Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 25.06.2012

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12   

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https://dejure.org/2012,43969
BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12 (https://dejure.org/2012,43969)
BVerwG, Entscheidung vom 15.11.2012 - 3 C 12.12 (https://dejure.org/2012,43969)
BVerwG, Entscheidung vom 15. November 2012 - 3 C 12.12 (https://dejure.org/2012,43969)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Sätze 1 und 7, Art. ... 25; VZOG § 1, § 2 Abs. 1 Satz 6 und 7, § 7 Abs. 3, § 11 Abs. 3; PrHBG Art. 2; 3. DVO/TreuhG § 1, § 3; TreuhLÜV § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1; AnFrV § 1; VwVfG § 55
    Vermögenszuordnung; Vermögenswerte; Gruppe von Vermögenswerten; Preußenvereinbarung; ehemaliges preußisches Vermögen; zu außerland- und -forstwirtschaftlichen Zwecken genutztes Vermögen; Nutzungszweck; Absprache; Teilabsprache; Einigung; abschließende Einigung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Sätze 1 und 7, Art. 25
    Absprache; Analogie; Antragsfrist; Bestandskraft; Einigung; Funktionsnachfolger; Gruppe von Vermögenswerten; Nutzungszweck; Preußenvereinbarung; Rechtsnachfolger; Restitution; Teilabsprache; Vermögenswerte; Vermögenszuordnung; Zuordnungsberechtigter; Zuordnungskriterien; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 3 EinigVtr, Art 22 Abs 1 S 1 EinigVtr, Art 22 Abs 1 S 7 EinigVtr, Art 25 EinigVtr, § 1 VZOG
    Einigung über Grundsätze der Zuordnung einer bestimmten Gruppe von Vermögenswerten

  • Wolters Kluwer

    Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Zuordnung von Waldflächen als Bestandteil eines Campingplatzes; Anwendbarkeit von § 2 Abs. 1 S. 6 VZOG bei Einigung der Beteiligten über Grundsätze bzgl. der Zuordnung einer bestimmten Gruppe von Vermögenswerten durch die ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenszuordnung; Preußenvereinbarung; Nutzungszweck; Zuordnungsberechtigter; Zuordnungskriterien; Restitution; Rechtsnachfolger; Funktionsnachfolger; Antragsfrist

  • rewis.io

    Einigung über Grundsätze der Zuordnung einer bestimmten Gruppe von Vermögenswerten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VZOG § 2 Abs. 1 S. 6; TreuhG § 1 Abs. 1 S. 2
    Revision im Zusammenhang mit einem Streit über die Zuordnung von Waldflächen als Bestandteil eines Campingplatzes; Anwendbarkeit von § 2 Abs. 1 S. 6 VZOG bei Einigung der Beteiligten über Grundsätze bzgl. der Zuordnung einer bestimmten Gruppe von Vermögenswerten durch die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    "Preußenvereinbarung" als Grundlage für Vermögenszuordnung verbindlich

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    "Preußenvereinbarung" als Grundlage für Vermögenszuordnung verbindlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 250
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 57.94

    Die Zuordnung früheren Reichsvermögens verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12
    Allgemein bekannt ist jedoch, dass Ausgangspunkt und Grund der Preußenvereinbarungen mit den neuen Ländern der Streit mit dem Bund über das ehemalige Preußenvermögen war, hinsichtlich dessen sich die neuen Länder als Rechtsnachfolger (Funktionsnachfolger, vgl. § 11 Abs. 3 VZOG) Preußens und damit als restitutionsberechtigt nach Art. 21 Abs. 3 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV wähnen (vgl. Landtag Brandenburg, LTDrucks 2/1585 und 2/2123; Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage: Bestandsaufnahme des von der DDR übernommenen Vermögens, BTDrucks 13/2629, S. 14; Rennert, in: Birk/Kunig/Sailer (Hrsg.), Zwischen Abgabenrecht und Verfassungsrecht, 2005, S. 327 ff.; Wittmer, Betrieb und Wirtschaft, 1996, 288 ; Eckert, Öffentliches Vermögen der ehemaligen DDR und Einigungsvertrag, Schriftenreihe des BMF, Heft 53, 1994, S. 243 ff.; Hahn, Voraussetzungen und Umfang des Rechtserwerbs nach Art. 21 Abs. 3 Einigungsvertrag und dessen Verhältnis zu den Art. 134 und 135 GG, Rechtsgutachten für das Bundesministerium der Finanzen, Schriftenreihe des BMF, Heft 50, 1993, S. 36 ff., S. 56 ff.; Richter, Die Ansprüche der neuen Bundesländer auf aufgabengerechte Vermögensausstattung und Vermögensrestitution, Baden-Baden, 1. Aufl.,1998, S 165 f.; sowie zu ehemaligem Preußenvermögen, das vor der Überführung in Volkseigentum Reichsvermögen geworden war: Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283).
  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 30.01

    Widerruf eines Negativattests; Einigung der Beteiligten; Widerruf einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12
    Soweit der Kläger sich für seine gegenteilige Auffassung auf das Urteil des Senats vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - (Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13) beruft, wonach selbst die Individualisierung des Zuordnungsberechtigten verzichtbar sei, zieht er aus jener Entscheidung zu weit gehende Schlüsse.
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 27.06

    Vermögenszuordnung; öffentliche Restitution; Rückübertragung; Alteigentum;

    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12
    Dafür spricht auch, dass es zunächst durch Sammelzuordnungsbescheid der BVVG zugeordnet worden ist, selbst wenn man in Rechnung stellt, dass bei dieser Sammelzuordnung vom 18. Juni 1996, bei der es sich nicht um eine Vermögenszuordnung im Rechtssinne handelte (vgl. Urteil vom 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 27.06 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 58), vereinzelte Fehlzuweisungen stattgefunden haben.
  • Drs-Bund, 06.11.1995 - BT-Drs 13/2629
    Auszug aus BVerwG, 15.11.2012 - 3 C 12.12
    Allgemein bekannt ist jedoch, dass Ausgangspunkt und Grund der Preußenvereinbarungen mit den neuen Ländern der Streit mit dem Bund über das ehemalige Preußenvermögen war, hinsichtlich dessen sich die neuen Länder als Rechtsnachfolger (Funktionsnachfolger, vgl. § 11 Abs. 3 VZOG) Preußens und damit als restitutionsberechtigt nach Art. 21 Abs. 3 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV wähnen (vgl. Landtag Brandenburg, LTDrucks 2/1585 und 2/2123; Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage: Bestandsaufnahme des von der DDR übernommenen Vermögens, BTDrucks 13/2629, S. 14; Rennert, in: Birk/Kunig/Sailer (Hrsg.), Zwischen Abgabenrecht und Verfassungsrecht, 2005, S. 327 ff.; Wittmer, Betrieb und Wirtschaft, 1996, 288 ; Eckert, Öffentliches Vermögen der ehemaligen DDR und Einigungsvertrag, Schriftenreihe des BMF, Heft 53, 1994, S. 243 ff.; Hahn, Voraussetzungen und Umfang des Rechtserwerbs nach Art. 21 Abs. 3 Einigungsvertrag und dessen Verhältnis zu den Art. 134 und 135 GG, Rechtsgutachten für das Bundesministerium der Finanzen, Schriftenreihe des BMF, Heft 50, 1993, S. 36 ff., S. 56 ff.; Richter, Die Ansprüche der neuen Bundesländer auf aufgabengerechte Vermögensausstattung und Vermögensrestitution, Baden-Baden, 1. Aufl.,1998, S 165 f.; sowie zu ehemaligem Preußenvermögen, das vor der Überführung in Volkseigentum Reichsvermögen geworden war: Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 57.94 - BVerwGE 99, 283).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Jede Art der gesetzesimmanenten richterlichen Rechtsfortbildung - hier die Analogie - setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. Urteile vom 18. April 2013 - BVerwG 5 C 18.12 - NJW 2013, 2457 Rn. 22 und zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen, vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19 und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 3 C 3.98 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 134 S. 5).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 5 C 28.12

    Anonyme heterologe Insemination; anonyme Samenspende; Samen; Sperma; künstliche

    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. Urteile vom 18. April 2013 - BVerwG 5 C 18.12 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen, juris Rn. 22 und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78).
  • VG Greifswald, 26.10.2017 - 6 A 1082/16

    Vermögenszuordnungsrecht: Übertragungsanspruch nach den Regeln des

    Dem Kläger steht zunächst kein Übertragungsanspruch unabhängig von der Rechtslage nach den Regeln des Einigungsvertrages aus der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und dem Finanzministerium sowie dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 03.05.2000 über das ehemalige preußische Vermögen sowie der Vereinbarung zwischen BVVG und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 30.06.2000 (sog. Preußenvereinbarung) i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG analog zu (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15.11.2012 - 3 C 12/12 -, LKV 2013, 78).

    Die sog. Preußenvereinbarung nutzt in zulässiger Weise die Möglichkeiten, die das Vermögenszuordnungsgesetz den Beteiligten des Vermögenszuordnungsverfahrens eröffnet (BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

    Der Verweis in § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG, dass der danach erlassene Bescheid von den in § 1 VZOG genannten Bestimmungen abweichen darf, bedeutet, dass die Einigung nicht mit den materiellen Zuordnungsregeln in Einklang stehen muss (BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

    Die in der Preußenvereinbarung geschlossene generalisierende Vereinbarung ist im Vermögenszuordnungsrecht zulässig (BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

    Da die Regelungen des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG analog anwendbar sind, hatte die Beklagte einen Bescheid zu erlassen, der unabhängig von der sich aus den Zuordnungsvorschriften des Einigungsvertrages und des Vermögenszuordnungsgesetzes ergebenden Rechtslage allein auf der sog. "Preußenvereinbarung" basiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

    Da sich das umstrittene Flurstück ausweislich des angegriffenen Bescheides nicht in Rechtsträgerschaft eines staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes sondern des Ministeriums für nationale Verteidigung befand, kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um von § 1 und § 3 der Verordnung erfasstes Vermögen handelt (BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

    Dafür, dass es sich nicht um solches Vermögen handelt, spricht auch, dass es durch Sammelzuordnungsbescheid nicht der BVVG, sondern der Beigeladenen als Verwaltungsvermögen wegen einer militärischen Nutzung zugeordnet worden ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15.11.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 18.12

    Leistung der Jugendhilfe; Unterbringung in einer Mutter-Kind-Einrichtung;

    Jede Art der richterlichen Rechtsfortbildung (hier die Analogie oder teleologische Extension) setzt eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. Urteile vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19 und vom 20. Mai 1999 - BVerwG 3 C 3.98 - Buchholz 451.512 MGVO Nr. 134 S. 5).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 25.12

    Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung;

    Die Analogie setzt eine Gesetzeslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, die plangemäß durch die herangezogene Norm geschlossen werden kann (vgl. Urteile vom 12. September 2013 - BVerwG 5 C 35.12 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen Rn. 27 m.w.N. und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 31.12

    Rückerstattung; Rückerstattungsanspruch; Anspruch auf Rückerstattung;

    Die Analogie setzt eine Gesetzeslücke, also eine planwidrige Unvollständigkeit des Gesetzes voraus, die plangemäß durch die herangezogene Norm geschlossen werden kann (vgl. Urteile vom 12. September 2013 - BVerwG 5 C 35.12 - UA Rn. 27 m.w.N. und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - LKV 2013, 78 Rn. 19).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 3 C 19.12

    Vermögenszuordnung; öffentliche Wege und Gräben; kommunales Finanzvermögen;

    Zwar trifft es zu, dass der Senat unter ähnlichen Voraussetzungen von einer Einigung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG ausgegangen ist (vgl. Urteil vom 18. Juli 2002 - BVerwG 3 C 30.01 - Buchholz 428.2 § 2 VZOG Nr. 13; dazu auch Urteil vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 - bisher nicht veröffentlicht), bei deren Wirksamkeit es für die Rechtmäßigkeit des zugunsten der Klägerin ergangenen Bescheides nicht darauf ankäme, ob die gesetzlichen Zuordnungskriterien erfüllt waren.
  • OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12

    Zulassung der Berufung, Straßenbaubeiträge, landwirtschaftlich genutzte

    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 a. a. O. und vom 18. April 2013, juris Rn. 22, und vom 15. November 2012 - BVerwG 3 C 12.12 -, LKV 2013, 78).

    Hat der Gesetzgeber eine eindeutige Entscheidung getroffen, dürfen die Gerichte diese nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Vorstellungen verändern oder durch eine judikative Lösung ersetzen (vgl. Urteile vom 16. Mai 2013 a. a. O. und vom 18. April 2013 a. a. O. Rn. 22 und vom 27. Oktober 2004, BVerwGE 122, 130, 133; BVerfG, Beschluss vom 9. März 1995, NStZ 1995, 399, 400).

  • OVG Sachsen, 02.03.2015 - 5 A 60/12

    Gebäudeaufmessung von Amts wegen, Aktualisierung des Liegenschaftskatasters,

    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O., u. v. 18. April 2013, NJW 2013, 2457 Rn. 22, sowie v. 15. November 2012, LKV 2013, 78; SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 30.06.2014 - 5 A 770/13

    Ausbaubeiträge, zinslose Stundung, verbundene Unternehmen, ; Konzernunternehmen,

    Sie setzt unabhängig von dem in Betracht kommenden methodischen Mittel der richterlichen Rechtsfortbildung (teleologische Reduktion oder Extension oder Analogie) eine Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Mai 2013 a. a. O. und v. 18. April 2013, NJW 2013, 2457 Rn. 22, sowie v. 15. November 2012, LKV 2013, 78).
  • BVerwG, 03.07.2013 - 5 B 66.12

    Antragstellung im Sinne des Ausgleichsleistungsgesetzes; Inhalt; Revisibilität

  • VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14

    Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20292
VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12 (https://dejure.org/2012,20292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.06.2012 - 3 C 12.12 (https://dejure.org/2012,20292)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juni 2012 - 3 C 12.12 (https://dejure.org/2012,20292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Rechtmäßigkeit der Ruhestandsversetzung; betriebliches Eingliederungsmanagement; leidensgerechter Arbeitsplatz Fürsorgerichtlinien des BayStMF vom 3. Dezember 2005, FMBl 2005, 193

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Rechtmäßigkeit der Ruhestandsversetzung - Betriebliches Eingliederungsmanagement - Leidensgerechter Arbeitsplatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 11.01.2012 - 3 B 10.346

    Dienstunfähigkeit, beschränkt auf den Beruf als Lehrer

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX nicht Voraussetzung für eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit; ihr Unterbleiben führt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zur Rechtswidrigkeit einer solchen Ruhestandsversetzung (vgl. Beschluss d. Senats vom 11.1.2012, Az. 3 B 10.346; OVG NRW vom 21.5.2010, Az. 6 A 816/09 und vom 29.10.2009, Az. 1 A 3598/07, OVG Schleswig-Holstein vom 19.5.2009, Az. 3 LB 27/08, jeweils ).

    Bei der Ruhestandsversetzung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG handelt es sich aber nicht um eine Ermessensentscheidung, sondern um eine gebundene Entscheidung (vgl. Beschluss d. Senats vom 11.1.2012, Az. 3 B 10.346, RdNr. 20 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2009 - 3 LB 27/08

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit; Durchführung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX nicht Voraussetzung für eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit; ihr Unterbleiben führt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zur Rechtswidrigkeit einer solchen Ruhestandsversetzung (vgl. Beschluss d. Senats vom 11.1.2012, Az. 3 B 10.346; OVG NRW vom 21.5.2010, Az. 6 A 816/09 und vom 29.10.2009, Az. 1 A 3598/07, OVG Schleswig-Holstein vom 19.5.2009, Az. 3 LB 27/08, jeweils ).

    Dementsprechend lässt sich aus beamtenrechtlichen Grundsätzen auch nicht ableiten, dass die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX eine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit wäre (vgl. OVG Schleswig-Holstein vom 19.5.2009, Az. 3 LB 27/08, RdNr. 28 zit. nach ).

  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12
    Die Erforderlichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gewinnt jedoch bei dessen Nichtdurchführung Bedeutung für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast dergestalt, mit welcher Intensität der Arbeitgeber denkbare alternative Beschäftigungsmöglichkeiten prüfen muss und aus welchen Gründen sie ausscheiden (vgl. BAG vom 7.12.2006, Az. 2 AZR 182/06; vom 12.7.2007, Az. 2 AZR 716/06 ).
  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12
    Die Erforderlichkeit eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gewinnt jedoch bei dessen Nichtdurchführung Bedeutung für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast dergestalt, mit welcher Intensität der Arbeitgeber denkbare alternative Beschäftigungsmöglichkeiten prüfen muss und aus welchen Gründen sie ausscheiden (vgl. BAG vom 7.12.2006, Az. 2 AZR 182/06; vom 12.7.2007, Az. 2 AZR 716/06 ).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine Kündigung (Urteil d. BAG vom 10.12.2009, Az. 2 AZR 400/08 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2009 - 1 A 3598/07

    Formelle Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Versetzung eines Beamten in den

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX nicht Voraussetzung für eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit; ihr Unterbleiben führt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zur Rechtswidrigkeit einer solchen Ruhestandsversetzung (vgl. Beschluss d. Senats vom 11.1.2012, Az. 3 B 10.346; OVG NRW vom 21.5.2010, Az. 6 A 816/09 und vom 29.10.2009, Az. 1 A 3598/07, OVG Schleswig-Holstein vom 19.5.2009, Az. 3 LB 27/08, jeweils ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2010 - 6 A 816/09

    Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 84 Abs. 2

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12
    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX nicht Voraussetzung für eine Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit; ihr Unterbleiben führt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zur Rechtswidrigkeit einer solchen Ruhestandsversetzung (vgl. Beschluss d. Senats vom 11.1.2012, Az. 3 B 10.346; OVG NRW vom 21.5.2010, Az. 6 A 816/09 und vom 29.10.2009, Az. 1 A 3598/07, OVG Schleswig-Holstein vom 19.5.2009, Az. 3 LB 27/08, jeweils ).
  • VG Frankfurt/Main, 29.02.2008 - 9 E 941/07

    Versetzung eines schwerbehinderten Beamten in den Ruhestand - Nichtdurchführung

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12
    Es kann offen bleiben, ob die genannte Vorschrift als solche auch auf Beamte Anwendung findet (bejahend VG Frankfurt vom 29.2.2008, Az. 9 E 941/07 , verneinend VG Berlin vom 26.6.2008, Az. 28 A 134.05 ; vgl. hierzu Nokiek, Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX auch für Beamtinnen und Beamte, Recht im Amt, 2010, 133 m.w.N.).
  • VG Berlin, 26.02.2008 - 28 A 134.05

    Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 25.06.2012 - 3 C 12.12
    Es kann offen bleiben, ob die genannte Vorschrift als solche auch auf Beamte Anwendung findet (bejahend VG Frankfurt vom 29.2.2008, Az. 9 E 941/07 , verneinend VG Berlin vom 26.6.2008, Az. 28 A 134.05 ; vgl. hierzu Nokiek, Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 SGB IX auch für Beamtinnen und Beamte, Recht im Amt, 2010, 133 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 1 B 790/12

    Anordnung der Auszahlung der vollen Besoldung nach Erlass der

    vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 A 3598/07 -, juris, Rn. 33 ff. = NRWE, Rn. 34 ff, mit weitergehender Begründung; BayVGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2012 - 3 C 12.12 -, juris, Rn. 15, und vom 11. Januar 2012 - 3 B 10.346 -, juris, Rn. 20; BGH Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 20. Dezember 2006 - RiZ(R) 2/06 -, NVwZ-RR 2007, 328 = juris, Rn. 19.
  • VG Ansbach, 01.04.2014 - AN 1 K 13.01706

    Erfolglose Klage einer Ruhestandsbeamtin auf Reaktivierung

    Die von der Klägerin gegen den Beschluss erhobene Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg (BayVGH, Beschluss vom 25.6.2012 - 3 C 12.12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2013 - 1 M 56/13

    Amtsangemessene Verwendung unter Aufhebung einer Umsetzungsverfügung und unter

    Insofern richtet sich die Übertragung einer anderweitigen Tätigkeit - wie dargelegt - nach § 26 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 und 3 BeamtStG, was voraussetzt, dass der Beamte hierfür die erforderliche Dienstfähigkeit besitzt ( siehe auch: BayVGH, Beschluss vom 25. Juni 2012 - 3 C 12.12 -, juris ).
  • VG München, 04.10.2023 - M 5 K 19.6414

    Ruhestandsversetzung, Dienstunfähigkeit, Amtsärztliches Gutachten, Heilung von

    Wird dies im Vorfeld versäumt, führt dies nicht zur formellen Rechtswidrigkeit der Entlassung (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 25.6.2012 - 3 C 12.12 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG Würzburg, 19.11.2013 - W 1 E 13.922

    Studienrätin; Dienstunfähigkeit; Zwangspensionierung; Einbehaltung von

    Dies entspricht, soweit für das Gericht erkennbar, der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OVG NRW v. 29.10.2009 - 1 A 3598/07 - juris; BayVGH v. 25.06.2012 - 3 C 12.12 - juris; BayVGH v. 11.01.2012 - 3 B 10.346 -juris) und kann alleine deshalb eine offensichtliche Rechtswidrigkeit nicht begründen.
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