Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3887
BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08 (https://dejure.org/2009,3887)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2009 - 3 C 11.08 (https://dejure.org/2009,3887)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 (https://dejure.org/2009,3887)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3887) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7; VZOG § 2 Abs. 2, Abs. 2a, § 11 Abs. 1 Satz 3, § 13 Abs. 1 und 2; VermG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1
    Restitution; öffentliche Restitution; Grundstücksrestitution; Restitutionsantragsfrist; Restitutionsausschlussgründe; Unmöglichkeit der Rückgabe; Unmöglichkeit von der Natur der Sache her; finanzieller Ausgleich.

  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7
    Analogie; Antragsfrist; Ausgleichsanspruch; Erlösauskehranspruch; Grundstück; Grundstücksrestitution; Restitution; Restitutionsanspruch; Restitutionsantragsfrist; Restitutionsausschlussgrund; Restitutionsausschlussgründe; Rückgabeanspruch; Unmöglichkeit; Unmöglichkeit ...

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des in § 4 Abs. 1 Satz 1 Vermögensgesetz (VermG) geregelten Ausschlusses der Rückübertragung wegen einer von der Natur der Sache her bestehenden Unmöglichkeit im Vermögenszuordnungsrecht

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Restitution; Grundstücksrestitution; Antragsfrist; Ausschlussgründe; Unmöglichkeit der Rückgabe; finanzieller Ausgleich

  • Judicialis

    EV Art. 21 Abs. 3; ; EV Art. 22 Abs. 1 Satz 7; ; VZOG § 2 Abs. 2; ; VermG § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögenszuordnungsrecht: Anwendbarkeit des in § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG geregelten Ausschlusses der Rückübertragung wegen einer von der Natur der Sache her bestehenden Unmöglichkeit im Vermögenszuordnungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1190
  • DÖV 2009, 872
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.07.2002 - 3 B 100.02

    Zulassung einer Revision zwecks Erhaltung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08
    Die hier in Rede stehende besondere Frist für Restitutionsanträge trägt dem Umstand Rechnung, dass die Belastung mit solchen Ansprüchen wegen der damit einhergehenden Verfügungsbeschränkungen (vgl. § 12 VZOG) die Verkehrsfähigkeit des betreffenden Vermögenswerts beeinträchtigt, so dass im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den östlichen Ländern ein Bedürfnis besteht, sobald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herbeizuführen (Beschluss vom 13. Juli 2002 - BVerwG 3 B 100.02 - Buchholz 428.2 § 7 VZOG Nr. 4 unter Berufung auf das zu der Parallelvorschrift des § 30a VermG ergangene Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39).

    Da es sich bei der Antragsfrist für ein Restitutionsbegehren um eine Ausschlussfrist handelt (Beschluss vom 13. Juli 2002 a.a.O.), war ein etwa bestehender Anspruch der Klägerin auf teilweise Rückübertragung des Flurstücks 324/2 mit Fristablauf erloschen, so dass sich die Frage nach dem Bestehen eines Rückübertragungsausschlussgrundes ebenso wenig stellt wie die von der Beigeladenen aufgeworfene Frage, ob der zu restituierende Vermögensgegenstand wegen zwischenzeitlicher Flurstückszergliederung und -verschmelzungen überhaupt noch vorhanden war.

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08
    Diese Verwandtschaft erlaubt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine analoge Anwendung der vermögensrechtlichen Vorschriften, sofern nicht Besonderheiten des Vermögenszuordnungsrechts entgegenstehen (grundlegend Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 29 f. sowie Beschluss vom 3. Juni 1996 - BVerwG 3 B 21.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 9).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08
    Das Verbot der Klageänderung im Revisionsverfahren nach § 142 Abs. 1 Satz 1 VwGO steht einer solchen Anpassung des Klageantrages an eine inzwischen veränderte Sachlage nicht entgegen, weil der Streitgegenstand der Fortsetzungsfeststellungsklage wegen einer gleichbleibenden Beurteilungsgrundlage von dem bisherigen Verpflichtungsantrag umfasst wird (vgl. Urteil vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 8 C 37.93 - BVerwGE 100, 83 = Buchholz 454.11 WEG Nr. 7 S. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2007 - 3 B 127.06

    Vermögenszuordnungsrecht; Restitutionsantrag; Zuordnungsantrag; Antragsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08
    Ein bis zum 31. Dezember 1995 gestellter Antrag auf Zuordnung als Verwaltungs- oder Finanzvermögen ist jedoch nicht geeignet, die Frist für ein auf denselben Vermögensgegenstand gerichtetes Restitutionsbegehren zu wahren (Beschluss vom 12. Juli 2007 - BVerwG 3 B 127.06 - Buchholz 428.2 § 7 VZOG Nr. 5); denn die öffentlich-rechtliche Restitution nach Art. 21 Abs. 3 und Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV knüpft an einen anderen Sachverhalt an als die an der Zweckbestimmung zu bestimmten Stichtagen orientierte Zuordnung des Verwaltungs- und Finanzvermögens.
  • BVerwG, 29.07.1999 - 7 C 31.98

    Investiver Verkauf; Erlösauskehr; Rückgabeausschlußgrund;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08
    Im Vermögensrecht wird dieser allgemeingültige Anspruchsausschluss mit dem Begriff der Unmöglichkeit "von der Natur der Sache her" allerdings über die tatsächliche und rechtliche Unmöglichkeit hinaus auf die Fälle erstreckt, in denen eine Restitution wegen der mit ihr einhergehenden Folgen vernünftigerweise nicht in Betracht kommen kann (grundlegend Urteil vom 29. Juli 1999 - BVerwG 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2; stRspr).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 28.95

    Offene Vermögensfragen: Rechtsnatur der Anmeldefrist des § 30a VermG,

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08
    Die hier in Rede stehende besondere Frist für Restitutionsanträge trägt dem Umstand Rechnung, dass die Belastung mit solchen Ansprüchen wegen der damit einhergehenden Verfügungsbeschränkungen (vgl. § 12 VZOG) die Verkehrsfähigkeit des betreffenden Vermögenswerts beeinträchtigt, so dass im Interesse der wirtschaftlichen Entwicklung in den östlichen Ländern ein Bedürfnis besteht, sobald wie möglich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herbeizuführen (Beschluss vom 13. Juli 2002 - BVerwG 3 B 100.02 - Buchholz 428.2 § 7 VZOG Nr. 4 unter Berufung auf das zu der Parallelvorschrift des § 30a VermG ergangene Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 28.95 - BVerwGE 101, 39).
  • BVerwG, 03.06.1996 - 3 B 21.96

    Offene Vermögensfragen: Prioritätsregel des § 3 Abs. 2 VermG

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2009 - 3 C 11.08
    Diese Verwandtschaft erlaubt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine analoge Anwendung der vermögensrechtlichen Vorschriften, sofern nicht Besonderheiten des Vermögenszuordnungsrechts entgegenstehen (grundlegend Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 29 f. sowie Beschluss vom 3. Juni 1996 - BVerwG 3 B 21.96 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 9).
  • BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung;

    Die Rechtsauffassungen, aus deren Kombination sich die Erschwerung des Rechtsschutzes ergibt, im Lichte des Gewichts dieser Erschwerung zu überdenken, hätte umso näher gelegen, als sie keineswegs zwingend erscheinen (vgl. etwa zur Möglichkeit der Umstellung auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag auch noch in der Revisionsinstanz BVerwG, Urteil vom 2. April 2008 - 8 C 7.07 -, LKV 2008, S. 411 ; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 -, juris, Rn. 13; zu der Frage, ob dem in strafvollzuglichen Angelegenheiten die systematische Stellung des § 115 Abs. 3 StVollzG entgegensteht, OLG Hamm, Beschluss vom 27. Dezember 1977 - 1 Vollz (Ws) 37/77 -, juris).
  • BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17

    Abgeltung; Anteilsverkauf; Einzelveräußerung; Privatisierung; Teilung;

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in neueren Entscheidungen betont, dass der Gesetzgeber Privatisierungen durch Einzelveräußerung restitutionsbelasteter Vermögensgegenstände (asset deals) nicht antasten und das Eigentum der jeweiligen Erwerber ausnahmslos schützen wollte (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2008 - 3 C 4.07 - Buchholz 428.2 § 1a VZOG Nr. 17 Rn. 21 ff. und vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 34 Rn. 14 ff.).

    In entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG führt zwar die dauerhafte tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit, bestehende Restitutionsansprüche zu erfüllen, zum Erlöschen dieser Ansprüche (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 - Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 34 Rn. 18 ff.).

  • VG Cottbus, 14.08.2012 - 1 K 1080/08

    Vermögenszuordnungsrecht

    Ziel der öffentlichen Restitution, die sich an Art. 134 Abs. 3 GG anlehnt, ist es im Grundsatz, die typischerweise durch die unentgeltliche Vermögensübertragung bewirkte Schwächung der Leistungsfähigkeit der betreffenden Körperschaft dadurch zu korrigieren, dass diese wieder mit Vermögen ausgestattet wird, von dem angenommen werden kann, dass es zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben dient (BVerwG, Urt. v. 15. Juli 1999 - BVerwG 3 C 12.98 - juris Rn. 22; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - juris Rn. 15 - zur (verneinten) Anwendung des Art. 134 GG im Vermögenszuordnungsrecht der neuen Bundesländer, BVerwG, Beschl. v. 12. Dezember 1995 - BVerwG 7 B 158.95 - juris Rn. 2 - zur Exklusivität der Artt. 21 ff. EinigVtr gegenüber Art. 135 Abs. 2 GG und BVerwG, Beschl. v. 25. Juni 2009 - BVerwG 3 C 11.08 - BA S. 9 ff. sowie Beschl. v. 12. Juli 2007 - BVerwG 3 B 127.06 - BA S. 5 - zur Unterscheidung zwischen Zuordnung und Restitution im Vermögenszuordnungsrecht).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 5 OA 137/13

    Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG bei Verzicht auf das

    Die Möglichkeit, das ursprüngliche Verpflichtungsbegehren auf ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren umzustellen, setzt jedoch tatbestandlich gerade die vollständige materiell-rechtliche Erledigung des Verpflichtungsbegehrens voraus (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25.6.2009 - BVerwG 3 C 11.08 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 20.05.2008 - 3 B 93.07
    BVerwG 3 B 93.07 (3 C 11.08) VG 27 A 93.01.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 3 M 178/18

    Anspruch auf Unterrichtserteilung im Fach Sport; Recht auf Bildung

    Entsprechend dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine unmögliche Leistung nicht gefordert werden kann (impossibilium nulla obligatio, zu diesem Rechtsgrundsatz etwa BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 -, juris Rn. 20), kann der Antragsgegner zu 2 hierzu nicht verpflichtet werden, wenn eine derartige Neueinstellung aufgrund der Bewerberlage aktuell nicht möglich ist.
  • VG Berlin, 15.04.2010 - 29 K 128.10

    Erösauskehr; Veräußerung von assets durch hundertprozentige

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG zu § 4 Abs. 1 VermG, die auch im Vermögenszuordnungsrecht entsprechende Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11.08 - zitiert nach Juris), führt eine grundstücksübergreifende Bebauung regelmäßig nicht zum Restitutionsausschluss, wenn ein Stammgrundstück feststellbar ist und deshalb eine Rückgabe nicht zur eigentumsrechtlichen Zerschlagung baulicher Funktionseinheiten führt (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1999 - 7 C 31.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 1 VermG Nr. 2).
  • VG Halle, 29.11.2010 - 1 A 268/08

    Anspruch auf Auskehr der Pachterlöse; Bedeutung des Sammelzuordnungsbescheides

    Hierbei hat sie diesen Bescheid zudem entgegen § 2 Abs. 1 Satz 1 VZOG (zur Anwendbarkeit der Vorschrift: BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2009 - 3 C 11/08 -, Juris) nicht der damaligen Antragstellerin und nunmehr Beklagten zugestellt, die deswegen von der erfolgten Zuordnung an die Klägerin auch erst aufgrund des Eintragungsantrages vom 21. Mai 2003 erfahren hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht