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   OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09   

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OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 (https://dejure.org/2010,19875)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 (https://dejure.org/2010,19875)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 3 Bs 238/09 (https://dejure.org/2010,19875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung; Zuständigkeit der Amtsgerichte bei Rechtsstreit über die Durchführung des Eheschließungsverfahrensdurchführung

  • Justiz Hamburg

    Art 6 GG, § 60a Abs 2 AufenthG 2004, § 50 PStG vom 01.01.2009, § 13 Abs 4 S 1 PStG vom 01.01.2009, § 49 PStG vom 01.01.2009
    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung; Zuständigkeit der Amtsgerichte bei Rechtsstreit über die Durchführung des Eheschließungsverfahrensdurchführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines ausländischen Verlobten auf Aussetzung der Abschiebung im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet; Folgen des Vorweises einer standesamtlichen Mitteilung im Sinne des § 13 Abs. 4 S. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines ausländischen Verlobten auf Aussetzung der Abschiebung im Falle einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet; Folgen des Vorweises einer standesamtlichen Mitteilung im Sinne des § 13 Abs. 4 S. 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bevorstehende Eheschließung erspart Abschiebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 595
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07

    Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
    Steht die Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Bundesgebiet unmittelbar bevor, kann zum Schutz der Eheschließungsfreiheit ein Anspruch des ausländischen Verlobten auf Aussetzung der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG bestehen (Fortführung OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2007, 3 Bs 28/07, juris).

    Das Beschwerdegericht hat die insoweit geltenden Grundsätze bisher wie folgt umrissen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 4.4.2007, InfAuslR 2007, 282):.

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
    "Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und einer daraus resultierenden Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.1971, BVerfGE 31 S. 58, 67 ff.; Beschl. v. 30.11.1982, BVerfGE 62 S. 323, 329; Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76 S. 1, 42) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht.
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
    "Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und einer daraus resultierenden Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.1971, BVerfGE 31 S. 58, 67 ff.; Beschl. v. 30.11.1982, BVerfGE 62 S. 323, 329; Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76 S. 1, 42) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
    Umgekehrt ist nicht von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung auszugehen, wenn der Standesbeamte einen Termin zur Eheschließung aus Gründen nicht festsetzen kann, die in die Sphäre der Verlobten fallen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 13.11.2001, InfAuslR 2002 S. 228, 230, 231).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09
    "Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen der bevorstehenden Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen und einer daraus resultierenden Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60 a Abs. 2 AufenthG wegen der aus Art. 6 GG (auch für Ausländer) geschützten Eheschließungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4.5.1971, BVerfGE 31 S. 58, 67 ff.; Beschl. v. 30.11.1982, BVerfGE 62 S. 323, 329; Beschl. v. 12.5.1987, BVerfGE 76 S. 1, 42) setzt voraus, dass die Eheschließung im Bundesgebiet unmittelbar bevorsteht.
  • VG Hamburg, 13.10.2016 - 15 E 2861/16

    Eilverfahren gegen die Abschiebung in den Kosovo, Abschiebung erfolgt ohne

    Sind die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vor dem Standesbeamten geforderte Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird, so kommt die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung in Betracht, wenn dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 4.4.2007, 3 Bs 28/07, juris Rn. 8, und Beschluss vom 9.2.2010, 3 Bs 238/09, juris Rn. 10).

    Jedenfalls nach der Mitteilung nach § 13 Abs. 4 S. 1 PStG, dass die Eheschließung vorgenommen werden könne, liegen deshalb die Duldungsvoraussetzungen vor (OVG Hamburg, Beschluss vom 9.2.2010, 3 Bs 238/09, juris Rn. 12).

    Es fehlte damit zum Zeitpunkt der Abschiebung für den Antragsteller nur noch die Erteilung der Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht (offen bislang dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 9.2.2010, 3 Bs 238/09, juris Rn. 13).

    Ab dieser Mitteilung hätte nach der Rechtsprechung unzweifelhaft ein Anspruch auf Duldung bestanden (OVG Hamburg, Beschluss vom 9.2.2010, 3 Bs 238/09, juris Rn. 12) .

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 3 S 109.16

    Duldung; Eheschließung; unmittelbar bevorstehend; zeitnaher Heiratstermin

    Der Antragsgegner weist zutreffend darauf hin, dass die beabsichtigte Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen im Hinblick auf die durch Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 12 EMRK geschützte Eheschließungsfreiheit nur dann ein rechtliches Abschiebungshindernis als Voraussetzung eines Duldungsanspruchs nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG begründet, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, was nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich durch einen zeitnahen Heiratstermin zu belegen ist (Beschluss vom 9. Februar 2007 - OVG 3 S 5.07 - juris Rn. 3; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 - juris Rn. 4; OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 2 M 12/09 - juris Rn. 4 ff.; Bauer, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 60a AufenthG Rn. 21 f.; offen gelassen von OVG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 3 Bs 238/09 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2017 - 2 M 100/17

    Abschiebung eines Ausländers trotz geplanter Eheschließung

    Solange die Überprüfung der von dem Ausländer vorgelegten Dokumente durch die deutschen Botschaft - wie hier - noch nicht abgeschlossen ist, liegt eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung nicht vor (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.06.2004 - 2 M 359/04 - st. Rspr.; HambOVG, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 -, Juris RdNr. 13).
  • OVG Bremen, 28.09.2016 - 1 B 153/16

    Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung - Duldung; Eheschließung

    Die Frage, ob und gegebenenfalls wann ein Ausländer aus Gründen des Schutzes der Eheschließungsfreiheit einen Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Abs. 2 AufenthG hat, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.03.2014 - OVG 2 S 18.14, [...] sowie Beschl. v. 04.04.2011 - OVG 11 S 9.11, [...]; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 Bs 238/09, StAZ 2001, 186 ; Nds. OVG, Beschl. v. 07.07.2010 - 8 ME 139/10, AuAS 2010, 219 ; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.03.2007 - 18 B 2564/065, [...]; vgl. auch Beschl. des Senats vom 13.10.2004 - 1 B 347/04, n. v.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2023 - 11 S 1623/23

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung

    Zudem ist die Maßnahme der Sphäre des Antragstellers zuzurechnen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 - juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.08.2023 - 12 S 1401/23 - BA S. 5 ).
  • VGH Bayern, 05.05.2021 - 10 CE 21.1228

    Keine Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Duldung zum Zweck der Eheschließung

    Die Beantwortung der Frage, ob ein Standesamt es im Rahmen seiner Prüfung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 PStG im konkreten Einzelfall zu Unrecht für erforderlich gehalten hat, die Echtheit ihm vorgelegter ausländischer Urkunden durch dritte Behörden überprüfen zu lassen, mit der Folge, dass es keine Positivmitteilung macht, unterfällt nicht der Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichte (vgl. OVG Hamburg, B.v. 9.2.2010 - 3 Bs 238/09 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 M 93/14

    Vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung bei ernsthaft beabsichtigter

    Solange die Überprüfung der Echtheit der von dem Ausländer vorgelegten Dokumente mit Hilfe eines Vertrauensanwaltes der zuständigen deutschen Botschaft - wie hier - noch nicht abgeschlossen ist, liegt eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung nicht vor (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.06.2004 - 2 M 359/04 - st. Rspr.; HambOVG, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 -, Juris RdNr. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2023 - 4 MB 4/23

    Ausländerrecht (Abschiebung)

    Ausnahmsweise kann es genügen, dass das Verwaltungsverfahren zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nachweislich erfolgreich abgeschlossen ist und die Eheschließung sich nur aus nicht in der Sphäre der Verlobten liegenden Gründen verzögert (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 28.09.2016 - 1 B 153/16 -, juris Rn. 2; VGH München, Beschl. v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 -, juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 -, juris Rn. 8 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2017 - L 9 SO 213/17

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

    Letzteres ist jedenfalls nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Aussetzung einer Abschiebungsverfügung (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2007, 3 Bs 28/07, juris Rn. 8, und Beschluss vom 09.02.2010, 3 Bs 238/09, juris Rn. 10) anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist.
  • VGH Bayern, 20.10.2022 - 19 ZB 22.1359

    Kein Anspruch auf Rückgängigmachung der Abschiebung

    Die ab dem 31. Oktober 2009 geltende Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum AufenthG (in der Folge insoweit nicht verändert) dürfte an die seit dem 1. Januar 2009 geltende Fassung des Personenstandsgesetzes (BGBl. I 2007 S. 122) anknüpfen (vgl. OVG Hamburg, B.v. 9.02.2010 - 3 Bs 238/09 - juris 11).
  • VG Gelsenkirchen, 04.03.2016 - 7a L 353/16

    Dublin-Verfahren; Frankreich; Eheschließung

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