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   BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97   

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BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97 (https://dejure.org/1997,1617)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1997 - 3 BN 1.97 (https://dejure.org/1997,1617)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1997 - 3 BN 1.97 (https://dejure.org/1997,1617)
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Ganzjähriges Taubenfütterungsverbot (BVerwG)

§ 10 PolG, Polizeiverordnung, abstrakte Gefahr, § 1 TierSchG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wertung einer abstrakten Gefahr von Gesundheitsschädigungen als vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes (TierschG) - Überordnung des Schutzguts der menschlichen Gesundheit über dem des Tierschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    Art. 4 GG
    Verbot des Fütterns wildlebender Tauben im Stadtgebiet - Glaubensüberzeugung, die die Fütterung wildlebender Tauben auf öffentlichen Straßen gebietet - Verstoß gegen Grundrecht aus Art. 4 GG

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Tauben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97
    Diese unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose oder, wie der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 99.67 - DÖV 1970, 713 gesagt hat, durch die Betrachtungsweise: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden muß; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, daß mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlaß besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat zur Folge, daß auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann.
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Die abstrakte Gefahr unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose oder, wie der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 99.67 - (DÖV 1970, 713, 715) gesagt hat, durch die Betrachtungsweise: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat zur Folge, dass auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (vgl. auch Beschluss vom 24. Oktober 1997 - BVerwG 3 BN 1.97 - Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2012 - 11 KN 187/12

    Auf Wochenendnächte begrenztes Trinkverbot auf Straße kann zulässig sein

    Die abstrakte Gefahr unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose oder, wie der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 99.67 - (DÖV 1970, 713, 715) gesagt hat, durch die Betrachtungsweise: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat zur Folge, dass auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (vgl. auch Beschluss vom 24. Oktober 1997 - BVerwG 3 BN 1.97 - Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Zur Konkretisierung des tierschutzrechtlichen Grundanliegens, Tieren vermeidbare Leiden zu ersparen, ist - in Anlehnung an die hier nicht unmittelbar einschlägige Bestimmung des § 1 Satz 2 TierSchG - darauf abzustellen, ob die Leiden nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch einen "vernünftigen Grund" zu rechtfertigen sind (siehe BVerfG, Beschluss vom 20.06.1978 - 1 BvL 14/77 -, BVerfGE 48, 376 ; BVerwG, Beschluss vom 24.10.1997 - 3 BN 1.97 -, Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10; von Loeper, a.a.O., § 1 Rn. 45, 52 ff.; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 2003, § 1 Rn. 28).
  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10

    Verwilderte Stadttauben

    Dieser widerspricht der ständigen Rechtsprechung, die schon das Vorliegen abstrakter Gesundheitsgefährdungen als vernünftigen Grund i. S. d. § 1 S. 2 TierSchG ansieht (BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1997 - 3 BN 1.97 -, juris Rdnr. 4):.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2012 - 1 S 2603/11

    Unzulässigkeit einer Polizeiverordnung gegen das Mitführen von Glasbehältnissen

    Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden muss; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit derselben Wahrscheinlichkeit in irgend einem Einzelfall ein Schaden einzutreten pflegt, dieser Einzelfall aber ex ante noch nicht identifiziert werden kann, so dass Anlass besteht, dass die Polizeibehörde den Eintritt des Schadens mit einem generell-abstrakten Rechtssatz verhindert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.10.1997 - 3 BN 1/97 - BWGZ 1998, 3 = Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10; Urteil vom 03.07.2002 - 6 CN 8/01 u.a. - BVerwGE 116, 347; Senatsbeschluss vom 06.10.1998 - 1 S 2272/97 - a.a.O.; und Senatsurteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 - ESVGH 60, 65 = VBlBW 2010, 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2019 - 8 S 2962/18

    Die Feststellung, dass eine technische Baubestimmung des Umwelt- und

    Diese unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose bzw. die Betrachtungsweise: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat (lediglich) zur Folge, dass auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.10.1997 - 3 BN 1.97 -, Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10).
  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03

    Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der

    Die abstrakte Gefahr unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose oder, wie der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 BVerwG 4 C 99.67 (DÖV 1970, 713, 715) gesagt hat, durch die Betrachtungsweise: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat zur Folge, dass auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (vgl. auch Beschluss vom 24. Oktober 1997 BVerwG 3 BN 1.97 Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2023 - 1 S 1718/22

    Anspruch des Anliegers eines städtischen Platzes auf Einschreiten der Polizei

    In diesem Sinne genügt bereits die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts (BVerwG, Beschl. v. 24.10.1997 - 3 BN 1/97 - BWGZ 1998, 3, juris Rn. 4; Urt. v. 03.07.2002, a.a.O. Rn. 35; Senat, Normenkontrollbeschl.
  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 5.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Die abstrakte Gefahr unterscheidet sich von der konkreten Gefahr nicht durch den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern durch den Bezugspunkt der Gefahrenprognose oder, wie der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 99.67 - (DÖV 1970, 713, 715) gesagt hat, durch die Betrachtungsweise: Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann; eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz zu bekämpfen; das hat zur Folge, dass auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall verzichtet werden kann (vgl. auch Beschluss vom 24. Oktober 1997 - BVerwG 3 BN 1.97 - Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10).
  • VG Stuttgart, 27.05.2014 - 5 K 433/12

    Taubenfütterungsverbot durch Polizeiverordnung

    Zur Konkretisierung des tierschutzrechtlichen Grundanliegens, Tieren vermeidbare Leiden zu ersparen, ist darauf abzustellen, ob die Leiden nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch einen "vernünftigen Grund" zu rechtfertigen sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.06.1978 - 1 BvL 14/77 -, BVerfGE 48, 376, 389; BVerwG, Beschl. v. 24.10.1997 - 3 BN 1/97 -, Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2959/18

    Überprüfung Technische Baubestimmungen im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens;

  • BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 1.02

    Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2023 - 11 ME 506/23

    Rindertransport; Schächtung; Tierschutzwidrige Schlachtung; Verhalten;

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2021 - 11 ME 117/21

    Abstrakte Gefahr; Anhörung; Darlegungs- und Beweislast; Fahrtenbuch; konkrete

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 5 A 1188/13

    Verbot der Straßenprostitution in Dortmund rechtmäßig

  • BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 3.01

    Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

  • OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 89/00

    Anforderungen an ein Verbot der Haltung von gefährlichen Hunden in

  • BVerwG, 18.12.2002 - 6 CN 4.01

    Gefahrhundeverordnung des Landes Schleswig-Holstein teilweise ungültig

  • VG Osnabrück, 08.12.2023 - 2 B 38/23

    Abstrakte Gefahr; Erlass; konkrete Gefahr; Marokko; Rindertransport; Schächtung;

  • VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06

    Rechtfertigung eines Taubenfütterungsverbots

  • OLG Koblenz, 02.05.2012 - 2 SsBs 114/11

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

  • VG Düsseldorf, 16.12.2015 - 18 K 218/15

    Taubenfütterung; ordnungsbehördliche Verordnung; Verhältnismäßigkeit;

  • OLG Koblenz, 02.11.2012 - 1 SsBs 105/12

    Kommunen können Fütterungsverbot von Tauben und Wasservögel anordnen - Verstoß

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2020 - 8 S 2944/18

    Kein Verbot von OSB-Platten auf Verdacht!

  • BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 2.02

    Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 6.01

    Hunderegelung in Niedersächsischer Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt

  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.210

    Zur Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 Satz

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035

    Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise

  • BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 5.02

    Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig

  • BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 22.03

    Untersagung der Haltung eines Staffordshire Bullterriers als "gefährlichen" Hund

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2004 - 10 S 2237/02

    Zur Rechtmäßigkeit einer landesrechtlichen und über die Anforderungen nach dem

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 7.01

    Hunderegelung in Niedersächsischer Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt

  • BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 4.02

    Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig

  • VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037

    Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen

  • BVerwG, 20.08.2003 - 6 CN 3.02

    Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg teilweise ungültig

  • VG Düsseldorf, 04.05.2011 - 18 K 1622/11

    Taubenfütterungsverbot der Stadt Langenfeld bestätigt

  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.248

    Normenkontrollantrag; Sperrzeitverordnung für Spielhallen; Verfassungsmäßigkeit

  • VGH Bayern, 23.07.2013 - 10 N 13.225

    Normenkontrollantrag; Sperrzeitverordnung für Spielhallen; Verfassungsmäigkeit

  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 19.1938

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu

  • VG Gelsenkirchen, 30.11.2006 - 16 K 3159/05

    Anlein- und Maulkorbpflicht

  • VGH Bayern, 24.11.2021 - 2 N 21.2173

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Technische Baubestimmungen zu

  • VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 5 K 10.01853

    Die Berechtigung einer Gemeinde zum Erlass eines Taubenfütterungsverbots ist auch

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