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   OVG Hamburg, 16.05.2012 - 3 Bs 5/12   

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https://dejure.org/2012,18136
OVG Hamburg, 16.05.2012 - 3 Bs 5/12 (https://dejure.org/2012,18136)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16.05.2012 - 3 Bs 5/12 (https://dejure.org/2012,18136)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - 3 Bs 5/12 (https://dejure.org/2012,18136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorläufige Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit einer Taxe; Unzuverlässigkeit; finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Justiz Hamburg

    § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG, § 1 Abs 2 S 1 Nr 2c PBZugV, § 2 Abs 1 S 1 PBZugV, § 2 Abs 1 S 2 Nr 3 PBZugV, § 15 Abs 4 PBefG
    Vorläufige Genehmigung zur Ausübung des Gelegenheitsverkehrs mit einer Taxe; Unzuverlässigkeit; finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebliche Anzahl von in das Verkehrszentralregister eingetragenen Verkehrsverstößen als Unzuverlässigkeitsmerkmal eines Taxiunternehmers; Wert von Taxifahrzeugen als verfügbares " finanzielles Mittel i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 PBZugV "

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebliche Anzahl von in das Verkehrszentralregister eingetragenen Verkehrsverstößen als Unzuverlässigkeitsmerkmal eines Taxiunternehmers; Wert von Taxifahrzeugen als verfügbares " finanzielles Mittel i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 PBZugV "

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit eines Taxiunternehmers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Unzuverlässigkeit eines Taxiunternehmers

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Zuverlässigkeit eines Taxiunternehmers

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 647
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Hamburg, 20.06.2008 - 3 Bs 48/08

    Zur Erneuerung einer Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit einer Taxe im Wege

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.05.2012 - 3 Bs 5/12
    Die genannte Bestimmung hat im Übrigen insofern ihren Sinn, als von einem Unternehmer, der selbst schwere Verstöße gegen Vorschriften der Sicherheit des Straßenverkehrs begangen hat, nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu erwarten ist, dass er gegenüber seinen angestellten Fahrern mit dem nötigen Nachdruck darauf hinwirkt, derartige Verstöße zu unterlassen (zur Führungspflicht des Taxenunternehmers gegenüber angestellten Fahrern nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BOKraft und deren Bedeutung im Rahmen des § 1 Abs. 1 PBZugV siehe OVG Hamburg, Beschl. v. 20.6.2008, VRS 115, 225, juris, Rn. 21 ff.).
  • OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09

    Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit;

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.05.2012 - 3 Bs 5/12
    Von dieser Konstellation zu unterscheiden ist allerdings der anders gelagerte Fall, dass einerseits das Unternehmen über ein ausreichendes Geldguthaben verfügt sowie andererseits das einzige Betriebsfahrzeug durch einen Kredit finanziert und sicherungsübereignet ist: Dann wird die Darlehnsverbindlichkeit in ihrer jeweiligen Höhe gleichsam neutralisiert durch den jeweiligen Zeitwert des Fahrzeugs, und das verfügbare Geldguthaben bleibt maßgeblich (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 24.6.2009, GewArch 2009, 363).
  • OVG Hamburg, 03.11.2011 - 3 Bs 182/11

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.05.2012 - 3 Bs 5/12
    Allerdings muss die Verpflichtung zur Erteilung solcher endgültiger Genehmigungen durch einstweilige Anordnung auf die Fälle beschränkt bleiben, in denen der Erteilungsanspruch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. zu alldem zuletzt: OVG Hamburg, Beschl. v. 3.11.2011, 3 Bs 182/11, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - 13 A 8/07

    Unzuverlässigkeit eines Unternehmers bei unkorrektem Verhalten als Taxifahrer

    Auszug aus OVG Hamburg, 16.05.2012 - 3 Bs 5/12
    Die von dem Antragsteller im erstinstanzlichen Verfahren angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 30.4.2008, VRS 115, 218, juris) führt zu keiner anderen Bewertung.
  • VG Hamburg, 19.06.2008 - 5 K 3010/07
    Auszug aus OVG Hamburg, 16.05.2012 - 3 Bs 5/12
    Ebenfalls zutreffend ist die Auffassung der Antragsgegnerin, dass der Zeitwert des Taxenfahrzeugs nicht dazu geeignet ist, das notwendige Eigenkapital nachzuweisen (vgl. dazu auch VG Hamburg, Beschl. v. 19.6.2008, 5 K 3010/07, juris, Rn. 4).
  • VG Hamburg, 28.05.2015 - 5 K 859/15

    Widerruf einer Taxengenehmigung; Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmers wegen

    Einer solchen Argumentation sei bereits das OVG Hamburg (OVG Hamburg, Beschl. v. 16.05.2012, 3 Bs 5/12) entgegengetreten.

    Dies ergebe sich u.a. aus den auf den vorliegenden Fall übertragbaren Begründungen der Beschlüsse des OVG Hamburg vom 16.05.2012 (3 Bs 5/12, VRS Bd. 123, 111 (116)) und des VG Hamburg vom 16.04.2014 (5 K 50/13, n.v.).

    Verstößt ein Taxiunternehmer, der in seinem Betrieb selbst als Fahrer tätig ist, regelmäßig erheblich gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (z.B. Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Rotlichtverstöße, Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt, Trunkenheit im Verkehr), ist von ihm nicht mit der erforderlichen Sicherheit zu erwarten, dass er gegenüber seinen angestellten Fahrern mit den nötigen Nachdruck darauf hinwirkt, derartige Verstöße zu unterlassen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.05.2012, 3 Bs 5/12, juris, Rn. 18; VG Hamburg, Beschl. v. 25.09.2014, 15 E 4185/14, n.v.; bestätigt durch OVG Hamburg, Beschl. v. 20.11.2014, 3 Bs 212/14, n.v.).

    Denn begeht ein Taxenunternehmer als Taxifahrer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften, ist von ihm regelmäßig nicht zu erwarten, dass er gegenüber seinen angestellten Fahrern mit dem nötigen Nachdruck darauf hinwirkt, derartige Verstöße zu unterlassen (so im Ergebnis auch OVG Hamburg, Beschl. v. 16.05.2012, 3 Bs 5/12, juris, Rn. 18; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 21.02.2012, 3 Bs 185/11, n.v. (Unzuverlässigkeit als Taxenunternehmer wegen rechtskräftiger Verurteilung zu 50 Tagessätzen wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung gegenüber einem Fahrgast); OVG Sachsen, Beschl. v. 03.08.2012,4 A 724/11, juris, Rn. 6).

    Zwar hat die Kammer dort im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass zwei rechtskräftige Verurteilungen wegen Beleidigung zu Geldstrafen von jeweils 40 bzw. 60 Tagessätzen noch keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften darstellen dürften (in der Beschwerdeinstanz hat das OVG Hamburg die Frage, ob die beiden strafrechtlichen Verurteilungen wegen Beleidigung als schwere Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften anzusehen sind, offen gelassen, vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 16.05.2012, 3 Bs 5/12, juris, Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2024 - 13 A 183/21
    vgl. Letzteres ablehnend VG Köln, Beschluss vom 31. August 2012 - 18 L 1013/12 -, juris, Rn. 15; ablehnend zur PBZugV: Hamb. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 Bs 5/12 -, juris, Rn. 21.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2016 - 1 N 54.15

    Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit einer Taxe; finanzielle

    Der Wert des Taxenfahrzeugs ist bei der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit nicht zu berücksichtigen (Anschluss an Hamburgisches OVG, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 Bs 5/12 - juris).

    Falls er das Fahrzeug zur Sicherung eines Kredits sicherungsübereignen oder beleihen würde, bliebe er zwar möglicherweise im Besitz des Fahrzeugs, doch dem so erlangten Geldbetrag stünde eine entsprechende Geldschuld gegenüber, die von dem Eigenkapital abzuziehen wäre (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 Bs 5/12 - juris Rn. 21 m.w.N., zustimmend Fielitz/Grätz, PBefG, Stand: AL 65, Dezember 2012, § 2 PBZugV Rn. 5).

  • VGH Bayern, 16.03.2023 - 11 CE 23.60

    Verlängerung einer Genehmigung zur Ausübung des Verkehrs mit Taxen

    In diesem Fall steht das Verbot der Erteilung vorläufiger Genehmigungen oder von Genehmigungen mit Widerrufsvorbehalt gemäß § 13 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes vom 8. August 1990 (PBefG, BGBl I S. 1690), zuletzt geändert durch das teilweise zum 1. Juli 2022 in Kraft getretene Gesetz vom 16. April 2021 (BGBl I S. 822), nach verfassungskonformer Auslegung (Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 GG) dem Erlass einer Regelungsanordnung nicht entgegen (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2021 - 11 CE 20.2844 - juris Rn. 11; VGH BW, B.v. 30.7.2018 - 9 S 1272/18 - juris Rn. 7; OVG Hamburg, B.v. 16.5.2012 - 3 Bs 5/12 - VRS 123, 111 = juris Rn. 14; B.v. 3.11.2011 - 3 Bs 182/11 - VRS 122, 244 = juris Rn. 6 bei Verlängerung bestehender Genehmigungen; als befristete endgültige Genehmigung zulässig: OVG Bremen, B.v. 22.3.2018 - 1 B 26/18 - juris Rn. 12; Fromm/Sellmann/Zuck, PBefG, 5. Aufl. 2022, § 15 Rn. 7; Bidinger, PBefG, Stand Oktober 2021, § 15 Rn. 253; a.A. OVG LSA, B.v. 23.10.2007 - 1 M 148/07 - juris Rn. 4; NdsOVG, B.v. 1.9.2003 - 7 ME 156/03 - juris Rn. 4; Fielitz/Grätz, PBefG, Stand August 2022, § 15 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 07.12.2016 - 11 ZB 16.1703

    Rückwirkende Genehmigung für Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen

    Ob und unter welchen Voraussetzungen es zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in Betracht kommen kann, die Genehmigungsbehörde in Fällen der Verlängerung bestehender Genehmigungen im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO zur Erteilung einer endgültigen, allerdings im Vergleich zur im Verwaltungsverfahren beantragten Dauer deutlich kürzer befristeten personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit einem Taxenbetrieb zu verpflichten, wenn der Antragsteller die Genehmigungsvoraussetzungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit erfüllt (OVG Hamburg, B.v. 3.11.2011 - 3 Bs 182/11 - VRS 122, 244 Rn. 6; B.v. 16.5.2012 - 3 Bs 5/12 - VRS 123, 111 Rn. 14), kann hier dahinstehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2015 - 13 E 850/15

    Erteilung einer Genehmigung zum Gelegenheitsverkehr mit Taxen;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 3. September 2015 - 13 B 655/15 -, juris, vom 26. August 2015 - 13 B 738/15 - und vom 26. Februar 2007 - 13 B 5/07 - OVG Rhein.-Pfalz, Beschluss vom 31. März 2015 - 7 B 11168/14 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 Bs 5/12 -, juris.
  • VG München, 31.07.2015 - M 23 E 15.1616

    Entziehung der Taxigenehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    Allerdings werden die Anforderungen an die Erfolgsaussichten sowie die Art der im Rahmen des Verfahrens nach § 123 VwGO zu erteilenden Genehmigung uneinheitlich gesehen (vgl. Fromm/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 4. Auflage, § 15 Rn. 7; Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Auflage, § 15 Rn. 50; OVG Hamburg, B.v. 16.5.2012 - 3 Bs 5/12 - juris Rn. 14; Niedersächsisches OVG, B.v. 3.5.2012 - 13 ME 9/12 - juris Rn. 6 f).
  • VG Düsseldorf, 17.12.2012 - 6 L 2121/12

    Finanzielle Leistungsfähigkeit Steuerschulden Steuerrückstände Taxigenehmigung

    vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 Bs 5/12 -, NVwZ-RR 2012, 647 (= juris Rdnr. 21).
  • VG Düsseldorf, 22.10.2014 - 6 L 2238/14
    Ob der in der Vermögensübersicht angegebene Wert der Fahrzeuge gegebenenfalls wegen durchgeführter Tachomanipulationen nicht dem tatsächlichen Wert der Fahrzeuge entspricht, und ob sich dies auf die finanzielle Leistungsfähigkeit oder in sonstiger Weise auf die Zuverlässigkeit der Antragstellerin auswirkt, zur Frage, ob der Zeitwert der Taxenfahrzeuge dazu geeignet ist, das notwendige Eigenkapital nachzuweisen verneinend VG Hamburg, Beschluss vom 19. Juni 2008 - 5 K 3010/07 -, juris Rn. 4 (= VRS 115, 314-315 [2009]); OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 Bs 5/12 -, juris Rn. 20 f. (= VRS 123, 111-117 [2012]), wird von der Antragsgegnerin im weiteren Fortgang des Verwaltungsverfahrens näher zu überprüfen sein.
  • VG Gelsenkirchen, 19.04.2013 - 7 L 224/13

    Widerruf Taxigenehmigung; Widerruf Mietwagengenehmigung; finanzielle

    Zum anderen ist sie nicht detailliert genug, um nachzuvollziehen, wie sich das Betriebsvermögen zusammensetzt und ob es die Fahrzeuge miteinbezieht, die nicht zu dem für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erforderlichen Eigenkapital § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 PBZugV gerechnet werden können, vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 3 Bs 5/12 -, juris, Rdnr. 21.
  • VG Braunschweig, 17.10.2022 - 6 B 196/22

    Bargeld; Eigenkapitalbescheinigung; Fahrzeugwert; Forderungen;

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2014 - 7 K 1199/13

    Steuerrückstände; finanzielle Unzuverlässigkeit

  • VG München, 10.06.2015 - M 23 E 15.1503

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen

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