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VGH Bayern, 17.07.2003 - 3 B 98.3170 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 1 B 1361/16
Einstweilige Untersagung der Besetzung von Beförderungstellen; Beurteilung der …
OVG, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 2 EO 1170/03 -, juris, Rn. 76; Bay. VGH, Urteil vom 23. Mai 1990 - 3 B 89.03631 -, juris, Rn. 16, 19, relativierend im Urteil vom 17. Juli 2003- 3 B 98.3170 -, juris, Rn. 45, 47; VG Berlin, Beschluss vom 30. November 2012 - 28 L 405.12 -, juris, Rn. 8; VG Düsseldorf, Urteil vom 18. August 2006 - 13 K 5904/04 -, juris, Rn. 44; zweifelnd auch Schnellenbach, Konkurrenzen im öffentlichen Dienst, 2015, Anhang 2, Rn. 114; a. A., allerdings unter Verweis auf das oben zuerst genannte Urteil des Senats, das eine derartige Aussage nicht beinhaltet, und ohne weitere Begründung Lemhöfer, in: Lemhöfer/Leppek, Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten, Stand: Okt. - VG Augsburg, 23.01.2013 - Au 2 E 12.1535
Landesbeamtenrecht; Besetzung der Stelle einer Rektorin/eines Rektors an einer …
Während bei einer bereits erstellten dienstlichen Beurteilung im Einklang mit Art. 19 Abs. 4 GG sinnvollerweise nur noch geprüft und festgestellt werden kann, ob der Beurteiler tatsächlich voreingenommen und dadurch die Beurteilung rechtswidrigerweise beeinflusst war (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2003 - 3 B 98.3170 - juris Rn. 46), konnte der Antragsgegner bei der Prüfung der Frage, ob ein Amtsträger, dessen Amtshandlung sich als verfahrensfehlerhaft erwiesen hatte, von der erneuten Wahrnehmung dieser seiner Aufgabe zu entbinden ist, dem Rechtsgedanken des Art. 21 Abs. 2 BayVwVfG Rechnung tragen. - VG Magdeburg, 25.09.2012 - 5 A 278/11
Beamtenbeförderung: Sachlicher Grund für den Abbruch eines …
Eine andere Frage ist demgegenüber, ob es der Grundsatz der Chancengleichheit und das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) herzuleitende Gebot des fairen Verwaltungsverfahrens gebieten, dass angesichts möglicher Interessenkonflikte von der Mitwirkung an der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung - unabhängig von einer tatsächlichen Voreingenommenheit oder der Besorgnis der Befangenheit - bereits ausgeschlossen ist, wer zu dem zu Beurteilenden in einem Konkurrenzverhältnis steht (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 23. Mai 1990 - 3 B 89.03631 -, ZBR 1991, 275; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Mai 1995 - 1 A 2881/91 -, zitiert nach juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 2 EO 1170/03 -, zitiert nach juris; siehe auch BayVGH, Urteil vom 17. Juli 2003 - 3 B 98.3170 -, zitiert nach juris, wonach ein lediglich abstraktes Konkurrenzverhältnis nicht ausreichend für ein Mitwirkungsverbot sein soll).