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   OVG Sachsen, 06.04.2000 - 3 BS 816/99   

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https://dejure.org/2000,26745
OVG Sachsen, 06.04.2000 - 3 BS 816/99 (https://dejure.org/2000,26745)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.04.2000 - 3 BS 816/99 (https://dejure.org/2000,26745)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. April 2000 - 3 BS 816/99 (https://dejure.org/2000,26745)
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen, 07.06.2021 - 6 B 324/20

    Veranstaltung von Pokerturnieren; nicht wirtschaftlicher Verein;

    13 Ist für die Ausübung eines Gewerbes eine gewerberechtliche Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Bewilligung) erforderlich und wird es ohne diese Zulassung betrieben, so rechtfertigt bereits die formelle Illegalität des Betriebs in der Regel dessen Untersagung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO, es sei denn, die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes ist im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde derart offensichtlich gegeben, dass sie ohne weitere Prüfung erkennbar ist (NdsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2018 - 7 ME 32/18 -, juris Rn. 29 unter Bezugnahme auf die Rspr. des BVerwG zu glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV: Urt. v. 15. Mai 2013 - 8 C 40.12 -, juris Rn. 52; SächsOVG, Beschl. v. 6. April 2000 - 3 BS 816/99 -, juris Rn. 3; HessVGH, Beschl. v. 23. September 1996 - 14 TG 4192/95 -, juris Rn. 10; s. a. Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand 85. EL 2020, § 15 Rn. 24; Leisner, in: Pielow, BeckOK GewO, Stand: 1. Dezember 2019, § 15 Rn. 38).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 63/17

    Formelle Illegalität; Schließungsverfügung; Spielhalle; Verbundspielhalle

    In der Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass mit Rücksicht auf das vom Gesetzgeber zum Zweck der präventiven Gefahrenabwehr vorgeschaltete Erlaubnisverfahren jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Gewerbes im Entscheidungszeitpunkt nicht offensichtlich und eindeutig erkennbar ist, ein Einschreiten nach § 15 Abs. 2 GewO zulässig ist (OVG Bautzen, Beschl. v. 06.04.2000 - 3 BS 816/99 -, juris Rn. 3; VGH Kassel, Beschl. v. 23.09.1996 - 14 TG 4192/95 -, juris Rn. 10; OVG Hamburg, Beschl. v. 23.02.1996 - Bs V 17/96 -, juris Rn. 2; zu § 9 Abs. 1 GlüStV: BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris Rn. 52; s. auch Landmann/Rohmer, GewO, Kommentar, Stand 08/2016, § 15 Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.2017 - 7 ME 91/17

    Befreiung von dem Verbot von Verbundspielhallen; Abhängigkeit des Betriebs einer

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06.09.2017 - 7 ME 70/17 -, juris und - 7 ME 63/17 -, juris, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.04.2000 - 3 BS 816/99 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.09.1996 - 14 TG 4192/95 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2018 - 7 ME 15/18

    Unbillige Härte; formelle Illegalität; materielle Illegalität;

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist, d. h. wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit nicht auf der Hand liegt (vgl. Beschluss des Senats vom 07.11.2017 - 7 ME 91/17 -, juris; Beschlüsse des Senats vom 06.09.2017 - 7 ME 70/17 -, juris und - 7 ME 63/17 -, juris, jeweils unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.04.2000 - 3 BS 816/99 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.09.1996 - 14 TG 4192/95 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.09.2017 - 7 ME 70/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; unbillige Härte; formelle Illegalität;

    Das gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist (vgl. dahingehend: BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 40.12 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.04.2000 - 3 BS 816/99 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 23.09.1996 - 14 TG 4192/95 -, juris).
  • VG Cottbus, 05.04.2019 - 3 L 214/18

    Einstellung des Betriebes von Spielhallen

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die materielle Genehmigungsfähigkeit des Betriebes im Zeitpunkt der Entscheidung der Untersagungsbehörde nicht offensichtlich und ohne weitere Prüfung erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 40.12 -, juris Rn. 53; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. April 2018, a.a.O., juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Sachsen, Beschluss vom 6. April 2000 - 3 BS 816/99 -, juris Rn. 3; VGH Hessen, Beschluss vom 23. September 1996 - 14 TG 4192/95 -, juris Rn. 10).
  • VG Wiesbaden, 12.12.2006 - 5 G 1337/06

    Entbehrlichkeit einer Gaststättenerlaubis für den Betrieb eines der Allgemeinheit

    Ein formell illegales Gaststättengewerbe könne nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO i.V.m. § 31 GaststättenG zur Gewährleistung des vom Gesetzgeber zum Zwecke der präventiven Gefahrenabwehr vorgeschalteten Erlaubnisverfahrens mit sofortiger Vollziehung untersagt werden (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 06.04.2000, Az.: 3 BS 816/99 ).
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