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   OVG Hamburg, 04.02.2003 - 3 Bs 479/02   

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OVG Hamburg, 04.02.2003 - 3 Bs 479/02 (https://dejure.org/2003,6176)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2003 - 3 Bs 479/02 (https://dejure.org/2003,6176)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2003 - 3 Bs 479/02 (https://dejure.org/2003,6176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserteilung durch örtlich unzuständige Behörde ; Ablegung der praktischen Prüfung am falschen Ort; Sitz einer Ferienfahrschule ; Täuschung der Behörde über den Wohnsitz des Bewerbers ; Bedenken gegen die Befähigung zum Führen ...

  • Judicialis

    FeV § 17 Abs. 3; ; FeV § 46 Abs. 4; ; HmbVwVfG § 48; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ferienfahrschule - Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Hamburg, 12.10.1999 - 5 VG 2069/99

    Ferienfahrschule - Zuständigkeit der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2003 - 3 Bs 479/02
    Mit ihr wird im Interesse der Verkehrssicherheit das Ziel verfolgt, dass der Fahrerlaubnisbewerber die praktische Prüfung dort ablegen soll, wo er nach Erwerb der Fahrerlaubnis erwartungsgemäß hauptsächlich am Verkehr teilnehmen wird, nämlich an seinem Wohn-, Ausbildungs- oder Arbeitsort; insbesondere soll zur Vermeidung von Sicherheitsbedenken verhindert werden, dass Fahrerlaubnisbewerber, die in einer Großstadt wohnen, sich den besonderen Anforderungen des großstädtischen Verkehrs aber nicht gewachsen fühlen, auf einen dünn besiedelten Bereich ausweichen, um dort eine Fahrerlaubnis zu erwerben (vgl. die amtliche Begründung zu § 17 Abs. 3 FeV, abgedruckt im Verkehrsblatt 1998 S. 1073 f.; VG Hamburg, Beschl. v. 12.10.1999, NVwZ-RR 2000 S. 284, 285 f.).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2003 - 3 Bs 479/02
    Die von der Antragsgegnerin verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis kann nicht in eine Rücknahme der Fahrerlaubnis mit Jetztwirkung umgedeutet (§ 47 HmbVwVfG) oder als durch § 48 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG als Rechtsgrundlage gedeckt angesehen werden (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 19.8.1988, BVerwGE 80 S. 96, 97; Urt. v. 23.5.1995, BVerwGE 98 S. 298, 304; VGH Mannheim, Urt. v. 12.4.1994, NVwZ-RR 1995 S. 170), weil die Antragsgegnerin keine Ermessensentscheidung getroffen hat und es für eine Ermessensreduzierung auf Null keine genügenden Anhaltspunkte gibt (vgl. § 47 Abs. 3 HmbVwVfG).
  • OVG Hamburg, 30.01.2002 - 3 Bs 4/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung oder Befähigung zum Führen

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2003 - 3 Bs 479/02
    Bei überschlägiger Prüfung kommt für das Beschwerdegericht aber ebenso die Annahme in Betracht, dass Bedenken gegen die Fahrbefähigung in Fällen wie dem hier gegebenen nicht begründet sind und dass die Antragsgegnerin zur Beseitigung der genannten Sicherheitsbedenken nur berechtigt gewesen ist, nach - als Voraussetzung für eine negative Ermessensausübung - erfolgloser Einräumung der Möglichkeit für den Antragsteller, die erforderliche praktische Prüfung in Hamburg nachzuholen, die ihm rechtswidrig erteilte Fahrerlaubnis gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG - im Rahmen einer Ermessensentscheidung - zurückzunehmen (vgl. hierzu VG Hamburg, Beschl. v. 2.5.2002 - 15 VG 1374/02 - unter Hinweis auf den Beschl. d. des OVG Hamburg v. 30.1.2002, NJW 2002 S. 2123, 2124, wonach für eine Rücknahme der Fahrerlaubnis gemäß § 48 HmbVwVfG Raum sein kann, wenn die Erteilung der Fahrerlaubnis aus Gründen rechtswidrig ist, die weder die Voraussetzungen der Eignung noch die der Befähigung betreffen).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 10 S 1215/93

    Rücknahme einer im Wege der Umschreibung erteilten deutschen Fahrerlaubnis nach

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2003 - 3 Bs 479/02
    Die von der Antragsgegnerin verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis kann nicht in eine Rücknahme der Fahrerlaubnis mit Jetztwirkung umgedeutet (§ 47 HmbVwVfG) oder als durch § 48 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG als Rechtsgrundlage gedeckt angesehen werden (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 19.8.1988, BVerwGE 80 S. 96, 97; Urt. v. 23.5.1995, BVerwGE 98 S. 298, 304; VGH Mannheim, Urt. v. 12.4.1994, NVwZ-RR 1995 S. 170), weil die Antragsgegnerin keine Ermessensentscheidung getroffen hat und es für eine Ermessensreduzierung auf Null keine genügenden Anhaltspunkte gibt (vgl. § 47 Abs. 3 HmbVwVfG).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2003 - 3 Bs 479/02
    Die von der Antragsgegnerin verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis kann nicht in eine Rücknahme der Fahrerlaubnis mit Jetztwirkung umgedeutet (§ 47 HmbVwVfG) oder als durch § 48 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG als Rechtsgrundlage gedeckt angesehen werden (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urt. v. 19.8.1988, BVerwGE 80 S. 96, 97; Urt. v. 23.5.1995, BVerwGE 98 S. 298, 304; VGH Mannheim, Urt. v. 12.4.1994, NVwZ-RR 1995 S. 170), weil die Antragsgegnerin keine Ermessensentscheidung getroffen hat und es für eine Ermessensreduzierung auf Null keine genügenden Anhaltspunkte gibt (vgl. § 47 Abs. 3 HmbVwVfG).
  • VG Hamburg, 02.05.2002 - 15 VG 1374/02
    Auszug aus OVG Hamburg, 04.02.2003 - 3 Bs 479/02
    Bei überschlägiger Prüfung kommt für das Beschwerdegericht aber ebenso die Annahme in Betracht, dass Bedenken gegen die Fahrbefähigung in Fällen wie dem hier gegebenen nicht begründet sind und dass die Antragsgegnerin zur Beseitigung der genannten Sicherheitsbedenken nur berechtigt gewesen ist, nach - als Voraussetzung für eine negative Ermessensausübung - erfolgloser Einräumung der Möglichkeit für den Antragsteller, die erforderliche praktische Prüfung in Hamburg nachzuholen, die ihm rechtswidrig erteilte Fahrerlaubnis gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 HmbVwVfG - im Rahmen einer Ermessensentscheidung - zurückzunehmen (vgl. hierzu VG Hamburg, Beschl. v. 2.5.2002 - 15 VG 1374/02 - unter Hinweis auf den Beschl. d. des OVG Hamburg v. 30.1.2002, NJW 2002 S. 2123, 2124, wonach für eine Rücknahme der Fahrerlaubnis gemäß § 48 HmbVwVfG Raum sein kann, wenn die Erteilung der Fahrerlaubnis aus Gründen rechtswidrig ist, die weder die Voraussetzungen der Eignung noch die der Befähigung betreffen).
  • VG Berlin, 30.03.2007 - 11 A 158.07

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Betrug bei theoretischer Prüfung

    Inwieweit bei einem solchen Sachverhalt allein die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 StVG in Betracht kommt und/oder auch eine Rücknahme der Fahrerlaubnis erfolgen kann, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (für die Entziehung nach § 3 bzw. 4 StVG als Spezialregelung: BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 1958 - I B 137.56 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 3; VGH Kassel, Urteil vom 4. Juni 1985 - 2 OE 65/83 -, NJW 1985, 2909; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. September 1991, Nds MBl 1992, 225; VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, NZV 1992, 254; OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 3 BS 4/02 -, NJW 2002, 2123, 2124; VG Minden, Beschluss vom 20. Februar 1991 - 3 L 1006/90 - NZV 1991, 366; VG Braunschweig, Beschluss vom 17. September 2002 - 6 B 530/02 zit. nach juris; ebenso Jagow/Burmann/Heß StVR, 19. Aufl. [2006], § 3 StVG Rdnr. 23 a; die gegenteilige Auffassung (Rücknahme möglich) wird vertreten: VGH Mannheim, Beschluss vom 12. April 1994 - 10 S 1215/93, NVwZ-RR 1995, 170; OVG Hamburg, Beschluss vom 4. Februar 2003 - 3 Bs 479/02 - VRS 105, 466, 470; OVG Koblenz, Urteil vom 5. Juli 1988 - 7 A 25/87 - NZV 1989, 126, 127; Hentschel StVR 38. Aufl. [2005], § 3 StVG Rdnr. 40; Bouska/Laeverenz, FE Recht, 3. Aufl. [2004], § 3 StVG Rdnr. 23 a; Kuckuk/Werny, StVR, 8. Aufl. [1996], § 4 StVG Rdnr. 2).
  • VG Regensburg, 20.11.2014 - RO 8 S 14.1785

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Nach überwiegender Auffassung ist die Fahrerlaubnis auch dann nach § 3 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) zu entziehen, wenn ein Kraftfahrer aufgrund von Umständen, die vor Erteilung der Fahrerlaubnis eingetreten sind, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist, da § 3 StVG und § 46 FeV als spezialgesetzliche Regelungen den allgemeinen Regelungen in den Art. 48, 49 BayVwVfG vorgehen, soweit - wie im vorliegenden Fall - die Eignung oder die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Rede stehen (VGH Mannheim., B.v. 17.12.1991 - 10 S 2855/91; OVG Hamburg, B.v. 4.2.2003 - 3 Bs 479/02; OVG Hamburg, B.v. 30.1.2002 - 3 Bs 4/02; OVG Lüneburg, B.v. 27.9.1991 - 12 M 7440/91; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 3 StVG Rn. 40).
  • VG Minden, 28.05.2004 - 7 K 3007/02

    Erstattung von Kosten der Jugendhilfe; Zuständiger örtlicher Träger für

    Dass der Erstattungsanspruch ausnahmsweise durch den Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein könnte, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 05. Dezember 2001 - 12 A 3537/99 -, ZfS 2004, 45, ist nicht zu ersehen.
  • VG Köln, 26.05.2023 - 6 L 636/23
    vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschluss vom 17. Dezember 1991 - 10 S 2855/91 -, juris, Rn. 3; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (OVG Hamburg), Beschlüsse vom 4. Februar 2003 - 3 Bs 479/02 -, juris, Rn. 10, und vom 30. Januar 2002 - 3 Bs 4/02 -, juris, Rn. 23 f.; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG), Beschluss vom 27. September 1991 - 12 M 7440/91 -, juris, Rn. 2; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, § 3 StVG Rn. 45 m.w.N.
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