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   OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03.Z   

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https://dejure.org/2006,4549
OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03.Z (https://dejure.org/2006,4549)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.11.2006 - 3 Bf 232/03.Z (https://dejure.org/2006,4549)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. November 2006 - 3 Bf 232/03.Z (https://dejure.org/2006,4549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristung der Fahrerlaubnis zweier Klassen bei Neuerteilung eines Führerscheins; Eingriff in die Berufsfreiheit durch Beschränkung der Fahrerlaubnis eines Busfahrers; Bestimmung der Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Befristung der Fahrerlaubnis; Zulässigkeit einer ...

  • archive.org
  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. x; ; FeV § 76 Nr. 9 Satz 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Bestandsschutz - nachträgliche Befristung der Fahrerlaubnis der Klassen C und CE bei der Umstellung einer bis zum 31. Dezember 1998 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse 2

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03
    Die danach erforderliche Bestimmtheit kann auch durch Auslegung nach den allgemein gültigen Auslegungsmethoden ermittelt werden (BVerfG, Beschl. v. 20.10.1981, BVerfGE 58, 257, 277 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 6898/95

    Straßenverkehrsrecht: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Rücknahme einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03
    Ein derartig besonders wichtiges Gemeinschaftsgut ist die Verkehrssicherheit, die dem Schutz von Leib oder Leben aller Verkehrsteilnehmer dient (so OVG Münster, Urt. v. 3.6.1996, NWVBl. 1997, 145, 146 zu § 2 Nr. 2a FahrlG).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 2.94

    Medizinisch-psychologisches Gutachten als Voraussetzung für die Verlängerung

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03
    Dies wird nicht immer durch höhere Lebens- und Berufserfahrung ausgeglichen werden können (BVerwG, Urt. v. 17.5.1995, BVerwGE 98, 221, 225).
  • BVerwG, 24.09.2002 - 3 C 18.02

    Fahrerlaubnis, Neuerteilung einer -; Neuerteilung einer Fahrerlaubnis; Entzug der

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03
    a) Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 24. September 2002 (NJW 2003, 530, 531) festgestellt, dass es offensichtlich sei und keiner weiteren Begründung bedürfe, dass § 76 Nr. 9 FeV von § 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. x StVG gesetzlich gedeckt sei.
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus OVG Hamburg, 27.11.2006 - 3 Bf 232/03
    Dabei lässt sich der Grad rechtsstaatlich gebotener Bestimmtheit nicht allgemein festlegen (siehe zum Ganzen BVerfG, Beschl. v. 4.5.1997, NJW 1998, 669, 670 m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 23.02.2007 - 6 B 413/06

    Ablehnung; Amtsarzt; Antrag; Deutsches Reich; Entziehung; Fahreignung;

    Die Vorschriften dienen dem überragenden öffentlichen Interesse an der Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit, die von dem mit höheren Risiken verbundenen Lastkraftverkehr ausgehen (s. OVG Hamburg, Beschl. vom 27.11.2006, DAR 2007, 106, 107 f.; VG Gießen, Urt. vom 16.02.2000, NVwZ 2000, 270; VG München, Urt. vom 25.01.2002 - M 6a K 01.3829 -, juris, Rn. 36; Weibrecht, aaO., S. 271).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 10 A 10851/08

    In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

    Diese Sichtweise erklärt zudem, warum der Europäische Gerichtshof schon in der Vergangenheit im Zusammenhang mit den ihm vorgelegten Fragen nicht näher auf die Befugnisse des Aufnahmestaates, den in anderen Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen in Rechtsmissbrauchsfällen die Anerkennung zu versagen, eingegangen war und auch die seinen jüngsten Entscheidungen zu Grunde liegenden - gerade den Gedanken des Rechtsmissbrauchs ansprechenden - neuerlichen Vorlagefragen bereits dahin umformuliert hat, dass sie sich für ihn wiederum nur unter dem Blickwinkel dieser Kompetenzthematik beantworten ließen (vgl. Hailbronner, NJW 2007, S. 1089, Dauer, NJW 2008, S. 2381 sowie bereits Beschluss des 7. Senates des erkennenden Gerichts vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650, OVG Hamburg, DAR 2007, S. 106 und VGH München, DAR 2007, S. 535) .
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