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Rechtsprechung
   AG Mannheim, 22.12.2016 - 3 C 1207/16   

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AG Mannheim, 22.12.2016 - 3 C 1207/16 (https://dejure.org/2016,51747)
AG Mannheim, Entscheidung vom 22.12.2016 - 3 C 1207/16 (https://dejure.org/2016,51747)
AG Mannheim, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 3 C 1207/16 (https://dejure.org/2016,51747)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • RA Kotz

    Feuerwehr zerstört falsche Wohnungstüre - Schadensersatzanspruch

  • Justiz Baden-Württemberg

    Eigentumsverletzung Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers wegen irrtümlich zerstörter Wohnungstür bei einem Feuerwehreinsatz wegen angebrannten Essens des Wohnungsnachbarn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feuerwehreinsatz wegen eines angebrannten Essens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 26.01.2011 - 49 S 106/10

    Schadensersatzanspruch des Hauseigentümers wegen der Erneuerung einer durch einen

    Auszug aus AG Mannheim, 22.12.2016 - 3 C 1207/16
    Die Feuerwehr handelt in eigenständiger Verantwortung, ihr Fehlverhalten ist der Verursacherin nicht zuzurechnen (Fortführung von LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 - Az. 49 S 106/10).

    Eine mögliche Zurechnung des Fehlverhaltens der Feuerwehr war jedoch zu verneinen, die in eigenständiger Verantwortung beschlossen hat, die Tür der Klägerin aufzubrechen (so auch LG Berlin, Urteil vom 26.01.2011 - Az. 49 S 106/10).

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus AG Mannheim, 22.12.2016 - 3 C 1207/16
    Zwar ist die durch das Kochen verursachte Rauchentwicklung als kausal für die Zerstörung der Eingangstür zu werten, da die Feuerwehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gerufen worden wäre, wenn der Rauch nicht aus der Wohnung der Beklagten getreten wäre, jedoch ist aufgrund der vorzunehmenden Einschränkung der Äquivalenztheorie durch die Adäquanztheorie eine Zurechnung nicht mehr vorzunehmen, da vorliegend die Möglichkeit des Schadenseintritts außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegt (BGH NJW-RR 01, 887).
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   AG Mannheim, 01.12.2016 - 3 C 1207/16   

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