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   BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07   

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BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07 (https://dejure.org/2008,1853)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.2008 - 3 B 99.07 (https://dejure.org/2008,1853)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 3 B 99.07 (https://dejure.org/2008,1853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 8, § 46 Abs. 1 und 3
    Fahrerlaubnisrecht; Fahrerlaubnisbehörde; Entziehung der Fahrerlaubnis; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Eignungszweifel; Alkohol; Alkoholabhängigkeit; Alkoholgewöhnung; Alkoholmissbrauch; Anordnung; Vereinbarung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1
    Alkohol; Alkoholabhängigkeit; Alkoholgewöhnung; Alkoholmissbrauch; Anordnung; Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Eignungszweifel; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisbehörde; Fahrerlaubnisrecht; Hinweispflicht; Vereinbarung zur Beibringung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Schluss der Fahrerlaubnisbehörde aus der Nichtbeibringung eines vom Betroffenen zugesagten Gutachtens auf dessen Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Stützung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf ein ohne Zustimmung des Betroffenen zur Kenntnis bekommenen ...

  • blutalkohol PDF, S. 393
  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 1; ; FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 3 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 8 § 46 Abs. 1, 3
    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens, Vorangegangener Hinweis, Keine Berufung auf ohne Zustimmung des Fahrerlaubnisinhabers zur Kenntnis erhaltenes MPU-Gutachten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3014
  • NZV 2008, 644
  • DVBl 2008, 1137 (Ls.)
  • DÖV 2008, 869
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 14.96

    Straßenverkehrsrecht: Verwertbarkeit des medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07
    Die Rechtsprechung, wonach ein Gutachten verwertbar ist, wenn sich der Fahrerlaubnisinhaber einer angeordneten medizinisch-psychologischen Begutachtung gestellt hat und das Gutachten der Behörde vorliegt (vgl. u.a. Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63 S. 22; Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 26 = NZV 1996, 332), ist auf den hier vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07
    Die Rechtsprechung, wonach ein Gutachten verwertbar ist, wenn sich der Fahrerlaubnisinhaber einer angeordneten medizinisch-psychologischen Begutachtung gestellt hat und das Gutachten der Behörde vorliegt (vgl. u.a. Urteil vom 18. März 1982 - BVerwG 7 C 69.81 - BVerwGE 65, 157 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 63 S. 22; Beschluss vom 19. März 1996 - BVerwG 11 B 14.96 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 26 = NZV 1996, 332), ist auf den hier vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar.
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07
    Eine Verletzung allgemeiner Sachverhalts- oder Beweiswürdigungsgrundsätze durch das Tatsachengericht (vgl. dazu u.a. Urteil vom 14. Januar 1998 - BVerwG 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115 = Buchholz 451.171 § 7 AtG Nr. 5 S. 61), die auch einen Verfahrensmangel begründen könnte, legt die Beklagte nicht hinreichend substanziiert dar.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07
    Diese Wertung liegt auch der in § 11 Abs. 8 FeV getroffenen Regelung zugrunde (vgl. Urteil vom 9. Juni 2005 - BVerwG 3 C 25.04 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 12).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07
    Eine solche Mitwirkungspflicht besteht aber nicht nur, wenn die Verpflichtung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf eine rechtmäßige, insbesondere anlassbezogene und verhältnismäßige Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde zurückgeht (vgl. Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93 = Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 71 S. 44 f.), sondern auch dann, wenn sich der Betroffene in einer mit der Behörde getroffenen Vereinbarung selbst zur Vorlage des Gutachtens verpflichtet.
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07
    Deren Rechtswidrigkeit folgt bereits daraus, dass zum hierfür maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (vgl. u.a. Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 - BVerwGE 99, 249 = Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 24 S. 5) beim Kläger Alkoholmissbrauch wegen der fehlenden Verwertbarkeit der bei ihm vorgenommenen verkehrspsychologischen Begutachtung nicht erwiesen ist und aus der Nichtvorlage dieses Teils des Gutachtens mangels der nach § 11 Abs. 8 Satz 2 FeV gebotenen Belehrung auch nicht auf eine fehlende Fahreignung geschlossen werden durfte.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2008 - 3 B 99.07
    Der Grund für den Schluss von der Nichtbefolgung einer derartigen behördlichen Anordnung auf die Nichteignung des Kraftfahrers wurde in der Verletzung der dem Verkehrsteilnehmer nach § 15b Abs. 2 StVZO a.F. obliegenden Mitwirkungspflicht gesehen; denn er hat zur Klärung der Zweifel beizutragen, die an seiner Kraftfahreignung bestehen (vgl. u.a. Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 1.97 - Buchholz 442.16 § 15b StVZO Nr. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Ein solcher Hinweis muss entsprechend der Warnfunktion dieser Hinweispflicht und wegen der Schärfe der in Satz 1 vorgesehenen Sanktion auch dann erteilt werden, wenn - wie hier - die Vorlage eines Gutachtens nicht von der Behörde angeordnet, sondern von ihr mit dem Betroffenen vereinbart wurde (vgl. Beschluss vom 11. Juni 2006 - BVerwG 3 B 99.07 - Buchholz 442.10 § 2 StVG Nr. 15).
  • VG Augsburg, 09.09.2019 - Au 7 K 18.1240

    Alkoholfahrt mit einem Fahrrad

    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (st. Rspr. des BVerwG, vgl. BVerwG, B.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - NJW 2005, 3081; B.v. 11.6.2008 - 3 B 99/07 - NJW 2008, 3014; BayVGH, B.v. 5.6.2009 - 11 CS 09.69; BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 11 ZB 08.1466; VG München, U.v. 10.7.2009 - M 6b K 08.1412).
  • VG Neustadt, 28.01.2016 - 3 L 4/16

    Hörgerät bei 85 jährigem reicht nicht für Fahrerlaubnisentziehung

    Diese Schlussfolgerung ist nämlich nur dann zulässig, wenn die Gutachtensanordnung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig war (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 3 B 99/07 -, NJW 2008, 3014).
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