Rechtsprechung
BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
BtMG § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 2, § 15; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; SGB V § 2 Abs. 1a
Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose; Therapiealternative; Kostenübernahme; Erlaubniserteilung; Versagungsgründe; Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs; Sachkenntnis; Sicherungsmaßnahmen; ärztliche Betreuung; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
BtMG § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 2, § 9 Abs. 2, § 15
Betäubungsmittelabhängigkeit; Cannabis; Cannabis-Agentur; Eigenanbau; Erlaubnis; Erlaubniserteilung; Ermessensausübung; Ermessensreduzierung auf Null; Kostenübernahme; Medizinalhanf; Multiple Sklerose; Nebenbestimmungen; Sachkenntnis; Sicherheit und Kontrolle des ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Abs 2 BtMG 1981, § 5 Abs 1 BtMG 1981, § 5 Abs 2 BtMG 1981, § 6 Abs 2 BtMG 1981, § 9 Abs 2 BtMG 1981
Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken - Wolters Kluwer
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken; Rechtfertigung der Annahme eines öffentlichen Interesses am Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch einen therapeutischen Nutzen; Mangelnde Erschwinglichkeit einer Therapiealternative zur Behandlung einer ...
- doev.de
Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken
- rewis.io
Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose; Therapiealternative; Kostenübernahme; Erlaubniserteilung; Versagungsgründe; Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs; Sachkenntnis; Sicherungsmaßnahmen; ärztliche Betreuung; ...
- rechtsportal.de
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken; Rechtfertigung der Annahme eines öffentlichen Interesses am Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken durch einen therapeutischen Nutzen; Mangelnde Erschwinglichkeit einer Therapiealternative zur Behandlung einer ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig
- ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig
- lawblog.de (Kurzinformation)
Kranker darf Cannabis anbauen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Cannabis - im Eigenanbau zur Schmerztherapie
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ist ausnahmsweise erlaubnisfähig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise erlaubnisfähig
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 06.04.2016)
Hanf frei!
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn einem Kranken nur noch Cannabis hilft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ist zulässig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken
- ecovis.com (Kurzinformation)
Medizinisches Cannabis: Drogen auf Kosten der Krankenkassen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das Recht auf Cannabis als Medizin - Voraussetzung für Kostenübernahme durch GKV und Selbstanbau
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.04.2016)
Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten erlaubt!
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 30.06.2016)
Cannabis-Eigenanbau: Schriftliche Urteilsbegründung liegt vor
- deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)
Cannabis-Anbau für Schmerzpatienten
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 102 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | BVerwG: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken bei Multipler Sklerose
Besprechungen u.ä. (2)
Sonstiges
- sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 02.10.2016)
Schwerkranker darf Cannabis im Badezimmer anbauen
Verfahrensgang
- BVerfG, 20.01.2000 - 2 BvR 2382/99
- VG Köln, 17.02.2004 - 7 K 1023/01
- VG Köln, 11.01.2011 - 7 K 3889/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2012 - 13 A 414/11
- BVerwG, 24.05.2013 - 3 B 14.13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2014 - 13 A 414/11
- BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14
- OVG Nordrhein-Westfalen - 13 A 1534/04 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- BVerwGE 154, 352
- NVwZ 2016, 1413
- DÖV 2016, 789
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15
Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, …
Entsprechend hat der Senat in seiner Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 BtMG auf eine auf Heilung oder Linderung von pathologischen Zuständen gerichtete Anwendung des Betäubungsmittels abgestellt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04 - BVerwGE 123, 352 und vom 6. April 2016 - 3 C 10.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:060416U3C10.14.0] - BVerwGE 154, 352 Rn. 13). - BGH, 28.06.2016 - 1 StR 613/15
Rechtfertigender Notstand (Erforderlichkeit der Notstandshandlung: Begriff, …
Diesem Gedanken folgend ist in der jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bezüglich des Ausschlusses einer Rechtfertigung des unerlaubten Umgangs mit Cannabis durch § 34 StGB zutreffend auf die Möglichkeit einer Genehmigung des Einsatzes von Cannabis zum Zweck der schmerzlindernden Eigenbehandlung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG abgestellt worden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16. Mai 2013 - 1 Ss 20/13, StV 2013, 708 f.; zur Möglichkeit einer solchen Genehmigung BVerwG, Urteile vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04, BVerwGE 123, 352, 354 ff. und vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 12 ff.).Das Genehmigungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BtMG dient dazu, im Einzelfall unter Abwägung der Gefahren des Betäubungsmitteleinsatzes einerseits und dem möglichen Nutzen andererseits zu entscheiden, ob eine Erlaubnis für den Umgang mit einem Betäubungsmittel erteilt werden kann (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04, BVerwGE 123, 352, 360) oder bei Ermessensreduzierung auf Null sogar muss (BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 37).
Der Nutzen kann dabei bei schweren Erkrankungen auch bereits in einer Verbesserung des subjektiven Befindens liegen (BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17.04, BVerwGE 123, 352, 360; siehe auch BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 14).
Bezüglich der Eigenbehandlung eines Schmerzpatienten mit selbst angebautem Cannabis hat das Bundesverwaltungsgericht unter bestimmten Voraussetzungen (Linderung der Beschwerden des Betroffenen; Fehlen eines gleich wirksamen und für ihn erschwinglichen Medikaments) das für die Genehmigung zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sogar verpflichtet, dem Kläger des Ausgangsverfahrens eine solche gemäß § 3 Abs. 2 BtMG zu erteilen (BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14).
Ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach Maßgabe der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Bezug auf die Angeklagte vorliegen oder dem zwingende Versagungsgründe aus § 5 Abs. 1 BtMG entgegenstehen (dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 26 ff.), wäre gerade im Genehmigungsverfahren zu prüfen gewesen.
Die Angeklagte hat die Möglichkeit eines nach den Vorgaben des Betäubungsmittelstrafrechts ausnahmsweise erlaubten Umgangs mit ansonsten nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln gar nicht in Betracht gezogen, sondern hat seit 2013 von vornherein auf Heroin, dessen konkrete Wirkstoffkonzentration und Zusammensetzung sie nicht kontrollieren konnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10.14, juris Rn. 31), als Mittel der Schmerzbekämpfung gesetzt (UA S. 6).
- AG Bernau, 18.09.2019 - 2 Cs 346/19
Vorlage an das BVerfG: Sind die Regelungen zum Verkehr/Erwerb von Cannabis …
Zudem hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen ist, wenn das Betäubungsmittel für die medizinische Versorgung notwendig ist und dem an Multiple-Sklerose erkrankten Kläger keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht (vgl. Urteil vom 06.04.2016 BVerwG 3 C 10.14 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.2017 - 10 S 1503/16
Cannabiskonsum; Fahreignung; gleichzeitige Einnahme von legal und illegal …
Anders als bei illegal beschafften Cannabis kann jedoch im Einzelfall bei einem Eigenanbau eine hinreichende Therapiesicherheit durch andere Gegebenheiten als noch gewährleistet angesehen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - NVwZ 2016, 1413). - LSG Baden-Württemberg, 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15
(Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a …
Er hat weiter auf Entscheidungen des BVerwG vom 19. Mai 2005 (3 C 17/04 - juris) und vom 6. April 2016 (3 C 10.14 - noch nicht veröffentlicht), des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen vom 7. Dezember 2012 (13 A 414/11 - juris) sowie des BVerfG vom 11. Februar 2015 (2 BvR 1694/14 - juris) verwiesen.Die angeführten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen betreffen die betäubungsmittelrechtliche Frage des Erwerbs von Cannabis (BVerwG…, Urteil vom 19. Mai 2005 - 3 C 17/04 - juris, Rn. 12 ff.) bzw. dessen Eigenanbau (OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 11. Juni 2014 - 13 A 414/11 - juris, Rn. 42 ff.; nachgehend BVerwG, Urteil vom 6. April 2016 - 3 C 10/14 - noch nicht veröffentlicht; Pressemitteilung des BVerwG Nr. 26/2016 vom 6. April 2016).
- OVG Sachsen, 08.09.2016 - 3 C 8/14
Verein; Vereinszweck; G-10-Protokoll; Überwachung der Telekommunikation; …
(Az. 3 C 10/14), N... H......... (Az. 3 C 22/14), T... H...... (Az. 3 C 23/14), T.Bereits die in der Verbotsverfügung als Mitglieder bezeichneten Personen, über deren Klagen der Senat mit Urteilen vom 20. Juni und 8. September 2016 in den Parallelverfahren 3 C 10/14, 3 C 21/14, 3 C 23/14, 3 C 24/14 und 3 C 25/14 entschieden hat, bilden eine hinreichende Mehrheit von natürlichen Personen i. S. v. § 2 Abs. 1 VereinsG, die sich über einen längeren Zeitraum freiwillig zur Verwirklichung des oben festgestellten Zwecks zusammengeschlossen haben.
108 Die in der Verbotsverfügung als Mitglieder bezeichneten Personen, über deren Klagen der Senat in den Parallelverfahren 3 C 10/14, 3 C 21/14, 3 C 23/14, 3 C 24/14 und 3 C 25/14 mit Urteilen vom 23. Juni 2016 entschieden hat, einschließlich der Vertreterin der Klägerin, S.
- VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14
Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb und Anbau von Cannabisblüten zur …
Mit Beschluss vom 22.06.2015 wurde auf Antrag der Beteiligten das Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des OVG NRW in den Verfahren 13 A 1802/14 u.a. oder bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren 3 C 10.14 angeordnet.Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - entschieden, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung einer Anbauerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Selbstversorgung bestehen kann und die vom BfArM genannten Versagungsgründe diesem Anspruch nicht entgegenstehen.
Der Schutzbereich dieser Grundrechte wird nach Auffassung der Gerichte auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder gelindert werden kann, insbesondere indem er den Zugang zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden versperrt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 - zum Transplantationsgesetz; Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - ; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; Murswiek, in: Sachs, Grundgesetz, Kommentar, München 2009, Art. 2 Rn. 159 a.
Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .
- VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 2118/15
Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Hanfpflanzen zur medizinischen …
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - entschieden, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung einer Anbauerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Selbstversorgung bestehen kann und die vom BfArM genannten Versagungsgründe diesem Anspruch nicht entgegenstehen.Der Schutzbereich dieser Grundrechte wird nach Auffassung der Gerichte auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder gelindert werden kann, insbesondere indem er den Zugang zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden versperrt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 - zum Transplantationsgesetz; Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - ; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; Murswiek, in: Sachs, Grundgesetz, Kommentar, München 2009, Art. 2 Rn. 159 a.
Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .
Das Bundesverwaltungsgericht hat in der Entscheidung vom 06.04.2016 mehrfach hervorgehoben, dass der Eigenanbau und die Anwendung von Cannabis unter ärztlicher Betreuung und Begleitung erfolgen und hierdurch die erforderliche Sachkenntnis gewährleistet ist, eine Überdosierung vermieden und die Cannabiszufuhr auf das notwendige Maß beschränkt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - juris, Rn. 27, 31 und 34.
- VG Köln, 05.02.2018 - 7 K 3308/15
Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten für die …
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - entschieden, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Erteilung einer Anbauerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zur medizinischen Selbsttherapie mit Cannabisblüten bestehen kann und die vom BfArM genannten Versagungsgründe diesem Anspruch nicht entgegenstehen.Der Schutzbereich dieser Grundrechte wird nach Auffassung der Gerichte auch berührt, wenn der Staat Maßnahmen ergreift, die verhindern, dass eine Krankheit geheilt oder gelindert werden kann, insbesondere indem er den Zugang zu prinzipiell verfügbaren Therapiemethoden versperrt, vgl. BVerwG, Urteil vom 19.05.2005 - 3 C 17.04 - , unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 - zum Transplantationsgesetz; Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - ; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; Murswiek, in: Sachs, Grundgesetz, Kommentar, München 2009, Art. 2 Rn. 159 a.
Diese Erwägungen waren zwar nicht geeignet, vor der Gesetzesänderung den einzig möglichen Zugang zur Eigentherapie im Wege einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Abs. 2 BtMG zu verhindern, vgl. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10.14 - Rn. 33, 34; OVG NRW, Urteil vom 11.06.2014 - 13 A 414/11 - ; VG Köln, Urteil vom 22.07.2014 - 7 K 4447/11 - .
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - L 11 KR 465/16
Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten; Zulassung nach dem Arzneimittelrecht; …
Einen Naturalleistungsanspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten hat der Antragsteller auch vor dem Hintergrund, dass er Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist (Bescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte vom 24.04.2014) nicht, weil dieses Mittel nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört (s. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2016 - 3 C 10/14 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.08.2013 - L 5 KR 311/13 B ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2016 - L 4 KR 4368/15 -). - VGH Bayern, 22.04.2020 - 11 CS 19.2434
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichem Cannabiskonsum
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2016 - L 4 KR 2836/16
- VG Köln, 04.12.2017 - 7 L 3672/17
Verpflichtung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) …