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ArbG Gelsenkirchen, 26.11.2015 - 3 BV 5/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 26.11.2015 - 3 BV 5/15
- LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Gelsenkirchen, 30.08.2016 - 5 BV 19/16
Behinderung der Betriebsratstätigkeit durch persönliche Überwachung
In dem Verfahren 3 BV 5/15 beantragte die Arbeitgeberin die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung, außerordentlichen Kündigung mit sozialler Auslauffrist des Betriebsratsvorsitzenden I zu ersetzen. - LAG Hamm, 12.07.2016 - 7 TaBV 3/16
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur beabsichtigten außerordentlichen …
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 26.11.2015 - 3 BV 5/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag derArbeitgeberin abgewiesen wird.Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 26.11.2015 - 3 BV 5/15 - abzuändern und die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden zu ersetzen wie auch die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist des Betriebsratsvorsitzenden zu ersetzen.