weiteren Nachweisen).

    Im Übrigen kommt es auf die - somit eingehaltene - Jahresfrist des § 49 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 48 Abs. 4 LVwVfG nicht an, denn diese Frist ist auf die spezielle Regelung des § 5 Abs. 2 BÄO nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 24.09.2003 - 9 S 1386/91 -, a.a.O. S. 113 f. m.w.Nachw.).

    Zum einen ist die Entziehung der Approbation des Antragstellers die zwingende Folge seiner Unwürdigkeit, ohne dass es auf subjektive Aspekte wie Alter und finanzielle Folgen dieser Entscheidung ankäme (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 17.02.2009 - 13 A 2907/08 - und vom 02.04.2009 - 13 A 9/08-, beide juris).

    Der Umstand, dass das Landgericht in seinem rechtskräftig gewordenen Urteil kein Berufsverbot nach § 70 StGB ausgesprochen hat, steht weder der Entziehung der Approbation (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, a.a.O.) noch der Anordnung des Sofortvollzugs entgegen.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

    Eine Unwürdigkeit des Arztes liegt vor, wenn er durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist (std. Rspr., BVerwG, Beschluss vom 09.01.1991 - 3 B 75/90 -, NJW 1991, 1557 und Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425 ff.).

    Erforderlich ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arztes, das bei Würdigung aller Umstände seine weitere Berufsausübung zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung als untragbar erscheinen lässt (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998, a.a.O.).

    Für die Berücksichtigung dieses individuellen Gesichtspunkts ist dann kein Raum, wenn die Berufsunwürdigkeit im maßgeblichen Zeitpunkt der (letzten) Verwaltungsentscheidung vorlag, d.h. wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besaß, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig war (BVerwG, Beschluss vom 14.04.1998 - 3 B 95/97 -, NJW 1999, 3425 ff.).

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