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   BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79   

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BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79 (https://dejure.org/1980,337)
BVerwG, Entscheidung vom 24.07.1980 - 3 C 120.79 (https://dejure.org/1980,337)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juli 1980 - 3 C 120.79 (https://dejure.org/1980,337)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung bei bestimmten Lieferungen von Milcherzeugnissen - Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache nach einer rückwirkenden Rechtsänderung im Falle des Umsatzsteuergesetzes (UStG) - Anforderungen an die Anwendung des § 717 Abs. 2 ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 113 I 4; VwGO § 161 II; VwGO § 167 I; ZPO § 717 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 328
  • NJW 1981, 699
  • VersR 1981, 567
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74

    Achtes Gesetz zur Änderung des Milch- und Fettgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79
    DurchBeschluß vom 15. Februar 1978 - 2 BvL 8/74 - (BVerfGE 48, 1 ff.) hat das Bundesverfassungsgericht diese Frage bejaht.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in seinerEntscheidung vom 15. Februar 1978 - 2 BvL 8/74 - (BVerfGE 48, 1 ff. [20]) festgestellt, die dem Anwendungsbereich der VO M Nr. 1/56 unterfallenden Unternehmen hätten schon am 1. Februar 1956 gewußt, daß die ersparten Umsatzsteuerbeträge allein den Erzeugern von Werkmilch zugute kommen sollten; eine Umsatzsteuerermäßigung, die sich effektiv zu ihren Gunsten auswirken würde, sei nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers ausgeschieden; die Unternehmen hätten mithin damals nicht darauf vertrauen können, daß sie selbst frei über diese Beträge würden verfügen können.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch seinen Beschluß vom 15. Februar 1978 (a.a.O.) die maßgebliche Bestimmung des Art. 1 Satz 3 des 8. ÄndGMFG für verfassungsmäßig erklärt hatte, steht die Rechtmäßigkeit dieser rückwirkenden Regelung fest.

  • BVerwG, 11.07.1969 - I C 32.68
    Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79
    Soweit die Klägerin aufgrund der VO M Nr. 1/56 Umsatzsteuerersparnisbeträge an die Ausgleichskasse abgeführt hatte, wurden ihr diese von der Beklagten erstattet, nachdem in einem Parallelverfahren das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. Juli 1969 (1 C 32.68, auszugsweise abgedr. in BB 1970, Beilage zu Heft 25 S. 9) das Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts bestätigt hatte, durch das die Bundesrepublik Deutschland zur Rückzahlung der von der dortigen Klägerin abgeführten Umsatzsteuerersparnisbeträge verpflichtet worden war.

    Die Verpflichtung der Beklagten zur Rückgewährung der Umsatzsteuerersparnisbeträge an die Klägerin läßt sich im übrigen der Begründung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 1969 (a.a.O.) entnehmen, auf das das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zu Recht weitgehend Bezug genommen hat.

    Soweit die Milcherzeuger aufgrund der VO M Nr. 1/56 Umsatzsteuerersparnisbeträge an die Ausgleichskasse abgeführt hatten, wurde im Parallelverfahren der dortigen Klägerin die Begründetheit des Erstattungsanspruchs vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteil vom 11. Juli 1969 (a.a.O.) bestätigt und dazu u.a. ausgeführt: Wer befugt sei, abgaberechtliche Vorschriften zu erlassen und die Zahlung von Abgaben zu verlangen, sei dafür verantwortlich, daß die getroffene Regelung gültig sei; dies wirke sich dahin aus, daß er dafür einstehen müsse, wenn sie nichtig sei; er dürfte Abgaben erheben, trage aber das Risiko, daß er sie im Falle der Nichtigkeit der Vorschrift zurückerstatten müsse; diese Pflicht zur Rückgabe des ohne Rechtsgrund Erlangten sei die notwendige Ergänzung der Hoheitsgewalt, der der Abgabepflichtige unterworfen sei.

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
    Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79
    Für diese Erkenntnis kann im vorliegenden Fall der Meinungsstreit zwischen dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 20, 146 [150] und 31, 318) und dem Bundesgerichtshof (BGHZ 37, 137 [142 ff.]) über die sachlichen Voraussetzungen einer Erledigung der Hauptsache auf sich beruhen.

    Denn das rechtliche Interesse des Beklagten an einer sachlichen Entscheidung trotz Erledigung der Hauptsache kann nur dahin gehen, daß der gegen ihn erhobene Klaganspruch von Anfang an nicht bestanden habe (vgl. BVerwGE 31, 318 [320]).

  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79
    Mit Beschluß vom 15. November 1967 (BVerfGE 22, 330) erklärte das Bundesverfassungsgericht die diesbezügliche Bestimmung des Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des 3. ÄndGMFG für mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Wie das Verwaltungsgericht Köln in seinem in der Sache ergangenen Urteil zutreffend ausgeführt hat, konnte es, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 15. November 1967 (BVerfGE 22, 330 [333, 343/345]) zur Frage der Gültigkeit der VO M Nr. 2/57 Stellung genommen hatte, nicht mehr zweifelhaft sein, daß auch die VO M Nr. 1/56 nichtig war.

  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 124.79

    Schadensersatz nach §§ 945, 717 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79
    Daraufhin hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einem Parallelverfahren (IV A 80/72 = BVerwG 3 C 124.79) durch Beschluß vom 18. Februar 1974 das Verfahren ausgesetzt und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob Art. 1 Satz 3 des 8. ÄndGMFG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Einem Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in dem Parallelverfahren IV A 80/72 = BVerwG 3 C 124.79 wurde vom OVG Münster nach Erlaß des 8. ÄndGMFG stattgegeben.

  • BGH, 04.05.1972 - III ZR 218/68

    Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines für die Dauer der Jagdpacht -

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79
    Im Hinblick auf die Unwirksamkeit eines Urteils infolge beiderseitiger Erledigungserklärung hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, daß dies einer Aufhebung nicht gleichzustellen ist (BGH, Beschluß vom 4. Mai 1972 - III ZR 218/68 - [MDR 1972, 765]).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 199/68

    Rückforderung von auf Grund der Verordnung M Nr. 1/56 über Milchauszahlungspreise

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79
    Wie die Vorinstanz unter Berufung auf BGHZ 54, 76 (80 f.) [BGH 26.05.1970 - VI ZR 199/68] zutreffend ausgeführt hat, ist der Grund für die Risikozuweisung darin zu sehen, daß der Beklagte aufgrund gerichtlicher Anordnung einen Eingriff in seinen Vermögensbereich dulden muß, der sich nach weiterer Überprüfung als unbegründet herausstellt.
  • BVerwG, 11.03.1960 - VII C 163.59

    Feststellungsklage um das Erbrecht nach noch lebenden Personen

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79
    Die Vorschrift, auf die die Beklagte ihren Entschädigungsanspruch stützt, gilt über § 67 Abs. 1 VwGO grundsätzlich auch für die Vollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Urteilen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 11. März 1960 - BVerwG 7 C 163.59 - [DVBl. 1961, 42 = NJW 1960, 1875]; Eyermann/Fröhler, Komm, zur VwGO 8. Aufl. § 167 Rdnr. 19).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79
    Für diese Erkenntnis kann im vorliegenden Fall der Meinungsstreit zwischen dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 20, 146 [150] und 31, 318) und dem Bundesgerichtshof (BGHZ 37, 137 [142 ff.]) über die sachlichen Voraussetzungen einer Erledigung der Hauptsache auf sich beruhen.
  • BGH, 16.05.1962 - IV ZR 215/61

    Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 120.79
    Für diese Erkenntnis kann im vorliegenden Fall der Meinungsstreit zwischen dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 20, 146 [150] und 31, 318) und dem Bundesgerichtshof (BGHZ 37, 137 [142 ff.]) über die sachlichen Voraussetzungen einer Erledigung der Hauptsache auf sich beruhen.
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Erweist sich das Vorbringen des Klägers über ein nachträgliches Ereignis, das seiner Klage die Grundlage entzogen habe, als richtig, so ist dem veränderten Klageantrag stattzugeben; anderenfalls ist die Klage abzuweisen (vgl. zu alledem BVerwGE 20, 146 , 31, 313 ; 34, 159 ; 60, 328 ; 73, 312 ; 82, 41 ).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 4 C 10.10

    Untätigkeitsklage; Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Letzteres ist der Fall, wenn eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zum Erlöschen eines Anspruchs führt (Urteile vom 24. Juli 1980 - BVerwG 3 C 120.79 - BVerwGE 60, 328 und vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128 ; Beschluss vom 15. August 1988 a.a.O.; Schmidt: in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 113 Rn. 77).
  • BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01

    Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers -

    Er führt im noch streitigen Teil zur Feststellung der Erledigung des Normenkontrollverfahrens und zur Wirkungslosigkeit des Normenkontrollurteils (vgl. Urteil vom 24. Juli 1980 - BVerwG 3 C 120.79 - BVerwGE 60, 328 ; Beschluss vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 134.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden

    Dies führt zur Feststellung der Erledigung in der Hauptsache und entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO i.V.m. § 173 VwGO zur Feststellung der Wirkungslosigkeit des Urteils der Vorinstanz (vgl. Urteile vom 24. Juli 1980 - BVerwG 3 C 120.79 - BVerwGE 60, 328 ; vom 12. April 2001 - BVerwG 2 C 16.00 - BVerwGE 114, 149 und vom 29. Juni 2001 - BVerwG 6 CN 1.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 149).
  • BGH, 14.01.1988 - IX ZR 265/86

    Schadensersatzanspruch des Vollstreckungsschuldners bei übereinstimmender

    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs und das Bundesverwaltungsgericht haben die Frage verneint, weil die Erledigungserklärung auf verschiedenen Gründen beruhen und die entgegengesetzte Auffassung zu dem befremdenden Ergebnis führen könne, daß der Vollstreckungsgläubiger nach § 717 Abs. 2 ZPO Schadensersatz leisten müßte, obwohl er möglicherweise in der Hauptsache Recht hätte (Beschl. v. 4. Mai 1972 aaO; BVerwG Urt. v. 24. Juli 1980 - 3 C 120/79, NJW 1981, 699; im Ergebnis ebenso Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 717 Anm. 1 b; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl. § 717, Rdn. 69; Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl. § 717 Rdn. 5; a.A. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 46. Aufl. § 717 Anm. 2 B, jedoch unter Berufung auf den Beschluß vom 4. Mai 1972).
  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Ein Rechtsstreit kann sich auch durch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zu ungunsten des Klägers erledigen, etwa durch das Inkrafttreten eines Gesetzes, das zum rückwirkenden Erlöschen eines Erstattungsanspruches führt (BVerwGE 60, 328 ) oder durch die Rücknahme eines Bauantrages als Folge des Fortfalls einer privatrechtlichen Befugnis zur Errichtung der baulichen Anlage (BVerwG, Urteil vom 20. März 1973 - BVerwG 4 C 48.71 -, Buchholz 310 § 161 Abs. 2 Nr. 42 = VerwRspr. Band 26 Nr. 112).
  • OLG Stuttgart, 01.08.2001 - 20 U 55/01

    Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots in einem Sozietätsvertrag zwischen

    Nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft ist der Verfügungsbeklagte nicht gehalten, durch eigene geschäftliche Zurückhaltung die Gesellschaft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BGH, Urteil vom 29.10.1990 - II ZR 241/89, NJW 1981, 699).
  • BVerwG, 24.10.1997 - 4 NB 35.96

    Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde - Grundsatzfrage - Klärung der Frage in

    Fällt diese Prüfung positiv aus, so ist dem Feststellungsantrag stattzugeben, anderenfalls ist das Rechtsschutzbegehren zurückzuweisen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Juli 1980 - BVerwG 3 C 120.79 - BVerwGE 60, 328 und vom 25. April 1989 - BVerwG 9 C 61.88 - BVerwGE 82, 41).
  • BVerwG, 23.06.2014 - 4 C 1.13

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigterklärung in der Hauptsache

    Die Entscheidungen der Vorinstanzen in dieser Sache sind hierdurch gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 269 Abs. 3 ZPO unwirksam geworden (vgl. Urteile vom 24. Juli 1980 - BVerwG 3 C 120.79 - BVerwGE 60, 328 , vom 12. April 2001 - BVerwG 2 C 16.00 - BVerwGE 114, 149 und vom 29. Juni 2001 - BVerwG 6 CN 1.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 149).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99

    Auslegung; Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; konkludente

    Diese Bestimmung gilt gemäß § 167 Abs. 1 VwGO grundsätzlich auch für die Vollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Urteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.3.1960 - VII C 163/59 -, NJW 1960, 1875; Urt. v. 24.7.1980 - 3 C 120.79 -, BVerwGE 60, 328, 334 = NJW 1981, 699).
  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

  • OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 30/99

    Erledigung eines Verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Änderung eines Rubrums;

  • BVerwG, 06.11.2013 - 4 BN 29.13

    Erledigung bei einer auf grundsätzliche Bedeutung gestützten

  • VG Karlsruhe, 07.02.2024 - 2 K 2790/23
  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 124.79

    Streitige Erledigung der Hauptsache nach rückwirkender Rechtsänderung -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.2020 - 4 S 1045/20

    Freihalteerklärung in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren; Beschwerde

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 VR 9.12

    Antrag auf Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 1 L 59/08

    Einseitige Erledigungserklärung einer beklagten Behörde bezogen auf das von ihr

  • OLG Rostock, 26.03.2003 - 5 U 121/01

    Zur Anwendbarkeit des § 717 Abs. 2 ZPO bei Änderung eines vorläufig

  • BVerwG, 24.07.1980 - 3 C 125.79

    Streitige Erledigung der Hauptsache nach rückwirkender Rechtsänderung -

  • VGH Bayern, 30.09.2014 - 20 ZB 11.1890

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VGH Bayern, 14.07.2008 - 11 CS 08.1319

    Aberkennung des Rechts, von einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • BVerwG, 28.04.1988 - 9 C 1.87

    Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Duldung

  • VG Köln, 22.08.2013 - 15 K 2321/12

    Feststellung des Eintritts der Hauptsacheerledigung bei Gegenüberstehen von zwei

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CE 13.761

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; einseitige Erledigterklärung

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 12 LA 686/02

    Aussetzung; Aussetzung der Betriebsgenehmigung; Betriebsgenehmigung; Bilanz;

  • BGH, 14.01.1988 - XI ZR 265/86

    Schadensersatz bei Erledigung der Hauptsache

  • VG Cottbus, 24.06.2010 - 6 L 8/10

    Gebühren für Fäkalienentsorgung; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1992 - 2 S 554/90

    Erledigung der Hauptsache durch konkludente Zustimmung - modifizierende

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 26.05
  • VG München, 03.12.2009 - M 11 K 08.3157

    Veränderungssperre; Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung vor Klageerhebung

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